Konto bei Insolvenz, muss das ein P-Konto sein?
Um Ihr monatliches Einkommen sicherzustellen, benötigen Sie unbedingt ein neues Girokonto. Das Konto für die Insolvenz MUSS ein Pfändungsschutzkonto sein. Nur das P-Konto ist nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Alle anderen Konten sind es schon und wird der Insolvenzverwalter einziehen und verwerten. Das P-Konto ist also eine Voraussetzung für die Privatinsolvenz.
Richten Sie für die Privatinsolvenz ein P-Konto ein
Für die Privatinsolvenz brauchen Sie unbedingt ein Pfändungsschutzkonto. Ist das Konto ungeschützt, müsste der Insolvenzverwalter das Kontoguthaben einziehen. Das Konto bei Insolvenz muss also ein P-Konto sein.
P-Konto einrichten
Als ersten Schritt zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Einkommen weiterhin zur Verfügung steht und nicht gepfändet werden kann. Weil Sie für das Insolvenzverfahren ohnehin ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) benötigen, richten Sie sich gleich eines ein. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Schuldenberater oder Rechtsanwalt eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen und geben Sie diese zusammen mit Ihren sonstigen Unterlagen zur Kontoeröffnung ab.
Bescheinigung für P-Konto
Eine P-Konto-Bescheinigung ist eine Bestätigung, mit der Sie die Guthabengrenze des P-Kontos erhöhen lassen können. Das P-Konto funktioniert so, dass das über einen bestimmten Betrag hinausgehende Guthaben automatisch abgeschöpft und von der Bank auf einem Sonderkonto hinterlegt wird. Das verbleibende Guthaben können Sie behalten und steht zu Ihrer freien Verfügung. Am Monatsende muss das P-Konto gegen Null sein, sonst schöpft die Bank ebenfalls ab.
Vorsicht Abschöpfung
Die Schwelle, ab der die Abschöpfung beginnt, beträgt mindestens 1.180 € (ab Juli 2019). Sind Sie mit Unterhaltspflichten belastet, können Sie das Bestehen der Unterhaltspflichten in der P-Konto-Bescheinigung bestätigen lassen. Bei einem Kind beträgt die Abschöpfungsgrenze dann 1.520 € usw. Haben Sie das P-Konto eingerichtet, ist Ihnen zumindest der nicht pfändbare Einkommensanteil sicher. Nun können Sie die Zahlungen an die Gläubiger einstellen.
Vorsicht, wenn Konto in Minus
Ist Ihr Einkommens-Konto im Minus oder haben Sie bei Ihrer Bank anderweitige Kreditverpflichtungen, dann reicht allein die Umstellung Ihres Gehalts-Kontos in ein P-Konto nicht aus. Sobald die Bank davon erfährt, dass Sie in die Privatinsolvenz wollen, wird sie alle Geschäftsbeziehungen automatisch und fristlos kündigen und alle Kontostände verrechnen. Die Bank schließt dann auch Ihr Gehaltskonto. Zahlungseingänge wie das Gehalt lässt die Bank zu, verweigert aber jede Auszahlung. Als Folge würden Sie ohne jedes Geld dastehen und Sie müssten sogar befürchten, dass die Miete nicht abgebucht wird.
Ärger vermeiden
Damit Sie nicht derart in Bedrängnis geraten, eröffnen Sie also als erste Vorbereitungsmaßnahme für die Privatinsolvenz ein neues Pfändungsschutzkonto bei einer neuen Bank und lassen dorthin das Einkommen überweisen. Erst nach dem Schritt informieren Sie die alte Bank über die anstehende Privatinsolvenz. Entscheiden Sie sich für eine Privatinsolvenz und sind Sie bei Ihrer Bank im Minus, eröffnen Sie als ersten und sehr wichtigen Schritt unbedingt ein neues Konto bei einer neuen Bank.Während des Insolvenzverfahrens dürfen Sie auch nur dieses eine Pfändungsschutzkonto besitzen. Weitere Konten aller Art wie beispielsweise Auslandskonten sind Insolvenzmasse (falls der Insolvenzverwalter dieses entdeckt).