Während der Privatinsolvenz obliegen Ihnen gewissen Pflichten. Bitte halten Sie diese Obliegenheiten ein, andernfalls versagt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Wichtigste Obliegenheit ist die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit und den Insolvenzverwalter über alle finanziellen Belange zu informieren.

Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben

Nach dem Gesetz sind Sie während der Privatinsolvenz zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit verpflichtet. Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bedeutet, dass Sie in dem gelernten Beruf arbeiten und ein entsprechendes Einkommen beziehen. Sind Sie etwa Zahnarzt und verdienen nur 1.000 € monatlich, wäre Ihre Erwerbstätigkeit nicht angemessen.

Falls Sie zu wenig verdienen …

Ist Ihre Erwerbstätigkeit unangemessen, wird der Insolvenzverwalter Sie dazu auffordern, entweder Ihr Gehalt entsprechend nach oben zu korrigieren oder Sie müssen sich auf eine andere Stelle bewerben und dies auch nachweisen. Der Bundesgerichtshof hält fünf Bewerbungen pro Woche für zumutbar. Oder Sie leisten „freiwillige“ Zusatzzahlungen.

Notfalls freiwillig etwas zuzahlen

Sollten Sie also zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit aufgefordert werden, nehmen Sie die Aufforderung zur Erfüllung Ihrer Obliegenheiten unbedingt ernst. Denn Ihre Restschuldbefreiung steht auf dem Spiel. Anstelle Bewerbungen können Sie aber auch freiwillige Zahlungen an die Insolvenzmasse leisten. Gleichen Sie also mit freiwilligen Monatsbeiträgen die Fehlbeträge aus.

Bewerben statt bezahlen

Anstelle der freiwilligen Sonderzahlungen können Sie sich bewerben. Mithilfe von Online-Bewerbungen dürfte fünf Bewerbungen pro Woche nicht allzu aufwendig sein. Erklären Sie zu Beginn der Bewerbung Ihre Motivation, weswegen Sie sich bewerben.

Ausbildung, Weiterbildung

Ausbildung oder Weiterbildung  während des Insolvenzverfahrens ist erlaubt, wenn damit Ihre Aussichten auf einen höheren Verdienst steigen und Sie Ihre Gläubiger nach der Ausbildung wahrscheinlich besser befriedigen können.

Kompliziert: So ermitteln Sie das Mindesteinkommen, das Sie leisten müssen:

Die Höhe des Geldbetrages, den Sie während der Privatinsolvenz an die Insolvenzmasse abführen müssen, können Sie in drei Prüfungsschritten selbst ermitteln:

Gehen Sie auf die Webseite: www.gehaltsvergleich.com und ermitteln Sie das durchschnittliche Einkommen Ihres Berufes, den Sie gelernt haben. Wohlgemerkt, des kommt auf den gelernten Beruf an, nicht auf die Tätigkeit, die Sie gerade ausüben. Geben Sie in der Suchfunktion auf der Webseite gehaltsvergleich.com Ihren gelernten Beruf ein und ermitteln Sie das Durchschnittseinkommen. Addieren Sie hierzu das dort dargestellte mindeste Gehalt und das höchste Gehalt und teilen die Summe durch zwei.

Im zweiten Schritt ermitteln Sie das fiktive Nettoeinkommen auf der Webseite: www.brutto-netto-rechner.info. Geben Sie dort also als Berechnungsgrundlage das im Schritt 1 ermittelte Durchschnittseinkommen ein und ermitteln Sie so das fiktive Nettoeinkommen.

Als letzten Prüfungsschritt berechnen Sie den pfändbaren Einkommensanteil des fiktiven Nettoeinkommens. Rufen Sie dazu die gesetzliche Pfändungstabelle auf: Insolvenztabelle ab Juli 2019. Das pfändbare Einkommen hängt von Ihren Unterhaltspflichten ab. Je nach Unterhaltspflicht gibt es in der gesetzlichen Pfändungstabelle eine Spalte.

Als Ergebnis haben Sie den Betrag ermittelt, den Sie eigentlich nach dem Gesetz an die Insolvenzmasse abführen müssten, um die Restschuldbefreiung zu erhalten. „Arm“-Rechnen ist erlaubt.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Kündigung wegen Privatinsolvenz ist verboten

Wegen einer Privatinsolvenz darf ein Arbeitgeber oder Dienstherr Sie nicht kündigen. Auch andere dienst- oder arbeitsrechtliche Sanktionen haben Sie nicht zu befürchten. Solange Sie noch in der Probezeit sind, halten Sie die Privatinsolvenz geheim.

Ausnahme: Sie sitzen an der Kasse

Etwas anderes gilt allerdings, wenn Sie in Ihrem Job mit Geld zu tun haben oder erhöhte Sicherheitsanforderungen bestehen oder Sie in gehobener Position tätig sind. Beispiele hierzu sind: Sie stehen am Bankschalter oder sind Prokurist. Leider führt auch die Insolvenz eines Fluggast-Kontrolleurs am Flughafen-Gate zur Entlassung. Sie können dann aber eine schnelle Planinsolvenz durchlaufen und damit Ihren Arbeitgeber überzeugen.

Dem Arbeitgeber ist Ihre Privatinsolvenz egal

In der Regel ist es dem Arbeitgeber egal, ob Sie ein Insolvenzverfahren beantragen. Was der Arbeitgeber hingegen nicht leiden kann, sind die Pfändungen des Arbeitslohns durch Gläubiger vor dem Insolvenzverfahren. Denn das macht viel Arbeit.

Keine Verwarnung an Beamte

Pfändungen machen dem Arbeitgeber viel zusätzliche Arbeit. Genau diese Pfändungen entfallen aber während der Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz hat auch keine disziplinarrechtlichen Folgen auf Beamte. Der Dienstherr spricht allenfalls eine Verwarnung aus.

39 Kommentare

  1. Laura

    Hallo, ich bin seit 02.10.14 in der Privatinsolvenz und habe auch am 01.10.14 einen neuen Job angefangen – dieser ist bei einer Leasingbank – als ich dem Insolvenzverwalter sagte, dass bei einer Meldung mein Job in Gefahr ist, weil ich ja noch in der Probezeit wäre, hat er mir erklärt das der Aufwand den pfändbaren Betrag von meinem Girokonto zu holen zu groß wäre – und jetzt ist genau das passiert – MIT dem Gehalt hätte ich die Chance auf 3 Jahre Insolvenz und bezahlen der 35% gehabt – jetzt ohne Job muss ich Hartz4 beantragen und 6 Jahre warten – ganz zu schweigen von dem Job den er mir gekostet hat, kann das doch nicht sein oder? In meiner Branche finde ich jetzt nie wieder was – bringt es was mich zu beschweren? Wenn ja, wo?

    • Jörg Franzke

      Das ist schwierig für Sie, sich zu wehren. Sie könnten allenfalls beim zuständigen Rechtspfleger Beschwerde einlegen. Bieten Sie dem Insolvenzverwalter doch an, monatlich das pfändbare Einkommen selbst zu berechnen und an ihn plus 50 EUR zusätzlich abzuführen. Ich finde das ganz schön arogant, aber ein Rechtsmittel gibt es nicht dagegen.

    • marina schwandt

      Ich weiß es nicht genau, aber da kann man eine Beschwerde bei Gericht einreichen oder man hat einen guten Anwalt der einem weiter hilft. Ich weiß alles eine Geldfrage aber ich denke mal die Beweisführung liegt bei Dir das Du genau aus diesem Grund gekündigt wurdest. Somit trägt der Insolvenzverwalter eine Mitschuld an der schlechten Situation.

  2. Laura

    Das Kind ist jetzt in Brunnen gefallen – ich bin gekündigt und es war sehr schwer einen solch guten Job überhaupt zu bekommen – die liegen nicht auf der Strasse – d.h. von den 3 Jahren kann ich mich verabschieden. Jetzt winkt Hartz4 und 6 harte Jahre – weil in der Insolvenz einen Job in dieser Branche zu finden wird wahnsinnig schwierig werden – wenn nicht unmöglich. Traurig das man der Willkür so ausgesetzt ist. Aber auch die Gläubiger bekommen in dem Fall jetzt nix mehr – traurig!

  3. Stefan Bäuchle

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich befinde mich nun seit genau einem Jahr in der Privatinsolvenz.
    Ich hab vor einem halben Jahr den Job gewechselt, verdiene nun brutto ca.200€ mehr wie beim vorherigen Arbeitgeber, bekomme jedoch netto ca.200€ weniger raus.
    Ich bin bei meinen Nachforschungen jedoch bisher noch nicht dem Warum auf die Spur gekommen.
    Was ich aber mitbekommen habe ist, das der Staat an meiner persönlichen Weiterbildung interessiert ist.
    Ich habe gewisse Ziele die ich in den Nächsten 5 Jahren erreicht haben möchte!
    Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker und gelernter Zimmermann, arbeite seither auch nur als Zimmerer!
    Ich möchte sehr gerne baldmöglichst meinen Zimmerermeister erwerben und Desweiteren die sogenannten „Industriekletterscheine“ machen.
    Meine Frage hierzu:
    Wie ist es mir möglich mit einem Nettogehalt von gerademal 1100€ dieses zu erreichen???
    Abgezogen hiervon noch ca.870€ für Miete,Versicherungen,Nahrung und Sonstiges…
    Ich war bislang bei einem nicht wirklich aufschlussreichen Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit, dieses ich aber leider nicht wirklich werten konnte!
    Haben Sie mir vielleicht einen Lösungsvorschlag?
    Vielen Dank schonmal im Vorraus für Ihre Mühe!!!
    Es grüßt Sie freundlich
    Stefan Bäuchle

  4. thorsten siwek

    Hallo ich bin derzeit in der privatinsolvenz. Meine Qualifikation ist im Diplom Bereich anzusiedeln und mein Freibetrag liegt bei über 1900€ netto, aufgrund von 3unterhaltspflichtigen Kindern. Nun war ich aufgrund einer psychischen Krankheit über 1 1/2 krankgeschrieben und beginne in naher Zukunft einen neuen Job in Vollzeit, im niedrig lohn Sektor, da ich mir noch nicht mehr als Belastung zutrauen. Daher ist mein lohn unter dem Freibetrag, aber mit Aussicht nach weiter oben, nach der Probezeit. Jetzt zu meiner Frage: Kann der insolvenzverwalter mir nach sagen, das ich mir keinen angemessenen Job gesucht habe und wäre dadurch die Reitschuldbefreiungsphase gefährdet? Sprich muss ich gemäß meiner Qualifikation einen Job annehmen, beziehungsweise bewerben oder ist das nicht relevant? Mfg der fragesteller

    • Jörg Franzke

      Eigentlich müssen Sie sich einen Job entsprechend Ihrer Qualifikation suchen. Aber eine so lange Krankheit ist auch kein Pappenstiel. Wenn Sie nicht belastbar sind, dann findet das sicherlich seine Berücksichtigung.

  5. Jana

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bereite gerade meine Privatinsolvenz vor. Aktuell bin ich Vollzeit beschäftigt, mein Kind ist 3 Jahre alt. Ich konnte bisher mit meinem Mann die Bring- und Abholzeiten bei der Kita abdecken. Er hat nun nach mehrmonatiger Arbeitslosigkeit eine neue Stelle mit langer Fahrzeit angenommen, bei der das nicht mehr möglich ist. Kann mir etwas passsieren, wenn ich meine Arbeitszeit auf 80% reduziere, um die Krippenzeiten einhalten zu können. Oder muss ich Vollzeit arbeiten?

    • Jörg Franzke

      Das glaube ich nicht. Das Kindeswohl hat einen hohen Stellenwert und wenn es deswegen erforderlich ist, dass Sie die Arbeitszeit reduzieren, dann dürfte dem der Vorrang zu geben sein.

  6. Kubiak

    Hallo, eine Frage. Ich verdiente nicht sehr viel, bin aber noch nebenbei selbstständig. Das Geschäft läuft immer besser. Und mein vollzeitjob mag ich sehr.
    Trotzdem möchte mein Insolvenzverwalter, das ich mich um eine voll Zeit stelle bemühe.
    was kann ich tun?

    • Jörg Franzke

      Sie können ihm eine monatliche freiwillige Zahlung anbieten, um so den Verlust wett zu machen, den die Gläubiger durch die Teilzeitarbeit erleiden.

  7. Maria

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich werde nächste Woche mit meiner Schuldnerberaterin den Insolvenzantrag stellen.
    Die Schulden sind durch mein Studium entstanden, welches ich aufgrund meiner Erkrankung (schwere Depression mit Angststörung und Panikattacken) nicht beenden konnte und es so auch keinen Sinn mehr macht, es abzuschließen.
    Ich war lange krank geschrieben und in Therapie, anschließend in Elternzeit und habe danach eine Weiterbildung gemacht. Seit November letzten Jahres arbeite ich in Teilzeit in einem Ingenieurbüro als Sekretärin. Mein Partner arbeitet in Vollzeit und kann unsere Tochter (3 Jahre) weder hinbringen, noch abholen. Zudem traue ich mir eine Vollzeitstelle, aufgrund der Panikattacken und Angststörung, derzeit auch nicht zu. Weiterhin habe ich evtl. die Möglichkeit, in ein paar Jahren (wenn die Buchhalterin in Rente geht) die Buchhaltung zu übernehmen und somit hier in Vollzeit zu arbeiten.
    Meine größte Angst ist es, dass ich zwingend eine Vollzeitstelle suchen und annehmen muss, damit mir die Restschuldbefreiung nicht versagt wird. Ich bin sehr glücklich in meinem neuen Job und werde hier nicht durch meine Erkrankung beeinflusst. Ich bin eigentlich gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, könnte mir aber nicht vorstellen, wieder in diesem Bereich zu arbeiten, weil ich einfach nicht mehr mit dem Stress umgehen kann und der Belastung nicht gewachsen bin.
    Abgesehen davon, wäre mein Verdienst auch in Vollzeit, unter der Pfändungsfreigrenze.
    Weiterhin habe ich die Angst, dass mein Arbeitgeber von meiner misslichen Lage erfährt. Wird der Insolvenzverwalter meinen Arbeitgeber auch dann informieren, wenn mein Einkommen sowieso unter der Pfändungsfreigrenze liegt? Ich habe einfach Angst, dass mich das triggert und dann die Angststörung und Panikattacken wieder häufiger werden.
    Meine größte Angst ist es, dass mich meine Krankheit wieder so im Griff hat, dass ich gar nicht mehr arbeiten kann.
    Vorab möchte ich mich schon einmal für Ihre Mühe und Zeit bedanken, meine Fragen zu beantworten.
    Liebe Grüße

    • Jörg Franzke

      Leider wird der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber anschreiben. Die Insolvenz ist aber kein Kündigungsgrund. Gehen Sie offen mit der Insolvenz um und fordern Sie von Ihrem Arbeitgeber, dass er Sie unterstütz. Ich bin mir sicher, dass der Arbeitgeber Sie nicht kündigen wird.

  8. Cosimina Bergmann

    Sehr geehrter Herr Franzke, im Juni endet meine Wohlverhaltensphase nach 6 Jahre Insolvenz. Ich habe nur einen 450 Euro Job, zahle aber jeden Monat selber 70 Euro an den Treuhänder. Am Anfang habe ich versucht einen Job zu finden, wo ich mehr verdiene, war aber aussichtslos. Seit ca. 2 Jahren habe ich dann jede Menge gesundheiltliche Probleme bekommen und Überbelastung ist der Hauptgrund, abgesehen von Alter. Archillessehnen beide seit 3/4 Jahr beide entzündet, Arthrose in den Fingern, Karpaltunnel an der Hand, Tennisarm. Ich werde ständig krank geschrieben. Jetzt habe ich Angst, dass mir die Restschuldbefreiung versagt wird. Mit dem Treuhänder kann man leider nicht wirklich reden. Aber ich zahle jetzt seit fast 6 Jahren die 70 Euro (freiwillig). Ist Krankheit denn ein Argument? Mit freunldichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, man wird Ihnen die Restschuldbefreiung erteilen. Sie sind dauerhaft krank und zahlen auch noch freiwillig.

  9. Domi

    Sehr geehrter Herr Franzke , was pasiert wenn ich jetzt ein job gefunden habe und verdiene 14€/stunde , ungefähr 2000 bruto im monat .
    Ich bin im privat insolvenz seid 2 jahren.
    Mfg D.C.

    • Jörg Franzke

      Dann müssen Sie dem Verwalter mitteilen, dass Sie einen neuen Job haben. Der Verwalter schreibt den Arbeitgeber an und fordert ihn auf, den pfändbaren Teil seines Einkommens an die Insolvenzmasse abzuführen.

  10. Anja

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Mein Mann und ich befinden uns in der Privatinsolvenz, Verfahren befindet sich im Abschluss , bald müsste die Wohlverhaltensphase beginnen .
    Ich habe eine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert , trotz meiner schweren chronischen Generalisierten Angst und Panikstörung . Derzeit geht es mir sehr schlecht und ich brauche dringend eine längere Auszeit.
    Was geschieht wenn ich kein Einkommen mehr habe , derzeit hat mein Mann nur unser Kind als Untethaltsberechtigt.
    Am 30.09.19 läuft mein Ausbildungsvertrag aus und ich möchte wegen Mobbing eigentlich nicht mehr dort bleiben . Was kann ich machen ? Mir geht es gesundheitlich nicht gut. Grad der Behinderung 40 , Antrag auf Verschlimmerung wird gestellt .
    Was kann ich tun ? Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar
    Lg Anja

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge. Auch wenn Sie krankheitsbedingt kein Einkommen erwirtschaften, werden Sie die Restschuldbefreiung erhalten.

  11. Tanja

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    seit letztem Jahr April bin ich in der Privatinsolvenz. Seit 2016 befinde ich mich in der Elternzeit, geplant bis 2022. Vollzeit habe ich dort zum Schluss ca. 1450€ verdient bei Lohnsteuerklasse 4. Ich habe 2016 Zwillinge bekommen. Seit Ende 2017 führe ich selbstständig nebenberuflich eine Tätigkeit von zu Hause aus, bei der ich monatlich bis zu 400€ erhalte. Muss ich, sobald meine Kinder 3 Jahre alt sind, wieder meinen Job in Vollzeit ausführen, obwohl ich sowieso unterhalb der Pfändungsgrenze wäre? Eigentlich sind die Kinder nur täglich für 3 Stunden dann im Kindergarten nachmittags. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Zusätzlich mache ich nebenher noch online eine Weiterbildung mit Aufstiegsförderung. Ich bin jetzt schon oft erschöpft, da meine Kinder sehr lebhaft sind und wüsste jetzt nicht, wie ich das schaffen soll.

    • Jörg Franzke

      Sie müssen keinen Job in Vollzeit ausüben. Denn – wie Sie schon selbst schreiben – da wäre ohnehin nichts pfändbar.

  12. Brigitte Suggs

    Hallo, ich hätte da mal eine Frage.. Ich bin seit 2 Jahren ungefähr schon krank geschrieben, den ich habe diverse gesundheitliche Probleme, kann ich trotz dem Insolvenz anmelden?

    • Jörg Franzke

      Na klar. Auch wenn Sie nix verdienen können Sie die Privatinsolvenz durchlaufen.

  13. Sonja

    Hallo,
    ich bereite gerade meine Privatinsolvenz vor, für.das kommende Jahr.
    Ich möchte aber unbedingt diese Jahr noch mit dem Handelsfachwirten anfangen, geförter durch die Arbeitsagentur.
    Ist das möglich oder, kann mir der Insolvenzverwalter die Restschuldbefreiung verwähren?
    Freundliche Grüße

    • Jörg Franzke

      Ja, das ist möglich. Sie können die Ausbildung trotz Insolvenz durchlaufen.

  14. Ralf S.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich werde in Kürze in die Regelinsolvenz gehen, war immer selbstständig, habe mein Studium abgebrochen, somit ohne Ausbildung. Ich arbeite im Büro eines Familienmitgliedes 13 Stunden die Woche. Ich hatte die letzten Jahre mehrere Operationen, Probleme mit Rücken, Bluthochdruck, zu dick, etc. Kann der Insolvenzverwalter mich dazu nötigen, dass mein Gehalt steigen muss, Vollzeit? Ich bekomme nur Mindestlohn. Angeblich muss man ja einen Vollzeitjob haben, damit man die Restschuldbefreiung dann auch bekommt. Wie kann ich das Problem umgehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen Ralf

    • Jörg Franzke

      Nein, der Insolvenzverwalter kann Sie nicht dazu zwingen mehr zu arbeiten. In der Insolvenz müssen Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Das ist der Job in Ihrem gelernten Beruf. Weil Sie keinen Beruf haben, reicht es aus, wenn Sie zu Mindestlohnbedingungen angestellt sind. Mehr kann der Verwalter nicht verlangen.

  15. Ma

    Hallo,
    Ich bin seit letztem Jahr in der Privatinsolvenz. Das Restschuldbefreiungsverfahren ist abgeschlossen, ich befinde mich seit 17.03.21 in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich die Möglichkeit, nach langer Krankheit und Arbeitslosigkeit ohne Einkommen, eine Ausbildung zu absolvieren. Es wäre meine Erstausbildung. Ich habe dies meinem Insolvenzverwalter mitgeteilt, mit der Bitte meinem Arbeitgeber nichts zu melden wegen der Probezeit und im Gegenzug eine freiwillige Zahlung zu leisten. Der Insolvenzverwalter hat es verneint und will den Arbeitgeber anschreiben, trotz nicht pfändbarem Gehalt, 1165,-€ brutto.
    Was kann ich tun? Ich habe Angst die Ausbildung zu verlieren, bevor diese richtig beginnt. Gibt es eine Möglichkeit?
    Liebe Grüße

    • Jörg Franzke

      Leider gibt es kein Mittel, den Insolvenzverwalter davon abzuhalten. Sie müssen dies mit Ihrem Arbeitgeber klären. Vielleicht ist er ja verständnisvoll und kündigt Sie nicht.

  16. R. N.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich habe erst kürzlich die Privatinsolvenz beantragt. Ich war 1 1/2 Jahre krank geschrieben und bin auch weiterhin in ärztlicher Behandlung. Ich habe leider letztes Jahr meinen Job verloren und starte nun, auch aus gesundheitlichen Gründen, eine Teilzeitstelle. Ich habe von meiner Ärztin ein Attest, dass ich noch nicht Belastbar bin eine Vollzeitstelle auszuüben. Wird das vom TH akzeptiert oder muss ich trotzdem eine Vollzeitstelle suchen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen? Trotz Teilzeitstelle liegt mein Einkommen über dem pfändungsfreien Betrag und der TH erhält etwa 280 Euro im Monat.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Ihre Erkrankung wird auf jeden Fall von dem Insolvenzverwalter akzeptiert und Sie werden auch die Restschuldbefreiung erlangen. Der Insolvenzverwalter würde Sie auf jeden Fall vorher auffordern eine Vollzeitstelle zu suchen, bevor er Ihnen die Restschuldbefreiung streitig macht.

  17. Patric Kloos

    Ich bin Pflegefachkraft und 57 Jahre alt meine neue stelle im KH ist 50% da ich wegen Rücken und Rheumatoide Arthrose und Spondylitis der Wirbelsäule nicht mehr 100% arbeiten kann, kann der Insolvenz Verwalter das von mir Verlangen.

    • Jörg Franzke

      Nein, keine Sorge. Wenn Sie krank sind, können Sie auch nicht Vollzeit arbeiten.

  18. Luke J.

    Ist eine Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund des Tätigkeit in Teilzeit ausgeschlossen, wenn der Treuhänder/Insolvenzverwalter nicht zur Vollzeitarbeit auffordert?

    • Jörg Franzke

      Nein, der Insolvenzverwalter muss nicht ausdrücklich dazu auffordern. Die so genannte Obliegenheit zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit besteht automatisch und muss nicht von Ihnen eingefordert werden.

  19. Frau S.

    Hallo,
    Ich befinde mich seit August in Privatinsolvenz und habe eine 11 jährige Tochter . Im Sommer war ich wegen verschiedenen Schicksalsschlägen 4 Monate krank geschrieben wegen Posttraumatischer Belastungsstörung. Seitdem arbeite ich wieder Vollzeit, bin aber durchgehend erschöpft und habe eine leichte depressive Episode. Ich befinde mich auf Grund der Ereignisse in Psychologischer Behandlung und gehe auch auf Mutter-Kind-Kur im Mai. Die zurückliegenden Ereignisse werden noch länger nicht abgeschlossen sein.
    Nun möchte ich deswegen ab Sommer die Arbeit auf Teilzeit reduzieren, weil ich mich für mehr nicht mehr in der Lage fühle. Meine Ärzte wissen dies und empfehlen es ebenso. Kann mir dies verwehrt werden? Danke für die Antwort.

    • Jörg Franzke

      Nein, kann Ihnen nicht verwehrt werden. Lassen Sie sich Ihren Burnout aber vom Arzt bescheinigen.

  20. H. Müller

    Hallo,
    ich bin nun seit 4 Jahren in Privatinsolvenz. In diesen 4 Jahren war ich zwischenzeitlich für 17 Monate in Haft. Desweiteren habe ich während der Privatinsolvenz eine Therapie gemacht. Während der Therapie habe ich ALG II bezogen und beziehe bis heute immer noch ALG II. Vor einigen Jahren bin ich chronisch erkrankt und leide dazu noch unter Depressionen und anderen psychischen Problemen. Ich habe leider keine Ausbildung oder andere Berufe in den letzten Jahren wegen meiner Krankheit ausgeübt. War jahrelang alkoholabhängig und das weiß der Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter weiß auch über meine Krankheiten bescheid. Nun werde ich demnächst eine weitere Therapie machen. Insolvenzverwalter ist über alles informiert. In zwei Jahren ist die Privatinsolvenz abgeschlossen. Kann mir die Restschuldbefreiung aufgrund meiner Krankheit oder wegen der Therapie versagt werden? Oder kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden, weil ich keine Ausbildung habe? Das Arbeitsamt weiß durch meine Krankheit und Depressionen nicht, wie man mich überhaupt vermitteln soll. Die neue Therapie ist bereits mit dem Arbeitsamt abgesprochen. Außerdem habe ich keine Ausbildung, da es wegen meiner Alkoholabhängig nie dazu gekommen ist. Wie läuft das in so einem Fall mit der Restschuldbefreiung? Außerdem mache ich mir etwas Sorgen um die Kosten, die nach der Insolvenz entstehen werden. Ich werde nach Abschluss der Insolvenz höchstwahrscheinlich immer noch arbeitslos sein. Aber wie soll ich dann die Kosten der Privatinsolvenz zahlen?

    • Jörg Franzke

      Ich glaube nicht, dass man Ihnen die Restschuldbefreiung versagen wird. Sie haben ja einen Grund, dass Sie nicht arbeiten. Also bleiben Sie zuversichtlich, dass alles gut geht und Sie dann schuldenfrei sind. Die Verfahrenskosten kann man in ganz kleinen Raten erstatten oder sie werden vollständig erlassen.