Privatinsolvenz – Schritt für Schritt aus den Schulden
Die Privatinsolvenz ist eine Lösung für alle, die unter Schulden leiden. Auf dieser Webseite erhalten Sie wertvolle Tipps zur Vorgehensweise und praktische Tools wie die Insolvenz-App, die Ihnen den Antrag auf Privatinsolvenz erleichtern.
Die Privatinsolvenz ist die beste Lösung bei Schulden
Raus aus den Schulden, schneller schuldenfrei
Haben Sie Schulden, die Ihnen das Leben schwer machen? Dann ist die Privatinsolvenz die Lösung für Ihre Probleme. Innerhalb von drei Jahren können Sie sich von Ihren Schulden befreien und erhalten Ihre finanzielle Freiheit zurück.
Nutzen Sie diese Chance. Auf meiner Webseite finden Sie wertvolle Tipps zur Vorgehensweise sowie praktische Tools wie die Insolvenz-App, die Ihnen den Antrag auf Privatinsolvenz erleichtern.
Lassen Sie sich nicht entmutigen! Starten Sie jetzt Ihren Weg in eine schuldenfreie Zukunft.
Wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden und unter Schulden leiden, kann die Privatinsolvenz eine Lösung für Sie sein. Innerhalb von nur drei Jahren haben Sie die Chance, sich von Ihrer finanziellen Last zu befreien und wieder ein unbeschwertes Leben zu führen. Doch wie geht man diesen Weg am besten an? Auf meiner Webseite finden Sie nicht nur wertvolle Tipps zur Vorgehensweise, sondern auch praktische Tools wie die Insolvenz-App, die Ihnen den Antrag auf Privatinsolvenz erleichtern.
Das wichtigste zur Privatinsolvenz
Privatinsolvenz dauert 3 Jahre
Die Folgen der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz gut für Ihre Zukunft
Wie Sie Privatinsolvenz einleiten
Sie stehen unter Gläubigerschutz
In 8 Schritten durch die Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz können Sie beantragen, wenn Sie zahlungsunfähig sind. Die Schulden müssen erheblich sein, erst dann lohnt sich die Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz kann jedermann beantragen, der in Deutschland gemeldet ist. Man darf die Privatinsolvenz auch ohne jedes Einkommen beantragen. Eine Mindestquote ist also nicht erforderlich.
Ordnen Sie Ihre Unterlagen
- Sortieren nach Gläubigern: Als erste Maßnahme zur Vorbereitung der Privatinsolvenz sortieren Sie die Unterlagen nach Gläubigern. Gläubiger sind die Personen, Unternehmen oder Stellen, denen Sie Geld schulden, weil sie ihre Waren oder Leistungen nicht bezahlt oder einen Kredit von ihnen erhalten haben. Keine Gläubiger sind dagegen Inkassounternehmen oder Kanzleien, die im Auftrag der Gläubiger Geld bei Ihnen eintreiben sollen.
- Sortieren nach Daten: Haben Sie einen Stapel für jeden Gläubiger gebildet, bringen Sie die Unterlagen jedes Stapels in eine zeitliche Reihenfolge. Das älteste Schreiben liegt ganz unten, das neueste Schreiben ganz oben.
- In Ordner abheften: Heften Sie die Stapel anschließend in der vorsortierten Reihenfolge in einem Ordner ab und fügen Sie zwischen den Gläubiger-Stapeln Trennblätter ein.
- Überblick verloren? Falls Sie nicht mehr wissen, wem Sie alles Geld schulden, holen Sie eine Schufa-Auskunft ein. Außerdem können Sie Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis Ihres Bundeslandes nehmen. Das ist nach einer Registrierung online möglich und bei Selbstauskünften kostenlos.
Erstellen Sie ein Gläubigerverzeichnis
- Verwechseln Sie nicht den Gläubiger und den Gläubigervertreter. Gläubiger ist die Person oder Unternehmen, der Sie das Geld schulden. Gläubigervertreter hingegen ist das Inkassobüro oder Anwalt, der das Geld eintreibt. Sie erkennen den Unterschied auf dem Drohbrief daran, ob der Anspruch im eigenen Namen oder für einen Dritten durchgesetzt wird. Hier finden Sie ein einfaches Beispiel für ein Gläubiger-Verzeichnis:
- Wenn Sie es einfacher mögen, können Sie für das Gläubigerverzeichnis auch unsere Privatinsolvenz-App nutzen: Gläubiger eintragen, Unterlagen fotografieren und in die Cloud hochladen, Verfahrensstand einsehen und mit uns Kontakt aufnehmen. Die App ist Ihr nützlicher Begleiter durch die Insolvenz.
Richten Sie ein P-Konto ein
- Neues Konto einrichten: Wenn Ihr derzeitiges Gehaltskonto im Minus ist, müssen Sie unbedingt ein neues Konto einrichten. Dies gilt auch, wenn Ihr Konto aufgrund Pfändung gesperrt ist und Sie nicht an Ihr Geld kommen. Das neue Konto sollte gleich ein P-Konto sein.
- Einkommen und ausgewählte Lastschriften umleiten: Sobald das P-Konto eingerichtet ist, leiten Sie Ihr Einkommen darauf um. Außerdem ändern Sie alle Lastschriften und Einzugsermächtigungen für Verträge, die Sie fortführen wollen, z. B. Ihren Miet- und Telefonvertrag.
- Alle übrigen Lastschriften platzen lassen: Verträge, die Sie nicht mehr erfüllen wollen, wie etwa ein teures Fahrzeug-Leasing, lassen Sie dagegen weiter vom alten Konto abbuchen, bis die Lastschrift wegen Überziehung platzt und der unerwünschte Vertrag gekündigt wird. Genau das wollen Sie erreichen. In der gleichen Weise verfahren Sie mit Kreditraten.
- Verwenden Sie das P-Konto richtig: Das Pfändungsschutzkonto ist gewöhnungsbedürftig. Das Guthaben auf dem Konto darf die Pfändungsgrenze nicht übersteigen und zum Monatsende muss der Kontostand bei null sein. Andernfalls würde die Bank das Guthaben abschöpfen. Die Pfändungsgrenze für das P-Konto beginnt bei 1.190 Euro. Wenn Sie gegenüber anderen Personen unterhaltspflichtig sind, steht Ihnen eine höhere Freigrenze zu.
- Bescheinigung Unterhaltspflichten: Wenn Sie Unterhaltspflichten zu erfüllen haben, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus.
Stoppen Sie (fast) alle Zahlungen
- Legen Sie einen Notgroschen in die Keksdose: Ergibt sich aufgrund der Einsparungen ein Kontoguthaben, heben Sie dieses in Bar ab. Entweder Sie geben das Geld aus oder Sie legen es in die Keksdose für schlechte Zeiten. Das ist erlaubt. Sie sind nicht verpflichtet, das Geld auf dem Konto zu belassen, damit man es Ihnen leichter wegnehmen kann. Nachdem Sie die Zahlungen eingestellt haben, müssen Sie täglich mit einer Pfändung des Kontos rechnen. Vor der Privatinsolvenz sind die Ersparnisse in der Keksdose besser aufgehoben als auf dem Konto.
- Nehmen Sie Pfändung und Gerichtsvollzieher gelassen: Nachdem Sie das P-Konto aktiviert, Ihr Einkommen dorthin umgeleitet und eine Bargeldreserve in der Keksdose abgelegt haben, sind Sie optimal vorbereitet. Sollte ein Gläubiger pfänden oder der Gerichtsvollzieher seinen Besuch ankündigen, bleiben Sie gelassen. Es kann nichts mehr passieren. Die Abgabe einer Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher steht der Privatinsolvenz nicht entgegen. Innerhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze kann man Ihnen nicht mehr beikommen.
FAQ zur Privatinsolvenz
Die Antworten auf die häufigsten Fragen meiner Mandantinnen und Mandanten zur Privatinsolvenz finden Sie hier. Aus meiner täglichen Beratungspraxis für zusammengestellt.
Nutzen Sie unser Online-Formular oder die Insolvenz-App
Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen wollen, muss ein Anwalt für Privatinsolvenz oder eine zertifizierte Schuldenberatung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie durchführen. Das klingt kompliziert, ist aber ganz einfach mithilfe unserer App oder Online-Formular.
- Wenn Sie das Formular für den Insolvenzantrag sehen, leuchtet Ihnen schnell ein, warum der Gesetzgeber Ihnen einen Profi verordnet hat: Der Antrag ist aufwendig und nervtötend. Das Formular besteht aus rund 50 Seiten. Sie müssen Ihre finanziellen und privaten Verhältnisse offenlegen. Für jeden Eintrag braucht es einen Beleg, etwa eine Kopie des Personalausweises, einen aktuellen Kontoauszug, den Mietvertrag, Einkommensnachweis, Kindergeldbescheinigung und vieles mehr.
- Mit dem Online-Formular schneller zum Ziel: Wenn Sie sich den Gang zum Anwalt gern sparen würden, trotzdem aber Ihrer Pflicht nachkommen wollen, sind Sie bei uns richtig. Wir haben ein Online-Formular entwickelt, mit dem Sie uns in die Lage versetzen, den Insolvenzantrag für Sie zu stellen. Dabei verpflichten Sie sich erst mal zu nichts. Die Nutzung des Formulars kostet Sie nichts und Sie entscheiden am Ende des Formulars, ob wir uns bei Ihnen melden und den Antrag mit Ihnen besprechen sollen, ob Sie uns direkt zu dem angegebenen Preis beauftragen wollen oder nur ein Angebot einholen möchten. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Sie behalten stets die Kontrolle.
Privatinsolvenz mit der Insolvenz-App:
Um Ihnen die Vorbereitung der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz so leicht wie möglich zu machen, haben wir die Insolvenz-App entwickelt. In der App können Sie alle Daten sammeln, abfotografierte Unterlagen verwalten und das Gläubigerverzeichnis erstellen. Die App lädt Ihre Unterlagen und Einträge automatisch hoch in eine Cloud, auf die unsere Kanzlei zugreifen kann. So müssen wir keine dicken Briefe oder Ordner hin und her schicken und Sie behalten den Überblick. Mit den hochgeladenen Daten wird Ihre Insolvenz vorbereitet. Am Ende müssen Sie nur noch unterschreiben.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung abwarten und Insolvenzantrag bei Gericht einreichen
- Für das Prozedere der außergerichtlichen Schuldenbereinigung gibt es amtlich vorgeschriebene Formulare. Auch das Abstimmungsergebnis der Gläubiger wird in einer Bescheinigung festgehalten. Das Prozedere ist also stark formalisiert. Die Erfolgsaussichten sind dagegen gering. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist eher eine Pflichtübung als eine echte Chance auf Entschuldung ohne Insolvenz. Die Ablehnung des Schuldenbereinigungsplans ist eher gewünscht.
- Den Insolvenzantrag bei Gericht einreichen: Erst wenn das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abgeschlossen ist, bereitet die Person, die Sie beraten hat, mit Ihrer Hilfe den Insolvenzantrag vor und reicht den Insolvenzplan bei Gericht ein.
- Ungefähr drei Wochen später eröffnet das Gericht per Beschluss das Insolvenzverfahren. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie vor Ihren Gläubigern sichern. Niemand darf mehr vollstrecken, noch nicht einmal der Gerichtsvollzieher.
- Mit dem Beschluss bestellt das Gericht außerdem eine Person, die die Insolvenzverwaltung übernimmt. Diese Person wird Sie in den nächsten Tagen zu einem Gespräch in ihr Büro bestellen. Nur ganz ausnahmsweise findet das Gespräch bei Ihnen zu Hause statt.
- Seien Sie in dem Gespräch freundlich und machen Sie, was man Ihnen aufträgt. Beschaffen Sie insbesondere alle noch fehlenden Unterlagen, auch wenn Sie sicher sind, diese längst eingereicht zu haben.
Warten Sie die Restschuldbefreiung ab und kommen Sie Ihren Pflichten nach
- Während der dreijährigen Wartezeit auf die Restschuldbefreiung müssen Sie bestimmte Obliegenheiten einhalten, also Pflichten erfüllen. Man nennt die Zeit deshalb Wohlverhaltensphase. Ob Sie allen Pflichten nachkommen, überwacht der Insolvenzverwalter.
- Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Die Erwerbstätigkeit ist angemessen, wenn Ihr Einkommen in etwa dem durchschnittlichen Einkommen Ihres gelernten Berufes entspricht. Ein Arzt würde gegen die Erwerbsobliegenheit verstoßen, wenn er nur 1.000 Euro verdienen würde. Mit guten Argumenten lässt sich aber viel optimieren.
- Erbschaften und Schenkungen anzeigen: Sie müssen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht sofort anzeigen, wenn Sie erben oder beschenkt werden. Während der Insolvenz wandern Schenkungen und Erbschaften zu 100 Prozent in die Insolvenzmasse. In der Wohlverhaltensphase sind es dagegen nur noch 50 Prozent. Sie dürfen eine Erbschaft während der Insolvenz aber ausschlagen.
- Neue Anschrift und Arbeitsstelle mitteilen: Falls Sie umziehen, müssen Sie unverzüglich Ihre neue Wohnanschrift mitteilen. Gleiches gilt bei einem Wechsel der Arbeitsstelle. Änderung der finanziellen Verhältnisse mitteilen.
- Schließlich müssen Sie den Insolvenzverwalter über Ihre Finanzen auf dem Laufenden halten. Erschließen sich neue Einnahmequellen oder entfällt eine Unterhaltspflicht, müssen Sie auch dies unverzüglich mitteilen, damit der Insolvenzverwalter das pfändbare Einkommen neu berechnen kann.
Verwertung muss sein
- Ihr Einkommen wird gepfändet. Während der 36-monatigen Privatinsolvenz müssen Sie den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Wie hoch dieser Anteil ist, bestimmt die gesetzliche Pfändungstabelle. Keine Sorge, der Anteil, den Sie abgeben müssen, ist gar nicht so hoch.
- Das eigene Auto ist Insolvenzmasse und muss man im Insolvenzantrag angeben, damit es der Insolvenzverwalter später verwerten kann. Will man das Auto in der Privatinsolvenz behalten, kann man es dem Insolvenzverwalter abkaufen. Damit es möglichst billig wird und wie man Vermögen vor der Insolvenz retten kann, gibt es ein paar Tricks. Noch besser ist eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass das Fahrzeug für die Ausübung des Berufs benötigt wird. Dann darf man das Auto behalten.
- Die Wohnungseinrichtung, Kleidung und andere persönlichen Dinge wird nicht verwertet. Niemand wird sich an derartigen Dingen vergreifen.
- Lebensversicherungen, usw. sind verwertbar, wenn sie kapitalbildend und vorzeitig kündbar sind. Es gilt die Faustregel: Wenn Sie die Versicherung vorzeitig kündigen können, kann es der spätere Insolvenzverwalter auch.
- Das Eigenheim ist durch die Privatinsolvenz gefährdet. Eigenheimbesitzer kann die Privatinsolvenz besonders schwer treffen: Erfährt die finanzierende Bank von der Zahlungsunfähigkeit des Eigenheimbesitzers, wird sie das Hausdarlehn fristlos kündigen und die Rückzahlung des gesamten Darlehns innerhalb von zwei Wochen verlangen.
- Ehegatten, Lebensgefährten, Freunde haften nicht automatisch für die Schulden ihres Partners, wenn dieser in die Privatinsolvenz geht. Eine Haftung für die Schulden des Partners besteht nur bei einem gemeinsam unterschriebenen Kredit.
Bewertung auf Provenexpert vom 11.12.22
Sie sind schuldenfrei!
- Die Schufa bleibt leider noch ein halbes Jahr belastet. Den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung unbedingt an die Schufa senden. Diese trägt einen Löschungsvermerk ein und löscht alle Negativ-Daten nach drei Jahren.
8 Schritte zur Privatinsolvenz
Wenn Ihnen dieser Artikel über den Ablauf der Privatinsolvenz gefallen hat, können Sie ihn hier als PDF kostenfrei herunterladen.