Eine Privatinsolvenz gefährdet das Eigenheim. Dies gilt auch dann, wenn Sie von der Privatinsolvenz gar nicht betroffen sind, sondern Ihr insolventer Ehegatte, mit dem Sie das Haus gemeinsam finanzieren. Es gibt aber Wege, um das Haus von einer Privatinsolvenz zu schützen und herauszuhalten.

Kündigung des Eigenheims bei Vermögensverfall

Eigenheimbesitzer kann die Privatinsolvenz besonders schwer treffen: Erfährt die finanzierende Bank von der Zahlungsunfähigkeit des Eigenheimbesitzers, wird sie das Hausdarlehn fristlos kündigen und die Rückzahlung des gesamten Darlehns innerhalb von zwei Wochen verlangen.

Eigenheim kommt unter Hammer

Natürlich wird der Eigenheimbesitzer diese Summe nicht aufbringen können. Das heißt, am Ende kommt das Eigenheim unter den Hammer. Noch folgenreicher wirkt sich die Zahlungsunfähigkeit bei Ehegatten aus. Gehört das Eigenheim den Ehegatten gemeinsam, haben sicherlich auch beide den Hauskredit unterschrieben.

Bank kündigt allen

Geht der eine Ehegatte pleite, wird die Bank das Hausdarlehn nicht nur gegenüber dem in Schulden geratenen Ehegatten kündigen. Sondern die Bank spricht die Kreditkündigung gegenüber beiden Ehegatten aus. Der gesunde Ehegatte wird mit in die Insolvenz gerissen. Die Bank kündigt immer. Auch dann, wenn der gesunde Ehegatte die Hausraten ununterbrochen und pünktlich bezahlt.

Neue Finanzierung rettet Eigenheim

Die einzige Möglichkeit, dem Verlust des Eigenheims zu entkommen besteht darin, dass der gesunde Ehegatte eine komplett neue Finanzierung ausschließlich auf sich erhält. Die Umschuldung auf den  Ehegatten muss vor der Privatinsolvenz des anderen erfolgen.

Schenkung ist wirkungslos

Es nutzt nichts, wenn der insolvente Ehegatte einfach seinen Hausanteil auf den gesunden Ehegatten überträgt. Vielmehr muss er zusätzlich aus dem alten Darlehnsvertrag, bei dem beide Ehegatten gemeinsam haften. Also muss sich der gesunde Ehegatte um eine komplette Neufinanzierung am besten bei einer anderen Bank bemühen.

Das Eigenheim verstecken geht nicht

Verhält es sich umgekehrt und ist die Immobilie nicht überschuldet, riskieren die Ehegatten bei einer Übertragung ein Strafverfahren wegen Bankrott. Denn es ist verboten, wenn man vor der Insolvenz noch schnell Vermögenswerte beiseite schafft. Werden Sie erwischt, stellt dies einen Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung dar.

Deswegen stellt das Herauslösen des Eigenheims aus der Insolvenzmasse stellt eine heikle juristische Gratwanderung dar, zu der ich eine persönliche Beratung dringend empfehle.

Gelingt ihm dies, ist das Haus gerettet. Andernfalls ist es verloren. Dies ist die Wahrheit, auch wenn sie noch so bitter ist. Bei einer Neufinanzierung muss außerdem darauf geachtet werden, dass die Immobilie überschuldet ist. Das heißt, der voraussichtliche Zwangsversteigerungserlös ist geringer als die Hausschulden. Dann kann der insolvente Ehegatte das Haus ohne Weiteres verschenken.

176 Kommentare

  1. birkholz

    durch eine gehalts-und kontopfändung von meinen ehepartner hatten wir im jahr 2013 schwierigkeiten die hausraten zu bezahlen darauf hin kündigte uns die bank den finanzierungskredit leider musste ich 2011 insolvens auf mein gewerbe anmelden und befinde mich noch in dieser insolvens haben wir noch eine möglichkeit das haus zu behalten weil eine zwangsräumung schon angeordnet wurde

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ich denke: nein. In diesem Stadium sind alle Züge abgefahren.
      Grüsse
      Franzke

  2. Nickel

    Mein von mir getrennt lebende Ehemann droht mit Privatinsolvenz. Leider kann ich die komplette Zahlungen für die gemeinsame Schulden (meist seine voreheliche Schulden) nicht übernehmen und werde auch Insolvenz anmelden müssen so wie es aussieht.
    Ich habe mein Haus in Ungarn auf meine Eltern umgeschrieben in Dezember 2013. Bisher hatten sie „nur“ lebenslange Wohnrecht. Nun meine mein Exmann, dass meine Eltern mit ihre 75 Jahren auf die Strasse landen werden oder Miete Zahlen müssen weil das Haus gepfändet wird.
    Daa möchte ich natürlich auf jeden Fall verhindern! Könnten Sie mir bitte sagen ob das möglich ist?
    Vielen Dank im Voraus

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn der spätere Insolvenzverwalter mitbekommt, dass Sie ein Haus umgeschrieben haben, wird er bestimmt neugierig darauf werden. Ob der die Übertragung auf die Eltern angreift oder nicht, richtet sich nach dem Wohnrecht. Kann man dieses nicht angreifen, wird er sicherlich mangels Verwertbarkeit von einer Verwertung absehen.
      Grüsse
      Franzke

    • Jürgen Nickel

      Mit dem Ehemann, der bin nämlich ich, reden und gemeinsam Lösungen suchen, statt Krieg zu führen, der zu nichts führt, würde helfen. Ich habe keinen Schädigungswillen.
      Ferner sind die Angaben meiner Noch-Ehefrau falsch:
      Auf das Haus in Ungarn, das am 18.12.2013 im Rahmen einer Schenkung übertragen worden ist, bestand ein Nießbrauchsrecht beider Elternteile. Insoweit stellt sich die Frage, ob die Eltern auf der Straße sitzen, nicht.
      Ein Haus mit Nießbrauchsrecht ist sicherlich veräußerbar, dann aber zu einem wesentlich niedrigeren Preis. Die Frage nach dem Insolvenzverwalter stellt sich hier nicht…

  3. Thüringer

    Hallo,
    meine Verlobte und ich haben im Osten ein Schnäppchen Haus für unter 10.000 Euro bekommen und seit Januar 2014 ab bezahlt.
    Nun trägt sie aber Dank des Ex Mannes über 12.000 Euro Schulden mit sich rum und wir erwägen den Schritt in die Privatinsolvenz.
    Uns gehört vom Haus jeweils die Hälfte, wäre in dem Fall der Besitz auch weg?
    Vielen Dank im Voraus,
    Grüsse
    Thüringer

    • Jörg Franzke

      Nicht unbedingt. Der Insolvenzverwalter wird die Haushälfte verwerten wollen. Sie können mit Ihm aber sicherlich eine Vereinbarung schließen und ihm die Haushälfte „abkaufen“ für ein paar tausend Euro. Ganz ohne Federn zu lassen, werden Sie es nicht schaffen.

  4. Ikrah Javed

    Hallo vor zwei jahren hat mein Vater sich ein Haus bauen lassen und wurde von der Firma betrogen und mehr als 60000 euro verloren und um das Haus fertig zu kriegen hat er natürlich dann sich noch mehr Kredit genommen und ist jetzt bis 200000 euro verschuldet und will trotzdem die Schulden weiter bezahlen egal ob er die Familie versorgen kann oder nicht, weil er der Meinung ist, dass ihm das Haus von der Bank weg genommen wird wenn er sich bei Insolvenz anmeldet.

    • Jörg Franzke

      Hallo, da hat der Vater recht. Wenn wir einen Insolvenzantrag stellen, dann ist die finanzierende Bank ebenfalls ein Gläubiger. Sobald die finanzierende Bank von dem Insolvenzantrag erfährt, wird sie mit größter Wahrscheinlichkeit den Kredit kündigen und das Haus Zwangs versteigern.

  5. Schwarz

    Hallo,
    meine Schwiegereltern haben immer noch einen Kredit auf ihr Haus abzuzahlen. Dazu kommt die Rückzahlung von Fördermitteln und diverse Bauspardarlehen die noch abbezahlt werden müssen. Sie können das Haus nicht mehr halten und wollen in die Insolvenz gehen. Wer kümmert sich dann um die Zwangsversteigerung? Sollten sie sich jetzt schon eine Wohnung suchen?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      um die Zwangsversteigerung kümmert sich die Bank, Ihre Schwiegereltern brauchen nichts zu veranlassen. Solange Ihre SCHUFA noch sauber ist, sollten sich die Eltern einen SCHUFA-Auszug besorgen und sich dann schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen. Die meisten Vermieter wollen einen SCHUFA-Auszug sehen, also sollte ein SCHUFA-Auszug vorliegen, solange finanziell noch alles in Ordnung ist. Haben die Eltern den Mietvertrag unterschrieben, stellen Sie alle Zahlungen ein und ziehen aus. Das Eigenheim überlassen Sie Ihrem Schicksal, es ist nichts weiter zu veranlassen. Die Eltern müssen auch keine Versicherungen oder sonstiges bezahlen. Dennoch haben die Eltern ein Interesse daran, dass das Haus so schnell wie möglich einen neuen Eigentümer findet. sollte also die Bank einen Käufer gefunden haben, sollten die Eltern der Veräußerung zustimmen.

  6. Altun

    Hallo,
    meine Eltern hatten Privatinsolvenz beantragt. Sie haben auch schon eine Restschuldbefreiung erhalten. Meine Eltern haben damals ein Haus gehabt, dies hat die Bank nicht versteigern oder verkaufen können. Das Haus steht leer. Können meine Eltern wieder dort einziehen oder auch verkaufen?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, Sie können dort wieder einziehen. Verkaufen geht wohl nur mit Einverständnis der Bank, denn die Grundschulden sind durch die Restschuldbefreiung natürlich nicht erloschen.

  7. Corbis

    Hallo,
    Thema Haus. Privatinsolvenz steht noch bevor. Mit dem Ehegatten wurde ein Ehevertrag abgeschlossen. Ehefrau hat Haus gekauft und ist auch so eingetragen. Allerdings wurde Darlehensvertrag bei der Bank von beiden unterzeichnet. Darlehen wurde von Ehemann bedient. Läuft dadurch die Immobilie in die Insolvenzmasse? Kann man das verhindern?

    • Jörg Franzke

      Ja, es läuft darauf hinaus, dass Sie das Haus verlieren werden, wenn Sie Insolvenz beantragen. Es kommt nicht nur darauf an, wer der Eigentümer der Immobilie ist, sondern auch wir im Kreditvertrag stehen. Soweit Sie die Zahlungen einstellen, wird die Bank den Kreditvertrag gegenüber beiden Kreditnehmern kündigen.

      • Corbis

        Hallo Herr Franzke,
        vielen Dank für ihre Antwort.
        Bedeutet das im Umkehrschluß wenn die Zahlungen weiterlaufen erfolgt keine Kündigung des Kreditvertrages?
        Trotz Kenntnis der Insolvenz?
        Wie verhalten sich die anderen Gläubiger/Insolvenzverwalter. Haben diese einen Zugriff auf das Haus?
        Vielen Dank!

        • Jörg Franzke

          Die Bank darf den Finanzierungskredit allein aufgrund Vermögensverfalls kündigen, also auch, wenn sie die Raten pünktlich von einer anderen Person erhält. In der Regel machen die Banken das auch. Dem Insolvenzverwalter ist das Haus in der Regel egal. Er kann es eh nicht verwerten, aufgrund der vorrangigen Rechte der Bank. Sie können versuchen, mit der Bank zu sprechen. Mache Ihnen aber nicht viel Hoffnung, bzw. halten die Sie unter Umständen jahrelang hin, indem sie sagen: „Wir müssen den Kredit kündigen, aber Sie können in dem Haus bleiben, solange wir die Raten erhalten“. Nachdem Sie ein paar Jahre gezahlt haben, wird das Haus dann doch noch zwangsversteigert.

  8. JuJu

    Guten Abend, mit einer für mich sehr wichtigen Frage. 2000 habe mein Mann und ich ein Haus gekauft. 50000 Dm hat mein Mann vorab gezahlt der Rest von 210000 DM wurde für uns hälftig finanziert. 2004 habe ich meinen Hausanteil im Rahmen unseres Testamentes meinem Mann üergeben. Zu diesem Zeitpunkt waren vom Darlehen bislang nur Zinsen getigt. Der Finanzierungsbetrag stand also noch voll. Ende 2007 ging ich mit meinem Betrieb in die Insolvenz ( Privatinsolvenz wurde auf Anraten des IV nachgereicht)56 % wurden bisher an die Gläubiger ausgeschüttet und in zwei Monaten ist mein Restschuldablauf. Der Schlussbericht wurde im vorigen Jahr an das IG gesandt mit der Aussicht einer nochmaligen Ausschüttung von ca 50000 Euro somit wären dann a 80 % getilgt. Jetzt hörte ich eine ganze Zeit nichts von meinem IV , den Betrieb habe ich in der ganzen Zeit weitergeführt und jetzt nach Freigabe im vorigen Jahr auch wieder auf solide Füsse gestellt. Jetzt bekam ich plötzich ein Schreiben vom IG das der bisherige IV abgesetzt sei ( Strafverfahren etc) und sich jemand anderes nun um méine IV kümmern würde. Dieser neue IV hat mich zu sich bestellt und mir direkt gesagt, das er ja nun alle Akten ganz genau überprüfen müsse das das natürlich auch wieder Geld kosten würde , das vom Massekonto bezahlt werden müsse und er mir als erstes einmal unser Haus nehmen würde und in die Zwangsvollstreckung geben. Ich weis nicht was ich nun unternehmen soll. Ist jetzt im letzten Augenblick doch alles verloren, obwohl ich doch alles daran gesetzt habe die Firma, die Arbeitsplätze zu erhalten und trotzdem alles getan habe die Gläubiger meistmöglich zu befriedigen. Denn ich habe ja auch schon sehr viel Geld geben müssen für den ersten IV und die Verfahrenskosten. Bitte um schnelle Antwort, ich weis im Moment nicht weiter. Danke MFG JuJu

    • JuJu

      Ich vergaß zu sagen das mein Mann die Raten immer bezahlte, ich aber ja auch Unterhalt von den Gläubigern frei bekommen hatte. Also hätte ich auch selber Raten zahlen können wenn es hätte sein müssen. Jetzt sind noch 77 000 Euro Belastung auf dem Haus ( Hauskaufswert im Jahr 2000 – 135000 Euro )

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ich kann Ihnen nicht sonderlich viel Hoffnung machen. Der Insolvenzverwalter sitzt am längeren Hebel und ganz offensichtlich nutzt er die Situation für sich aus. Es bleibt Ihnen so gut wie gar nichts, um sich dagegen zur Wehr zu setzen. die einzige Möglichkeit, die besteht, ist es sich beim Insolvenzgericht zu beschweren.

  9. Nicky

    Hallo,
    im Jahr 2010 haben mein Bruder und ich das Haus unserer getrennt lebenden Eltern als vorweggenommene Erbfolge überschrieben bekommen. Unser Vater ist selbständig und aufgrund mehrerer Erkrankungen läuft der Betrieb seit einiger Zeit sehr schlecht. Unser Vater hat von seinen Eltern auch ein Haus geerbt, in dem er mit seiner Lebensgefährtin wohnt. Auf seinem Geschäftskonto werden schon sehr viele Lastschriften nicht mehr eingelöst mangels Deckung. Nun befürchten wir, das irgendwann ein Gläubiger ihm ein Insolvenzverfahren anhängt. Wird er hierdurch sein Haus verlieren? Werden wir evtl. sogar unser Haus verlieren, weil die 10-Jahresfrist noch nicht vorbei ist?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße,
    Nicky

  10. Tatjana Kaspar

    Hallo,
    ich hätte einmal folgendes Problem:
    Wir (mein Mann und ich) werden bald in die Insolvenz gehen.
    Wir besitzen eine Eigentumswohnung die verkauft werden sollte. Mit der Insolvenz wollten wir warten bis die Whg verkauft ist…..
    jetzt sind aber unsere käufer doch abgesprungen.
    aktuell ist unsere whg noch vermietet.
    Kann ich jetzt trotz offener belastung der whg in höhe von ca. 85.000 Euro sie z.b. meinen mietern für offiziell 25.000 Euro verkaufen oder macht die bank etc stress weil es ja viel zu günstig war oder so?
    im grundbuch steht nur mein Mann als Eigentümer also nicht die Bank.
    Danach würden wir dann gerne mit den Restschulden in die Inso gehen!!
    was sollte ich beachten?
    Lieben Gruß T. Kaspar

    • Jörg Franzke

      Sie können genauso vorgehen. Wenn die Bank nicht im Grundbuch steht, hat sich auch kein Mitapracherecht, wie Sie die Immobilie verkaufen.

  11. JJ

    Hallo,
    ich habe sehr interessiert Ihre Website und Ihr Beratungsangebot gelesen.
    Eine Frage vorab:
    Wenn ein Haus 50:50 Ehefrau und Ehemann gehört, also im Grundbuch eingetragen ist und der Ehemann mit der Firma in die Insolvenz geht.
    Hauswert ist 300.000 und Kredite (Grundschuld) sind 240.000, bedeutet es 60.000 Euro Vermögen und somt 30.000 pro Ehepartner.
    Kann man die 30.000 Euro, wenn man diese auftreiben kann, dem Insolvenzverwalter anbieten und dann ist das „Haus“ sozusagen „gerettet“ ?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.
    Beraten Sie dann auch in diesen Sachverhalten, also kann man Ihren Rechtsbeistand hierzu anfragen/einkaufen?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, so funktioniert das in der Theorie. Sie müssen aber die Reaktion der Bank berücksichtigen. Diese wird höchstwahrscheinlich den Hauskredit im Gesamten kündigen, also auch gegenüber Ihnen und das auch wenn, wenn die Bank die Raten weiterhin pünktlich von Ihnen erhält. Dann haben Sie auch ein Problem. Das einzige, was gegen eine derartige Kettenreaktion hilft, ist eine komplette Neufinanzierung. Das heißt, der Mann überträgt Ihnen die Hälfte belastet und unentgeltlich und Sie suchen sich eine neue Finanzierung.

  12. Anika Müller

    Hallo,
    Meine Eltern nennen wir sie Mutti und Vati haben sich 1995 eine Eigentumswohnung gekauft 175.000 DM – (Wert jetzt ca 50.000 Euro). Diese Wohnung ist seit 5 Jahren abbezhalt und die Bank steht nicht im Grundbuch. Meine beiden Elternteile stehen im Grundbuch. Mein Vater ist 70 Jahre alt und fängt an sich immer mehr zu verschulden (Autokauf- Handykauf etc). Meine Mutter (50 jahre) hat leider kaum Mitspracherecht (die Scheidung will sie nicht). Alles in allem haben sie nun ca 35.000 € Schulden.
    Meine Sorge ist dass mein Vater zur Zeit sehr kränklich nicht mehr lange macht. Für den Fall haben sie sich gegenseitig als Erben eingetragen. Sie muss das erbe antreten um die Whg zu behalten. Ergo sie erbt auch seine Schulden.
    Jetzt zur Frage kann sie in die Privatinsolvenz gehen ohne die abgezahlte Whg verkaufen zu müssen. Ich fände das nur gerecht, da sie in dem Falle von Arbeitslosigkeit und ALG II die Angemessene Whg. sicher auch behalten dürfte.
    Es geht hier um 70qm Plattenbauwhg in Ostberlin
    Mfg Anika

    • Jörg Franzke

      Neee, das geht nicht. Man kann die Insolvenz auf den Nachlass beschränken. Aber weil die Wohnung Teil des Nachlasses ist, hilft Ihnen das auch nicht weiter.

  13. Frederike

    Hallo,
    mein Mann hat (mit einem Kollegen zusammen) eine GbR, die mehr als schlecht läuft.
    Wie beide gemeinsam finanzieren ein Haus. Sollte er nun Insolvenz anmelden, verstehe ich das richtig, dass dann das Haus auch weg ist, wenn ich die Raten alleine weiter zahlen könnte.
    Mit Dank im Vorraus
    Frederike

    • Jörg Franzke

      Ja, die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass Sie das Haus verlieren, wenn Ihr Mann in Vermögensverfall gerät.

      • Stefan

        Hallo,
        bedeutet eine Insolvenz einer GbR automatisch auch die private Insolvenz? Kann man sich in dem Verfahren mit den Gläubigern auf eine Quote einigen und die Private Insolvenz umgehen? Sagen wir z.B. 20 % was ja vergleichsweise recht viel ist. Zwar gehe ich davon aus, das der Insolvenzverwalter der für die GbR gestellt wird auch die Vermögenswerte prüft, aber wenn ein Verkauf keinen Sinn macht, da die Schuld auf dem Haus zu hoch ist, wäre es bei dieser Insolvenz doch noch sicher oder? Erst wenn der Vergleich mit den 20% scheitern würde, müsste man in die Private Insolvenz gehen richtig? Sollte die Bank das Darlehn schon vorher kündigen, riskiert sie ja einen noch höheren Ausfall,
        da das Haus bei einer Zwangsversteigerung doch in der Regel noch weniger einbringt. Meine Frage daher, wann wird die Bank das private Darlehn kündigen? Ganz sicher bei einer Privaten Insolvenz. Wird sie dieses aber auch schon bei der Insolvenz der GbR tun ohne abzuwarten ob es durch Quoten zu Einigungen kommen kann?

        • Jörg Franzke

          Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist selbst insolvenzfähig. D.h., grundsätzlich kann auch die GbR einen Insolvenzantrag stellen. Beide Gesellschafter allerdings gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR haften, wird die Verschuldung der GbR irgendwann auf die Gesellschafter durchschlagen. Im Klartext bedeutet dies, dass in fast allen Fällen die Insolvenz einer GbR auch in eine private Insolvenz führt.
          Falls Sie es schaffen mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln, werden Sie selbstverständlich eine private Insolvenz umgehen. Ich mache Ihnen hier aber nicht allzu viele Hoffnungen.
          Irgendwann einmal werden die Gläubiger Sie persönlich in Anspruch nehmen. Das kann beispielsweise zu einer Kontopfändung führen. Spätestens dann erfahren die Banken von Ihren finanziellen Schwierigkeiten und werden auch die privaten Darlehen kündigen.

          • Stefan

            Eine Frage noch zur Aufteilung der GbR-Schulden.
            Bei einer GbR haften beide Gesellschafter für die Schulden in vollem Umfang. Angenommen es handelt sich um 100.000,- Schulden, so wird bei beiden geschaut, was zu holen ist. Hat einer der Gesellschafter 80.000,-€ und der andere nur 20.000,-€ auf dem Konto, so würde bei einer Insolvenz beiden alles gepfändet werden und es würden 100.000,-€ raus kommen.
            Richtig?
            Angenommen beide Gesellschafter haben nun kein Vermögen und einer der Gesellschafter geht in die private Insolvenz. Wie wird dann aufgeteilt? Bleiben dann 100.000 bei dem Gesellschafter der keine Insolvenz angemeldet hat? ( Für den Fall, das dieser sich Kapital von Dritten leihen möchte um eine private Insolvenz zu umgehen )
            Oder wird der Betrag aufgeteilt zu je 50%
            Wie verhält es sich, wenn beide gleich nach der Firmeninsolvenz eine Private Insolvenz anmelden.
            Wird dann der Betrag aufgeteilt zu je 50% oder wird
            hier auch noch gesamtschuldnerisch gehaftet?
            Oder stehen dann gar bei beiden 100.000,-€ als Schuld offen?
            Es ist ja auch wichtig, da nach drei Jahren eine Insolvenz ja beendet werden kann, wenn 35% der Summe erbracht wurden. Die Frage ist hier von welcher Summe? 50.000 oder 100.000 pro Gesellschfater?

          • Jörg Franzke

            Ja, das ist richtig. Jeder Gesellschafter haftet auf die volle Summe und der Gläubiger kann es sich aussuchen, welchen Schuldner er in Anspruch nimmt. Wenn beide in die Insolvenz gehen, wird immer in die Gläubigerliste der Gesamtbetrag – hier in Höhe von 100.000 € – in die Gläubigerliste eingetragen.

  14. yigit

    Hallo Hr. Franzke, ich habe da ein folgendes Problem unswar hab ich vor 3 Jahren ein Kredit in Höhe von 30.000 € genommen und davon die 14.000 € an die Gemeinde für die Baukosten bezahlt. Im haushalt lebt meine Lebensgefährtin unsere 2 Kinder und ich. Bin gerade dabei einen Privatinsolvenz einzuleiten. Die Bank die mir das Geld geliehen hat, weiß Bescheid und hat eine Zahlungsbestätigung von die 14.000 €
    (Baukosten). Meine Lebensgefährtin und ich sind beide Hauptmieter, sie hat das Geld bei der Gemeinde eingezahlt – Sie hat einen anderen Nachnamen, weil wir nie verheiratet waren und den Kredit habe ich nur alleine unterschrieben.
    Könnte es trotzdem sein dass das Gericht uns die Wohnung weg nimmt ? Vielleicht bekommen wir eine Ersatzwohnung damit die Gläubiger die 14.000 € zurück bekommen, kann das sein ? Mfg. Yigit

    • Jörg Franzke

      Nein, das Gericht wird Ihnen die Wohnung nicht wegnehmen.

    • yigit

      Hallo Hr.Franzke
      Ich Danke Ihnen für die Antwort.

  15. Franziska

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe vor zwei Jahren eine ETW gekauft und zahle fleißig und pünktlich jeden Monat die Schulden ab. Da ich schwanger bin, wollen mein Partner und ich bald heiraten. Bei ihm stehen möglicherweise (die Krankenkasse prüft aber noch) Schulden von 30 000 Euro im Raum, die vor unserer Hochzeit entstanden sind. Ist meine ETW gefährdet? Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen, Franziska

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, Sie heiraten nur den Mann, nicht aber die Schulden. Ehepartner haften immer nur für das, was sie gemeinsam unterschrieben haben. Wenn Sie also nicht in Versuchung geraten, möchte Ehemann folgend einen gemeinsamen Darlehensvertrag abzuschließen, müssen Sie nicht fürchten, dass sie für seine Schulden haften.

      • Rduch

        Danke für die schnelle Antwort!

  16. Schuhmacher

    Hallo,
    wir wissen nicht mehr weiter… meine Mutter (aufgrund von Krankheit nunmehr seit einem halben Jahr arbeitslos) kann Ihren laufenden Kredit nicht mehr bezahlen. Die Gesamtschuld belaeuft sich noch auf ca. 14.000 € Der Kredit laeuft fuer ein Auto. Die monatliche Rate ist durch die Arbeitslosigkeit nicht mehr zu begleichen und die Bank will nun innerhalb von 14 Tagen 1.300 € oder sie wollen den Gesamtbetrag auf eimal. Natuerlich ist es nicht moeglich dieses Geld aufzutreiben. Mit einer Stundung der Schulden sind die Glaeubiger nicht einverstanden, da bereits ein Schufa-Eintag vorhanden ist. Nun war Sie bei einer Schuldenberatung gewesen, auch diese konnte bei den Glaeubigern nichts mehr erreichen… das Problem ist nun, dass meiner Mutter die Haelfte eines Hauses gehoert. (Die andere Haelfte gehoert Ihrer Mutter; Beide leben gemeinsam in diesem Haus) wie verhaelt es sich nun, mit dem Haus? Koennen die Glaeuber die Zwangsversteigerung o.ä. des Hauses erzwingen obwohl es zur Haelfte meiner Oma und zur anderen meiner Mutter (Schuldnerin) gehoert?
    Ich danke im Voraus fuer eine Antwort.
    D. Schuhmacher

    • Jörg Franzke

      leider gibt es nur ein entweder, oder. Entweder, Ihre Mutter ist irgendwie dazu in der Lage, die Darlehen zu bedienen. Oder es kommt an irgendeiner Stelle zu Kündigungen und irgendwann einmal auch zur Kündigung des Hauskredits. Es ist nicht einfach, das Haus in die Zwangsversteigerung zu geben, weil es der Mutter nicht ganz gehört, sondern nur zur Hälfte. Vielleicht kann die Mutter Die Haushälfte verkaufen?

  17. Markus M.

    Hallo,
    die Sparkasse hat mich damals(2008) mit in den Darlehensvertrag des Hauses aufgenommen,da mein Vater die Finanzierung alleine nicht bekommen hätte.Meinen Vater droht wahrscheinlich die Privatinsolvenz.Die Bank wird dann das Darlehen kündigen und ich müsste mit in die Insolvenz?Auch wenn ich die Raten alleine bezahlen könnte?Es sind noch 4 Jahre bis die Zinsbindung abläuft.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider stecken Sie mit in der Tinte. Wenn Ihr Vater in die Insolvenz geht, kündigt die Bank die Kredite und will das Geld von Ihnen haben. Sie können aber versuchen, eine Einigung mit der Bank zu finden und anbieten die Raten weiterzuzahlen, um die eigene Insolvenz zu verhindern. Aber Vorsicht, sobald der Kredit gekündigt ist, befinden Sie sich in einem Vollstreckungsstillhalteabkommen, mit abartig hohen Zinsen. Bestehen Sie darauf, dass Sie einen neuen Kredit bekommen. Wird dieser verwehrt, machen Sie besser eine Insolvenz.

  18. Marco

    Ich bin Besitzer eines baufälligen Eigenheimes, welches ich mit dem Geld meiner damaligen Freundin und jetzigen Ehefrau für 27 T€ erworben habe. Wir leben hier mit ihren beiden Kindern, für die der jeweilige Erzeuger keinerlei Unterhalt zahlt. Jetzt hat mich die Abmahnwelle um pixelio.de getroffen und ich kann die geforderten Summen nicht begleichen, weiteres Vermögen besteht nicht. Der angerufene Anwalt hat sich leider als Abmahnhelfer erwiesen und mich gegen Gebühr an der Nase herumgeführt und sitzengelassen. Mir bleibt nur die Insolvenz. Es besteht ein schriftliches nichtnotarielles Dokument, aus dem hervorgeht, dass meine Frau (damals Freundin) das Geld gegen Wohnrecht für den Hauskauf zur Verfügung stellt. Wie sind die Chancen, das Haus zu halten? Wir haben Angst, wegen einem Massenabmahner bald unter der Brücke zu wohnen. Gruß Marco

  19. Max Muster

    Guten Tag Herr Franzke,
    es besteht unmittelbar keine Gefahr der Insolvenz, ich hätte dennoch eine für mich sehr wichtige Frage.
    Ich arbeite als geschäftsführender Gesellschafter in einem kleinen Unternehmen (GmbH) und hafte dort mit meinem Geschäftspartner (50:50) für allerlei Kredite privat.
    Ich wohne mit meiner Frau in einem Haus mit meinen Eltern, getrennte Wohnungen, aber kein getrenntes Eigentum. Im Grundbuch stehen mein Vater und ich als zwei Besitzer. Ich habe meine Haushälfte 1995 von meiner Tante gekauft per Kredit, stehe aber weder als Kreditnehmer noch als Bürge im Vertrag. Auf das Haus habe ich noch etwa EUR 70.000 Schulden, bzw. offiziell meine Eltern.
    Sollte ich jetzt mit meiner Firma in Insolvenz gehen müssen, wird mich das wohl auch privat ereilen, was passiert jetzt mit der Immobilie? Kündigen wird die Bank den Kredit wohl nicht, ich stehe ja nicht im Vertrag… ich habe Eigentum, was aber nicht ohne die Einwilligung beider Besitzer verkauft werden kann… Wer kann jetzt wie auf das Haus zugreifen und stehen meine Eltern eventuell vor einem Scherbenhaufen?
    Ich würde auch gerne Ihre Beratung in Anspruch nehmen, wenn die Antwort auf meine Frage dies erfordert.
    Vielen Dank.

    • Jörg Franzke

      Man muss den Wert Ihres Hausanteils ermitteln, das heißt fiktiver Wert im Falle einer Zwangsversteigerung abzüglich der Belastungen namentlich Grundschulden. Kommt man zu dem Ergebnis, dass Ihr eigentum an dem Haus gar nicht verwertbar ist bzw. keinen Erlös erzielen würde, wäre es im Insolvenzfall nicht in Gefahr. Andernfalls müssen Sie / müsste die Familie einen fiktiven Veräußerungswert des Grundstücksanteils im Insolvenzfall an den Insolvenzverwalter leisten. Kann man diesen Betrag aufbringen, wird der Insolvenzverwalter Sie alle in Ruhe lassen.

  20. Joshi

    Hallo ,
    ich habe da ein Frage.
    Mein Lebensgefährte und ich haben 2005 ein Haus gekauft. Dies gehört jeweils zur Hälfte ihm und mir . Der komplette Hauskredit läuft auf ihn und beide Anteile sind zu je 60.000,-€ mit der Grundschuld belastet. Jetzt sieht es so aus , das ich eventuell in Privatinsolvenz gehen muss.
    Jetzt zu meiner Frage : Würde mein Anteil mit in die Insolvenz fließen ( Zwangsversteigerung) oder nicht ?
    Danke im Vorraus.

    • Jörg Franzke

      Kommt darauf an, ob der Kredit höher ist, als der Wert des Grundstücks. Ist dem so, wäre das Grundstück wertausschöpfend belastet und es würde nicht Bestandteil der Verwertung werden.

  21. Rüdiger Balzer

    Hallo
    Ich bin seit letztem Jahr in der Pi mein Insolvenzverwalter hat mir das Haus aus der Insolvenzmasse herausgenommen obwohl ich es nicht Zahlen kann. Nun habe ich folgendes Problem Ich hatte damals eine Insolvenzanwalt damit beauftrag da ich bei den kostenlosen Stellen keinen Termin bekommen hatte , dieser Anwalt sagte mir dann ich solle sofort alle Zahlungen einstellen auch die Grundsteuern nachdem ich dann sein Honorar von 2380 Euro gezahlt habe hat er den Antrag gestellt und abgegeben. Diese Woche bekam ich Post wo man einen Duldungsbescheid gegen Ivw durchgesetzt hat das man das den Betrag von ca 400 Euro bei mir Pfändet. Auf die Anfrage bei dem Insolvenzanwalt sagte man mir das mandat sei mit der Stellung des Antrages beendet und ich müsste dann einen Anwalt einschalten, aber wovon bezahlen ? Mein Ivw meldet sich auch nicht auf meine Fragen ! Was soll ich nur tun ?
    Mfg Rüdiger Balzer

    • Jörg Franzke

      Da hilft kein Anwalt. Nachdem die Immobilie aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde, haften Sie wieder für alle Schulden, die aufgrund der Immobilie neu entstehen. Das ist so. Wenn es sich nicht um eine Eigentumswohnung handelt, dann können Sie auch zu einem Notar gehen und auf das Eigentum an der Immobilie verzichten. Dann wird das Haus herrenlos.

  22. yara

    Schönen guten Tag Herr Franzke,
    Mein privatinsolventer Lebenspartner und ich ueberlegen ein Haus zu kaufen, in dem wir beide wohnen wollen, aber auch als Altersvorsorge dienen soll.
    Ich wuerde einen Kredit von 150.000 aufnehmen und mein Freund die gleiche Summe durch seine Eltern aufbringen, entweder als Schenkung, Erbvorauszahlung oder Privatdarlehen.
    Ist eine der Varianten möglich, so dass wir beide zu Hauseigentümern werden?
    Viele Grüße
    Yara

    • Jörg Franzke

      Ihr Freund sollte während der Insolvenz auf keinen Fall ein Haus kaufen und sich weder etwas schenken lassen noch einen Kredit aufnehmen.

  23. Sandra Esser

    Guten Abend Herr Franzke,
    mein Mann und ich besitzen gemeinsam ein Einfamilienhaus, was zu 50% abbezahlt ist.
    Nun gerät die Firma meines Mannes ins Schwanken und es könnte die Insolvenz kommen. Die Finanzierung läuft ausschließlich auf meinen Mann.
    Kann man uns das Haus wegnehmen auch wenn mir 50% gehören und ich finanziell geordnet und schuldenfrei dastehe?
    Bzw muss die Bank mich fragen ob ich die Grundschuld auf dem Haus abbezahlen möchte und kann?
    Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
    Sandra Esser

    • Jörg Franzke

      Das Problem ist, dass die Hausbank das Darlehn kündigen kann (und wird), wenn Ihr Mann in Vermögensverfall gerät. Dann ist es egal, wem das Haus gehört. Die Bank darf auch dann kündigen, wenn sie die Raten (von Ihnen) regelmäßig bekommt. Wenn Sie das Haus dauerhaft retten wollen, dann müsste Ihr Mann die Haushälfte auf Sie schenkweise übertragen und Sie müssten das Haus komplett neu finanzieren.

  24. Mimi

    Hallo.
    Meine Mutter hat Schulden in Höhe von 10.000 € und ein Haus. Leider bekommt sie immer nur 450 € Jobs und mit dem kann sie den Rest der Familie nicht versorgen, da es vorne und hinten nicht mehr reicht. Die Schuldnerberatung meint es wäre nur noch eine Insolvenz möglich. Aber wir können uns keine Mietwohnung leisten und bei der Insolvenz wird das Haus bestimmt versteigert. Gibt es die Möglichkeit das meine Mutter das Haus an einen von uns überschreibt, damit wir unser Zuhause behalten können?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn Ihre Mutter in die Insolvenz geht, ist das Haus weg und Ihre Mutter müsste sich irgendwann eine Mietwohnung nehmen. Ihre Mutter könnte aber ergänzende Sozialhilfe beantragen, damit der Staat die Miete übernimmt.
      Ihre Mutter kann das Haus auch auf Sie überschreiben. Dann aber sollte sie keine Insolvenz machen, sondern mit den Schulden weiterleben. Die Übertragung des Hauses ist angreifbar.

  25. Stay

    Hallo,
    Ich hätte mal ne Frage. Mein Mann hatte eine GbR mit einem Freund zusammen. Die haben aus der Gbr Gewerbesteuerschulden, Schulden an die Berufsgenossenschaft u. Krankenkassen.
    Da der Geschäftspartner nix bezahlt u wir die ganze Zeit alleine bezahlt haben u. jetzt natürlich langfristig auch nicht in der Lage sind alles alleine zu bezahlen. Bleibt meinem Mann nix anderes übrig als die Meldung der Insolvenz.
    Jetzt folgendes Problem, wir haben eine Eigentumswohnung 50/50 gemeinsam finanziert. Wie sieht es jetzt aus wenn er in die Insolvenz geht? Kommt die Wohnung auch weg? Der andere Geschäftspartner hat bereits ein abbezahltes Haus. Also auch mehr Vermögen. Unsere Wohnung kostete 150.000 wobei wir bis jetzt nur 25.000 getilgt haben. Also eine Restschuld noch von 125.000. Vielen Dank im Voraus .

    • Jörg Franzke

      Leider muss ich Ihre Befürchtung bestätigen. Wenn Ihr Mann in die Insolvenz geht, dann darf die Bank auch dann kündigen, wenn Sie die Raten fleißig weiterzahlen. Ob sie das macht, steht im Ermessen der Bank. (Früher haben die Banken immer gekündigt.) Bei einer Kündigung des Kredits hätten Sie auch ein Problem, weil Sie den Vertrag mit unterschrieben haben. Die einzige Lösung besteht darin, dass Ihr Mann Ihnen die Wohnungshälfte schenkt und Sie sich bei einer neuen Bank um einen neuen Kredit kümmern.

  26. Andrea Seifert

    Große Not:
    Mein Expartner brachte mich dazu 2006 eine Schrottimmobilie (Wert ca. 50-80.000 Euro) mit 147.000 Euro zu finanzieren um seine Firma zu unterstützen. Die Kreditraten sollten durch Mieteinnahmen gesichert sein. Für eine solche Immobilie bekommt man leider keine solventen Mieter. Die jetzigen Mieter zahlen nicht mehr und so muss ich die Kreditraten allein aufwenden. Das ist sehr schwer, da ich nicht viel verdiene. Ich sehe die Insolvenz schon auf mich zurasen….
    Allerdings hatte ich bis 2012 eine Eigentumswohnung die finanziert war (Kaufpreis damals 50.000) und in der meine Mutter zur Miete wohnte. 2012 wollte meine Mutter das Eigentum an der Wohnung als Altersvorsorge erwerben und löste mit ihrem Angesparten Kapital die Wohnung (Kaufpreis wieder 50.000) bei der Bank aus und es blieben nach Abzug aller Kosten ca. 900 Euro für mich übrig.
    Meine Befürchtung ist nun, dass – obwohl sie nachweislich die Schulden bei der Bank ausgelöst hat – der IVerwalter das Ganze anfechten könnte, sogar einen jetzt höheren Wert der Wohnung veranschlagt und meine Mutter einfach auf die Straße setzt und die Wohnung meistbietend verkauft um die 147.000 bei der Gläubigerbank zu tilgen.
    Muss ich deshalb 10 Jahre warten mit der Insolvenz damit sie ihr die Wohnung nicht nehmen? Derweil ist meine arme Mutter vor Gram vielleicht schon gestorben und dann muss ich auch noch die Hälfte von dem Erlös der Wohnung der Bank geben?!?! Bitte um Rat.

    • Jörg Franzke

      Nicht so schlimm: Anfechtbar ist eine Vermögensübertragung immer nur dann, wenn Wert und Gegenwert voneinander abweichen. Es kommt also darauf an, welchen wirklichen Wert die an die Mutter übertragene Eigentumswohnung im Jahre 2012 hatte. War die Wohnung wertvoller als die Kreditbelastung von ca. 50.000 EUR, dann kann es durchaus Probleme geben. War sie weniger wert, dann war die Wohnung „wertausschöpfend belastet“ und stellt damit noch nicht mal eine Insolvenzmasse dar. War die Wohnung mehr wert, dann würde Ihre Mutter auch nicht rausfliegen, sondern man müsste mit dem Insolvenzverwalter den überschießenden Wert aushandeln, also tatsächlicher Wert der Immobilie minus grundbuchliche Belastung.

  27. Krauss

    Hallo, wir brauchen Ihren Rat.
    mein Mann hat einen kleinen Handwerksbetrieb, den er jetzt aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen abmelden muss.
    Dann möchte er eine Verbraucherinsolvenz anmelden, da er aufgelaufene Rechnungen in Höhe von ca. 45.000 € nicht mehr bezahlen kann.
    Vor zwei Jahren haben wir eine Eigentumswohnungen 50/50 gekauft, die ca. 115.000 € wert ist. Das Darlehen beläuft sich noch auf 112.000 €.
    Mein Mann hat vorsorglich Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, so dass er nach der Betriebsaufgabe Arbeitslosengeld erhält und zusammen mit meinem Verdienst die monatlichen Raten für die Wohnung, die sich auf 650,00 € belaufen, bedienen könnte. Miete müssten wir ja auch bezahlen.
    Was passiert mit uns? Wird uns die Bank die Darlehen (2 Bausparverträge, 1 KfW-Vertrag) für die Wohnung dennoch kündigen? Und wenn ja, was könnten wir tun?
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Krauss

    • Jörg Franzke

      Das Problem ist, dass die Bank die Immobilienfinanzierung wahrscheinlich kündigen wird, sobald Sie von einem Insolvenzverfahren Ihres Mannes erfährt. Dann ist nicht nur Ihr Mann pleite, sondern auch Sie bekommen ein Problem. Die Bank darf auch dann kündigen, wenn sie die Raten von Ihnen pünktlich erhält. Die einzige Möglichkeit aus dieser Zwickmühle zu kommen besteht darin, dass Ihr Mann Ihnen zunächst die Wohnungshälfte im belasteten Zustand schenkt. In einem zweiten Schritt kümmern Sie sich um eine komplett neue Finanzierung. Erst dann könnte Ihr Mann „entspannt“ in die Insolvenz gehen.
      Falls Ihnen aus Kostengründen oder weil Sie allein keinen Kredit bekommen verwehrt ist, sollte der Mann die Haushälfte auf jeden Fall erst mal übertragen. Danach kann man es mit einem Insolvenzplanverfahren versuchen. Das Verfahren ginge nur ein Jahr und in dieser überschaubaren Zeit ist die Bank eher bereit, stillzuhalten und nicht zu kündigen. Wir haben damit ganz gute Erfahrungen gemacht.

  28. Flo9988

    Guten Abend,
    ich habe eine Frage. Meine Eltern haben ein Einzelunternehmen und haben keine Angestellten. Sie leben eigentlich nur von den Tageseinnahmen und sind nicht in der Lage stellenweise Rechnungen und ihre angehäuften Schulden zu bezahlen, im Gegenteil es werden immer noch mehr. Nun meine Frage. Meine Eltern besitzen eine Eigentumswohnung welche meiner Mutter gehört jedoch läuft aber die Finanzierung der Bank auf meinen Vater. Die Wohnung ist aktuell noch mit 20000 Euro belastet und muss bis Mitte nächsten Jahres fertig getilgt sein. Die Bank möchte nun eine Sicherheit von meinen Eltern dass die Wohnung bis Mitte nächsten Jahres getilgt werden kann ansonsten kündigt die Bank meinem Vater die Finanzierung und die Wohnung wird vermutlich Zwangsversteigert. Besteht die Möglichkeit die Wohnung noch irgendwie zu retten in dem man die Wohnung z.b. auf mich schreibt und ich die noch ausstehenden 20000 Euro bei meiner Bank neu finanziere? Wäre es möglich wenn die Wohnung auf mich umgeschrieben wird dass mein Vater und meine Mutter in die Privatinsolvenz gehen?
    An wen könnten wir uns mit unserem Problem wenden bzw. wer könnte uns beraten und vielleicht ein wenig unter die Arme greifen? Wir sind aktuell sehr verzweifelt und wissen nicht mehr weiter.
    Ich Bitte um eine Antwort.
    Vielen Dank im Voraus
    Flo9988

    • Jörg Franzke

      Zunächst ist zu klären, ob nur Ihr Mutter Schulden hat oder Ihr Vater oder beide. Wenn die Eltern das Unternehmen gemeinsam geführt haben, nehme ich an, dass beide gesamtschuldnerisch für die Schulden des Unternehmens haften. Wenn dem so ist, dann sollten Ihre Eltern die Wohnung auf Sie übertragen. Zugleich müssten Sie das Darlehn ablösen. Problem ist aber, dass die Wohnung sicherlich viel mehr wert ist, als 20.000 EUR. Den Mehrwert würden Ihre Eltern ja an Sie verschenken. Eine Schenkung aber ist leider anfechtbar. Gehen Ihre Eltern in die Insolvenz, wird der Insolvenzverwalter den Differenzwert der verkauften Wohnung von Ihnen verlangen.

  29. Michi Hein

    Hallo!
    Mit Interresse lese ich Ihre informativen Kommentare.
    Mein Haus und Grund ist mit diversen Zwangshypotheken und Grundschulden belastet. Ca. 250000,- Euro. Wohnrechte der noch minderjährigen Kinder sind vorhanden. Manche Schulden sind abbezahlt, andere nur zum Teil bezahlt. Noch etwa die Hälfte. Bisher legte ich bestimmt 5 Mal die EV ab. Im Moment nicht. Immer wieder bekomme ich ältere Schuldtitel, die ich versuche nach Vergleichsverhandlungen abzubezahlen. Seitdem werde ich in Ruhe gelassen. Doch jetzt ist ein hoher, fast vergessener und lange Zeit geruhter Titel ins Haus geflattert, der mit wenigen Euro sich nicht mehr begleichen lässt.
    Frage. Wie soll ich mich verhalten? Ist nun das Haus in Gefahr? Schützt eine weitere EV?

    • Jörg Franzke

      Es ist ein Wunder, dass die finanzierenden Banken noch nicht gekündigt haben. Wenn Sie in dem Haus bleiben wollen, dann wursteln Sie sich weiter durch und geben auf Verlangen wieder den Offenbarungseid ab. Offensichtlich scheint das die Bank nicht zu stören. Keinesfalls sollten Sie einen Insolvenzantrag stellen, denn dann wird die Bank garantiert den Hauskredit kündigen.

  30. Klich

    Guten Tag Herr Franzke,
    meine Mutter ist Besitzerin einer Eigentumswohnung, die abbezahlt ist. Ihr gehören nach dem Tod ihres Ehemannes 50%, beiden Kindern jeweils 25% der Wohnung. Sie ist nunmehr mit 8000,- Euro bei der Hausverwaltung und mit ca. 4500,00 Euro bei anderen Gläubigern verschuldet. Die Zwangsvollstreckung der Wohnung stand kurz bevor und wir Kinder haben nun „das Ruder rumgerissen“ und mit der RA der Hausverwaltung einen Zahlbetrag bis Ende Januar von 4000,00 Euro vereinbaren können. Die Restschuld wird mit monatlichen Raten beglichen. Nun möchte ich meiner Mutter finanziell die 4000,00 Euro vorstrecken, damit sie in der Wohnung bleiben kann.
    Ist es nach der Zahlung rechtens, die Wohnung auf uns Kinder zu jeweils 50 % zu übertragen oder ist das schon die strafbare Herauslösung von Wert aus Vermögen?
    Für Ihre Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.

    • Jörg Franzke

      Nein, da ist überhaupt nichts strafbar. Können Sie machen.

  31. Pamela

    Hallo,
    wir haben „Kleinschulden“ von ca. 67.000 euro. Leider fressen uns die monatlichen Belastungen auf. (Ca 1400 euro)
    Vor 3 Jahren haben wir ein Haus gebaut.
    (Gesamt ca 34000, Davon ca 50000 Eigenkapital). Ein grosser Teil der „Kleinschulden“ kam während der Bauphase.
    Wie ist das nun? Könnten wir Privatinsolvenz anmelden, aber trotzdem das Haus behalten und die Raten weiterhin dafür bezahlen?
    Nettogehalt gesamt: ca 3750 + 4x Kindergeld (alle Kinder unter 10 Jahren)
    Wieviel würde von unserem Gehalt denn gepfändet werden?
    Oder Schlagen Sie uns eine andere Lösungsmöglichkeit vor? (Statt Insolvenz)
    Freuen uns über baldige Antwort.
    Vielen Dank.
    Mfg
    Pamela

    • Jörg Franzke

      Leider wird das Haus mit großer Wahrscheinlichkeit zwangsversteigert. Wenn das für Sie akzeptabel ist, steht einer Privatinsolvenz nichts im Wege. Einen anderen Weg gibt es für Sie leider nicht.

  32. XYZ

    Hallo meiner Mutter gehört ein halbes Haus.Meinem Stiefvater gehörte bis gestern die andere Hälfte.Nun ist er verstorben.Ich bin nicht adoptiert sondern habe zu DDR Zeiten nur seinen Namen angenommen.Er hat zwei Geschwister,die ja nun seine Hälfte erben.Das Haus befindet sich allerdings schon seit 15 Jahren in der Zwangsvollstreckung. Es gab schon 3 Termine wo das Haus nicht weggegangen ist, was daran liegt, das es viel zu teuer finanziert wurde.Die Bank will ca 100000€uro und der reelle Wert liegt bei 15000€uro.Wenn jetzt die Geschwister erben und nicht ausschlagen ,dann betreibt die Bank ja weiterhin die Vollstreckung.Haften die Erben dann mit Ihrem gesamten Privatvermögen?Oder ist alleine meine Mutter weiterhin in der Pflicht weil sie ja damals den Kreditvertrag mit unterschrieben hat?

    • Jörg Franzke

      Sie würden nur die Haushälfte erben. Gegenüber der Bank bleibt weiterhin nur die Mutter verpflichtet. Allerdings können Sie mit der Haushälfte nichts anfangen, weil die Bank nach wie vor die Zwangsversteigerung betreiben darf.

  33. Jochen Zuppardo

    Große Probleme führen langsam zu gesundheitlichen Schäden.
    S ist Inhaber eines Handwerkbetriebes.
    Aufgrund mangelnder Rücklagen und verspäteten Zahlungen seiner Kunden kommt S immer wieder in Verzug bei seinen Lieferanten, den Krankenkassen und dem Finanzamt.
    S leistet jedoch immer alle Zahlungen wenn auch oft in Raten
    Nachdem sich die Situation immer mehr verschlechtert versucht S seinen eigentlich gut gehenden Betrieb (Auslastung/Kundenstamm) zu verkaufen.
    Dabei gerät S an den Inhaber einer anderen Firma der gleichen Brache, welcher sich vergrößern möchte und hier seine Chance sieht.
    D ist aber nicht bereit zu kaufen, sondern schlägt S vor, S solle doch lieber einen Insolvenzantrag stellen, man könne das möglicherweise so steuern, dass D selber die Firma dann vom Insolvenzverwalter kaufen könne.
    D hätte gute Verbindungen zu Insolvenzverwaltern, da er dort auch beratend tätig sei, und die Firma Seines Vaters ebenfalls mal durch Insolvenzverwalter geleitet wurde.
    D sagt S zu alle Mitarbeiter zu übernehmen und S selber als Abteilungsleiter einzustellen.
    S stimmt den zu und tatsächlich wird das Insolvenzverfahren der Kanzlei zugeordnet die D kennt……..(ohne weiteren Kommentar)
    Alles läuft so wie D gesagt hat.
    Bis zum Tag 30 des 5 Monats vom Anstellungsverhältnis des S
    An diesem Tag kündigt ihm D nämlich (innerhalb der Probezeit)
    Jetzt steht S von einem Moment auf den anderen auf einmal als Sozialhilfeempfänger auf der Straße
    S erholt sich aber und beginnt eine 3/4 Tags Arbeit bei einem ehemaligen Konkurrenten. Nebenbei ist er Geringverdiener bei seiner Lebensgefärtin R als Hausmeister tätig .
    Sein Einkommen langt gerade für seine laufenden Verbindlichkeiten (Auto Versicherungen etc) . Lebensunterhalt und Miete wird zu 90 % von seiner Frau getragen.
    Diese war früher auch im Unternehmen als Buchhalterin tätig. Da D sie als einzige nicht übernehmen wollte, wurde damals der Deal ausgehandelt, dass R 6 Monate für den Insolvenzverwalter arbeitet. Seitdem betreibt sie eine selbsständige Hausverwaltung
    Im Zuge dieser Arbeit bekommen R und S mit, dass sich der Insolvenzverwalter sämtliche Ratenzahlungen der ehemaligen Gläubiger von S zurückholt.
    Dieses Insolvenzverfahren läuft noch und wird aller Voraussicht nach auch die nächsten 2 Jahre nicht abgeschlossen sein
    Jetzt hat S ein Problem:
    Seine ganzen finanziellen Mittel hatte er damals immer wieder in die Firma einfliessen lassen also keinerlei finanzielle Rücklagen.
    Außer einer Eigentumswohnung wo ein Bankkredit läuft. Diese hat S vor 10 Jahren gekauft und seither immer alle Raten bedient.
    Leider kann ihm niemand sagen, was das Finanzamt und die Krankenkasse nach Abschluss des Insolvenzverfahrens machen.
    S wusste ja das er als GmbH Geschäftsführer persönlich haftet, hatte sich aber keine Gedanken gemacht, weil er ja seiner Meinung nach alle Beiträge gezahlt hatte. Das dies alles unwirksam geworden ist (aufgrund der Ratenzahlung), damit hatte er nciht gerechnet.
    S hat jetzt große Angst seine einzige Altersabsicherung (die Wohnung) zu verlieren und überlegt ob es nicht evtl das beste wäre sie schnell zu verkaufen und dann mit dem Geld sein Glück zu versuchen.
    Aber folgende Fragen stehen im Raum:
    Ist überhaupt damit zu rechnen, dass FA und KK nach Abschluss des Verfahrens versuchen S auf Rückzahlung der Differenz zu verklagen.
    Die Höhe der Beiträge welche der Insolvenzverwalter eingefordert und bekommen hat liegt nahe bei einer Millionen Euro was bedeutet man muss damit rechnen, dass die beiden Behörden auf ca 600.000 sitzen bleiben
    S selber hat jetzt ein Einkommen, wo bei einer Pfändung knapp 200 € zu holen wären.
    Würde das passieren, bliebe S nur der Weg in die Privatinsolvenz aber was passiert dann mit der Wohnung (Wert ca 140.000 Restschulden bei der Bank 60.000)
    Und was würde passieren wenn S die Wohnung bereits jetzt verkauft und das Geld dieses Verkaufes bis zum Möglichen Zeitpunkt einer möglichen Forderung von FA und KK nicht mehr da wäre ?
    Würde es eine Rolle spielen wenn S die Wohnung verkauft sich aber ein Rückkaufrecht zu einem bestimmten Zeitpunkt (so in 15 Jahren) sichert ?
    Könnte S seine Wohnung seiner Ehefrau schenken um so einem möglichen Verlust vorzubeugen ?
    S ist übrigens knapp über 50 Jahre alt
    S würde auch gerne Ihre Beratung in Anspruch nehmen, wenn die Antwort auf meine Frage dies erfordert, lebt jedoch in München und wird aufgrund dieser Situation im Moment gesundheitlich sehr belastet
    Eine Antwort wäre eine tolle Sache
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Hallo Herr Kollege, S wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Wohnung verlieren. Wenn der Insolvenzverwalter über 1 Mio. angefochten hat, dann wird S seit Jahren die Insolvenz verschleppt haben. Das löst eine Geschäftsführerhaftung gem. § 64 GmbHG aus und möglicherweise ein Durchgriffshaftung hinsichtlich der Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge. Er sollte die Wohnung besser verkaufen.

  34. Stefan Kerweit

    Hallo Herr Franzke, ich befinde mich seit 3 Jahren im Insolvenzverfahren und besitze eine Eigentumswohnung. (aus Insolvenzmasse freigegeben)Nach 5 Versteigerungsterminen ist jetzt der Zuschlag für 39Tsd Euro erteilt worden. Die Kredite sind über die Insolvenz erledigt, Was passiert mit der Grundschuld 75 Tsd. Euro. Bin ich jetzt alles los und kann endlich ausziehen? Vielen Dank für eine Rückantwort.

    • Jörg Franzke

      Sie sind jetzt alles los. Die Grundschulden mit dem dem Zuschlag in dem Zwangsversteigerungsverfahren untergegangen.

  35. Sylvia Reiber

    Hallo Herr Franzke,
    kurz zu der Situation: Mein Ex-Mann und ich haben einen Kredit über 120.000€ und ich wohne im dazugehörigen Haus. Da ich meinen Schuldenberg in keiner Weise ohne Privatinsolvenz abarbeiten kann, muss nun eine Lösung her.
    Wir sind nicht geschieden, sondern sind seit über 10 Jahren dauernd getrennt lebend. Wir stehen je hälftig im Grundbuch und Ich bin Vertragsinhaber des Hauskredits und mein Ex-Mann ist Gesamtschuldner.
    Nun zu meinen Fragen:
    1. Wie finde ich heraus, dass die Immobilie überschuldet ist? Muss man dafür einen Gutachter beauftragen?
    2. Die Bonität meines Mannes ist gegeben. Er wäre bereit die Immobilie neu zu finanzieren und Sie anschließend an mich zu vermieten. Spricht da etwas gegen?
    3. Noch ist der Hauskredit nicht gekündigt. Muss man es auf eine Kündigung seitens der Bank hinauslaufen lassen oder kann man sich da eventuell friedlich mit der Bank (BHW) einigen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Ob die Immobilie überschuldet ist oder nicht, ermitteln Sie ganz einfach, indem Sie den aktuellen Kredit abziehen vom Liquidationswert des Hauses. Das ist der Wert den ein Haus in der Zwangsversteigerung erzielen würde, also Verkehrswert minus 30%.
      Es spricht nichts dagegen, das Haus über Ihren Mann neu zu finanzieren und an Sie zu vermieten. Den Hauskredit auf keinen Fall kündigen lassen.

  36. Simon

    Hallo ich habe eine Frage. Mein Mann hat sich getrennt wir haben aber vor 5 Jahren ein Haus gekauft einmal über ein Bank darlehn und über die KFW. Nun sind noch ungefähr 145000 Euro Schulden auf dem Haus. Da es keiner von uns beiden alleine tragen kann ohne pleite zu gehen will mein noch mann es versteigern lassen was ich nicht möchte da ich denke das wir höchstens 70.000 fürs Haus bekommen und wir dann ja auf den Rest schulden sitzen bleiben. Und ist es denn nicht so das man bis zur Versteigerung die darlehnsraten weiter zahlen muss.?? Meine Lösung wäre ja das haus zu vermieten ,wäre doch die bessere Alternative oder?
    Mfg.

    • Jörg Franzke

      Ich glaube nicht, dass Sie die Zwangsversteigerung noch verhindern können. Die Banken sind nicht interessiert daran, möglichst viel Geld zu erhalten, sondern sie wollen eine saubere und revisionssichere Abwicklung notleidender Immobilien. Entweder alles oder Zwangsversteigerung. Sie können die Zahlungen einstellen und noch so lange umsonst in dem Haus leben, bis Sie nach erfolgreicher Zwangsversteigerung rausfliegen. Das ist das Maximum. Eine Insolvenz bleibt Ihnen sicherlich auch nicht erspart, weil die KwF nicht zu Teilzahlungsvergleichen bereit ist.

  37. Jens

    Hallo,
    Meine Eltern und ich haben 2002 ein Zweifamilien Haus gekauft.
    Ich steh zu 50% und meine Eltern jeweils zu 25% im Grundbuch.
    Wir haben das Haus in 2012 umgeschuldet zur Wüstenrotbank. Meine Eltern haben den Darlehnsvertrag und ich habe den Tilgungsbauspsarvertrag der abgetreten ist.
    Ich hatte mich 2013 selbständig gemacht und nun stehe ich kurz vor der Insolvenz.
    Das Haus hat 92.000 Euro gekostet und nun sind noch 60.000 offen. Meine schulden belaufen sich auf ca. 30.000 – 40.000 Euro.
    Gibt es hier eine Chance das Haus zu behalten?
    Bei der Schuldenberatung wurde mir gesagt, das der Insolvenz Verwalter das Haus mit rein nehmen kann oder auch nicht.das würde dieser dann ausrechnen müssen.
    Was würde auf mich und meine Eltern zu kommen. Meine Eltern sind bei über 75 und wollen nicht mehr umziehen.

    • Jörg Franzke

      Ihre Eltern müssten später im Insolvenzverfahren dem Verwalter Ihren Eigentumsanteil „abkaufen“. Der Kaufpreis kann nicht so hoch sein, weil noch zu 60.000 € belastet und es zählt nicht der Kaufpreis, sondern der Wert Ihrer Haushälfte, die in einer Zwangsversteigerung nach Abzug der Kosten erzielen würde.

  38. Laura

    Hallo,
    Ich habe mit meinem Mann eine Eigentumswohnung gekauft und eine Finanzierung gemeinsam abgeschlossen. Nun werde ich nächstes Frühjahr Geschäftsführerin einer GmbH. Kann ich meinem Mann meinen Teil der Wohnung schenken und bin dann bei einer eventuellen Insolvenz der Firma mit Durchgriff in die persönliche Haftung „aus dem Schneider“, was die Wohnung betrifft? Wir möchten dieses Risiko gerne vermeiden und unsere wohnung wir auf keinen Fall verlieren.
    Gruß,
    Laura

    • Jörg Franzke

      Allein die Übertragung des Eigentums an den Mann wird Ihnen im Insolvenzfall nicht weiterhelfen. Denn wenn Sie pleite sind, kann die finanzierende Bank den Kredit Ihnen gegenüber kündigen, weil Sie in Vermögensverfall geraten sind. Dann sind nicht nur Sie pleite, sondern auch Ihr Mann.

  39. Nicole

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe heute Post von der Hausbank meines Vaters bekommen wo mein Elternhaus finanziert wurde. Meine Mutter ist verstorben, sodass ich mit meinen beiden Geschwister mit im Grundbuch stehe. Ich habe auch keinen Kontakt mehr zu meinem Vater da wir absolut zerstritten sind. Offensichtlich hat er den Kredit nicht mehr richtig getilgt, sodass die Bank den Kredit gekündigt hat und nun die restlichen knapp 100.000€ von uns Kindern haben will. Ich selbst bin verheiratet und habe zwei Kinder weswegen ich mich in Elternzeit befinden und somit kein Einkommen habe. Ausserdem haben wir vor 5 Jahren selbst ein Haus gekauft wo wir unseren eigenen Kredit abzahlen müssen. Jetzt habe ich angst das wir zum schluss noch unser Haus deswegen verlieren.
    Was kann ich tun bzw. wie geht es jetzt und die nächsten Jahre weiter?
    Ich werde wahrscheinlich nie genug verdienen um beide Kredite abzuzahlen.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen grüßen
    Nicole

    • Jörg Franzke

      Als Erbin Ihrer Mutter haften Sie leider auch für die Schulden Ihrer Mutter. Wenn die Mutter also zusammen mit dem Vater den Kreditvertrag unterschrieben hat, dann ging die Schuld auf Sie Erben über. Man könnte nun prüfen, ob eine so genannte Nachlaßinsolvenz beantragt werden kann, dann wäre das Insolvenzverfahren nur auf die Erbmasse beschränkt. Für eine Erbausschlagung ist es sicherlich zu spät.

  40. Puppi

    Vielen Dank für diese Seite. Ich habe mich schon kreuz und quer durch Foren gelesen und immer gedacht das das Internet kein Nutzen bringt, aber hier auf dieser Seite gibts kurze präzise Antworten und kein Bla Bla Bla.
    Nun zu meiner Sache.
    Ich habe im Jahre 2010 ein kleines Altes EFH saniert.
    Die Finanzierung dazu haben meine Eltern gemacht.
    Also Kreditnehmer sind Sie, aber im Grundbuch stehe ich und die Grundschuld ist auch auf mein Haus eingetragen.
    Im Haus wohne ich und meine 28 Jahre alte Tochter.
    Bei der Sanierung wurden Fehler vom Heizungsbauer gemacht, so das ich wenige Monate nach Einzug mit meinem Anwalt ein Selbstständiges Beweisverfahren erhoben habe.
    Über 6 Jahre lief nun das Verfahren bis zum Urteil im Februar diesen Jahres.
    Den Prozess hab ich trotz 3 Gutachten über den Schaden der Heizung verloren. Der Gutachter schrieb: “ Erstellung eines „Neuen Gewerkes“. Schaden mit Reparatur und Renovierung ca 18 000 Euro. Hat aber nichts Gebracht.
    Ich soll nun 2500 Euro restlichen Werklohn an den Heizungsbauer Zahlen, sowie die Kosten des Verfahrens trotz bewilligter PKH zu 95,5% tragen plus Anwaltskosten der Gegenseite, aber die werden wohl im Kostenfestsetzungverfahren mit einbezogen.
    Das Kostenfestsetzngsverfahren dazu läuft noch, so das dazu noch keine Summe bekannt ist, aber wenig wirds nicht sein.
    Ich besitze ein Auto, welches auf mich Angemeldet und Versichert ist, es ist neun Jahre alt.
    Gekauft also Kaufvertrag läuft auf meinen Vater und die damalige Finazierung dazu lief auch auf meinen Vater. Es ist aber nun bereits seit längeren Abgezahlt.
    Ich benötige das Auto jeden Tag, das ich zur Arbeit fahren kann da ich Bundesfreiwillendienst leiste und gleichzeitig noch Hartz IV empfange.
    Ich zahle bereits seit 3Jahren eine monatliche Rate von 25 Euro an meinen Stromanbieter, da es im Haus nicht Warm wird und wir elektrische nach Geheizt haben sind Schulden von fast 5000 Euro aufgelaufen davon sind jetz noch 3400 Euro zu zahlen.
    Nun meine Frage. Was soll ich tun???
    Bei Insolvenz ist Haus und Auto weg, so wie ich hier immer wieder gelesen hab. Oder ist was zu retten weil meine Eltern das Unterschrieben haben.
    Eidesstattliche Versicherung ?
    Oder fein Schulden in Raten zahlen und hoffen es bleibt ein alles ???
    Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits von Herzen im Vorraus bei Ihnen für Ihre Hilfe.

    • Jörg Franzke

      Ich denke, Sie könnten eine Insolvenz durchlaufen, ohne dass das Haus verloren geht. Es kommt darauf an, ob der Hauskredit höher ist, als der Wert des Grundstücks. Falls dies der Fall ist, dann wird Ihr späterer Insolvenzverwalter kein Interesse an der Immobilie haben, weil er nicht an sie rankommt. Für das Auto besorgen Sie sich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass Sie das Auto für die Arbeit brauchen.

  41. Daniela Deg

    Hallo
    Hätte auch eine Frage :
    Meine Ehe ist seit 2010 geschieden und im Rahmen der Scheidung habe ich über Notar vertagt meine Immobilien Anteile meinem Exmann überschrieben, da ich mit einer Teilzeitstelle und 2 Minderjährige Kinder nicht einen Mietausfall hätte bezahlen können ( 7 Eigentumswohnungen) leider hat mich die Bank bis heute nicht aus der Haftung der Kredit Summe genommen, hatte im Notar vertagt vereinbart das mein Mann sich darum kümmert, aber die Bank macht da leider nicht mit …
    Dann habe ich diese direkt angeschrieben über einen Anwalt ob sie mit einer Summe von 15 000 Euro einverstanden wären, aber auch das lehnten sie ab !
    Meine Frage :
    Muss die Bank mir Bescheid geben falls die Immobilien versteigert werden ? Mir gehört aber nichts mehr !
    Und sollten meine Eltern lieber im Testament meine Töchter nennen, da sie ja im Moment meinen Darhlens Vertrag Erben ?
    Danke für die Antwort

    • Jörg Franzke

      Es nutzt Ihnen gar nichts, wenn Sie das Immobilieneigentum an den Ehemann überschrieben haben. Ich nehme an, dass Sie damals auch die Kredite unterschrieben haben. Aus der Haftung der Kredite wurden Sie durch die Umschreibung nicht automatisch entlassen. Die Bank wird Sie auch nicht einfach aus der Haftung entlassen und sich mit 15.000 EUR zufrieden geben. Wenn Sie die Schulden los werden wollen, dann nur über eine Verbraucherinsolvenz.

  42. Lutz T.

    Hallo . Ich hatte eine Fehlinvestition . Meine Schulden betragen 130000- Euro . Ich besitze noch ein Haus das mit 60000th Euro belastet. ist. Beide Kinder Stehen im Grundbuch .Wenn ich eine Privatinsolvenz. mache haften die Kinder für meine Schulden mit obwohl sie keinen Kreditvertrag mit unterschrieben haben.

    • Jörg Franzke

      Nein, die Kinder haften nicht für Ihre Schulden. Die Bank kann das Haus der Kinder aber verwerten.

  43. Karl

    Meine Frau und ich werden Insolvenz beantragen und aus unserem Haus ausziehen müssen.
    Wir haben im (Ferien)Haus unserer Tochter in Österreich* seit den 80er Jahren ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht.
    Können wir dieses Wohnrecht ausüben oder ist es in irgendeiner Form pfändbar? Müssen wir dafür Miete bezahlen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
    *Das Haus hatte meine Frau der Tochter 1981 geschenkt.

  44. Kleinert

    Hallo! Ich lebe Grade in Trennung mit meiner 2 Frau! Ich bin unterhaltspflichtig für 3 Kinder und überlege in die Privatinsolvenz zu gehen! Nun zu meinem Problem ich habe.mit meiner 1. Frau 2007 eine Eigentumswohnung gekauft wo ich zu 50 Prozent beteiligt bin. Ich zahle seit ca.7 Jahren nix mehr für die Wohnung weil das der neue Mann meiner exfrau übernimmt! Jetzt endet die zinsbindung und wir werden mich aus dem Grundbuch notariell entfernen.lassen und der neue Mann nimmt meinen Platz ein. Jetzt hab ich gehört das ich eine Haftung von 4 Jahren habe wenn ich in die Insolvenz gehe was heißt das meiner Ex und unserem gemeinsamen Sohn die Wohnung Unternehmen Hintern wegversteigert wird??? Ist das so richtig?

    • Jörg Franzke

      Nein, das ist falsch. Aufgrund der Bankfinanzierung und den Grundschulden der Bank als Sicherheit, hätte die Wohnung für Ihren Insolvenzverwalter überhaupt keinen Wert, weil immer die Bank die Wohnung verwerten kann. Übertragen Sie also die Wohnung auf den neuen Mann, dann sollen die die Wohnung neu finanzieren und alles ist gut.

  45. Stacy

    Unser Hausdarlehen wurde uns gekündigt.
    In der Haftung steht mein man sowie ich drin.
    Im Moment bezahlen wir das Haus in Raten weiter ab. Die Bank teilete uns mit, das die sich es
    paar Jahre so ansehen möchten, ob wir das in den Griff bekommen.
    Anschließend könnten die uns eine Anschlussfinanzierung bieten.
    Jetzt habe ich aus Ihren vorigen Post´s gelesen, das die Bank zum Schluss doch die Häuser zwangsversteigert.
    Was können wir tun. Ich habe bereits meinem Verschuldeteten Mann die Immobilie abgekauft.
    Beim Notar waren wir auch schon. Er steht nur in der Haftung drin.
    Sollen wir zu einer anderen Bank und eine Neufinanzierung abschließen, die dann nur über mich läuft?

    • Jörg Franzke

      Falls Sie eine Bank finden, die (nur) Ihnen eine Finanzierung gibt und Sie lösen die alte gemeinsame Finanzierung damit ab, wäre das der einzig zur Verfügung stehende Weg, um das Haus zu behalten. Ich glaube aber nicht, dass Sie eine neue Finanzierung erhalten, weil die alte Bank bereits gekündigt hat. Damit ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Also müssen Sie auf das Versprechen der Bank eingehen. Sie zahlen weiter und hoffen auf eine neue Finanzierung eines Tages.

  46. Nicole

    Erst einmal grosses Kompliment für die Seite und DANKE für Ihre Antworten auf die Fragen verzweifelter Menschen.
    Meine Frage, ich habe eine Eigentumswohnung auf die die Bank 50.000 Euro Grundschuld eintragen lies vor ein paar Jahren, als Sicherheit für eine Kreditsumme von 124.000 auf eine andere Immobilie (Gewerbe und Wohnen). Für mich ist es in Ordung die Gewerbeimmobilie zu verlieren, allerdings möchte ich die Eigentumswohnung, da Erbe, behalten. Diese ist meiner Meinung zu hoch geschätzt. Baujahr 1923 und höchstens 25.000 Euro wert. Kann ich diese Wohnung bevor ich Insolvenz anmelde an einen Bekannten verkaufen? Oder würde mir das im VErfahren als Beiseite Schaffung von Vermögen ausgelegt? Ich bin verzweifelt, weil ich diese Wohnung nicht verlieren möchte. Was kann ich tun?

    • Jörg Franzke

      Leider sitzen Sie in der Tinte, denn die Bank wird die Eigentumswohnung nicht freigeben. Die Eigentumswohnung haftet für die Gewerbeimmobilie. Ohne Einverständnis der Bank werden Sie die Eigentumswohnung nicht retten können.

  47. Armin H.

    Guten Tag Herr Franzke,
    gottlob bin ich von einer Insolvenz noch weit entfernt. Aber durch das Risiko essentielle Mietverträge für mein Gewerbe nicht verlängert zu bekommen, könnte es in 4 Jahren schlagartig dazu kommen.Da Kredite darüber hinaus laufen.
    Meine Frau hat als Beamtin ein sicheres Einkommen von 2-3 T€ netto, ich aktuell ein Vielfaches – wir leben im gesetzlichen Güterstand.
    Meine Frau hat 2014 ein Grundstück auf ihren alleinigen Namen erworben. Bezahlt wurde aus liquiden Gewinnen meines nicht schuldenfreien Betriebes. Dieser hat ausschliesslich langfristige Verbindlichkeiten bei der A-Bank, die stets vertragskonform bedient wurden.
    Für den anschließenden Hausbau habe ich dann bei einer anderen Bank, der B-Bank, auf meinem Namen einen Kredit von 500 T€ aufgenommen. Eine entsprechende Grundschuld ist für das Haus meiner Frau eingetragen
    Beim Notar hieß es damals im Falle meiner Insolvenz wäre das Haus sicher, sofern meine Frau aus IHREM Einkommen die B-Bank zunächst weiter bedient.
    Verschiedene Hinweise, dass dem keineswegs so sei, haben mich veranlasst ihnen zu schreiben.
    Vereinfacht gefragt: bietet uns diese Konstellation im Ernstfall überhaupt einen Sicherungseffekt?
    Oder kann der Insolvenzverwalter meine Frau persönlich auf Herausgabe der von mir (in den letzten vier Jahren?) vor Insolvenz geleisteten Tilgungen bei der B-Bank zu Gunsten der A-Bank in Anspruch nehmen?
    Würde es einen Unterschied machen, wenn meine Frau schon ab jetzt von ihrem eigenen Konto und aus Ihrem regelmäßigen Einkommen „meinen“ Hauskredit abbezahlt anstatt dass von unserem Gemeinschaftskonto abgebucht wird, wo meine Privatentnahmen ankommen?
    Einer regulären Rechtsberatung wäre ich im Zweifelsfalle nicht abgeneigt.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie ein Insolvenzverfahren einleiten, wird die Bank den Kredit mit Ihnen automatisch kündigen und das Haus verwerten. Dabei ist es egal, ob Ihre Frau die Raten weiterzahlt und es ist auch egal, wem das Haus gehört. Die einzige Möglichkeiten, wie Sie sich davor absichern können, die die vollständige (und teure) Neufinanzierung des Hauses ausschließlich über Ihre Frau.

  48. Thomas

    Guten Tag Herr Franzke,
    meinem Vater droht die Privatinsolvenz. Er besitzt ein Eigenheim in welchem er und mein Bruder leben. Mein Bruder selber Berufstätig möchte das Haus gerne übernehmen. Meines Wissens ist das Haus noch mit einem Bankdarlehen von ca. 15.000 EUR belastet. Frage: haben wir als Kinder eine Chance das Haus aus der Insolvenzmasse raus zu lösen und somit unser Elternhaus vor Zwangsversteigerung zu bewahren?
    Wir sind für jeden Tip dankbar.
    Grüße

    • Jörg Franzke

      Sie müssten das Haus bewerten lassen. Maßgeblich wäre der Liquidationswert, also nicht der bestmögliche Verkaufspreis. Von dem Liquidationswert des Hauses ziehen Sie das Bankdarlehn ab. Um den verbleibenden Wert wäre Ihr Bruder dann bereichert, wenn er das Haus vom Vater übertragen erhält. Diesen Wert könnte ein späterer Insolvenzverwalter von Ihrem Bruder heraus verlangen. Leider gibt es da keinen Trick.

  49. S. Müller

    Hallo,
    mir droht die Privatinsolvenz (Einzelunternehmer). Erst im letzten Jahr habe ich ein Grundstück mit Haus gekauft um mein Geschäft zu erweitern. Finanziert wurde dies nicht über eine Bank, sondern mit einem Privatdarlehen, welches komplett ohne Sicherheiten (also auch keine Grundschuld, Hypothek etc.) gewährt wurde. Besteht die Möglichkeit dieses Haus durch Verkauf an eine nahestehende Person oder einen Bekannten vor der Insolvenz zu retten?
    Vielen Dank. für Ihre Einschätzung.

    • Jörg Franzke

      Sie können das Haus verkaufen. Aber ein Kaufvertrag wäre nur dann nicht anfechtbar, wenn Sie das Haus zu einem reellen Preis an eine fremde Person verkaufen. Dann aber müssten Sie sich fragen lassen, was mit dem Kaufpreis passiert ist. Weil es sich sicherlich um einen höheren Betrag handelt, können Sie nicht ohne weiteres so tun, als ob Sie ihn nicht mehr haben, denn dies wäre hochgradig strafbar.

  50. Michelle

    Hallo,
    wir besitzen seit einem halben Jahr ein neues Haus… auf Kredit. Wir sind beide eingetragen, alles also geteilt Wir sind zudem verheiratet ohne Ehevertrag. Wir sind beide angestellt, haben festes Einkommen. Nun überlege ich in die Selbstständigkeit zu gehen und von zu Hause aus zu arbeiten. Da es sich „nur“ um Erstellung von Werbemitteln und Computerservice handeln wird, ist das Risiko pleite zu gehen, vielleicht geringer als in anderen Berufen. Trotzdem, was passiert im Falle einer Insolvenz? Und wie können wir das Haus im solchen Fall schützen? Vielen Dank.

    • Jörg Franzke

      Sie müssten Vermögen und Risiko trennen. Das heißt, dass Sie die Haushälfte auf Ihren Mann übertragen müssten UND der Mann müsste das Haus vollständig neu finanzieren, damit Sie nicht mehr Darlehnsnehmer des Hauskredits sind. Erst dann wäre das Eigenheim von Ihrem unternehmerischen Risiko abgekoppelt.

  51. claudia

    Hallo Herr Franzke,
    ich möchte Ihnen zunächst meinen Respekt aussprechen, mit wie viel Geduld & Fachkunde Sie die Fragen in diesem Forum beantworten.
    Ich habe alle Kommentare gelesen, aber leider noch keinen Fall gefunden, der 100% auf unseren zutrifft.
    Mein Mann ist Einzelunternehmer eines mittelständigen, produzierenden Unternehmens. Ich bin bei ihm angestellt. Das Unternehmen & die Ehe sind gesund und so soll es auch bleiben. Es sieht so aus, als würden die Gewinne weiter steigen. Aber wer weiß, was in 10, 20 Jahren sein wird? Wir haben keinen Ehevertrag und leben daher im gesetzlichen Güterstand.
    Nun stehen wir kurz vor dem Erwerb eines Grundstückes mit Eigenheim über einen hohen Kredit (wahrscheinlich 20 Jahre Laufzeit) (noch ist nichts unterschrieben, aber die Termine sind festgelegt).
    Unsere Frage ist jetzt, wer von uns darf was unterschreiben, damit das Haus im Falle einer späteren Insolvenz der Firma nicht gepfändet werden kann? Darf der Kredit nur über mich laufen? Darf nur ich im Grundbuch eingetragen werden? Ist es nötig einen Ehevertrag aufzusetzen und das Haus als mein Gut anzugeben, getrennt von meinem Mann? Mein Mann hätte aber natürlich zugleich auch gern eine Absicherung im Scheidungsfall. Gibt es eine Klausel, die bspw. in den Ehevertrag eingearbeitet werden könnte, wo er ausschließlich im Falle einer Scheidung oder im Todesfall gleichbeteiligt am Haus sein würde? Oder gibt es in unserem Fall noch eine weitere Möglichkeit, die hier noch nicht berücksichtigt wurde, um das Haus abzusichern?
    Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Mühe und hoffe Sie können uns ein Stück weiter helfen.
    Mit sonnigem Gruß
    Claudia

    • Jörg Franzke

      Trennen Sie Vermögen und Risiko. Ihr Mann hat das Risiko, Sie besitzen das Vermögen. Also kaufen Sie das Grundstück allein. Und vor allem: Finanzieren Sie das Grundstück auch allein. Falls auch Ihr Mann Darlehnsnehmer oder Bürge wäre und ginge er pleite, dann würde die Bank den gesamten Kredit kündigen und nicht nur er wäre pleite, sondern auch Sie. Dies vermeiden Sie eben, indem nur Sie die Darlehnsnehmerin werden. Einen Ehevertrag brauchen Sie nicht. Eheverträge regeln immer nur die Verteilung von zukünftigem Vermögen in der Ehe, nicht aber Schuldverhältnisse gegenüber Dritten.

  52. Harald Meier

    Hallo,
    ich habe ca. 100.000 € Schulden aus früheren Stornohaftungen. Meine Frau hat eine Wohnung und unser Haus steht im Grundbuch auf meinem Namen , die Finanzierung läuft allerdings über den Namen meines Vaters.
    Frage: Ein Immobilienmakler hat der Verkaufswert der Immobilie auf ca. 200.000 € bewertet. Die Bank einen Beleihungswert von 130.000,00 € ermittelt.
    Ich verdiene als Prokurist sehr gutes Geld und habe 2 unterhaltspflichtige Kinder. Ich überlege, ob ich Privatinsolvenz anmelde, um in 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Wenn ich den Gläubigern 60% anbieten, bin ich erst in 6-7 Jahren schuldenfrei. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Allerdings würde ich nur die Insolvenz anmelden, wenn keiner kommt, um mir mein Haus zu veräußern, um damit die Gläubiger zu bedienen. Was ist zu tun?

    • Jörg Franzke

      Zuerst das Haus verkaufen und die Bank vollständig befriedigen. Den restlichen Erlös verwenden Sie für die Tilgung der Stornohaftung. Vielleicht kommen Sie dadurch an einer Insolvenz vorbei. Bei gutem Einkommen tut eine Insolvenz ziemlich weh und ob der Arbeitgeber Ihnen trotz Insolvenz die Prokura belässt, bezweifle ich.

    • Daniela

      Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 minderjährigen Kindern und mir steht eine Forderung einer ehemaligen Firma meines Ex- Mannes bevor. Der Insolvenzverwalter fordert von mir das Gehalt des Ex- Mannes zurück, das damals auf mein Konto kam um den Lebensunterhalt damit zu finanzieren. Es wurde hierbei kein Vermögen angehäuft. Mein Ex hatte mich was seinen Arbeitstelle angeht angelogen und als die Wahrheit ans Licht kam angeboten sein Gehalt auf mein Konto überweisen zu lassen, da ich alle Verbindlichkeiten getragen habe und in Elternzeit war. Ich habe mir nun eine ETW gekauft die ich mit meinem Gehalt bezahlen kann. Wert und Finanzierungsbetrag sind ziemlich identisch und die Rate entspricht der ortsüblichen Miete.
      Allerdings könnte ich die geforderte Summe nicht noch zusätzlich abzählen, da mein Ex auch keinen Unterhalt zahlt. Gebe es eine Möglichkeit die Wohnung aus der Insolvenz raus zu nehmen?

      • Jörg Franzke

        Die Frage ist zunächst, ob der Insolvenzverwalter das Gehalt Ihres Mannes überhaupt zurückfordern kann. Ich habe Zweifel ob der vollständig kann, weil zumindest der unpfändbare Teil davon vor Anfechtung geschützt sein dürfte. Falls Sie dennoch ein Insolvenzverfahren durchlaufen müssen, wäre die Wohnung ernsthaft in Gefahr. Zwar gibt es kein Muss für die Bank, den Kredit zu kündigen, aber wahrscheinlich wird sie das tun. In den halbjährigen Großverfahren für Unternehmer ist des durchaus üblich, dass ich mich an die Banken wende, welche das Eigenheim des Unternehmers finanzieren und mit diesen aushandele, den Kredit nicht zu kündigen und das Insolvenzverfahren einfach abzuwarten. Oft habe ich damit Erfolg. Aber falls Sie das auch versuchen wollen, müssten Sie sich für ein Einjähriges Insolvenzverfahren entscheiden und bräuchten einen Sponsor, für die Sonderzahlung.

  53. roland werner

    Hallo Herr Franzke,
    Innerhalb eines Insolvenzverfahrens einer GmbH bin ich Schuldner geworden.
    Ein Teil der Schulden zahle ich per Raten an den Insolvenzverwalter, an anderer Teil ist erst durch ein Urteil viel später rechtskräftig geworden.
    Als Grundstücksbesitzer habe ich meinen Eltern ein lebenslanges Wohn und Nutzungsrecht im Grundbuch in der Abt.2 im 1 Rang eingetragen.
    Alle anderen Abteilungen waren Lastenfrei. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgte 6 Jahre vor dem nun rechtgültigen Urteil.
    Meine Frage: Kann der Insolvenzverwalter diese Eintragung erfolgreich anfechten oder gilt die Frist von vier Jahren für den Insolvenzverwalter
    MFG
    Roland Werner

    • Jörg Franzke

      Nein, der Insolvenzverwalter kann nicht anfechten, wenn damals bei Bewilligung des Wohnrechts Ihre finanziellen Verhältnisse noch in Ordnung waren.

  54. Ulrike Bechtel

    Guten Abend, wir breuchten dringend einen Rat. Wir möchten gerne ein Haus kaufen,wo die eine verkäuferseite in der Insolvenz steckt. Nun ist es so, das zwei Grundschulden für das Haus eingetragen sind. Als erstes die Bank und als zweites ein privater Gläubiger. Die beiden Verkäufer möchten das haus gerne freihändig verkaufen. Nun ist es so,dass dieser privatmensch dem Verkauf nicht zustimmen will. Haben wir trotzdem eine Chance? Der Kaufpreis ist sehr reell und wir sind über einen Makler der Bank auf das Haus aufmerksam geworden.

    • Jörg Franzke

      Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass Sie das Haus im belasteten Zustand mit Grundschuld kaufen. Sollte der Inhaber der Grundschuld eines Tages die Zwangsversteigerung betreiben wollen, lösen Sie seine Forderung ab und fertig.

  55. Nicole

    Hallo Herr Franzke,
    ich wohne mit meinem Partner (nicht verheiratet) und unseren beiden Kindern in einem Einfamilienhaus, welches dem Onkel meines Partners gehört.
    Nun soll das Haus auf meinen Partner übertragen werden (Schenkung). Er ist als Einzelunternehmer selbständig.
    Das Unternehmen läuft gut aber wir möchten natürlich für den Falle der Insolvenz vorbeugen. Ich möchte das Haus aus anderen Gründen nicht auf mich übertragen lassen.
    Nun haben wir gehört, dass es helfen würde unserem Sohn ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen.
    Da es so für evtl. Käufer uninteressant würde.
    Ist das richtig?
    Für eine Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar!
    Beste Grüße
    N.Becker

    • Jörg Franzke

      Ja, das können Sie so machen.

  56. Luciano

    Guten Tag Herr Franzke,
    wenn ich als bis heute finanziell gesunder Einzelunternehmer meiner Ehefrau ein unbelastetes gemeinsam genutztes Familienheim gebaut habe (sie ist lt Grundbuch Alleineigentümerin), wie verhält es sich bezogen auf den Erstellungszeitraum mit der vierjährigen Anfechtungsfrist bei entgeltloser Übertragung.
    Januar 2015 Grundstück gekauft, Eigentum eingetragen am 25.02.2015 Sodann 2016 bis 2017 die Gewerke mit der Erstellung des Gebäudes beauftragt und Zug um Zug bezahlt. Es gibt also mehrere Etappen (Rohbau, Installationen, Einbaumöbel, Gartengestaltung etc.) in denen ich meiner Frau auf ihrem Grundstück Vermögen geschaffen habe. Ist es dem Insolvenzverwalter möglich jede Zahlung einzeln unter Bezugnahme auf das jeweilige Anschaffungsdatum anzufechten und Barausgleich von meiner Frau einzufordern? Was bedeuten würde: wir wären erst 100% sicher wenn vier Jahre nach Vollendung des letzten Blumenbeetes vergangen sind. Wie verhält es sich tatsächlich?

    • Jörg Franzke

      Im Zweifel ist es so und die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, nachdem das Bauvorhaben vollständig abgeschlossen ist.

  57. KKK

    Hallo Herr Franzke,
    mein Ehemann steht kurz vor der Privatinsolvenz. Er hat vor einigen Jahren ein Haus gekauft in dem neben ihm seine beiden Eltern mit eingetragen sind. Jetzt ist die Frage, ob er vor der Insolvenz das Haus komplett auf die Eltern überschreiben kann, ohne dass es da Probleme gibt? Er möchte seine Eltern natürlich nicht mit in die Insolvenz ziehen und irgendwie das Haus retten. ich bekomme keinen so hohen Kredit um das Haus auf mich zu übertragen.

    • Jörg Franzke

      Ihr Mann kann das Haus auf die Eltern übertragen, wenn es wertausschöpfend belastet ist, das heißt die Kredite sind höher als der Wert des Hauses in der Zwangsversteigerung. Allerdings ist Ihrem Mann dann nur zur Hälfte geholfen. Die Bank wird den Hauskredit voraussichtlich kündigen, sobald Ihr Mann in die Insolvenz geht.

  58. Sebastian

    Hallo Herr Franzke,
    meine Frau und ich sind seit 15 Jahren getrennt lebend, aber noch verheiratet. Wir haben eine gemeinsame Immobilie mit einer Kreditsumme von 120.000€, gleichzeitig sind auf dem damit verknüpften Bausparvertrag 16.000€ angespart, die Bank wird regelmäßig bedient. Im Grundbuch stehen wir je hälftig. Der Kauf der Immobilie war vor fast 20 Jahren, der Wert der Immobilie ist schwer zu schätzen (gute Lage, schlechte Substanz, 3 Stockwerke) im Grundbuch stehen 120.000€ Grundschuld. 80.000€ Kaufpreis + 40.000€ Renovierungen.
    Meine Exfrau muss in die Insolvenz, ich bin finanziell gesund und habe ein Jahreseinkommen von 55.000€. Kann ich die Immobilie neu finanzieren und an meine Exfrau vermieten? Können Sie das Unterfangen betreuen ohne dass die Immobilie verloren geht? Wieviel Geld geht dabei verloren, oder kann ich die 120.000€ + Vorfälligkeitsentschädigung + Nebenkosten einfach auf meine Kappe nehmen und meine Frau ist raus aus dem Spiel?
    Liebe Grüße
    Seb

    • Jörg Franzke

      Ihre Frau sollte Ihnen zunächst den hälftigen Grundstücksanteil schenkweise und im belasteten Zustand übertragen. Den späteren Insolvenzverwalter Ihrer Frau interessiert die ÜBertragung nicht, weil die Immobilie – wenn ich Sie richtig verstehe – wertausschöpfend belastet ist (=Immobilienkredit höher als Grundstückswert bei Zwangsversteigerung). Danach suchen Sie sich einen neuen Kreditgeber und finanzieren die Immobilie ausschließlich auf Ihren Namen. Ihre Frau wird damit aus dem Kreditengagement entlassen. Sollte die vorzeitige Kreditablösung Kosten wie Vorfälligkeit verursachen, sollte Ihnen das egal sein. Falls Sie nichts unternehmen, wird die Bank den gemeinsamen Kredit mit Insolvenzeröffnung kündigen und dann sind Sie auch pleite.

  59. Maya

    Hallo Herr Franzke
    Ich wohne oben im Dachgeschoss bei meiner Mutter .Das Haus gehört meiner Mutter alleine ich stehe nicht im Grundbuch (auch nie drin gestanden) da ich nicht im Grundbuch stehe kann man meine Mutter auch nicht belangen wegen der Immobilie oder ? Es sind ja meine Schulden.Herzlichen Dank schon mal im Voraus für ihre Zeit mir zu Anworten

    • Jörg Franzke

      Nein, keine Sorge. Man nimmt Ihrer Mutter nichts weg, wenn Sie pleite sind. Und das Haus erst recht nicht.

  60. Rene

    Guten Abend Herr Franzke,
    Meine Frage ist , Ich bin mit meiner Firma GmbH Insolvenz gegangen und habe ein Hauskredit aber meine Eltern stehen im Grundbuch und das war schon immer so länger als 10 Jahre her .Ich habe mit dem Darlehn ein meine Eltern ans Hausangebaut aber Habe nur ein Darlehnvertrag mit der Bank aber stehe nicht im Grundbuch sondern meine Eltern .Ist das Haus sicher vor der Insolvenz und auch sicher wenn ich in die Privatinsolvenz gehen muss ?
    Würde mich freuen über ihre Antwort

    • Jörg Franzke

      Ja, wenn die Grundschulden vor über 10 Jahren eingetragen wurden und die Eltern möglichst auch die Zahlungen an Sie nachweisen können, dann dürfte nichts passieren.

  61. Sascha

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine theoretische Frage. Nehmen wir einmal an, ich hätte als Unternehmer Ersparnisse, welche ich als Eigenkapital für einen Hausbau einsetzen wollen würde. Meine Partnerin (nicht verheiratet) hätte kein Kapital. Nun habe ich gelernt, dass es sinnvoll wäre Risiko und Vermögen zu trennen – meine Partnerin müsste also alleine bauen und finanzieren.
    1) Wie bekäme ich aber nun – rein theoretisch – mein Eigenkapital zu meiner Partnerin, ohne dass das eine anfechtbare Schenkung wird?
    2) Ich sehe es richtig, dass ich dann nicht nur das unternehmerische Risiko trage, sondern meine Partnerin mich dann auch jederzeit vor die Tür setzen könnte und ich keinerlei Ansprüche auf Teile des Hauses hätte, korrekt? Ich kann dann also nur fest die Daumen drücken, dass sie keinen schicken Gigolo kennenlernt und die beiden dann in „meinem“ Häuschen sitzen? 🙂
    Wenn das konkreter wird, würde ich auch nochmal direkt auf Sie zukommen.
    VG

    • Jörg Franzke

      Das Eigenkapital bekommen Sie leider überhaupt nicht zu Ihrer Partnerin, ohne dass dies anfechtbar wäre. Andere Mandanten behelfen sich dabei mit Auslandsgesellschaften, aber das ist aufwändig und kann ich Ihnen natürlich nicht empfehlen. Es ist richtig, dass Ihre Partnerin Sie einfach rauswerfen kann, denn sie ist ja die Eigentümerin. Sie müssen dann halt besonders nett zu ihr sein. Oder Sie lassen sich im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eintragen.

  62. März

    Guten Tag,
    ich bin in Insolvenz seit 2 Jahren und wir haben 2 Immobilien, welche bis zum Wert belastet sind.
    Mein Mann zahlt die Annuitäten von seinem Konto.
    Die Bank hat nun für beide Immobilien die Tilgung massiv erhöt.
    Wie können wir vorgehen, dass der getilgte Anteil nicht noch in der Insolvenzmasse verbleibt, sondern meinem Mann gutgeschrieben wird? Ist ein Gutachten oder eine Zwangshypothek sinnvoll?
    Der Insolvenzverwalter gibt die Immobilien nicht frei. Er hat nur abenteuerliche Forderungen geäußert, die er aber auch nicht verfolgt.

    • Jörg Franzke

      Ich nehme an, der Insolvenzverwalter lässt Sie abzahlen und wird dann irgendwann verwerten wollen. Ich weiß nicht, ob das Sinn macht, dass Sie die Immobilien noch abzahlen. Eine rechtliche Möglichkeit, dass die Tilgung Ihrem Mann „gutgeschrieben“ wird, gibt es nicht.

  63. Torsten Kohlmann

    Sehr geehrter Herr Franzke. Mein Regelinsolvenzverfahren wurde gerade eröffnet. Um schnell wieder wirtschaftlich auf die Beine zu kommen gewährt mir ein Bekannter ein Darlehn für Kauf von Waren. Mein Wissenstand ist das alles was ich nach Eröffnung des Verfahrens kaufe gehört nicht automatisch zur Insolvenzmasse, im Gegenzug fallen dann gewährte Darlehn natürlich auch nicht darunter. Mein Insolvenzverwalter sagte bei Anfrage das Gegenteil. Er würde alles angeschaffte automatisch zur Insolvenzmasse einziehen. Was ist nun richtig? Grüße Torsten Kohlman

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie während des Insolvenzverfahrens die Waren erwerben, gibt dies als Neuwerb und müsste vom Insolvenzverwalter eingezogen und verwertet werden. Also keine gute Idee.

  64. Stefan

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich seit 2 Jahren in Insolvenz. Unsere Eigentumswohnung wurde vom Verwalter offiziell freigegeben und mir liegt es schriftlich vor, die Wohnung ist noch hoch verschuldet bei der Bank . Wir bzw meine Frau hat 15000 € jetzt in das Haus gesteckt damit wir es modernisieren könnten. Jetzt können wir es gewinnbringend verkaufen. Der Gewinn ist auf meine Frau und mich aufzuteilen. Geht mein Gewinn in die insolvenzmasse oder zählt der Gewinn aus dem Erlös zu meiner insolvenzfreien Masse, da die Wohnung ja freigegeben wurde?

    • Jörg Franzke

      Der Gewinn steht Ihnen zu und nicht der Insolvenzmasse. Die Freigabe umfasst auch einen Gewinn aus der freigegebenen Sache.

    • Martin

      Sehr geehrter Herr Franzke,
      ich habe gerade einen Großteil der Kommentare gelesen und wollte fragen ob ich es richtig verstanden habe.
      Situation:
      Ich bin selbstständig, meine Frau ist Beamtin, wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft beide 50% Anteil und gemeinsamer Kredit, 220.000€ Kredit, davon 50.000€ bei der KFW.
      Es läuft gerade gut mit der Selbstständigkeit(GbR) aber ich möchte die Immobilie schützen. Da der Hauskauf erst ein Jahr alt ist haben wir noch nicht wirklich viel zurück bezahlt.
      Frage:
      1.Ich lasse das Haus zu 100% auf meine Frau überschreiben?
      2.Den gemeinsamen Kredit lassen wir erstmal laufen wegen den guten Konditionen?
      3.Sobald es mit der Selbstständigkeit schlechter wird reden wir mit der Bank und lassen den Kredit umschulden und zu 100% von meiner Frau zahlen?
      4. Die Raten die ich bis zu dieser Zeit bezahlt habe lasse ich mir von meiner Frau zurückzahlen bzw. 50% davon?
      Habe ich das richtig verstanden dass die Immobilie dann gerettet wäre vor einer möglichen Insolvenz und Versteigerung oder gibt es einen besseren Weg sich für die Zukunft abzusichern?
      Vielen Dank für Ihre Antwort und danke für die tolle Möglichkeit die Sie hier bieten.

      • Jörg Franzke

        Genau so funktioniert es. Übertragen Sie Ihren Eigentumsanteil schnellstmöglich an Ihre Frau, also solange wie das Haus noch wertausschöpfend belastet ist. Das gemeinsame Darlehn tilgt die Frau „offiziell“ alleine. Dann leben Sie glücklich vor sich hin. Sollte es brenzlig werden, finanziert Ihre Frau das Haus neu und das alte Darlehn wird abgelöst. Ein besseren Weg gibt es nicht.

  65. Anna

    Hallo, mein Ex-Freund hat damals ein Baukredit abgeschlossen, damit wir mein Elternhaus umbauen konnten. Das Haus wurde als Sicheheit für die Bank genommen. Nach unserer Trennung vor acht Jahren habe ich die Raten getilgt. Jetzt nach zehn Jahren wollte er, das ich den Kreditvertrag übernehme, was leider aufgrund meines Gehaltes von Bankseite her nicht funktioniert. Jetzt möchte mein Ex in die private Insolvenz gehen, kann der Insolvenzverwalter mir mein Haus wegnehmen? Ex Freund steht nicht im Grundbuch.

    • Jörg Franzke

      Nein, der Verwalter kann das Haus nicht wegnehmen. Aber die Bank wird den Kredit kündigen, wenn der Ex in die Insolvenz geht. Dann kann die Bank die Zwangsvollstreckung der Immobilie betreiben. Sie müssen also auf Teufel komm raus den Kredit ablösen.

  66. Sabina

    Hallo
    Ich hätte eine Frage. Vor zwei Jahren habe ich einen Kaufvertrag mit dem besitzerabgeschlossen weil vorher hat die Bank mehrmals es versucht zu versteigern wegen einer Hypothek die der Besitzer aufgenommen hat und es wurde nie versteigert weil keiner sich gemeldet hat. Meine Frage ich habe im Juli 2019 eine privatinsolvez eröffnet und jetzt hab ich einen Beschluss bekommen das ich einen masseverwalter bekomme der das Haus überprüft und es versteigern will obwohl ich nicht im Grundbuch bin denn da ist die Bank wo der Besitzer die Schulden hat und der Besitzer selbst noch drin. Kann mir das Haus weggenommen werden vom Gericht und wie kann ich es retten?
    Danke Ihnen im vorhinein

    • Jörg Franzke

      Leider können Sie das Haus nicht retten. Sie können nur darauf hoffen, dass auch der Insolvenzverwalter das Haus nicht versteigert bekommt.

  67. Don Ron

    Hallo Herr Franzke, vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten auf Ihrer Seite.
    Auch ich bin durch den Einstieg in ein Unternehmen (KG) in Schieflage geraten (das Unternehmen ist 2017 in die Insolvenz geschickt worden) und sehe mich nun mit etlichen Gläubigern (Bürgschaften) konfrontiert. Ein Großteil der Gläubiger hat mir ggü. schon Verzichtserklärungen abgegeben, wenn die Hausbank und die KfW sich auf einen Vergleich mit mir einlassen würden. Nun zweifelt die KfW die Übertragung meines hälftigen Immobilienanteils an meine Frau an und sieht eine vermeintliche Vermögensverschiebung. Zum Zeitpunkt der Übertragung haben wir die Immobilie bewerten lassen (277′), Das auf unser beider Namen laufende Darlehen valutierte noch auf 110′ und ein weiteres Darlehen von mir auf ca. 40′ (abgesichert über die Immobilie). Im Zuge der hälftigen Übertragung wurde mir auch ein kostenloses Mitbenutzungsrecht an der Immobilie auf Lebenszeit grundbuchlich eingetragen. Sofern man dieses Recht kapitalisiert, hätte meine Frau eigentlich einen Vermögensnachteil erlitten.
    Wird ein solches Recht im Rahmen einer Anfechtung durch Gläubiger oder einen Insoverwalter berücksichtigt, um festzustellen, ob die Übertragung zu einem marktüblichen Preis erfolgt ist?
    Ich bin (noch) nicht in der Privatinsolvenz, dennoch wäre es eine Option.
    Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Sorry, aber die KfW hat Recht. Wenn die Immobilie 277 wert ist und die Belastung nur 110, dann haben Sie einen Wert von ca. 80k verschoben. Die Eintragung des Wohnrechtes wäre anfechtbar und die 40k gelten nur, wenn Sie die Auszahlung des Darlehns nachweisen können. Wenn Sie also keinen Ärger haben wollen, müssen Sie mit der KfW kuscheln. Die KfW lässt sich NIE auf Vergleiche ein, nur auf Ratenzahlung und Stundung.

  68. C.

    Guten Abend Herr Franzke,
    Ich habe leider in den zahlreichen Kommentaren keine passende Antwort zu meiner Situation gefunden und hoffe auf ihren Rat.
    Ich bin selbständig und stehe kurzfristig nach gescheiterten Verhandlungen vor dem Insolvenzantrag meiner Kommanditgesellschaft.
    Ich besitze u.a. ein MFH, welches finanziert ist. Der geschätzte Wert liegt bei ca. 500′, finanziert bei der Bank mit einer Valuta von 240′. Im Grundbuch ist eine Grundschuld der Bank von 300′ eingetragen. Die Bank bietet mir eine Rückabwicklung inkl. Vorfälligkeitsentschädigung an in Höhe von 260′.
    Zur Frage: Einer der Gläubiger bietet mir an, das Darlehn inkl. Vorfälligkeit bei der Bank abzulösen und das Haus zu kaufen. Im Gegenzug verzichtet er auf seine Forderung der Rückzahlung des Darlehen, welches er der KG gegeben hat. Es handelt sich hierbei auch gleichzeitig um einen Verwandten der Familie.
    Laufe ich auch in diesem Fall Gefahr mich strafbar zu machen oder ist der Kauf des MFH von der Bank unproblematisch für mich und den Käufer / Gläubiger? Oder raten Sie zu Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter?
    Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    • Jörg Franzke

      Sie können dieses Geschäft abschließen, strafbar machen Sie sich nicht. Die Frage ist nur, ob Sie persönlich davon einen Vorteil haben. Wenn es nur darum geht, die Schulden zu reduzieren, eine Insolvenz aber nicht abzuwenden ist, dann ist der Verkauf sinnlos.

  69. Thomas

    Guten Abend Herr Franzke, ich habe folgende Frage: Meine Frau und ich sind jeweils hälftige Eigentümer eines vollständig abgezahlten Hauses und bewohnen dies mit unseren Kindern. Falls einer von uns beiden z.B. in eine Privatinsolvenz gehen müsste, wäre die vorherige Einrichtung eines gegenseitigen Wohnrechtes für den jeweiligen Eigentumsanteil möglich ? Würde dadurch der zur Zwangsvollstreckung anstehende hälftige Anteil so unattraktiv, dass sich kaum Interessenten dafür finden würden und könnten dann die Ehegatten samt Kindern in dem gemeinsamen Haus bleiben? Hätte die Wohnrechte steuerliche Auswirkungen?
    Besten Dank vorab für Ihre Antwort!

    • Jörg Franzke

      Das funktioniert so in der Praxis nicht. Der spätere Insolvenzverwalter würde die Bestellung des Wohnrechtes anfechten. Er würde Ihnen unterstellen, dass das Wohnrecht nur deswegen bestellt wurde, um die Gläubiger zu schädigen. Weil Sie als Ehegatte einer Beweislastumkehr unterliegen, müssten Sie dann beweisen, dass das nicht der Fall war. Das gelingt nur ganz ausnahmsweise. Eine wirklich sichere Sicherung des Hauseigentums gibt es leider nicht.

  70. inan Taban

    Hallo Herr Franzke ich habe in Kürze ein privat insolvensz beantragt und massenverwalter hat das Haus frei gegeben ich bin mit meine Frau in Grundbuch drein jetzt bekommen wir eine brief das meine Frau die gesamte kredit in 14 zu bezahlen was kann ich machen frau geht nur Teilzeitarbeit also neu finanzieren geht nicht ich ganz normal arbeiten können sie eine rat geben ich habe 2 unterhältiger Kinder wir zahlen ganz normal die kreidit weiter danke voraus

    • Jörg Franzke

      Dann muss Ihre Frau auch eine Insolvenz beantragen. Anders kommt sie aus den Schulden nicht raus. Sie beide haben den Kredit unterschrieben.

  71. Ramon

    Hallo, meine Tochter will in Privatinsolvenz gehen und ich habe mit meinen Ex Mann ein Haus gekauft und sind beide allein Kreditnehmer und nicht verschuldete. So, nun haben wir die Tochter zu 1\ 3 mit im Grundbuch eintragen lassen. Geht das Haus mit in die Insolvenz der Tochter obwohl sie nicht mit den Kredit belastet ist.

    • Jörg Franzke

      Es kommt darauf an, ob das Haus noch überschuldet ist. Stellen Sie sich also die Frage, wie viel Ihr Haus in der Zwangsversteigerung wert wäre. Ist dieser Erlös höher als der Hauskredit, dann würde der Insolvenzverwalter ein Drittel von dem Erlös nach Abzug des Kredits erhalten. Ist der Erlös geringer, bekommt der Insolvenzverwalter nichts.

  72. U. Grünbaum

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Wir sind ganz begeistert von Ihren Hilfestellungen und schnellen Antworten zu den einzelnen Themengebieten.
    Auch wir benötigen Ihren Fachmännischen Rat. Bei uns liegt folgender Sachverhalt vor:
    Mein Mann hat vor einigen Jahren Insolvenz angemeldet und wir haben zusammen jeweils zu 50% zwei Häuser.
    Am Anfang der Insolvenz hat der Insolvenzverwalter einen Wert für die Häuser festgelegt und somit einen entsprechende Summe ermittelt mit denen wir die Häuser “rauskaufen“ konnten. Damals lag die Summe bei 20.000 €. Zum damaligen Zeitpunkt war es bei uns mit den liquiden Mitteln begrenzt, weswegen wir das ganze nicht groß verfolgt haben und der Insolvenzverwalter auch nicht. In der Zwischenzeit haben wir weiter beide Häuser getilgt. Jetzt sind wir am Ende der Insolvenz und um alles abzuschließen kam vom Insolvenzverwalter das Thema Häuser wieder auf den Tisch.
    Durch die Wertsteigerung der letzten Jahre im Bereich Immobilien und der zeitgleichen Tilgung unserer Kredite entsteht nun eine Summe von 140.000 €.
    Ist es irgendwo festgelegt zu welchem Zeitraum die Ermittlung der Werte erfolgen muss?
    Welche Möglichkeiten sehen sie um hier gegen an zu gehen?
    Vielen Dank für Ihre Hife!

    • Jörg Franzke

      Leider haben Sie sich keinen Gefallen getan, indem Sie die Kredite getilgt und sich so viel Zeit gelassen haben. Aber das wissen Sie jetzt ja selbst. Der Insolvenzverwalter kann eindeutig den aktuellen Wert verlangen und muss dies auch. Sie müssten nun ermitteln, viel der Insolvenzverwalter bei einer zwangsweisen Verwertung der Haushälfte Ihres Mannes erwirtschaften würde. Die Verwertung erfolgt durch eine so genannte Teilungsversteigerung. Diesen Wert müssten Sie dem Verwalter dann anbieten. Das werden sicherlich nicht 140 T€ sein, sondern weniger.

  73. Andreas.W

    Hallo Herr Franzke,
    eine Frage meine Immobilie und die Mieteinnahmen wurden aus der Insolvenzmasse herausgegeben. Nun kommt die Bank und will die Mieten, ist die vor der Insolvenz getroffene Sicherungsabtretung mit der Bank noch wirksam? Ich bin der Meinung nein.

    • Jörg Franzke

      Leider ist die alte Vereinbarung noch wirksam.

  74. Turgay.G

    Sehr geehrter Herr Franzke.
    Vorerst möchte ich mich bei ihnen, für ihr Geduld und Fachlichen Rat bedanken.
    Zu meinem Problem, bezüglich meiner Selbstständigkeit als Pizzeria Inhaber von 2003 bis 2014 wurde mir durch das Finanzamt Steuerhinterziehung vorgerworfen.
    Das ende des Liedes ist es ,daß ich nach über einem Jahr Streit eine Summe in Höhe von ca:100 000 Euro (Finazammt,Gemeinde,Handelskammer) zahlen soll.
    Kürzlich bekam ich auch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, wobei ich zu 170 tagessätze verdonnert wurde (ca:8000 Euro)
    Bei einer Bank habe ich ein Privat Kredit in Höhe von ca: 25 000 Euro was ich leider nicht mehr zahlen konnte.
    Ich wohne mit meiner Familie in einem Drei Familien Haus das 1/3 des Gesammt Objektes mir gehört und 2/3 meinen Brüdern. Ich habe keine Schulden die sich auf das Haus belaufen, aber ich habe am anfang für einen Bruder der noch ca: 40 000 Euro Restschulden hat gebürgt. Der genannte Bruder zahlt seine schulden weiter ab. Die Bürgschaft war natürlich alles bevor ich diese Probleme hatte.
    Diese Probleme haben dazu geführt, das ich Depressiv geworden bin und nicht mehr richtig schlafen bzw. mich konnzentrieren konnte. Letztenlich verlor ich mein Arbeitsplatz, und nach einem Jahr sah ich mich bei Harz 4.
    Seit einem Jahr bin ich bei der Schuldnerberatung was mich auch nicht weiter gebracht hatt.
    Vollstreckungsbescheide habe ich schon, Gerichtsvollzieher war auch schon bei mir, war nichts zu holen, anschliesend habe ich die Eidesstaattliche versicherung abgegeben.
    Meine Fragen sind, falls ich in die Privatinsollvenz gehe, welche verbindlichkeiten fliesen in die Insolvenz? mir wurde von der schuldnerberatung gesagt,daß die Schulden an das Finanzammt nicht in die Insolvenz einfließen können, weil das aus einer Straftat hervor geht. Kann mir durch die Insollvenz mein 1/3 Anteil weggenommen werden? Die Staatsanwaltschaft will von mir jeden Monat eine Rate in höhe von 290 Euro für die 170 Tagessätze. Da ich das auch nicht zahlen kann, werde ich die Staatsanwaltschaft um niedrigere Raten bitten.
    Nehmen wir an das ich nicht in die Insollvenz gehe was passier mit den Schulden, wie geht es weiter.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir den Weg weisen würden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Turgay G.

    • Jörg Franzke

      LEider habe ich nur schlechte Nachrichten für Sie. Die Steuerschulden und die Strafe unterliegen nicht der Restschuldbefreiung. Eine Privatinsolvenz ergibt bei Ihnen deswegen wenig Sinn. An Ihrer Stelle würde ich keinen Insolvenzantrag stellen. Der Hausanteil ist ebenfalls in Gefahr. Da müssen Ihre Brüder Ihnen helfen und Ihnen das Hausdrittel abkaufen. Sonst trägt sich das Finanzamt mit einer Zwangshypothek ein und betreibt die Zwangsversteigerung. Die Schuldnerberatung kann und wird Ihnen dabei nicht helfen.

  75. Daldiran

    Schönen guten Abend Herr Franzke,
    vorab schon mal vielen Dank für Ihre Antwort.
    Bin im fünften Jahr meiner Privatinsolvenz und wollte in zwei Monaten eine vorzeitige RSB beantragen. Gerichtskosten und Inso-Verwalter Kosten sind nachweislich schon gedeckt, plus Überschuss.
    Jetzt hat meine Ex Frau (seit einem Jahr geschieden) meinem Inso-Verwalter gesteckt, das ich eine Eigentumswohnung (erworben 2011) in der Türkei besitze, die ich bei Antrag nicht angegeben hatte, weil diese kein Vermögen darstellte, davon ging ich seiner Zeit bei Vermögensabgabe aus, überschuldet ist und ich mir das Geld als ein Privates Darlehen von meiner Schwester geliehen hatte und die Wohnung immer noch überschuldet ist. Der Verwalter hat mich angeschrieben und fragt an ob ich solch eine Immobilie besitze. Bin sofort meiner Auskunfts- und Mitwirkungpflicht nachgekommen.
    Ist meine Restschuldbefreiung nun in Gefahr? und wie käme ich hier raus? was kann ich pro aktiv noch tun um eine Versagung der RSB zu entgegen.
    Vielen Dank und bleiben Sie gesund.
    MfG

    • Jörg Franzke

      Leider kann das sehr knapp werden mit der Restschuldbefreiung. Sie müssen halt dem Insolvenzverwalter jetzt bestmöglich bei der Aufarbeitung der Eigentumswohnung helfen und können dann nur noch hoffen.

  76. Tofi

    Hallo,
    ich habe eine Frage und hoffe sie können mir helfen.
    Ich bin zur Zeit selbständig, habe das bedenken dass ich in der nächsten Zeit einige Rechnungen, die von Anwälten kommen wegen Abmahnungen nicht zahlen kann.
    Deshalb möchte ich so viele Informationen haben, was ich machen soll.
    Ich denke, dass ich eine Privatinsolvenz anmelden muss, weil ich die baldigen Rechnungen und Abmahnungen nicht zahlen kann.
    Frage: Soll ich mein Gewerbe davor schon abmelden und dann erst die Insolvenz anmelden?
    Ich und mein Ehemann haben vor einem Jahr ein Eigenhaus gekauft ca 150T , 50% zu 50% haben wir beiden bei der Bank das Hauskredit genommen und zahlen das Haus ab.
    Was kann mit unserem noch nicht abbezahlten Eigenheim geschehen?
    Und ist die Insolvenz das richtige dass ich aus diesen Schulden rauskomme?
    Vielen Dank.

    • Jörg Franzke

      Die Insolvenz ist das Richtige, dass Sie aus diesen Schulden rauskommen. Aber wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen, dann wird die Bank den Hauskredit möglicherweise kündigen. Dann ist es möglich, dass Sie das Haus verlieren. Wenn Ihr Mann ein eigenes Einkommen hat, dann kann er versuchen einen neuen Kredit zu bekommen und das Haus alleine und neu zu finanzieren. Dann geht das Haus nicht verloren.
      Das Gewerbe können Sie abmelden.

  77. Januar

    Hallo Hr. Franzke, guten Morgen und erstmal ein gutes und gesundes neues Jahr 21.
    Ich habe eine Frage:
    Mein Freund ist in der Privatinsolvenz und wir möchten im Juni heiraten. Unser Vermieter hat uns kürzlich mitgeteilt, dass wir nun doch wg. Eigenbedarf aus der Wohnung müssen. Jetzt sind wir am überlegen, ein Haus zu kaufen, um nicht nochmal in so eine Situation zu kommen.
    Wäre dies möglich, wenn ich die Immobilie kaufe und mein Freund/Mann nirgends mit drin steht? Oder kann mir das Haus genommen werden?
    Herzlichen Dank

    • Jörg Franzke

      Danke für die Neujahrsgrüsse, auch Ihnen alles Gute. Wenn Sie das Haus kaufen und alleine finanzieren, passiert nichts. Kein Gläubiger und auch nicht der Insolvenzverwalter darf auf Ihr zukünftiges Haus übergreifen. Also treten Sie von Beginn an alleine auf um eine Finanzierung zu erhalten. Erwähnen Sie nicht, dass Sie heiraten wollen. Sonst will die Bank, dass Ihr Lebensgefährte den Kredit ebenfalls unterschreibt und das wäre nicht gut.

  78. Qualifan

    Guten Tag Herr Franzske,
    vielen Dank für diese tolle FAQ Seite. Ich hätte da auch eine Frage. Ich bin selbständig und somit insolvenzgefährdeter als meine Lebenspartnerin, mit der ich nicht verheiratet bin. Wir haben vor ein Haus zu bauen. Das meine Lebensgefährtin das Darlehen allein bekommt ist unwahrscheinlich. Es gebe aber die Möglichkeit, dass wir das Grundstück komplett in bar bezahlen.
    Macht es Sinn oder oder ist es vorteilhafter bei einer möglichen Insolvenz, wenn meine Parttnerin das Grundstück komplett auf Ihren Namen und kuft und wir dann zusammen das Darlehen nur für das Haus aufnehmen.
    Ich mir lieber sehr früh gedanken, auch wenn nicht not am Mann ist ,aber Corona hat ja gezeigt, was alles so passieren kann. Grüße !!

    • Jörg Franzke

      Einen völligen Risikoausschluss gibt es nur, wenn Ihre Freundin die Alleineigentümerin und die ausschließliche Darlehnsnehmerin wäre. Wenn Sie beide nur das Haus über eine Bank finanzieren wollen, wird die Bank dennoch auf einer Grundschuld bestehen und wenn Sie pleite gehen, dann darf die Bank auch gegenüber Ihrer Freundin kündigen. Natürlich wird das Verlustrisiko vermindert, denn manche Bank kündigt das gemeinsame Darlehn nicht, wenn nur ein Kreditnehmer pleite geht. Vielleicht können Sie Ihre Freundin ja in Ihrem Betrieb anstellen. Dann hat sie ein zusätzliches Einkommen und dann erhält sie vielleicht alleine eine Finanzierung. Sie erhalten eine lebenslanges Wohnrecht auf alle Räume in dem Haus und dann haben Sie Ihr Ziel erreicht.

  79. Sabrina E

    Hallo Herr Franzke,
    Ich habe 4 Kinder und mich vor 5 Jahren von meinem Exmann scheiden lassen. Wir hatten ein gemeinsames Haus welches im Jahr 2018 auf mich übertragen wurde. Im Ausgleich erhielt mein Exmann von seiner Firma den kompletten Verkaufspreis sowie wurde verzichtete ich auf den Unterhalt für mich.
    Nun kam der Anwalt des Insolvenzverwalter auf mich zu und will von mir 94.000 Euro haben, weil er behauptet mein exmann hätte mir das Haus zu billig übertragen.
    Ist dies rechtlich möglich?
    Ich habe auch Beweise, da mein Exmann über ebay Kleinanzeigen Autos im Wert von über 200.000 Euro verkauft. Er hat jedoch höchstens wegen 100.000 Euro die Insolvenz beantragt und sich seine Eigentümer gesichert.
    Ist es möglich diesbezüglich mit dem Anwalt zu verhandeln oder wie kann ich am besten vorgehen?
    Wenn Sie mir helfen könnten, bin ich auch gerne bereit für Ihre Leistungen zu bezahlen.
    Viele Grüsse,
    S. E.

    • Jörg Franzke

      Gegen die Forderung des Insolvenzverwalters von Ihrem Exmann sollten Sie sich schon wehren. Schließlich haben Sie das Haus nicht geschenkt bekommen, sondern es war Teil der Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft. Sie sollten zu einem Anwalt gehen, der Ihre Interessen verteidigt.

  80. KG

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Mann wird als Unternehmer möglicherweise bald in die Insolvenz gehen müssen (vielleicht aber auch nicht). Wir haben gerade erst ein Haus für 1,2M. gekauft – finanziert über die Bank 50/50 der Kredit auf uns beide aufgeteilt. Wir wollen in 8 Wochen einziehen, Schlüsselübergabe erfolgt im Juli. Jetzt habe ich in Ihren Antworten gelesen, dass die Bank den Kreditvertrag auch dann kündigt, wenn der gesunde Partner die Raten weiter bedienen könnte. Ich könnte dies vornehmen, würde aber nie alleine eine neue Finanzierung aufnehmen können, um das Haus retten zu können.
    Weshalb kündigt die Bank innerhalb von 2 Wochen? Das ist unheimlich kurz. Wie schnell muss man dann ausziehen? Wie schnell wird zwangsversteigert. Wenn ich es richtig verstanden habe, hilft es dann auch nicht, wenn das Haus vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse rausgelöst/ausgenommen wird.
    Ich hadere gerade sehr, ob wir vom Kaufvertrag des Hauses ganz schnell noch zurück treten sollten (60.000€ Vertragsstrafe), da ich das Gefühl habe, dass wir bei einer Insolvenz gar keine Möglichkeit hätten, das Haus irgendwie zu retten und womöglich auch noch super schnell ausziehen müssten (?).
    Außerdem überweist mir mein Mann seit ca. 2-4 Jahren monatlich 600€ als Ausgleich für unsere Lohnsteuerklassen 3/5, da ich es unfair fand, monatlich weniger Netto vom Gehalt zu haben (wir haben zwei getrennte Konten, mehr nicht). Sollte er dies ab sofort einstellen oder wenigstens die Bezeichnung dafür klar machen („Ausgleich Lohnsteuerklasse“ o.ä.)?
    Macht es sogar Sinn, die Lohnsteuerklassen sofort zu wechseln? Er verdient aber (noch) deutlich mehr als ich.
    Ist die Altersvorsorge unserer Tochter bei Insolvenz angreifbar? Da könnte mein Mann sicherlich keine größere Summe mehr hin überweisen als bisher üblich, oder?
    Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

    • Jörg Franzke

      Ihre Intuition ist richtig. Die Bank kündigt, weil die Kreditrisiken aufgrund des Vermögensverfalls eines Darlehnsnehmers für die Bank steigen. Der Bank ist das Geld egal, sie will eine saubere Akte, sonst hat sie die Compliance-Abteilung auf dem Hals. Wenn Sie also den Vertrag vollziehen und Ihr Mann beantragt eine Privatinsolvenz oder muss ein Vermögensverzeichnis abgeben, kündigt die Bank auf jeden Fall. Und zwar Ihnen beiden gegenüber. Dann sind auch Sie pleite. Wenn ich Sie wäre, würde ich den Traum vom Eigenheim aufgeben, die 60 T€ Vertragsstrafe zahlen und fertig. Die Altervorsorge der Tochter ist dann sicher, wenn sie die Versicherungsnehmerin ist und nicht nur die Begünstigte. Erhöhte Zahlungen würde der Insolvenzverwalter zurückverlangen.

  81. Claudia B

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich hoffe sehr Sie können mir bei meiner Frage helfen. Mein Mann war selbstständig und hat aus dieser Tätigkeit noch hohe Schulden, so das eine Privatinsolvenz ein aktuelles Thema, aber noch nicht eingeleitet ist.
    Nun haben wir ein Haus 50/50 mit einem gemeinsamen Hauskredit. Sie schreiben auf Ihrer Seite, dass es möglich wäre durch Schenkung von Seiten meines Mannes an mich und einen neuen Hauskredit auf mich, ich das Haus retten könnte.
    Nun hatten Sie geschrieben, wenn keine Überschuldung beim Haus vorliegt geht dieser Vorgang nicht (Betrug). Unser Haus hat noch eine Darlehenssumme von 250 K. und Claudia B einen Verkaufswert von 650 K.
    Kann ich das Haus, durch die Schenkung und alleinige Übernahme eines neuen Hauskredits durch mich, bei einer möglichen Insolvenz, meines Mannes, retten ?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Jörg Franzke

      Ihr Mann kann Ihnen die Haushälfte im Wege der Schenkung übertragen. Die Schenkung ist in der Insolvenz zwar anfechtbar, aber trotzdem haben Sie sich einen Vorteil verschafft, weil nach BGH zunächst „nur“ ein Abfindungsanspruch auf Geld besteht und nicht auf den immateriellen Anteil. Nachdem das Haus übertragen ist, finanzieren Sie es allein neu und lösen das alte Darlehn ab. Dies deshalb, weil die Bank den gemeinsamen Kredit kündigt, sobald Ihr Mann die Insolvenz anmeldet. Allerdings hat die spätere Insolvenzmasse einen Abfindungsanspruch gegen Sie und zwar: Wert des Hauses minus Restdarlehn geteilt durch 2. Diesen Betrag sollten Sie bei der neuen Finanzierung berücksichtigen, damit Sie ihn verfügbar haben. Eine andere Lösung gibt es leider nicht

  82. Frank

    Respekt für diesen Beitrag und den vielen beantworteten Anfragen. So etwas findet man selten – auch wenn das Thema alles andere als leichte Kost ist.
    Nun meine Frage: Die erworbene Eigentumswohnung (zum Selbstbewohnen) erweist sich als Fass ohne Boden. Neben der Abzahlung des Kredites und des Hausgeldes kommen ständig neue Forderungen, Schäden etc., teils auch durch Baumängel.
    Zwar ist alles irgendwie noch finanzierbar, solange der Job noch steht. Aber all das macht einerseits mürbe, andererseits auf Dauer auch nicht glücklich, wenn man nichts anderes sich leisten kann und nur Rücklagen für Eventualitäten/Sonderumlagen bilden muss.
    Ein Verkauf wird wieder schwierig, wegen Kredit – und man müsste um all diese nun bekannten Tatsachen gut „tricksen“. Kann die Eröffnung einer PI hier eine Lösung sein – zumal durch Gehalt und einer Zwangsversteigerung ein Großteil der Last beseitigbar wäre. Getreu dem Spruch: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Ende ohne Schrecken. (Gezielt geplant könnte zuvor eine Mietwohnung bezogen werden, um nicht plötzlich auf der Straße zu sitzen)

    • Jörg Franzke

      Danke für die Lorbeeren :-). Ja, mit einer Privatinsolvenz könnten Sie sich der Schulden entledigen. Der Preis dafür, den Sie bezahlen müssen: Wohnung ist weg und Ihnen wird das Gehalt 36 Monate lang gepfändet.Sollten Sie sich dazu entscheiden ist es richtig, dass Sie sich eine neue Wohnung vorher anmieten, jedenfalls solange Ihre Bonität bei Schufa usw. noch in Ordnung ist. Sobald der neue Mietvertrag unterschrieben ist, stellen Sie die Zahlungen ein und beantragen die Insolvenz. Sollte die Bank später einen Käufer finden, dann sollten Sie Ihre Zustimmung zu dem Verkauf geben, Hauptsache Sie sind nicht mehr der Eigentümer.

  83. Frank

    Vielen Dank Hr. Franzke für die Antwort. Es ergeben sich noch einige Nachfragen.
    1. Gäbe es Alternativen zum Vorgehen (selber verkaufen – oder lieber Bank verkaufen lassen, da diese die Nachteile/Motivationen zum Abstoßen nicht kennen muss)
    2. Da die Lage durchaus attraktiv ist, könnte der Verlauf die Grundschulden komplett ablösen – dann wäre die Privatinsolvenz sofort erledigt? Macht es Sinn abzuwarten, ob diese Szenario eintritt? Wie würde man hier strategisch am besten vorgehen?
    3. Angenommen es kommt bei der Bank doch zur Privatinsolvenz. Und der Insolvenzverwaltung löst – wegen der Grundschulden die Immobilie raus – dann habe ich nichts gekonnt, weil die Wohnung noch an der Backe hängt?