Jährlich geraten Privatpersonen in eine finanzielle Schieflage und können ihre Verbindlichkeiten aus Krediten, Mietverhältnissen und Rechnungen nicht mehr begleichen. Der Schuldenberg wächst Ihnen sprichwörtlich über den Kopf und sie finden keinen Ausweg mehr aus der Schuldenfalle. Dies führt neben den finanziellen Engpässen vor allem auch zu seelischen Problemen. Die Folge sind Schlafstörungen, Depressionen und familiäre Streitigkeiten. Mit der Insolvenz für Privatpersonen können Sie diesen Kreislauf durchbrechen und wieder finanziell neu starten. Hier können Sie die Privatinsolvenz anmelden.

Neuerungen im Schuldenrecht

Seit dem 01.10.2020 ist es möglich, bereits innerhalb von drei Jahren wieder die Schuldenfreiheit zu erlangen. Vor diesem Zeitraum mussten 35 % der Schulden und sämtliche Kosten des Insolvenzverfahrens getilgt werden, um innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu sein.

Diese hohen Auflagen sind seit dem 01.10.2020 weggefallen. Gerade für Privatpersonen ist diese Neuerung eine echte Erleichterung für den Weg in die Schuldenfreiheit. Im Unterschied zu einer Unternehmensinsolvenz sind Sie bei einer Privatinsolvenz nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie den Insolvenzantrag stellen. Bei einer hohen Überschuldung ist ein Insolvenzantrag aber durchaus sinnvoll, um wieder aus der Schuldenfalle zu kommen und nach drei Jahren wieder neu anzufangen.

Privatinsolvenz mit der Insolvenz-App:

Um Ihnen die Vorbereitung der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz so leicht wie möglich zu machen, haben wir die Insolvenz-App entwickelt. In der App können Sie alle Daten sammeln, abfotografierte Unterlagen verwalten und das Gläubigerverzeichnis erstellen. Die App lädt Ihre Unterlagen und Einträge automatisch hoch in eine Cloud, auf die unsere Kanzlei zugreifen kann. So müssen wir keine dicken Briefe oder Ordner hin und her schicken und Sie behalten den Überblick. Mit den hochgeladenen Daten wird Ihre Insolvenz vorbereitet. Am Ende müssen Sie nur noch unterschreiben.

App für Antrag auf Regelinsolvenz
App für Antrag auf Privatinsolvenz
Button für App Insolvenz beantragen

Der Weg aus den Schulden

Dafür müssen Sie selbst aktiv werden, um die Insolvenz für Privatpersonen zu beantragen. Als Erstes benötigen Sie eine Bescheinigung über einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den entsprechenden Gläubigern. Zu den Gläubigern können beispielsweise Kreditinstitute, Banken, Vermieter, Versandhäuser oder auch Privatpersonen zählen. Diese Bescheinigung können Sie bei Schuldnerberatungsstellen oder bei einem Rechtsanwalt bekommen.

Bei vielen kleinen Gläubigern gestaltet sich der Weg über eine außergerichtliche Einigung, den Schuldenberg abzubauen, schwieriger. Hier ist eine Privatinsolvenz der geeignete Weg zur Schuldenfreiheit. Bei einer Privatinsolvenz gibt es für Sie sowohl Vorteile als auch einige Nachteile zu berücksichtigen.

Die 8 Schritte in die Privatinsolvenz als PDF

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Schuldenfreiheit nach drei Jahren

Der wichtigste Vorteil einer Privatinsolvenz ist die Schuldenfreiheit nach drei Jahren, um danach einen wirtschaftlichen Neuanfang zu wagen. Für Privatpersonen, welche ihren Gläubigern keine Zahlungen anbieten können, ist die Insolvenz für Privatpersonen einschließlich Restschuldbefreiung der einzige Weg, um wieder schuldenfrei zu werden.

Dabei spielt die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Schulden keine Rolle. Nach dem obengenannten Zeitraum werden alle Schulden und nach weiteren drei Jahren auch alle Negativeinträge in der Schufa oder anderen Auskunftstein gelöscht.

Gerade die Restschuldbefreiung ist oft sehr umfangreich. Sie umfasst die Löschung aller Schulden bei Banken, Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen. Auch werden sämtliche anderen Forderungen abgegolten. Dabei handelt es sich um einen Schuldenschnitt, welcher Sie bis auf eine Ausnahme von allen Schuldenarten befreit. Bestehen bleiben nur Verbindlichkeiten, welche aus unerlaubten Handlungen entstanden sind. Darunter fallen beispielsweise Straf- und Bußgelder.

Schutz vor Konto- und Lohnpfändungen

Mit der Eröffnung der Privatinsolvenz tritt der Pfändungsschutz in Kraft. Die Gläubiger können keine Konto- und Lohnpfändungen mehr gerichtlich durchsetzen, einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder Sie zu einem Offenbarungseid zwingen. Mit der Verfahrenseröffnung erlischt für Sie der Rückzahlungszwang, was sich auch psychisch positiv auf Ihr Lebensgefühl auswirken wird.

Keine Besuche des Gerichtsvollziehers

Auch die für viele Menschen beschämenden Besuche des Gerichtsvollziehers finden nicht mehr statt, da dieser kein Recht mehr hat, ihr vorhandenes Vermögen zu prüfen. Der für Sie zuständige Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder übernimmt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Pflicht, Ihr Vermögen zu verwalten. Dadurch brauchen Sie nicht mehr mit dem Gerichtsvollzieher oder ihren Gläubigern persönlich kommunizieren. Diese Aufgabe übernimmt der Treuhänder oder Insolvenzverwalter für Sie.

Sicherer Einkommensanteil

Durch die gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen ist Ihnen ein gewisser Anteil des Einkommens sicher. Die Grenzen richten sich nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen und berücksichtigen die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen wie leibliche Kinder, Ehegatten ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an welche Sie Unterhaltszahlungen leisten. Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre angepasst. Oftmals zahlen die Schuldner bei einer Privatinsolvenz weniger monatliche Beträge an ihre Gläubiger zurück als vorher beziehungsweise bei einem außergerichtlichen Vergleich. Dadurch stehen Ihnen wieder mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.

Besonderer Mieterschutz

Oftmals entfallen auf die bestehenden Schulden auch offene Verbindlichkeiten aus Wohnungsmietverträgen. Die Miete inklusive der Nebenkosten oder Beträge aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung können nicht gezahlt werden. Mit dem Insolvenzverfahren erlangen Sie einen besonderen Mieterschutz.

Weder der Vermieter noch der Insolvenzverwalter darf Ihnen aufgrund des Insolvenzverfahrens die Mietwohnung kündigen. Auch eine außergewöhnliche Kündigung wegen Mietrückständen, welche vor dem Insolvenzverfahren entstanden sind, kann der Vermieter nicht durchsetzen Allerdings wird die Miete zwei Monate während des laufenden Verfahrens nicht gezahlt, ist eine außergewöhnliche Kündigung wegen Mietrückstände durch den Vermieter zulässig.

Kostenfreie Experten-Einschätzung zur Planinsolvenz

Ermitteln Sie mit mthilfe meiner Experten-Einschätzung, ob für Sie die einjährige Planinsolvenz sinnvoll ist und wahrscheinlich zum Erfolg führen wird. Geben Sie die erforderlichen Daten in das Formular ein und Sie erhalten von mir eine kostenfreie Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der einjährigen Planinsolvenz. Beratung vom Profi, Erfahrung aus tausenden Verfahren.

Kraftakt Privatinsolvenz

Die Insolvenz für Privatpersonen erstreckt sich im Vergleich zur außergerichtlichen Einigung über einen längeren Zeitraum. Die Privatinsolvenz dauert bis zur Schuldenfreiheit und Löschung aller negativen Schufa-Einträge insgesamt sechs Jahre.

Außergerichtliche Vergleiche haben meist eine kürzere Laufzeit. Da der pfändbare Anteil des Einkommens direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen wird, erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von der Privatinsolvenz. Das bedeutet zwar für den Arbeitgeber einen Mehraufwand in der Lohnbuchhaltung, ist aber kein Kündigungsgrund.

In speziellen Verzeichnissen wird die Privatinsolvenz gelistet und ist öffentlich auch durch Dritte einsehbar. Durch die Privatinsolvenz entstehen zusätzliche Kosten durch die Schuldnerberatung und das Insolvenzverfahren.

Die Verfahrenskosten beinhalten die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters und des Treuhänders. Die Kosten des Insolvenzverwalters richten sich nach der Schuldenhöhe und der Anzahl der Gläubiger. Insolvenzverfahren sind immer mit tiefen Einschnitten im alltäglichen Leben verbunden.

Alle nicht unbedingt lebensnotwendiges Vermögen und Einkommen wird durch den Insolvenzverwalter in Beschlag genommen und kann gepfändet werden.

Dadurch wird das Konsumverhalten stark eingeschränkt, teure Anschaffungen und Ratenkredite sind während des Insolvenzverfahrens nicht möglich. Durch den negativen Schufa-Eintrag gestalten sich auch ein Wohnungswechsel, der Wechsel zu einem anderen Strom- oder Telefonanbieter schwierig.

Trotz dieser Nachteile überwiegen für die meisten Schuldner die Vorteile. Jede Privatinsolvenz ist ein individuelles Verfahren und dies sollte auch von Fall zu Fall entschieden werden.