PRIVATINSOLVENZ – 8 SCHRITTE AUS DEN SCHULDEN

Die Privatinsolvenz oder richtig: Verbraucherinsolvenz, hat das Ziel, dass Sie von Ihren Schulden nach drei Jahren befreit sind. Den Antrag auf Privatinsolvenz stellen Sie bei einem Anwalt für Insolvenzrecht oder bei einer Schuldenberatung. Hier finden Sie Tipps zum Ablauf und können sich hilfreiche Tools wie die Insolvenz-App kostenfrei aufs Handy laden. Damit ist der Antrag auf Privatinsolvenz besonders leicht.

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Privatinsolvenz anhand der folgenden Fakten.

Privatinsolvenz dauert 36 Monate

Der Gesetzgeber hat die Laufzeit der Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt. Die Verkürzung gilt ab sofort und ohne Ausnahme für alle neuen Anträge. 

Gläubigerschutz bis zur Restschuldbefreiung

Mit der Entscheidung zu einer Privatinsolvenz werden alle Zahlungen an die Gläubiger eingestellt. Die Schulden unterliegen der Restschuldbefreiung. Bis dahin besteht Gläubigerschutz. Zwangsvollstreckung jeder Art ist verboten.

Ohne Verwertung keine Restschuldbefreiung

Während der Privatinsolvenz muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abgeben. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Auch wertvolle Gegenstände wie ein Haus oder Auto können verwertet werden. 

Privatinsolvenz sollte gut vorbereitet sein

Die Vorbereitung der Privatinsolvenz sollte ein Spezialist vornehmen. Der gerichtliche Antrag auf Privatinsolvenz muss richtig und vollständig sein. Andernfalls droht die Versagung der Restschuldbefreiung. Der Spezialist berät auch zur Vorbereitung, wie Einrichtung eines neuen Kontos, usw. 

Privatinsolvenz gut für Ihre Zukunft

Ab wann Sie die Privatinsolvenz beantragen, entscheiden Sie selbst. Eine Pflicht zu einem Antrag auf Privatinsolvenz gibt es nicht. Quälen Sie sich nicht jahrelang mit Ihren Schulden. Besser, Sie gestehen sich ein, dass Sie die Schulden nicht mehr zurückzahlen können. Befreien Sie sich aus den Schulden und wagen Sie einen neuen Beginn.

Privatinsolvenz hilft zuverlässig aus den Schulden
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Bewertung auf Provenexpert vom 11.12.21

FAQ zur Privatinsolvenz

Die Antworten auf die häufigsten Fragen meiner Mandantinnen und Mandanten zur Privatinsolvenz finden Sie hier. Aus meiner täglichen Beratungspraxis für zusammengestellt.

In 8 Schritten durch die Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz können Sie beantragen, wenn Sie zahlungsunfähig sind. Die Schulden müssen erheblich sein, erst dann lohnt sich die Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz kann jedermann beantragen, der in Deutschland gemeldet ist. Man darf die Privatinsolvenz auch ohne jedes Einkommen beantragen. Eine Mindestquote ist also nicht erforderlich.

Ziffer 1

Bringen Sie Ordnung in Ihre Unterlagen.

Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen wollen, müssen Sie vor allem wissen, wem Sie wie viel Geld schulden. Auch die Einkommensnachweise, Mietvertrag, usw. werden benötigt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen ordnen. Auch wenn die Befassung mit den Schulden sehr kräftezehrend ist: Packen Sie die Aufgabe gleich heute noch an.

  • Sortieren nach Gläubigern: Als erste Maßnahme zur Vorbereitung der Privatinsolvenz sortieren Sie die Unterlagen nach Gläubigern. Gläubiger sind die Personen, Unternehmen oder Stellen, denen Sie Geld schulden, weil sie ihre Waren oder Leistungen nicht bezahlt oder einen Kredit von ihnen erhalten haben. Keine Gläubiger sind dagegen Inkassounternehmen oder Kanzleien, die im Auftrag der Gläubiger Geld bei Ihnen eintreiben sollen.
  • Sortieren nach Daten: Haben Sie einen Stapel für jeden Gläubiger gebildet, bringen Sie die Unterlagen jedes Stapels in eine zeitliche Reihenfolge. Das älteste Schreiben liegt ganz unten, das neueste Schreiben ganz oben.
  • In Ordner abheften: Heften Sie die Stapel anschließend in der vorsortierten Reihenfolge in einem Ordner ab und fügen Sie zwischen den Gläubiger-Stapeln Trennblätter ein.
  • Überblick verloren? Falls Sie nicht mehr wissen, wem Sie alles Geld schulden, holen Sie eine Schufa-Auskunft ein. Außerdem können Sie Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis Ihres Bundeslandes nehmen. Das ist nach einer Registrierung online möglich und bei Selbstauskünften kostenlos.
Ziffer 2

Erstellen Sie ein Gläubigerverzeichnis.

Als Nächstes listen Sie alle (!) Gläubiger in einer Excel- oder Word-Tabelle auf. Welche Daten für das Verzeichnis gebraucht werden, können Sie der Beispieltabelle unten entnehmen. Mit „Bearbeitungszeichen“ ist die Konto-, Kunden- oder sonstige Nummer gemeint, mit der Sie beim Gläubiger gelistet sind.

  • Verwechseln Sie nicht den Gläubiger und den Gläubigervertreter. Gläubiger ist die Person oder Unternehmen, der Sie das Geld schulden. Gläubigervertreter hingegen ist das Inkassobüro oder Anwalt, der das Geld eintreibt. Sie erkennen den Unterschied auf dem Drohbrief daran, ob der Anspruch im eigenen Namen oder für einen Dritten durchgesetzt wird. Hier finden Sie ein einfaches Beispiel für ein Gläubiger-Verzeichnis:
Tabelle Vorlage für Gläubigerverzeichnis
  • Wenn Sie es einfacher mögen, können Sie für das Gläubigerverzeichnis auch unsere Privatinsolvenz-App nutzen: Gläubiger eintragen, Unterlagen fotografieren und in die Cloud hochladen, Verfahrensstand einsehen und mit uns Kontakt aufnehmen. Die App ist Ihr nützlicher Begleiter durch die Insolvenz.
    Ziffer 3

    Richten Sie ein P-Konto ein.

    Auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist Ihr Kontoguthaben während der Insolvenz sicher. Guthaben auf anderen Konten wird der Insolvenzverwalter dagegen einziehen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ein P-Konto einzurichten. Die Bank, bei der Sie das tun, darf kein Gläubiger sein.

    • Einkommen und ausgewählte Lastschriften umleiten: Sobald das P-Konto eingerichtet ist, leiten Sie Ihr Einkommen darauf um. Außerdem ändern Sie alle Lastschriften und Einzugsermächtigungen für Verträge, die Sie fortführen wollen, z. B. Ihren Miet- und Telefonvertrag.
    • Alle übrigen Lastschriften platzen lassen: Verträge, die Sie nicht mehr erfüllen wollen, wie etwa ein teures Fahrzeug-Leasing, lassen Sie dagegen weiter vom alten Konto abbuchen, bis die Lastschrift wegen Überziehung platzt und der unerwünschte Vertrag gekündigt wird. Genau das wollen Sie erreichen. In der gleichen Weise verfahren Sie mit Kreditraten.
    • Verwenden Sie das P-Konto richtig: Das Pfändungsschutzkonto ist gewöhnungsbedürftig. Das Guthaben auf dem Konto darf die Pfändungsgrenze nicht übersteigen und zum Monatsende muss der Kontostand bei null sein. Andernfalls würde die Bank das Guthaben abschöpfen. Die Pfändungsgrenze für das P-Konto beginnt bei 1.190 Euro. Wenn Sie gegenüber anderen Personen unterhaltspflichtig sind, steht Ihnen eine höhere Freigrenze zu.
    • Bescheinigung Unterhaltspflichten: Wenn Sie Unterhaltspflichten zu erfüllen haben, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus.
    Ziffer 4

    Stoppen Sie (fast) alle Zahlungen.

    Nachdem das P-Konto eingerichtet ist, bezahlen Sie nur noch das, was Sie in Ihrem neuen Leben fortführen möchten, z. B. Miete oder Handy. Alle anderen Zahlungen stoppen Sie, um sie loszuwerden. Das betrifft z. B. ein zu teures Fahrzeug-Leasing oder eine langfristige Mitgliedschaft im Fitness-Center. Nach zweimaligem Ausbleiben der Monatsrate werden diese Verträge gekündigt und Sie haben Ihr Ziel erreicht.

    • Legen Sie einen Notgroschen in die Keksdose: Ergibt sich aufgrund der Einsparungen ein Kontoguthaben, heben Sie dieses in Bar ab. Entweder Sie geben das Geld aus oder Sie legen es in die Keksdose für schlechte Zeiten. Das ist erlaubt. Sie sind nicht verpflichtet, das Geld auf dem Konto zu belassen, damit man es Ihnen leichter wegnehmen kann. Nachdem Sie die Zahlungen eingestellt haben, müssen Sie täglich mit einer Pfändung des Kontos rechnen. Vor der Privatinsolvenz sind die Ersparnisse in der Keksdose besser aufgehoben als auf dem Konto.
    Ziffer 5

    Suchen Sie eine Beratungsstelle auf oder nutzen Sie unser Online-Formular oder die App.

    Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen wollen, muss ein Anwalt oder eine zertifizierte Schuldenberatung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie durchführen. Das klingt kompliziert, ist aber ganz einfach mithilfe unserer App oder Online-Formular.

    • Wenn Sie das Formular für den Insolvenzantrag sehen, leuchtet Ihnen schnell ein, warum der Gesetzgeber Ihnen einen Profi verordnet hat: Der Antrag ist aufwendig und nervtötend. Das Formular besteht aus rund 50 Seiten. Sie müssen Ihre finanziellen und privaten Verhältnisse offenlegen. Für jeden Eintrag braucht es einen Beleg, etwa eine Kopie des Personalausweises, einen aktuellen Kontoauszug, den Mietvertrag, Einkommensnachweis, Kindergeldbescheinigung und vieles mehr.
    • Mit dem Online-Formular schneller zum Ziel: Wenn Sie sich den Gang zum Anwalt gern sparen würden, trotzdem aber Ihrer Pflicht nachkommen wollen, sind Sie bei uns richtig. Wir haben ein Online-Formular entwickelt, mit dem Sie uns in die Lage versetzen, den Insolvenzantrag für Sie zu stellen. Dabei verpflichten Sie sich erst mal zu nichts. Die Nutzung des Formulars kostet Sie nichts und Sie entscheiden am Ende des Formulars, ob wir uns bei Ihnen melden und den Antrag mit Ihnen besprechen sollen, ob Sie uns direkt zu dem angegebenen Preis beauftragen wollen oder nur ein Angebot einholen möchten. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Sie behalten stets die Kontrolle.
    Badge zum Online Formular Privatinsolvenz
    Ziffer 6

    Außergerichtliche Schuldenbereinigung abwarten und Insolvenzantrag bei Gericht einreichen

    Nach der Beratung muss Ihr Berater sich um eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern bemühen. Genannt wird dies außergerichtliche Schuldenbereinigung. Erst wenn das Bemühen darum gescheitert ist, ist die Privatinsolvenz zulässig und der Insolvenzantrag darf bei Gericht eingereicht werden.

    • Für das Prozedere der außergerichtlichen Schuldenbereinigung gibt es amtlich vorgeschriebene Formulare. Auch das Abstimmungsergebnis der Gläubiger wird in einer Bescheinigung festgehalten. Das Prozedere ist also stark formalisiert. Die Erfolgsaussichten sind dagegen gering. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist eher eine Pflichtübung als eine echte Chance auf Entschuldung ohne Insolvenz. Die Ablehnung des Schuldenbereinigungsplans ist eher gewünscht.
    • Den Insolvenzantrag bei Gericht einreichen: Erst wenn das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abgeschlossen ist, bereitet die Person, die Sie beraten hat, mit Ihrer Hilfe den Insolvenzantrag vor und reicht den Insolvenzplan bei Gericht ein.
    • Ungefähr drei Wochen später eröffnet das Gericht per Beschluss das Insolvenzverfahren. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie vor Ihren Gläubigern sichern. Niemand darf mehr vollstrecken, noch nicht einmal der Gerichtsvollzieher.
    • Mit dem Beschluss bestellt das Gericht außerdem eine Person, die die Insolvenzverwaltung übernimmt. Diese Person wird Sie in den nächsten Tagen zu einem Gespräch in ihr Büro bestellen. Nur ganz ausnahmsweise findet das Gespräch bei Ihnen zu Hause statt.
    • Seien Sie in dem Gespräch freundlich und machen Sie, was man Ihnen aufträgt. Beschaffen Sie insbesondere alle noch fehlenden Unterlagen, auch wenn Sie sicher sind, diese längst eingereicht zu haben.
    Ziffer 7

    Warten Sie die Restschuldbefreiung ab und kommen Sie Ihren Pflichten nach.

    Nachdem Sie den Insolvenzverwalter mit allen gewünschten Informationen versorgt haben, lässt er Sie in Ruhe. Die Privatinsolvenz ist ein schriftliches Verfahren. Es gibt keine Gerichtsverhandlung, an der Sie teilnehmen müssen. In der Regel müssen Sie auch nur ein einziges Mal den Insolvenzverwalter aufsuchen. Die „Wartezeit“ bis zur Restschuldbefreiung beträgt drei Jahre.

    • Während der dreijährigen Wartezeit auf die Restschuldbefreiung müssen Sie bestimmte Obliegenheiten einhalten, also Pflichten erfüllen. Man nennt die Zeit deshalb Wohlverhaltensphase. Ob Sie allen Pflichten nachkommen, überwacht der Insolvenzverwalter.
    • Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Die Erwerbstätigkeit ist angemessen, wenn Ihr Einkommen in etwa dem durchschnittlichen Einkommen Ihres gelernten Berufes entspricht. Ein Arzt würde gegen die Erwerbsobliegenheit verstoßen, wenn er nur 1.000 Euro verdienen würde. Mit guten Argumenten lässt sich aber viel optimieren.
    • Erbschaften und Schenkungen anzeigen: Sie müssen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht sofort anzeigen, wenn Sie erben oder beschenkt werden. Während der Insolvenz wandern Schenkungen und Erbschaften zu 100 Prozent in die Insolvenzmasse. In der Wohlverhaltensphase sind es dagegen nur noch 50 Prozent. Sie dürfen eine Erbschaft während der Insolvenz aber ausschlagen.
    • Neue Anschrift und Arbeitsstelle mitteilen: Falls Sie umziehen, müssen Sie unverzüglich Ihre neue Wohnanschrift mitteilen. Gleiches gilt bei einem Wechsel der Arbeitsstelle. Änderung der finanziellen Verhältnisse mitteilen.
    • Schließlich müssen Sie den Insolvenzverwalter über Ihre Finanzen auf dem Laufenden halten. Erschließen sich neue Einnahmequellen oder entfällt eine Unterhaltspflicht, müssen Sie auch dies unverzüglich mitteilen, damit der Insolvenzverwalter das pfändbare Einkommen neu berechnen kann.
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    Ohne Verwertung keine Restschuldbefreiung.

    In der Privatinsolvenz muss man nicht nur den pfändbaren Einkommens-Anteil abgeben, sondern auch das pfändbare Vermögen. Viele Schuldner versuchen deshalb, unter anderem das Auto vor der Insolvenz zu verstecken. Wird man dabei vom Insolvenzverwalter erwischt, ist Widerstand sinnlos. Andernfalls gefährdet man die Restschuldbefreiung.

    • Das eigene Auto ist Insolvenzmasse und muss man im Insolvenzantrag angeben, damit es der Insolvenzverwalter später verwerten kann. Will man das Auto in der Privatinsolvenz behalten, kann man es dem Insolvenzverwalter abkaufen. Damit es möglichst billig wird und wie man Vermögen vor der Insolvenz retten kann, gibt es ein paar Tricks. Noch besser ist eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass das Fahrzeug für die Ausübung des Berufs benötigt wird. Dann darf man das Auto behalten.
    • Die Wohnungseinrichtung, Kleidung und andere persönlichen Dinge wird nicht verwertet. Niemand wird sich an derartigen Dingen vergreifen.
    • Lebensversicherungen, usw. sind verwertbar, wenn sie kapitalbildend und vorzeitig kündbar sind. Es gilt die Faustregel: Wenn Sie die Versicherung vorzeitig kündigen können, kann es der spätere Insolvenzverwalter auch.
    • Das Eigenheim ist durch die Privatinsolvenz gefährdetEigenheimbesitzer kann die Privatinsolvenz besonders schwer treffen: Erfährt die finanzierende Bank von der Zahlungsunfähigkeit des Eigenheimbesitzers, wird sie das Hausdarlehn fristlos kündigen und die Rückzahlung des gesamten Darlehns innerhalb von zwei Wochen verlangen.
    Logo happy

    Feiern Sie Ihre Schuldenfreiheit.

    Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hört das Gericht die Gläubiger letztmalig zur Restschuldbefreiung an. Da in der Regel niemand widerspricht, befreit das Gericht Sie sodann per Beschluss von Ihren Restschulden. Damit haben Sie es geschafft: Sie sind schuldenfrei und können in Ihr neues Leben starten.

    Die 8 Schritte in die Privatinsolvenz als PDF

    Wenn Ihnen dieser Artikel über den Ablauf der Privatinsolvenz gefallen hat, können Sie ihn hier als PDF kostenfrei herunterladen.

    Privatinsolvenz mit der Insolvenz-App:

    Um Ihnen die Vorbereitung der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz so leicht wie möglich zu machen, haben wir die Insolvenz-App entwickelt. In der App können Sie alle Daten sammeln, abfotografierte Unterlagen verwalten und das Gläubigerverzeichnis erstellen. Die App lädt Ihre Unterlagen und Einträge automatisch hoch in eine Cloud, auf die unsere Kanzlei zugreifen kann. So müssen wir keine dicken Briefe oder Ordner hin und her schicken und Sie behalten den Überblick. Mit den hochgeladenen Daten wird Ihre Insolvenz vorbereitet. Am Ende müssen Sie nur noch unterschreiben.

    App für Antrag auf Regelinsolvenz
    App für Antrag auf Privatinsolvenz
    Button für App Insolvenz beantragen
    Restrukturierung befreit Spedition von KfW-Coronakredit

    Restrukturierung befreit Spedition von KfW-Coronakredit

    Weil sich die wirtschaftliche Erholung verzögerte, wäre die Spedition ausweislich ihrer Finanzplanung nicht dazu in der Lage gewesen, den KfW Kredit zu tilgen. Die Spedition war insolvenzgefährdet. Zur Überwindung der drohenden Zahlungsunfähigkeit absolvierte die Spedition ein Restrukturierungsverfahren. Es gelang us, den KfW-Kredit samt weiteren Verbindlichkeiten um 92 % zu kürzen.

    Schuldensanierung mit Eigenverwaltung

    Schuldensanierung mit Eigenverwaltung

    Die Pylones GmbH Germany war als Einzelhändler mit vormals 20 Ladengeschäften aufgrund der Coronapandemie und der Lockdowns unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung habe ich die Gesellschaft zusammen mit dem Sachwalter Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg verschlankt und entschuldet. Das jetzt schuldenfreie Unternehmen ist für die Zukunft bestens aufgestellt. Neben der Entschuldung wurden alle unrentablen Filialen abgestoßen.

    Insolvenz oder Sanierung

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    Wenn Ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten ist, kommen Insolvenz oder Sanierung als Optionen infrage. Seit dem 01.01.2021 steht hierfür das neue Mittel des Restrukturierungsverfahrens (StaRUG) zur Verfügung, das bislang relativ unbekannt ist. Es ist der Insolvenz eines Unternehmens vorgeschaltet und soll diese verhindern. Mit dem StaRUG lassen sich Finanzverbindlichkeiten kürzen, also beispielsweise Kredite wie die Corona-Liquiditätshilfen der KfW. Sollte eine Restrukturierung nicht mehr möglich sein, weil in Ihrem Unternehmen bereits die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, wäre es immer noch besser, das Schutzschirmverfahren zu beantragen oder die Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen. Auch damit lässt sich Ihr Unternehmen noch retten.

    Insolvenz für Privatpersonen

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    Jährlich geraten Privatpersonen in eine finanzielle Schieflage. Der Schuldenberg wächst Ihnen sprichwörtlich über den Kopf und sie finden keinen Ausweg mehr aus der Schuldenfalle. Dies führt neben den finanziellen Engpässen vor allem auch zu seelischen Problemen. Mit der Insolvenz für Privatpersonen können Sie diesen Kreislauf durchbrechen und wieder finanziell neu starten.

    Ihr Start-up droht zu scheitern, was ist zu tun?

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    Sie sind Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines Start-ups. Das Start-up fliegt aber nicht richtig und die Bruchlandung ist absehbar. Investoren möchten sich zurückziehen und verweigern frisches Geld. Das Team wird unruhig, die ersten Leute aus Ihrem Team wollen gehen. Deshalb die Frage: Was tun und vor allem wann tun, falls die Start-up-Pleite droht?