Nachdem der Insolvenzantrag fertig ausgearbeitet und von Ihnen unterschrieben ist, werden wir ihn beim Insolvenzgericht einreichen. Dann müssen wir abwarten, bis das Insolvenzgericht Ihre Privatinsolvenz anordnet. Hierzu erlässt es einen Gerichtsbeschluss und bestellt einen Insolvenzverwalter. Den Gerichtsbeschluss erhalten Sie per Post und der Insolvenzverwalter wird sich bei Ihnen melden. Das kann zwischen einer und sechs Wochen dauern.
Warten auf den Insolvenzverwalter
Nachdem wir den Antrag auf Privatinsolvenz beim Gericht eingereicht haben, heißt es: Abwarten. Vollstreckungsversuche der Gläubiger unmittelbar vor der Verfahrenseröffnung sind üblich. Insbesondere wenn ein Gläubiger bereits die Vollstreckung eingeleitet hat, wird ihn das Schuldenbereinigungsverfahren nicht aufhalten. Im Gegenteil, er wird versuchen, seine letzte Chance zu nutzen.
Nach Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht bitte geduldig sein
Eines schönen Tages werden Sie vom Gericht einen „Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ erhalten. Der Eröffnungsbeschluss enthält das genaue Datum und die Uhrzeit der Eröffnung. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie vor Vollstreckungen jeder Art geschützt. Außerdem läuft ab jetzt die Zeit von 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung.
Gericht eröffnet die Privatinsolvenz
Nachdem Ihr Insolvenzantrag fix und fertig und das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abgeschlossen ist, geht Ihr Antrag auf Privatinsolvenz ans Gericht. Mit etwas Glück wird das Gericht Ihr Insolvenzverfahren in den nächsten vier bis sechs Wochen eröffnen. Die Eröffnung erfolgt per Gerichtsbeschluss, ein Exemplar davon erhalten Sie zur Kenntnis übersandt.
Gericht erlässt Insolvenz-Beschluss
Der Eröffnungsbeschluss benennt Ihren Insolvenzverwalter. Nach weiteren zwei bis drei Wochen wird der Insolvenzverwalter Sie zu einem Gespräch in seine Kanzlei einladen. Gehen Sie dorthin und erteilen Sie dem Verwalter alle gewünschten Auskünfte. Beabsichtigen Sie eine Planinsolvenz, um sich innerhalb eines Jahres zu entschulden, sollten Sie das gegenüber dem Insolvenzverwalter noch nicht erwähnen. Das übernehmen wir später für Sie nach dem Prüfungstermin.
Zwangsvollstreckung laufen lassen
Vollstreckungshandlungen ignorieren Sie einfach. Sie machen ein Insolvenzverfahren, es kann Ihnen also nichts mehr passieren. Heften Sie die Gläubigerpost einfach in Ihren Ordner und schon haben Sie alle Pflichten erfüllt. Vollstreckungsbescheide können Sie ohne Einspruch rechtskräftig werden lassen. Auch die Anrufe der Gläubiger ignorieren Sie. Sie sind nicht verpflichtet, mit den Gläubigern in Kontakt zu treten.
Gerichtsvollzieher darf noch pfänden
Nur auf eines müssen Sie reagieren: Sollte Sie der Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern, müssen Sie folgen. Aber selbst dies verschlechtert Ihre Rechtslage nicht, Ihre Schulden sind Sie auch nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf jeden Fall nach sechs Jahren los. Es gibt das Gerücht, dass Schulden nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf jeden Fall für die nächsten 30 Jahre gelten. Das ist falsch. Sie werden ebenso entschuldet.
Gläubiger vergessen im Insolvenzantrag, was tun?
Immer wieder kommt es vor, dass man bei dem Antrag auf Privatinsolvenz einen Gläubiger vergisst, in das Gläubigerverzeichnis des Insolvenzantrages aufzunehmen. Dieser Gläubiger meldet sich dann meist später, während das Insolvenzverfahren bereits läuft oder – noch schlimmer – während der Wohlverhaltensperiode.
Falls rechtzeitig, alles okay
Die Rechtsfolgen richten sich danach, wann der Gläubiger sich gemeldet hat: Taucht er noch im Insolvenzverfahren auf – also vor dem sogenannten Schlusstermin – benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter. Übersenden Sie ihm den neuen Gläubiger. Dieser nimmt den Gläubiger in das Gläubigerverzeichnis auf und beteiligt den Gläubiger am Insolvenzverfahren. Das Versäumnis ist geheilt.
Falls verspätet, nicht okay
Leider kann der vergessene Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das Gericht wird dem Antrag auf Versagung stattgeben, wenn die vergessene Forderung erheblich ist. Das heißt im Klartext: Je höher die Schuld ist, die Sie nicht angegeben haben, desto wahrscheinlicher ist die Versagung der Restschuldbefreiung.
In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt
Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Vorteil Insolvenzplan
Das Risiko der Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund eines vergessenen Gläubigers, ist im Insolvenzplanverfahren ausgeschlossen. Kennen Sie nicht mehr alle Gläubiger, sollten Sie unbedingt Ihre Privatinsolvenz mit einem Insolvenzplan abschließen. Die Privatinsolvenz dauert nicht nur maximal ein Jahr, sondern der Insolvenzplan wirkt sich auf alle vergessenen und nicht beteiligten Gläubiger aus.
Restschuldbefreiung in Gefahr
Leider kann der vergessene Gläubiger darüber hinaus einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das Gericht wird dem Antrag auf Versagung stattgeben, wenn die vergessene Forderung erheblich ist. Das heißt im Klartext: Je höher die Schuld ist, die Sie nicht aufgelistet haben, desto wahrscheinlicher ist die Versagung der Restschuldbefreiung.