Nachdem der Insolvenzantrag fertig ausgearbeitet und von Ihnen unterschrieben ist, werden wir ihn beim Insolvenzgericht einreichen. Dann müssen wir abwarten, bis das Insolvenzgericht Ihre Privatinsolvenz anordnet. Hierzu erlässt es einen Gerichtsbeschluss und bestellt einen Insolvenzverwalter. Den Gerichtsbeschluss erhalten Sie per Post und der Insolvenzverwalter wird sich bei Ihnen melden. Das kann zwischen einer und sechs Wochen dauern.

Warten auf den Insolvenzverwalter

Nachdem wir den Antrag auf Privatinsolvenz beim Gericht eingereicht haben, heißt es: Abwarten. Vollstreckungsversuche der Gläubiger unmittelbar vor der Verfahrenseröffnung sind üblich. Insbesondere wenn ein Gläubiger bereits die Vollstreckung eingeleitet hat, wird ihn das Schuldenbereinigungsverfahren nicht aufhalten. Im Gegenteil, er wird versuchen, seine letzte Chance zu nutzen.

Nach Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht bitte geduldig sein

Eines schönen Tages werden Sie vom Gericht einen „Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ erhalten. Der Eröffnungsbeschluss enthält das genaue Datum und die Uhrzeit der Eröffnung. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie vor Vollstreckungen jeder Art geschützt. Außerdem läuft ab jetzt die Zeit von 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung.

Gericht eröffnet die Privatinsolvenz

Nachdem Ihr Insolvenzantrag fix und fertig und das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abgeschlossen ist, geht Ihr Antrag auf Privatinsolvenz ans Gericht. Mit etwas Glück wird das Gericht Ihr Insolvenzverfahren in den nächsten vier bis sechs Wochen eröffnen. Die Eröffnung erfolgt per Gerichtsbeschluss, ein Exemplar davon erhalten Sie zur Kenntnis übersandt.

Gericht erlässt Insolvenz-Beschluss

Der Eröffnungsbeschluss benennt Ihren Insolvenzverwalter. Nach weiteren zwei bis drei Wochen wird der Insolvenzverwalter Sie zu einem Gespräch in seine Kanzlei einladen. Gehen Sie dorthin und erteilen Sie dem Verwalter alle gewünschten Auskünfte. Beabsichtigen Sie eine Planinsolvenz, um sich innerhalb eines Jahres zu entschulden, sollten Sie das gegenüber dem Insolvenzverwalter noch nicht erwähnen. Das übernehmen wir später für Sie nach dem Prüfungstermin.

Zwangsvollstreckung laufen lassen

Vollstreckungshandlungen ignorieren Sie einfach. Sie machen ein Insolvenzverfahren, es kann Ihnen also nichts mehr passieren. Heften Sie die Gläubigerpost einfach in Ihren Ordner und schon haben Sie alle Pflichten erfüllt. Vollstreckungsbescheide können Sie ohne Einspruch rechtskräftig werden lassen. Auch die Anrufe der Gläubiger ignorieren Sie. Sie sind nicht verpflichtet, mit den Gläubigern in Kontakt zu treten.

Gerichtsvollzieher darf noch pfänden

Nur auf eines müssen Sie reagieren: Sollte Sie der Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern, müssen Sie folgen. Aber selbst dies verschlechtert Ihre Rechtslage nicht, Ihre Schulden sind Sie auch nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf jeden Fall nach sechs Jahren los. Es gibt das Gerücht, dass Schulden nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf jeden Fall für die nächsten 30 Jahre gelten. Das ist falsch. Sie werden ebenso entschuldet.

Gläubiger vergessen im Insolvenzantrag, was tun?

Immer wieder kommt es vor, dass man bei dem Antrag auf Privatinsolvenz einen Gläubiger vergisst, in das Gläubigerverzeichnis des Insolvenzantrages aufzunehmen. Dieser Gläubiger meldet sich dann meist später, während das Insolvenzverfahren bereits läuft oder – noch schlimmer – während der Wohlverhaltensperiode.

Falls rechtzeitig, alles okay

Die Rechtsfolgen richten sich danach, wann der Gläubiger sich gemeldet hat: Taucht er noch im Insolvenzverfahren auf – also vor dem sogenannten Schlusstermin – benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter. Übersenden Sie ihm den neuen Gläubiger. Dieser nimmt den Gläubiger in das Gläubigerverzeichnis auf und beteiligt den Gläubiger am Insolvenzverfahren. Das Versäumnis ist geheilt.

Falls verspätet, nicht okay

Leider kann der vergessene Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das Gericht wird dem Antrag auf Versagung stattgeben, wenn die vergessene Forderung erheblich ist. Das heißt im Klartext: Je höher die Schuld ist, die Sie nicht angegeben haben, desto wahrscheinlicher ist die Versagung der Restschuldbefreiung.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Vorteil Insolvenzplan

Das Risiko der Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund eines vergessenen Gläubigers, ist im Insolvenzplanverfahren ausgeschlossen. Kennen Sie nicht mehr alle Gläubiger, sollten Sie unbedingt Ihre Privatinsolvenz mit einem Insolvenzplan abschließen. Die Privatinsolvenz dauert nicht nur maximal ein Jahr, sondern der Insolvenzplan wirkt sich auf alle vergessenen und nicht beteiligten Gläubiger aus.

Restschuldbefreiung in Gefahr

Leider kann der vergessene Gläubiger darüber hinaus einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das Gericht wird dem Antrag auf Versagung stattgeben, wenn die vergessene Forderung erheblich ist. Das heißt im Klartext: Je höher die Schuld ist, die Sie nicht aufgelistet haben, desto wahrscheinlicher ist die Versagung der Restschuldbefreiung.

46 Kommentare

  1. Jutta Lautenschläger

    Ich habe ein Damenbekleidungsgeschäft.. Wahrscheinlich muss ich in die Insolvenz gehen,ich hatte auch schon Besuch vom Gerichtsvollzieher.Es ist ein Einzelunternehmen.Ich würde mein Geschäft gerne behalten,sehe aber keine Chance mehr..ganz einfach,ich brauch Geld ,es hilft dir aber keiner.Ich hab ziemlich Angst vor dem was jetzt kommt Gruß Jutta

    • Jörg Franzke

      Glaube Ihnen, dass Sie Angst haben, ist auch keine schöne Situation. Aber es ist sicherlich auch keine schöne Situation, jeden Tag im Laden zu stehen und auf mehr Kundschaft zu warten… Deshalb sollten Sie ehrlich zu sich selbst sein. Wenn es nicht mehr geht, dann ist es halt so. Das hat nicht mit Versagen zu tun, sondern es gibt Dinge, die man nicht beeinflussen kann. Sollten Sie sich für das Aufhören entscheiden, wickeln Sie den Laden am besten selbst ab, indem Sie den Laden räumen. So haben Sie noch etwas davon. Sie sind sozial so abgesichert, dass Sie aufgefangen werden.

  2. Brian

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe meinen Insolvenzantrag eingereicht und leider noch keine Eröffnung erhalten. Nun hat ein Gläubiger mitgeteilt, eine Kontopfändung zu erwirken. Hier teilte er auch mit, dass er ein P-Konto nur berücksichtigt, wenn dieses seit mindestens einem Monat eingerichtet ist. Ich habe bisher kein P-Konto.
    Was sollte ich Ihrer Meinung nach tun? Soll ich dem Gläubiger mitteilen, dass der Antrag auf Eröffnung bei Gericht eingegangen ist oder einfach abwarten?
    Freundliche Grüße aus Hannover

    • Jörg Franzke

      Hallo, leider besteht der Pfändungsschutz erst ab Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens. Mein Vorschlag wäre, dass Sie nun dennoch ein P-Konto eröffnen und alles Guthaben über 1.000 EUR abheben und in die Keksdose stecken. Das was der Gläubiger gesagt hat, stimmt nicht. Man kann sogar rückwirkend ein P_Konto einrichten.

  3. Jasmin Wirtz

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Mutter musste leider vor einem Jahr ihre Damenboutique schließen und ist nun in die Hartz4 Falle gekommen. Dies alles hatte zur Folge das sie vor ca. 8 Monaten einen Insolvenzantrag stellen musste. Vom Amt wurde ihr ein Insolvenzverwalter genannt und das Amt übernimmt auch die Kosten. Leider ist dieser völlig unfähig! Der Antrag kam letzte Woche zum 4. Mal zurück.
    Meine Mutter ist mit den Nerven am Ende und weiß nicht mehr was sie noch tun soll.
    Vielleicht haben Sie ja ein Rat
    Vorab herzlichen Dank
    und mit freundlichen Grüßen
    Jasmin Wirtz

  4. Gerd

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin selbstständig im Gesundheitswesen, falle unter die Freiberufler.Ich musste leider auch inso anmelden.Der Antrag läuft noch, leider würde letzte Woche eine Pfändung von einem Gläubiger bei meiner Abrechnungsstelle durchgeführt, nach vorangegangen eidesstattlicher Versicherung .Nun habe ich das Problem das meine Geschäftsmiete , Mitarbeiter etc. Nicht bedient werden können.Habe dem Gläubiger bereits dieses mitgeteilt und auch einer laufenden Insolvenz, dass nach Eröffnung dieses Geld warscheinlich auch wieder zurückgefordert wird.Kann ich eventuell Schadensansprüche geltend machen?wenn erhöhte kosten, Mietverzug etc.auf mich zukämen? Wie kann ich mich hier generell verhalten?Da meine Abrechnungsstelle für erbrachte Leistungen mit den Krankenkassen an den Gläubiger ausgezahlt hat?
    Über eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar,
    Viele lg Gerd

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Schadensersatzansprüche haben Sie gegen diesen Gläubiger nicht. Sie können nur darauf warten, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird und Pfändungsschutz besteht (das scheint hat offensichtlich noch nicht der Fall zu sein). Dann bitten Sie den Insolvenzverwalter darum, dass er eine Freigabe bei der Verrechnungsstelle erwirkt.

  5. denise

    Hallo
    Habe meinen antrag auf Insolvenz heute abgegeben bei gericht. Kann es nun sein; das bis zur tatsaechlichen konkurseroeffnung der gerichtsvollzieher zwecks sachexuktion bei mir vorbei schaut???Der erste Glaeubiger hat sich sicha schon bei gericht mit klage gemeldet, habe daweil aber noch keine post disbezueglich erhalten.

    • Jörg Franzke

      Ja, das kann sein. Erst nachdem das Insolvenzverfahren per Beschluss eröffnet ist, ist der Gerichtsvollzieher nicht mehr zuständig.

  6. Tom Bender

    Hallo.
    Ich spiele mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz zu beantragen . Es gibt zur Zeit 2-3 Gründe die mich dastan hindern
    1. ein Kredit noch ca 10.000 € , ist über das Haus meiner Eltern abgesichert und müsste ja mit in die Insolvenz – wenn meine Eltern den Kredit aber bei der Bausparkasse ganz normal weiter zahlen , haben sie dann wegen dem Haus etwas zu befürchten ?
    2. 2 Kredite habe ich erst Februar und März aufgenommen – weil ich dachte , damit die Kurve zu bekommen , es hat aber alles nur noch schlimmer gemacht ! Muss ein Kredit eine gewisse Zeit laufen , um mit in die Insolvenz zu kommen ?
    3. ich habe Angst , dass mein Arbeitgeber mir dir Kündigung ausspricht , wenn er von der Insolvenz erfährt ! Gibt es einen Weg die info an den Arbeitgeber zu umgehen ?

    • Jörg Franzke

      Ich denke, dass die Bausparkasse mit einer monatlichen Rückführung des Kredits durch die Eltern einverstanden ist.
      Die Kredite müssen nicht eine bestimmte Zeit laufen, bevor Sie Insolvenz beantragen. Hauptsache, Sie haben bei der Antragstellung der Kredite keine falschen Angaben gemacht.
      Der Arbeitgeber darf nicht kündigen.

    • Heiko Ernst

      Ich habe Regelinsolvenz beantragt. Derzeit wird geprüft, ob das Verfahren eröffnet wird. Auf einem Konto ist überraschend noch ein Guthaben aufgetaucht. Kann und soll ich dieses noch unbeschadet abheben, eh es gepfändet wird und womit hätte ich dann zu rechnen?

      • Jörg Franzke

        Sie können sich von Ihrem Konto monatlich einen angemessenen Betrag entnehmen, der irgendwo bei der Pfändungsgrenze liegt. Wenn Sie sich also nich nicht viel ausgezahlt haben, können Sie von diesem Geld etwas entnehmen.

  7. Hasan

    Hallo,
    wir hatten Gespräche mit dem Insolvenzverwalter. Das Insolvenzverfahren ist auch noch nicht eröffnet. Es geht um die Steuererstattung für letztes Jahr. Ein P-Konto besteht. Was passiert mit der Steuererstattung, wenn überhaupt ein Steuererstattungsanspruch vorliegt, wenn dieses unterhalb der Grenze des P-Kontos liegt? Muss ist dies abgeben?
    Vielen Dank!

    • Jörg Franzke

      Ja, während des Insolvenzverfahrens steht der Steuererstattungsanspruch ausschließlich dem Insolvenzverwalter zu.

  8. Tim M.

    Hallo Herr RA Franzke,
    ich stehe auch vor der Verbraucherinsolvenz und 2 Gläubiger wollen noch vollstrecken.
    Können diese an „meinem“ Fahrzeug (läuft auf meinem Namen), obwohl dies Sicherungsübereignet ist?!
    Viele Grüße und danke für ihre informative Webseite.
    Tim

    • Jörg Franzke

      Wenn das Auto sicherungsübereignet ist, können die Gläubiger das Auto nicht pfänden. Aber meistens sind diese Sicherungsübereignungsverträge wirkungslos.

  9. Jens

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe Ende Mai meinen Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht und mittlerweile sogar schon den Eröffnungsbeschluss vom 06.06. erhalten. Bislang hat sich der bestellte Insolvenzverwalter allerdings nicht bei mir gemeldet. Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten? Warte ich weiter ab oder muss ich mich selbst mit dem IV in Verbindung setzen?
    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

    • Jörg Franzke

      Der bestellte Insolvenzverwalter sollte sich schon mal gemeldet haben. Am besten Sie rufen dort mal an und fragen, ob man Sie vergessen hat.

  10. Jessica Albrecht

    Hallo Herr Franzke
    Ich hatte vor kurzem erst geschrieben. Ich habe gerade gesehen das es doch schon fasst 3 Monate her ist das ich den Insolvenzantrag zur eröffnnung des Insolvenzverfahren zum Amtsgericht geschickt habe. Kann das so lange dauern gerade wenn es mehrere Gläubiger sind? Hatte auch gelesen das es bis zu 6 Monate dauern kann.
    LG Fr Albrecht

    • Jörg Franzke

      Drei Monate ist schon sehr lange, finde ich. Vielleicht fragen Sie bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts mal nach. Vielleicht ist der Antrag nicht angekommen und Sie warten vergeblich.

  11. Manuel Eisold

    Hallo meine Anwältin hat für mich das Insolvenzverfahren bei Gericht eingereicht zur zahle ich noch eine Rate an den Gerichtsvollzieher muss ich dieses weiterhin machen oder kan ich dieses jetzt sein lassen?

    • Jörg Franzke

      Können Sie sofort stoppen. Nicht mehr bezahlen.

  12. Marcel

    Hallo Herr franzke ich kann Krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten und kann meine Schulden kaum noch bezahlen /40000/ bin 40jahre und Familienvater mit 2 Kindern .Wäre eine Insolvenz das richtige?

    • Jörg Franzke

      Auf jeden Fall. Diese Verschuldung bekommen Sie ohne Insolvenzverfahren nicht mehr vom Hals.

  13. kerstin

    Guten Tag,
    Wir haben haben letztes!!!Jahr im Juni mit einem Anwalt das Insolvensverfahren( Privat) begonnen.
    Es hat sich angeblich aufgrund der Gläubiger so lange hingezogen ( ich wage dies zu bezweifeln da den Gläubiger doch eine Frist gesetzt wird?)
    Nun hat mir nach ewigen hin und her der Anwalt telefonisch bestätigen lasssen das der Antrag zum3.5 gestellt wurde nun aber angeblich aber das Gericht noch fehlende Unterlagen braucht?
    Heute ist der 24.5 .Heißt das nun das dass Verfahren scheitert???Am 1.6 Läuft die Frist von einem Jahr ab.
    Gilt der Antrag trotz fehlender Unterlagen als rechtzeitig gestellt ?
    Vielen lieben Dank

    • Jörg Franzke

      Haben Sie denn den Antrag zu Gesicht bekommen und ihn unterschrieben? Lassen Sie sich das Schreiben des Gerichts halt mal zeigen. Ansonsten gibt es keine Jahresfrist. Davor müssen Sie sich nicht fürchten.

  14. Michaela

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe meine Unterlagen für das Insolvenzgericht (Privatinsolvenz) erhalten und muss diese nun unterschreiben und einsenden. Die Schuldnerberatung, die mir bislang zur Seite stand, hatte den Gläubiger mehrfach angeschrieben, jedoch keine Reaktion erhalten. Ich muss dazu sagen, dass der Gläubiger in Frankreich sitzt. Von Seiten der Schuldnerberatung teilte man mir mit, dass es sinnvoll wäre, die Privatinsolvenz zu eröffnen und abzuwarten, ob der Gläubiger auf das Schreiben des Gerichts reagiert und seine Forderungen geltend macht. Dies müsse innerhalb einer gewissen Frist geschehen. Jetzt die Frage:
    Wie lange ist diese Frist bemessen, bis der Gläubiger sich melden kann?
    Gibt es hier einen Standard, oder wird diese Frist individuell errechnet?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und viele Grüße,
    Michaela B.

    • Jörg Franzke

      Wenn ein Gläubiger sich bei der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens bzw. zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nicht äußert, dann kann man ihn mit einem Erinnerungswert von 1 EUR vermerken. Später wird der Insolvenzverwalter den Gläubiger erneut anschreiben und auffordern, sich am Verfahren zu beteiligen. Ob er sich beteiligt, kann Ihnen egal sein. Eine Frist ist mir nicht bekannt.

  15. jürgen meyer

    habe lohn und kontopfändung geht beides eigentlich, von den gut 1000 euro die ich vom meinem P- Konto bekomme geht gut die hälfte für miete und strom drauf kann man den irgendwas gegen die kontopfändung machen, neues konto geht nicht werde von jeder bank wegen meiner sehr schlechten schufa abgelehnt, habe jetzt vor ca. einer woche einen insolvenzantrag an das gericht geschickt

    • Jörg Franzke

      Leider können Sie nichts gegen die Kontopfändung machen. Die Gläubiger dürfen das pfändbare Einkommen einziehen. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, verläuft alles wieder in geordneten Bahnen.

  16. Nicole

    Hallo. Ich habe durch lange Krankheit und Trennung hohe Schulden angehäuft. Ich verdiene ganz gut und der Hauptgläubiger pfändet schon. Ich habe mich seinerzeit vor 2 Jahren von einem Anwalt beraten lassen. Es wurde eine außergerichtliches Schuldenbereinigung versucht die jetzt Anfang des Jahres wohl gescheitert ist. Ich habe dann endlich mal nach 1,5 jahren die Ulas für die Insolvenz vom Anwalt erhalten und hätte bis April die Unterlagen einreichen müssen bei Gericht. Ein Bekannter hat mich aber so jeck gemacht das ich das auf keinen Fall machen soll dann würde ich nie wieder einen Fuss auf die Erde bekommen das ich den Antrag NICHT eingereicht hat. Die Pfändung läuft an den Hauptgläubiger laufen fröhlich weiter die anderen bekommen nichts mehr…deshalb mega viel Post. Kann ich den Antrag im nachhinein noch einreichen?? Ich weiß alles sehr unklug gelaufen. Außerdem bin ich umgezogen. Muss ich den Gläubigern meine neue Adresse mitteilen? Danke und liebe Grüße

    • Jörg Franzke

      Der Bekannte hat Sie zu Unrecht verunsichert. Das Gegenteil ist der Fall. Sie kriegen dann nie wieder einen Fuß auf den Boden, wenn Sie nichts machen und die Pfändung ewig weitergeht. Also sollten Sie nun Mut fassen und endlich den Antrag bei Gericht einreichen. Allerdings gilt die Bescheinigung für das Scheitern der außergerichtlichen Einigung nur für sechs Monate. Danach müssen Sie die außergerichtliche Einigung erneut versuchen lassen.

  17. Przemyslaw Damian Dorosz

    Hallo Herr Franzke
    Habe nun am 17.01.19 den ersten Termin mit dem Insolvenzverwalter..
    Der Weg dorthin hat mich 800€ Gekostet ,Habe November 2017 im Internet ne Adresse gefunden die mir als vernünftig erscheinte..
    Kurz gesagt Dieser Anwalt war von Anfang an nur auf Profit ausgerichtet ,.am Ende wo das Gericht kurz vor der Eröffnung des Verfahrens , noch eine Bescheinigung wollte,habe ich mich an Hr.Dorfhöber aus Dortmund gewandt,und bin regelrecht an geschrihen worden was mir anfallen würde seine Zeit zu Stählen ? Und nach dem hin und her Ist mir die Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung Stelle (Salui) gekündigt worden..
    Gott sei Dank habe ich den Rest selbst regeln können und kurz danach hat der Insolvenzverwalter sich gemeldet…
    Und jetzt ganz kurz zu meiner Frage..
    Ist so ein Unfreundliches fast schon unmenschlich es Verhalten üblich ?
    Und vor allem die Kosten von 800€ war das in Ordnung ??
    Vielen Dank für ihre Antwort..
    Liebe Grüße Jimmy Dorosz

    • Jörg Franzke

      Naja, der Berater ist halt auch nur ein Mensch und wer weiß, was ihm an diesem Tag über die Leber gelaufen ist. Klar ist solch ein Verhalten unhöflich, aber vergessen Sie es einfach. 800 EUR für die Vorbereitung der Insolvenz war absolut in Ordnung.

  18. Babsi

    Guten Tag Herr Framzke
    ich habe vor 10 Jahren eine Insolvenz gemacht(Selbständig) würde nicht als Private
    Insolvenz verhandelt.habe diese Insolvenz gut ab geschlossen.
    Ich möchte jetzt durch Scheidung e,c,t eine Private Insolvenz beantragen
    Ist das Möglich.Meine Schulden betragen ungefähr 7-8 tausend €
    Und gibt es eine Möglichkeit das ich selber beim Amtsgericht meine Insolvenz
    beantragen.

    • Jörg Franzke

      Leider können Sie die Verbraucherinsolvenz nicht selbst beantragen, sondern das muss ein Anwalt oder – wenn Sie kein Geld haben – eine Schuldnerberatung für Sie tun. Einem Verfahren selbst steht nichts im Weg.

  19. Mank

    Hallo
    Da ich im Internet nichts finde wie ich raus bekommen kann ab wann ich eine erneuerte privatinsolvenz stellen kann, da ich bei meiner ersten versagt habe da ich nicht ins Treuehänder Konto einzahlen konnte.
    Mfg
    Mank

    • Jörg Franzke

      Sie müssen fünf Jahre nach der Versagung der Restschuldbefreiung warten und können es dann nochmals versuchen.

  20. Leopold Müller

    Guter Beitrag, der zeigt, wie es weitergeht, nachdem ein Anwalt eine Privatinsolvenz eingereicht wurde. Um den Antrag auf Restschuldbefreiung zu umgehen sollte von Anfang an jeder Gläubiger mit in den Insolvenzvorgang eingebunden werden. Wenn ich mal in so eine Situation komme, hoffe ich, dass ich einen kompetenten Rechtsberater an meiner Seite habe.

  21. Stefan Schulte-Ebbert

    Hallo Herr Franzke,
    zunächst einmal recht herzlichen Dank für die Beantwortung meines Anliegens vom 01.01.21.
    Jetzt habe ich eine weitere Frage an Sie. Im Abschnitt „Restschuldbefreiung in Gefahr“ schreiben Sie: Zitat: „(…) Das Gericht wird dem Versagungsantrag stattgeben, wenn die vergessene Forderung erheblich ist (…)“. Hier vermisse ich jedoch eine Erläuterung bzw. Definition, was man sich unter einer „erheblichen“ Forderung konkret vorzustellen hat. Ist das im absoluten (z. B. >= 1.000 Euro) oder im relativen Sinne zu verstehen (in % zu den Gesamtschulden)?
    Vielen Dank.
    SE
    P. S.
    Und entschuldigen Sie bitte, dass ich beim ersten Mal Ihren Namen falsch geschrieben habe.

    • Jörg Franzke

      Die Rechtsprechung hat keinen fixen Betrag bestimmt, sondern hält sich wie so oft wage. Es ist wohl eher ein relativer Betrag gemeint von beispielsweise 5 %.

  22. Miss66

    Hallo,
    vor vier Wochen habe ich bei einem Anwalt den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterschrieben. Nun will ein Gläubiger durch einen Gerichtsvollzieher, noch Pfänden im Haushalt, weil mit Rücksprache des Anwaltes noch kein Antrag -obwohl bereits seit Wochen unterschrieben- beim Gericht eingereicht wurde. Der Anwalt äußerte sich dazu mit der Angabe er hätte den falschen Antrag mit 72 Monaten mit vorgelegt und das Gericht akzeptiert nur die neuen Anträge mit 36 Monate Laufzeit! Der Anwalt wurde von mir mit mehr als 1.700,- Euro bezahlt und nun diese Verzögerung! Mehr als ärgerlich. Kann mich ein Vorpfändungsschutz nicht absichern, das bis zur Eröffnung mit Beschluss keine Pfändung vorgenommen werden kann? Was ich besitze gehört sowie so nicht mir, aber mein Vermieter wohnt im Haus und ein Gerichtsvollzieher möchte ich nicht empfangen. Was kann ich tun? Der Rechtsanwalt bekommt erst Ende April seine neue Version der Anträge übermittelt! Das ist für mich zu spät!

    • Jörg Franzke

      Also: Die Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz dauert zumindest bei uns ca. 3 Monate. Wir schreiben als erstes die Gläubiger an und fragen den Schuldenstand ab. Der genaue Schuldenstand ist wichtig, denn andernfalls könnte man Ihnen die Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens versagen. Als nächstes kommt der gesetzlich vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan. Erst dann können wir den Insolvenzantrag bei Gericht einreichen. Wenn Ihr Anwalt nun sagt, dass er das falsche Formular genommen hat und den Antrag deshalb nicht einreichen kann, könnte etwas nicht stimmen. Das geht am Thema vorbei….
      Die Pfändung des Gerichtsvollziehers können Sie aber gelassen über sich ergehen lassen. Bei Ihnen gibt es eh nichts zu holen und nach Abgabe der Vermögensauskunft lassen die Gläubiger Sie in Ruhe.

  23. Dariusz

    Hallo, ich habe eine Frage, ich habe den Gläubiger nicht gemeldet, jetzt habe ich einen Brief von zoll wegen einer Zwangsvollstreckung im Jahr habe ich Insolvenz was tun ich bitte um

    • Jörg Franzke

      Den Brief vom Zoll an den Insolvenzverwalter schicken. Er beteiligt diesen Gläubiger am Insolvenzverfahren.Kein Problem.