Buchen Sie ein Fachgespräch zur Unternehmenssanierung oder Insolvenz

Buchen Sie eine Insolvenz-Beratung. Entweder online in den Kalender eintragen. Oder Sie rufen an: 030 306 123456. Die Beratung erfolgt nach Ihrem Wunsch persönlich, telefonisch oder als Videocall.

Kontaktaufnahme:

Falls Sie Kontakt zu mir aufnehmen wollen, können Sie auch das Formular unten verwenden.

Auf diesen Fachgebieten habe ich Erfahrung und Expertise:

Restrukturierungsverfahren

Das neue Restrukturierungsverfahren (StaRUG) bietet eine neue und hervorragende Möglichkeit, um die Insolvenz eines von der Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmens abzuwenden. Kernstück ist der Restrukturierungsplan, den das Unternehmen aufstellen muss, um danach die Gläubiger zu überzeugen. Zum neuen Restrukturierungsverfahren berate ich Sie ausführlich und führe Ihr Unternehmen durch das Verfahren.

Schutzschirm und Eigenverwaltung

Beratung, wie Sie Ihr Unternehmen mit dem Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung retten und entschulden. Nach dem Beratungsgespräch besitzen Sie alle Informationen für Ihre Entscheidung, ob die Schutzschirminsolvenz in Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen ein gangbarer Weg zur Sanierung ist und wie diese gelingen wird.

Einjährige Planinsolvenz

Falls Ihnen die gewöhnliche Insolvenz zu lange dauert und Sie einen Spezialisten für die einjährige Planinsolvenz suchen, buchen Sie bitte hier. Ich berate Sie, zum Insolvenzplan bzw. Planinsolvenz und  wie das Verfahren in Ihren speziellen Fall bestmöglich funktionieren wird.

Insolvenz anmelden

Egal, ob Sie als Privatperson, Einzelunternehmer oder GmbH-Geschäftsführer einen Weg aus den Schulden suchen, müssen Sie ein Insolvenzverfahren anmelden. In einem Beratungsgespräch klären wir, ob eine Insolvenz die richtige Entscheidung für Sie ist. Danach zeige ich Ihnen auf, wie man sich darauf vorbereitet und welche Schritte im Ablauf zu beachten sind. GmbH-Geschäftsführer bearate ich speziell zur Insolvenzantragspflicht und zur Geschäftsführer-Haftung. Einzelunternehmern und Freiberuflern erkläre ich, wie sie ihre selbständige Tätigkeit trotz Insolvenz fortsetzen können. Es wird erläutert, was erlaubt und was verboten ist und die 1-jährige Planinsolvenz aussichtsreich ist.