Zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens werden Sie sicherlich überlegen, welches Eigentum vor der Insolvenz man retten darf. Hierzu gilt folgendes: Sie dürfen zwar kein Eigentum vor der Insolvenz retten, aber Sie dürfen Ihr Vermögen für den Lebensunterhalt aufbrauchen. Das bedeutet, es wäre erlaubt, wenn Sie ein Kontoguthaben für den Lebensunterhalt verwenden bis nichts mehr da ist. Der Verbrauch des Vermögens vor der Insolvenz muss aber angemessen sein.

Eigentlich dürfen Sie kein Eigentum vor der Insolvenz retten, aber …

Es ist nicht verboten, wenn Sie vor der Insolvenz Ihr Erspartes verwenden, um die Miete zu bezahlen und einkaufen zu gehen. Erst bei größeren Beträgen wird es kritisch. Lassen Sie sich z. B. vor der Insolvenz eine Lebensversicherung im Wert von 10.000 €  auszahlen und geben im Insolvenzantrag nichts dazu an, wird es unangenehme Fragen geben.

Vermögen darf man verbrauchen

Sie dürfen Ihr Vermögen aber aufbrauchen und davon den Lebensunterhalt Ihrer Familie bestreiten. Lösen Sie z.B. Ihre Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von 1.000 € auf, so wird man das tolerieren, wenn Sie von dem Geld Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Eigentum vor Insolvenz retten ist also teilweise erlaubt.

Viele verstecken Geld trotzdem

Eigentlich darf man gar nichts vor dem späteren Zugriff des Insolvenzverwalters retten, aber viele machen das und hoffen, dass man sie nicht erwischt. Das kann mal gut gehen. Es kann aber auch schiefgehen. Je nachdem, wie schlau man dabei ist.

Die Grenze zwischen verboten oder erlaubt

Das heißt im Klartext, dass Sie bei einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze einen Betrag bis zur Pfändungsgrenze von Ihrem Ersparten zuschießen dürfen (ein wenig darüber wird auch noch toleriert).

Erbschaften und Schenkungen

Erhalten Sie in der Insolvenz eine Erbschaft, sind Sie verpflichtet, diese an den Insolvenzverwalter abzugeben. Es kann Sie aber niemand daran hindern, die Erbschaft z. B. zugunsten Ihrer Geschwister auszuschlagen. Möglicherweise zeigen sich diese eines Tages erkenntlich. Erbschaften oder Schenkungen während der Wohlverhaltensperiode (beachte: nicht Insolvenzverfahren!) erhalten, dürfen Sie zur Hälfte behalten.

Sollten Sie über vermögenswirksame Leistungen verfügen, so ergibt es wenig Sinn, wenn Sie darin noch weiter einzahlen. Darüber freut sich nur der Insolvenzverwalter. Besteht die vermögenswirksame Leistung allerdings aus einer Riester-Rente, brauchen Sie diese nicht aufzulösen. Eine Riester-Rente kann nicht vorzeitig aufgelöst und damit gepfändet werden.

 

Darf ich in der Privatinsolvenz eine Kreditkarte besitzen?

Sie dürfen selbstverständlich ein Kreditkarte besitzen. Aber das ist nicht die klügste Methode, das Eigentum vor der Insolvenz zu retten. Denn das Geld ist weg, sobald der Insolvenzverwalter davon erfährt. Denn während der Laufzeit des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist nur das Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto vor dem Insolvenzverwalter geschützt. Alle anderen Kontoguthaben gehören zur Insolvenzmasse.

Auslandskonten einrichten?

Manche Mandanten fragen nach Auslandskonten. Auslandskonten schützen zwar vor Pfändung, vor dem Insolvenzverfahren, weil die Vollstreckung schwierig ist. Aber in der Regel sind Insolvenzverwalter hartnäckiger als Gerichtsvollzieher und Gläubiger.

Insolvenzverwalter sucht Konten

Ist der Insolvenzantrag eingereicht, wird der Insolvenzverwalter beginnen zu recherchieren. Sobald der Insolvenzverwalter von dem Auslandskonto erfährt, schreibt er die ausländische Bank an und fordert zur Erstattung des Guthabens an die Insolvenzmasse auf. Erfahrungsgemäß wird die Bank dieser Aufforderung Folge leisten.

Kreditkarte bald wieder erlaubt

Später in der Wohlverhaltensperiode ist nur noch das pfändbare Einkommen abgetreten. Das heißt, Sie dürfen das Pfändungsschutzkonto wieder in ein normales Konto umstellen lassen und Sie dürfen auch eine Kreditkarte auf Guthabenbasis haben.

Partner-Kreditkarte ist besser

Sind Sie auch während des eigentlichen Insolvenzverfahrens dringend auf eine Kreditkarte angewiesen, fragen Sie eine nahestehende Person, ob Sie von seiner Kreditkarte eine Partnerkarte erhalten. Nahezu alle Kreditkartenanbieter stellen Partnerkarten zur Verfügung. Dann würden alle Zahlungsströme über den Freund laufen. Die Partnerkarte ist somit für den Insolvenzverwalter tabu.

35 Kommentare

  1. Lamm

    darf ich mein Auto (Wert 5500 €, 11 Jahre alt) behalten wenn ich Rentner bin und mit einem 450 € job meine Schulden abtragen will und ich weit außerhalb wohne und meine nächste Einkaufsmöglichkeit , Arzt usw. 4km weg ist?
    Was kann ich tun um mein Auto zu behalten, denn ich kann kein anderes wieder haben.?
    Vielen dank…
    W. Lamm

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    • Jörg Franzke

      Dazu habe ich ganz viel auf meiner Webseite geschrieben. Bitte dort nachlesen.

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  2. Goltman

    1.) Ich möchte in diesem Monat diverse Zusatzversicherungen (Zahn, Heilpraktiker etc.) abschließen. In etwa 2 Monaten werde ich jedoch eine PI anmelden müssen.
    Darf ein Insolvenzverwalter diese Verträge wieder kündigen?
    2.) Ich habe meine Wohnung gekündigt und ziehe zu meinem Partner in dessen Haus, Miete und Nebenkosten fallen also für mich weg.
    Mir wurde nun gesagt, dass der Insolvenzverwalter meinen Pfändungsfreibetrag von 1078,- Euro auch kürzen kann, weil ich zuviel Einkommen zur freien monatlichen Ver(sch)wendung habe?
    Ist es besser, wenn ich einen Mietvertrag mit meinem Partner abschließe? Oder soll ich einen Betrag X als Beitrag zum gemeinsamen Haushalt offiziell auf sein Konto überweisen?

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    • Jörg Franzke

      Was Sie mit Ihrem pfändungsfreien Einkommen machen, geht niemanden etwas an und Sie müssen auch niemanden Rechenschaft ablegen. Die Versicherungen würde ich nicht abschließen.

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  3. Steininger

    Sehr geehrter Herr Franzke, ich habe vor Insolvenzeröffnung einen Betrag aus einem Wasserschadensfall erhalten und dies nicht mit angegeben, weil ich das Geld für die Rechnung der Schadensregulierung an die Firma bezahlt habe. Was kann passieren

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    • Jörg Franzke

      Es kann nichts passieren, weil Sie das Geld vor der Eröffnung des Insolvenzverfahren erhalten und sicherlich bereits verbraucht haben.

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  4. Werner

    Hallo,
    ich möchte als Selbständiger Insolvenz anmelden. Dazu gibt es einen Puinkt Vermögenswerte, wo ich nicht recht weiss was cih da alles eintragen soll.
    Ich habe einen „normalen“ Hausstand (also fernseher dvd rekorder usw.) nichts sehr werthaltiges. Dann noch Handy und ein Auto (klar muss ich angeben). Aus meine Selbständigkeit (Instandsetzung von Musikgeräten) habe ich noch einige defekte Geräte und Ersatzteile hier. Muss ich da den Wert schätzen und was muss genau alles angegeben werden an Sachen die man hat?
    Kurz zum Auto, das ist finanziert und ich möchte die Finanzierung vor der Insolvenz noch beenden (also restbetrag zahlen, ist nicht mehr viel), damit die Bank das dann nicht für ein Bruchteil des Wertes fast geschenkt bekommt.
    Später in der Insolvenz möchte ich wiederum dem Insolvenzverwalter dann das Auto mit Raten wieder abkaufen.
    Ich denke das wäre doch eine legitime Möglichkeit oder?

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  5. Sabina M.

    Sehr geehrter Herr Franzke, darf vor Eröffnung einer Privatinsolvenz durch ein Gericht eine erwartete Abfindung oder eine Steuerrückzahlung verbrauchen bis das Gericht die Privatinsolvenz genehmigt? Habe noch ein normales Konto.
    Lieben Dank.

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    • Jörg Franzke

      Ja, man darf vor der Insolvenz sein Vermögen aufbrauchen. Allerdings nur maßvoll für den Lebensunterhalt.

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  6. Daniel

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    Ich bin in der Schuldnerberatung mit dem Ziel des Privatinsolvenzverfahren-und aktuell beim Punkt des ausserger. Einigungsversuchs mit allen Gläubigern. Eine Vermögensauskunft habe ich vor am 28.04. gehabt beim GV, am 23.04. Habe ich eine Lohnsteuererklärung gemacht- der GV hat am 28.04. Auch gefragt, ob ich eine Lohnsteuerklärung am laufen habe, dies habe ich bejaht da es ja so ist. Heute habe ich den Bescheid bekommen und werde rund 1600 eur in kürze auf mein p-konto ausgezahlt bekommen. Darf ich über die erstattung nun noch frei verfügen oder habe ich hierbei was zu beachten?möchte mir die restschuldbefreiuung nicht gefährden und den GV nicht von mir aus anrufen und das fragen, da Sie ja eher abraten von sich aus den GV zu kontaktieren. Bitte um Antwort. Vielen lieben Dank

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, Sie dürfen über die Erstattung frei verfügen. Wenn das Geld bis dahin nicht gepfändet ist, dann steht es Ihnen zu.

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  7. andre

    Hallo Herr Franzke,
    erst einmal: Riesenrespekt dass sie sich auf Ihrer Seite so bereitwillig und engagiert um die Fragen Kümmern, ohne hierfür
    vergütet zu werden. Die Anwälte die ich kenne, beantworten keine Einzige Frage, ohne dass vorher Barbeträge geflossen sind.
    Ich werde mich wohl in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen um ein Mandat zu besprechen.
    Vorweg hätte auch ich jedoch eine kurze Frage: Sehe ich das richtig, dass ich, solange keinerlei Insolvenz angeleiert ist, ich mit meinem
    aktuellen Einkommen machen kann, was ich möchte, ohne das es mir später vorgeworfen werden kann?
    Es ist möglich, dass ich ein einmaliges Einkommen in Höhe von 3400 EUR erziele (muss selbst versteuert werden).
    Hierfür werde ich mich für den betreffenden Monat vom ALG2 Abmelden und im Anschluss (hoffentlich) zumindest einen Teilzeitjob haben. Wenn dieses Einkommen in keine Pfändung läuft, kann mir Vermögensverschwendung vorgeworfen werden, wenn nun in 3, 4 Monaten die Vorbereitung für das Insolvenzverfahren begonnen werden würde und davon nichts mehr vorhanden ist?
    Ich danke Ihnen vielmals im Voraus.

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    • Jörg Franzke

      Ja, das können Sie so machen. Wenn Sie innerhalb von drei bis vier Monaten das Geld verbraucht haben für den Lebensunterhalt, sehe ich das nicht als Verschwendung.

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  8. Hagen

    Hallo. Ich will in die privatinsolvenz gehen. Ich habe aber ein 1/8 von Haus und Hof geerbt. Mein Vater lebt allerdings darin. Was kann ich machen ohne dass es versteigert wird, mein Vater ausziehen muss oder ich Ärger bekomme? Bin total zerweifelt

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    • Jörg Franzke

      Wenn Sie das Haus nicht gefährden wollen, dann können Sie keinen Insolvenzantrag stellen.

      Antworten
  9. Kim E.

    Guten Abend Herr Franzke,
    mein Vater geht bald in die PI. Er hat auf einem Bankkonto, welches auf dem Namen seiner Mutter/meiner Großmutter läuft, 6000€ Erspartes. Da meine Großmutter kürzlich verstarb, möchte er das Geld „in Sicherheit“ bringen und hat mich gebeten, es auf meinem Sparkonto anzulegen. Ich möchte ihm helfen, habe aber Angst deswegen Probleme zu bekommen. Muss ich mich deswegen Sogen?
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das schlimmste, was Ihnen passieren kann, das ist, dass der Insolvenzverwalter das Geld von Ihnen heraus verlangt. Wenn dem so ist, dann geben Sie es ihm eben. Es kommt darauf an, ob der Insolvenzverwalter die Einzahlungen auf das Kont oder Großmutter nachvollziehen kann oder nicht.

      Antworten
  10. Martina Schulte

    Ich möchte in die Insolvenz gehen. Bei mir stehen einige Kronen bevor, da mein volljähriger Sohn nun ausgelernt ist, wird der Härtefall abgelehnt von der Krankenkasse. Nun möchte ich aber die Zähne reparieren lassen. Kann ich den Eigenanteil mir von jemanden geben lassen also leihen? Dies werden ca. 1.200 Euro sein?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das können Sie.

      Antworten
  11. Carla Müller

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich muss die Privatinsolvenz beantragen. Ich besitze jedoch Schmuck von Swarovski (Kette ca. 200€ Neupreis) oder Taschen von Tommy Hilfiger (ca. 200€ Neupreis) den ich größtenteils mit Kreditkarte gekauft habe, weil ich Ratenzahlung bevorzuge. Jetzt habe ich die Sachen noch nicht vollständig abbezahlt und muss die Insolvenz jetzt beantragen, wegen Schulden aus einem Verfahrensstreit. Meine Frage ist, werden solche Sachen gepfändet oder sind diese nicht wertvoll genug? Sollte ich diese Sachen abbezahlen um sie zu behalten oder lohnt sich das nicht?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ich glaube nicht, dass diese Sachen gepfändet und verwertet werden. Die Verkäufer sind sicherlich noch so lange die Eigentümer, bis Sie die Raten vollständig bezahlt haben. Aber ich glaube, dass diese Gläubiger ihre Ansprüche nicht weiter verfolgen werden.

      Antworten
  12. Beno

    Hallo Herr Franzke,
    1.Ich möchte demnächst in 1-2 monate PI anmelden und habe bereits Guthaben verbraucht für Urlaub und Lebensunterhalt etc. War das erlaubt??.
    Noch besteht Guthaben. Darf ich das restliche Guthaben meiner Frau überschreiben bzw einige Sachen für sie abzahlen das wir nicht so viel im Monat an Raten haben ?
    Wenn nein wie lange sollte ich mit der Insolvenzeröffnung dann abwarten damit der Insolvenz Verwalter nix zurück verlangt ?
    Kann er auch Sachen die ich meiner Frau abbezahlt habe auf ihr Namen zurück verlangen .?
    Und darf ich oder sollte ich bei einem vollstreckungsbescheid reagieren bei noch keiner Privat Insolvenz Eröffnung, um weitere Maßnahmen zu verhindern Raten Zahlung vereinbaren oder sonstiges.
    Danke im voraus..

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Man darf sein Guthaben vor der Insolvenz aufbrauchen, wenn der Verbrauch angemessen ist. Die Rechtsprechung orientiert sich an der gesetzlichen Pfändungsgrenze. Wenn Ihr reguläres Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt und Sie stocken mit Ihrem Ersparten auf, ist das kein Problem. Je mehr Sie von Ihrem Guthaben über die Pfändungsgrenze hinaus beisteuern, desto probematischer. Aber die Toleranzgrenzen sind hier hoch. Das Guthaben auf Ihre Frau zu überweisen, ist die schlechteste Idee von allen. Besser, Sie heben das Geld ab und verbrauchen es maßvoll, so wie soeben beschrieben.

      Antworten
  13. Daniel

    Hallo, bei mir wird das Privatverfahren eröffnet. Wie ist die Sachlage zu PayPal und Pre-Paid / Crypto Wallet – Kreditkarten Nutzung? In dem Zusammenhang nutze ich jene lediglich um Zahlungen zu leisten wofür ich eine Kreditkarte oder PayPal benötige. Nicht aber um Gelder zu horten. Gibt es da eine einfache Lösung die Funktion beizubehalten trotz Insolvenz? Danke im voraus!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider gibt es keine einfache Lösung. Die Banken werden mit Insolvenzeröffnung die Kreditkarte kündigen und PayPal ist auch ziemlich unsportlich. Crypto Wallet weiß ich nicht. Das ist niemanden bekannt.

      Antworten
  14. Mathias Dalberg

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bereite gerade in Eigenverantwortung meinen Antrag auf die Privatinsolvenz vor. Ich habe im Juni von meinem alten AG noch Urlaubsabgeltung und Bonus bekommen. Insgesamt rund 6TEUR. Ich habe dieses Geld am 29.06.2021 von meinem Konto abgehoben. Ein Teil ist für diverse Lebenshaltungskosten ausgegeben worden. Die Hälfte ist ungefähr noch da. Muss ich den Restbetrag im InsoAntrag angeben? Der liegt z Hause in der sogenannten Keksdose. Auf den Auszügen sieht man auch die Barabhebung. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Meine Frau hat eine Teilzeitstelle und ich arbeite Vollzeit bei einer neuen Firma bei der ich auch über dem Pfändungsfreibetrag liege.
    Vielen Dank für Ihre Informationen.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie sich korrekt verhalten wollen, dann geben Sie diesen Geldbetrag als Barvermögen an. Andernfalls riskieren Sie es, ob bzw. der spätere Insolvenzverwalter mit Ihnen schimpfen wird. Bitte gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie als Zulassungsvoraussetzung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan von einem Anwalt oder Schuldenberatung durchführen lassen müssen.

      Antworten
  15. Gabriele Mahr

    Hallo Herr Franzke,
    habe gerade meine Papiere vom Gericht erhalten. 8.10.21 Insolvenzverfahren Beginn.
    Hatte Ende August mit meinem ehemalige Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht die letzte Verhandlung wegen seiner Kündigung. Dort gewann ich und mir wurde eine Abfindung von 9500€ zugesprochen. Nach Steuern und der Pfändung von einem Gläubiger habe ich noch 5900€ erhalten. Sie gingen auf ein Konto von einem Freund.
    Jetzt meine Frage: bekommt das die Verwalterin raus, wenn sie recherchiert? Kann ich das behalten ohne ein großes Risiko einzugehen erwischt zu werden. LG Gabi

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Kann schon sein, dass die Verwalterin davon mitbekommt. Beispielsweise verlangt sie aus welchem Grund auch immer die Einkommensnachweise der Zeit vor der Insolvenz. Oder Sie müssen die Steuererklärung abgeben bzw. die Verwalterin macht die Steuererklärung. Dann wäre die Zahlung aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ersichtlich. Ihr Risiko erwischt zu werden, ist also durchaus vorhanden. Sie können ja argumentieren, dass die Abfindung ja gepfändet wurde und Sie davon ausgehen durften, dass der pfändungsfreie Anteil Ihnen zusteht. Sonst wäre er ja auch gepfändet worden….

      Antworten
  16. Erich L.

    Ich habe eine Frage bezüglich Geldgeschenke zur Hochzeit in Bar.
    Ich werde in kürze meine Freundin heiraten, welche Privatinsolvenz beantragt hat und noch nicht in der Wohlverhaltensphase ist.
    Wenn wir nun heiraten und gemeinsam in bar Geldgeschenke von den Gästen erhalten, muss meine Frau dann diese Geschenke dem Insolvenzverwalter melden und abführen? Da wir diese ja gemeinsam erhalten haben und so auch „mir“ zustehen. Kann die Schenkung durch die Gäste auch an nur einen Ehepartner erfolgen?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, Ihre Frau muss natürlich nicht melden. Denn die Geschenke haben alle Sie erhalten und Ihre Frau ging leer aus …

      Antworten
  17. Frau Habig

    Hallo Herr Franzke,
    ich möchte mich in einem Jahr als e.K. selbständig machen.
    Mein Mann und ich haben mehrere Immobilien gekauft, die alle noch über einen Kredit laufen und noch abgezahlt werden müssen. Sie gehören jeweils zur Hälfte uns beiden.
    Würde mein Mann im Falle einer Insolvenz auch mit seiner Hälfte dafür grade stehen müssen oder betrifft es dann nur meinen Anteil?
    Und kann ich meine Immobilien auf meine drei minderjährigen Kinder überschreiben und diese bis zu meinem Tode verwalten, wären sie dann so vor einer Insolvenz geschützt?
    Vielen Dank
    A.Habig

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie in die Insolvenz gehen, dann wäre „nur“ Ihr Immobilien-Anteil betroffen. Aber das Problem sind die gemeinsamen Kredite. Wenn Sie in Vermögensverfall geraten, werden die Banken die Kredite kündigen und zwar auch dann, wenn der Mann die Raten pünktlich weiter bedient. Nach der Kündigung wäre auch Ihr Mann pleite und die Immobilien würden verwertet werden.

      Antworten
  18. Sascha

    Hallo Herr Franzke,
    wenn ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde und meine Frau mir eine Partnerkreditkarte ausstellt, muss ich diese dem Insolvenzverwalter melden?
    Bekommt er das mit bzw. kann er dann oder darf er dann auch auf das Konto zugreifen?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich mich bereits vielmals im voraus.
    S.Meier

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, müssen Sie nicht melden und der Verwalter darf auch nicht auf das Konto zugreifen.

      Antworten

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