Müssen Sie als Geschäftsführer für Ihre GmbH oder UG ein Insolvenzverfahren beantragen, sollten Sie sich gut darauf vorbereiten und meine Tipps lesen. Bei der GmbH-Insolvenz geht es stets auch um die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Wie läuft die GmbH-Insolvenz ab?
Eine Insolvenz mit der GmbH beginnt, indem Sie den Insolvenzantrag für die GmbH oder für die UG (haftungsbeschränkt) an das Insolvenzgericht übersenden. Je nach Anzahl der Mitarbeiter erfolgt die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens sofort oder binnen weniger Tage. Das Gericht bestellt außerdem den vorläufigen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalter kontaktiert die Geschäftsführung schnellstmöglich, um die Insolvenzmasse zu sichern. Ab sofort dürfen Geschäfte und insbesondere Ausgaben nur noch getätigt werden, wenn der Insolvenzverwalter sie genehmigt.
Zusammen mit dem Geschäftsführer wird der Insolvenzverwalter versuchen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Um die Liquidität zu entlasten und um die Mitarbeiter zu versorgen, gewährt die Agentur für Arbeit den Mitarbeitern für drei Monate das Insolvenzgeld.
Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es außerdem, für das Gericht das sogenannte Insolvenzeröffnungs-Gutachten zu erstellen. Dazu will der Insolvenzverwalter alles über das Unternehmen wissen. Jeder Stein wird umgedreht. Schwerpunkt des Gutachtens ist außerdem eine Fortführungsprognose, wie das Unternehmen im Sinne der Gläubiger am besten zu verwerten ist: durch Fortführung und Gewinnentnahme, Verkauf oder Liquidation.
Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert zwischen 2 und 3 Monate. Danach eröffnet das Insolvenzgericht das Hauptverfahren. Im Hauptverfahren werden die im Insolvenzeröffnungs-Gutachten angekündigten Schritte umgesetzt.
Kleine Unternehmen werden in der Regel verkauft oder liquidiert. Will der Unternehmer verhindern, dass er seine GmbH verliert, darf er nicht einfach nur einen Insolvenzantrag stellen. Sondern er muss ein Restrukturierungsverfahren oder Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen.
Weitere Infos zur GmbH-Insolvenz
Mehr Infos zur GmbH-Insolvenz und Tipps, wie Sie sich vorbereiten finden Sie hier. Aus meiner täglichen Beratungspraxis für Sie zusammengestellt.
Wer muss die GmbH-Insolvenz anmelden?
Die GmbH-Insolvenz müssen immer die Geschäftsführer anmelden. Gibt es mehrere Geschäftsführer, verlangen die Gerichte, dass alle Geschäftsführer gemeinsam die GmbH-Insolvenz anmelden.
Will nur ein Geschäftsführer die Insolvenz anmelden, die anderen Geschäftsführer aber nicht, ist der Insolvenzantrag für die GmbH trotzdem möglich. Dann allerdings reicht es nicht aus, einfach nur das Insolvenzantragsformular auszufüllen. Sondern man muss bei Uneinigkeit der Geschäftsführer die Zahlungsunfähigkeit der GmbH besonders glaubhaft machen.
Die Gesellschafter einer GmbH müssen nur ganz ausnahmsweise die GmbH Insolvenz anmelden. Und zwar nur dann, wenn die GmbH führungslos ist, also keinen Geschäftsführer mehr hat.
GmbH-Insolvenz vorbereiten, was muss der Geschäftsführer beachten?
Zumindest theoretisch darf der Geschäftsführer den Insolvenzantrag ohne Vorbereitung stellen. Einfach das Formular für den GmbH-Insolvenzantrag ausfüllen, den Antrag bei Gericht einreichen und dann abwarten, was mit der GmbH und vor allem mit Ihnen als Geschäftsführer so alles geschieht…
So vorzugehen, wäre allerdings naiv. Bekanntlich braucht man immer einen Sündenbock und das ist bei der GmbH-Insolvenz oder UG-Insolvenz der Geschäftsführer. Die Vorbereitung auf die GmbH-Insolvenz dient deshalb insbesondere dazu, den Geschäftsführer vor unangenehmen Folgen zu schützen. Das Gleiche gilt für die UG-Insolvenz.
Geschäftsführern rate ich dringend dazu, die folgenden Aufgaben vor dem Insolvenzantrag noch zu erledigen:
Tipp 1: Die Handelsbilanz hochladen
Als GmbH-Geschäftsführer muss die GmbH ihre jährlichen Handelsbilanzen veröffentlichen. Bei Versäumis wird der Geschäftsführer wegen Bankrott bestraft. Nicht gut!
Die Handelsbilanz (nicht: Jahresabschluss und Steuerbilanz) können Sie selbst und ohne Steuerberater erstellen. Schätzwerte sind erlaubt. Nehmen Sie den alten Jahresabschluss und die Jahres-BWA und orientieren Sie sich an diesen Werten. Danach bei bundesanzeiger.de einloggen und die Werte in ein Formular eintragen. Das ist nicht schwer.
Tipp 2: Kassenbuch auf den neuesten Stand bringen
Unvollständige Kassenbücher bringen dem Geschäftsführer ebenfalls Ärger ein, weil er einen fehlenden Kassenbestand ersetzen muss. Überprüfen Sie die Kassenbücher und bringen Sie diese auf den neuesten Stand. Vielleicht lässt sich der Kassenbestand noch auf null setzen?
Sie sollten auch die Bankunterlagen und die Geschäftsbücher vorbereiten. Dokumente, die Sie als Geschäftsführer entlasten, kopieren Sie und geben die Originale nicht heraus. Nachdem der Insolvenzverwalter die Geschäftsbücher in seinem Besitz genommen hat, können Sie in Beweisnot geraten.
Tipp 3: Keine Entnahme ohne Vertrag
Entnehmen Sie kein Geld aus der Gesellschaft ohne Rechtsgrund. Sonst droht eine Anzeige wegen Unterschlagung. Rückständiges Geschäftsführergehalt können Sie entnehmen, wenn gemäß Arbeitsvertrag ein Rechtsanspruch besteht. Die Entnahme löst zwar ein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters aus, dann müssten Sie die Entnahme erstatten. Aber wenn die GmbH-Insolvenz Ihre private Pleite nach sich zieht, kann Ihnen die Anfechtung gleichgültig sein.
Tipp 4: (Gesellschafter)Darlehn nicht erstatten
Es bringt leider keine Vorteile, wenn Sie kurz vor der Insolvenz einen Kredit der GmbH tilgen, für den Sie persönlich haften. Es bringt auch nichts, befreundete Lieferanten zu bezahlen oder ein Gesellschafterdarlehen. Sie geraten dadurch nur in Schwierigkeiten. Der Insolvenzverwalter holt all diese Zahlungen später mittels Anfechtung zurück.
Tipp 5: Abweisung mangels Masse provozieren
Besteht eine Chance auf Abweisung mangels Masse, unbedingt ergreifen. Abweisung mangels Masse bedeutet, dass keine Insolvenz eröffnet wird und es keinen Insolvenzverwalter gibt, der Sie in die Haftung nehmen will. Die Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn die GmbH über weniger als 2.800 € Liquidität verfügt. Besteht Aussicht auf eine Abweisung mangels Masse, geben Sie das Geld aus, auch wenn dies eigentlich verboten ist.
Tipp 6: Nur die Arbeitnehmeranteile bezahlen
Bezahlen Sie unmittelbar vor der Insolvenz möglichst nichts und niemanden mehr. Auch keine Löhne. Denn als Geschäftsführer haften Sie für alle Geldabflüsse unmittelbar vor der Insolvenz, welche die spätere Insolvenzmasse schädigen. Bezahlen Sie allenfalls die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, weil dort das Nichtbezahlen unter Strafe steht, § 266a StGB.
Tipp 7: Die Umsatzsteuer begleichen
Begleichen Sie die Umsatzsteuer, bevor Sie die GmbH-Insolvenz beantragen. Für Rückstände haften Geschäftsführer persönlich. Rückstände bei der Umsatzsteuer werden aufgrund der Dauerfristverlängerung häufig übersehen. Wollen Sie beispielsweise zu Ende April den Insolvenzantrag stellen, bleiben die Umsatzsteuer für den Monat März unbezahlt. Diese sollte die GmbH, falls möglich, vor dem Insolvenzantrag noch ausgleichen.
GmbH-Insolvenz, wie ist der Ablauf?
Im Folgenden erkläre ich Ihnen den Ablauf der GmbH-Insolvenz. Weil Sie mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kontrolle über die GmbH an einen Insolvenzverwalter abgeben, ist der der Ablauf der GmbH Insolvenz nicht mehr beeinflussbar. Ihr Schwerpunkt als Geschäftsführer liegt deshalb in der Vorbereitung der GmbH Insolvenz. Dort können Sie Maßnahmen ergreifen, um sich selbst als Geschäftsführer vor unangenehmen Folgen einer GmbH-Insolvenz zu schützen.
- Den Insolvenzantrag ausarbeiten: Den GmbH Insolvenz beantragen Sie mit einem speziellen Formular. Beim Ausfüllen gilt das Motto: Mut zur Lücke. Nicht jedes Feld müssen Sie ausfüllen.
- Versenden an das Insolvenzgericht: Alles zusammen werfen Sie in den Gerichts-Briefkasten oder übersenden den Antrag mit der Post. Sollte das Insolvenzgericht etwas beanstanden, wird es Sie anschreiben. Nehmen Sie diese Monierung ernst. Denn erst der vollständige GmbH-Insolvenzantrag unterbricht die Insolvenzantragspflicht.
- Das vorläufige Insolvenzverfahren: Das vorläufige Insolvenzverfahren ist dem eigentlichen Insolvenzverfahren vorgeschaltet und dauert 2 bis 3 Monate. Der Insolvenzverwalter prüft, ob das Gericht das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnen kann. In dieser Zeit versucht der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
- Das Hauptverfahren: Nachdem das Insolvenzgutachten vorliegt und der Insolvenzgeldzeitraum ausgelaufen ist, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren. Das Hauptverfahren ist eine Zäsur. Die Gesellschafter sind enteignet und die Geschäftsführung entmündigt. Alle Rechte an dem Unternehmen gehen auf den Insolvenzverwalter über.Im Hauptverfahren wird der Insolvenzverwalter seine Bemühungen fortführen, möglichst viel Geld für die Gläubiger herauszuschlagen.
- Die Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung entscheidet über die Verwertung der Insolvenzmasse. Z.B. Verkauf oder Liquidation. Darüber stimmen die Gläubiger in der Gläubigerversammlung ab.
- Exit: Der Insolvenzverwalter klärt alles Anfechtungs- und Steuerangelegenheiten. Danach wird die Akte oft über Jahre liegengelassen. Das war´s. Die GmbH ist abgewickelt. Der Insolvenzverwalter rechnet seine Gebühren ab und bezahlt die Verfahrenskosten. Sollte danach trotzdem noch Geld vorhanden sein, erhalten die Gläubiger eine Quote.
Ab wann die GmbH-Insolvenz anmelden?
Die rote Linie zur Insolvenzantragspflicht ist nicht erst dann überschritten, wenn das Konto gepfändet ist und die GmbH keine Rechnungen mehr bezahlen kann. Sondern die Insolvenzreife tritt bereits früher ein. Stellen Sie sich folgende zwei Fragen:
Ist die GmbH zahlungsunfähig ?
Ob eine GmbH zahlungsunfähig ist oder nicht, ermitteln Sie mit einer Gegenüberstellung. Hierzu bitte die liquiden Mittel auflisten:
- Wie viel ist auf den Konten und Kassen?
- Wie hoch ist der verbleibende Kreditrahmen?
- Welche sehr kurzfristigen Zahlungen sind zu erwarten?
Dem gegenüber die fälligen Forderungen auflisten:
- Alle Rechnungen, Raten, usw., die zum Stichtag heute bezahlt sein müssten.
Ist die Summe der fälligen Forderungen 10 % höher als die Summe der liquiden Mittel, besteht Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit.
Den Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit können Sie mit einer Unternehmensplanung widerlegen. Ergibt sich aus der Planung, dass die Deckungslücke über 10 % bald wieder schließen wird, ist der Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit entkräftet. Gelingt der Nachweis nicht, ist das Unternehmen zahlungsunfähig und damit insolvenzreif. Sie müssen die GmbH-Insolvenz spätestens binnen drei Wochen beantragen.
Ist die GmbH überschuldet?
Überschuldung, ja oder nein, richtet sich nach der Fortführungsprognose. Ist diese positiv, besteht keine Überschuldung. Ist sie negativ, ist die GmbH überschuldet. Die Fortführungsprognose leiten Sie aus Ihrer Unternehmensplanung ab. Sie wird hergeleitet aus der Gewinn- und Verlustplanung, dem Liquiditätsplan und der Plan-Bilanz.
Hinweis an alle Geschäftsführer
Kurz vor dem Eintritt der Insolvenzreife sollten Sie, zu Ihrem eigenen Schutz, zusätzlich täglich in einem Status-Bericht dokumentieren, wann die Insolvenzreife aufgrund Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eintreten wird.
Die Aufstellung einer Unternehmensplanung ist einfach. Die Unternehmensplanung benötigen Sie nicht nur zur Berechnung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Vielmehr wird Ihnen die Planung später wertvolle Dienste leisten, wenn es um Ihre Entlastung vom Vorwurf einer möglichen Insolvenzverschleppung geht. Mit der Planung tun Sie sich selbst etwas Gutes.
Lässt sich die GmbH Insolvenz umgehen?
Viele Geschäftsführer überlegen vor dem Anmelden, ob sich die Insolvenz der GmbH abwenden oder vermeiden lässt. Eine GmbH vor der Insolvenz zu retten, funktioniert natürlich nur mit den bekannten Mitteln: ein neues Darlehn oder Stundung der Verbindlichkeiten oder eine Gesellschafter-Einlage.
Sind diese Mittel ausgeschöpft gibt es keinen legalen Weg, wie man die Insolvenz der GmbH umgehen kann. Eine GmbH lässt sich nicht schließen ohne Insolvenz und es gibt auch keine Abkürzung. Eine insolvente GmbH darf man auch nicht mehr verkaufen.
Will der Geschäftsführer die GmbH retten, akzeptiert er die Tatsachen und beantragt bei Gericht die Insolvenz in Eigenverwaltung. Die Insolvenz in Eigenverwaltung zielt darauf ab, dass das Unternehmen die Insolvenz übersteht. Gelingt die GmbH-Insolvenz in Eigenverwaltung, muss der Unternehmer nach der Insolvenz keine neue GmbH gründen. Sondern das Management führt die alte GmbH ohne Schulden fort.
Was passiert bei Insolvenz der GmbH?
Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist zugleich ein Hoheitsakt: Die Gesellschafter sind enteignet und die Geschäftsführung entrechtet.
Abweisung mangels Masse
Zunächst begutachtet der Insolvenzverwalter, ob die Insolvenzmasse für die Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht.
Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, erfolgt die Abweisung mangels Masse. Das heißt, das Insolvenzverfahren wird mangels Masse eingestellt oder erst gar nicht eröffnet.
Bei Abweisung mangels Masse wird der Geschäftsführer nach GmbH Recht zum Liquidator. Er muss die Auflösung und Liquidation der GmbH betreiben. Beispielsweise muss der Liquidator den Mietvertrag kündigen und die Fahrzeuge an den Leasinggeber zurückgeben.
Arbeitnehmer
Kann das GmbH-Insolvenzverfahren hingegen eröffnet werden, wird der Insolvenzverwalter sich zunächst um die Arbeitnehmer kümmern. Die Löhne und Gehälter übernimmt für drei Monate zu 100 % die Arbeitsagentur. Bei der Insolvenz der GmbH sind die Mitarbeiter also gut abgesichert.
Entscheidet der Insolvenzverwalter die GmbH nicht fortzuführen, wird er die Mitarbeiter entlassen. Ob die Mitarbeiter eine Abfindung erhalten, richtet sich nach der Insolvenzmasse: ohne Masse gibt es leider keine Abfindung.
Die Pensionsrückstellung der Mitarbeiter ist bei der GmbH Insolvenz gesichert. Die Pensionsrückstellung der Geschäftsführer hingegen wird in der Regel der Insolvenzmasse zugeschlagen.
GmbH Stammkapital
Die Stammeinlage der GmbH ist bei der Insolvenz verloren: Das Stammkapital ist weg, eine Kapitalrücklage ebenso und auch eine Beteiligung an einer anderen GmbH.
Leider trifft dies auch auf jede Form von Eigenkapital zu. Gesellschafter, welche der GmbH ein Darlehn gewährt haben, verlieren dieses ebenso. Ein zurückgezahltes Darlehn muss der Gesellschafter an die Insolvenzmasse erstatten.
Veröffentlichung im Handelsregister
Mit Eröffnung der GmbH Insolvenz trägt die GmbH die Firmierung: GmbH i.L. Im Handelsregister wird die Gesellschaft als gelöscht eingetragen.
Die endgültige Löschung im Handelsregister erfolgt, nachdem die GmbH in der Insolvenz vollständig abgewickelt ist. Wie lange eine GmbH Insolvenz dauert, entscheidet allein der Insolvenzverwalter.
GmbH Insolvenz, wer haftet?
Die Haftung spielt im Falle einer GmbH Insolvenz eine große Rolle. Zumeist haftet der Unternehmer schon deshalb, weil er sich für Kredite der GmbH verbürgt hat. Aber leider gibt es weitere Gründe für eine Haftung.
Geschäftsführer
Die Geschäftsführerhaftung im Falle der GmbH Insolvenz ist in Deutschland sehr streng geregelt. Wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, haftet der Geschäftsführer für die Verspätung gemäß § 64 GmbHG mit seinem Privatvermögen.
Die Rückforderung der Auszahlungen aus der GmbH übernimmt der Insolvenzverwalter. Die Folgen für den Geschäftsführer sind unangenehm. Oft hat die GmbH Insolvenz für den Geschäftsführer die Privatinsolvenz zur Konsequenz.
Sobald der Geschäftsführer in dieser Situation auch seine privaten Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, muss er mit einem Schufa Eintrag rechnen. Ohne Bonität kann er nach der Insolvenz keine neue GmbH gründen. Er ist auf Strohleute anwiesen, beispielsweise der Ehegatte.
Gesellschafter
Der Gesellschafter hat es in der GmbH Insolvenz wesentlich leichter als der Geschäftsführer. Der Gesellschafter verliert nur das Stammkapital und Gesellschafterdarlehen.
Die GmbH Insolvenz hat keine weiteren Folgen für den Gesellschafter. Er haftet nicht mit seinem Privatvermögen. Der Gesellschafter ist auch nicht verantwortlich, wenn der Geschäftsführer die GmbH Insolvenz zu spät anmeldet.
Ehepartner
Eine Haftung des Ehepartners bei GmbH Insolvenz besteht nicht automatisch, nur weil er der Ehegatte ist. Auch für Ehepartner gilt der Grundsatz: Jeder haftet nur für das, was er unterschrieben hat.
Leider kann es aber auch den Ehegatten erwischen. Der häufigste Fall ist ein gemeinsam finanziertes Eigenheim. Muss der Geschäftsführer aufgrund der GmbH Insolvenz eine Privatinsolvenz anmelden, kündigt die Bank den gemeinsamen Kredit. Dann gerät oft auch der Ehegatte in Zahlungsschwierigkeiten.
Steuerschulden
Steuerschulden bei der GmbH Insolvenz sind ein großes Problem, weil der Geschäftsführer persönlich für die Steuerschulden der GmbH haftet. Er haftet sowohl für die Umsatzsteuer als auch alle anderen GmbH-Steuern.
Das Finanzamt wird die Steuerschulden der GmbH im Wege der Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer durchsetzen.
Die Steuererklärung muss in der Insolvenz der GmbH der Insolvenzverwalter übernehmen.
Insolvenz der GmbH & Co KG
Der Ablauf der Insolvenz einer GmbH & Co KG entspricht dem Ablauf der GmbH Insolvenz.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Bei der Insolvenz GmbH & Co KG hat man es mit zwei Insolvenzverfahren zu tun: die Insolvenz der KG als Kommanditist und die Insolvenz der GmbH als Komplementär.
Der Geschäftsführer muss also für jede Gesellschaft einen eigenen Insolvenzantrag stellen.
Erfolgreiche Schuldenbefreiung: IT-Firma nutzt Restrukturierung
Die Schuldnerin ist ein IT-Dienstleister und verlor über Nacht 95 % ihrer Aufträge. Die Verlustzone überbrückte die Schuldnerin mit Fremdkapital von 1 Mio. €. Weil die Kredittilgung zur Zahlungsunfähigkeit geführt hätte, wurden die Kredite per Restrukturierungsverfahren um 91 % gekürzt. Die Schuldnerin zahlte nur noch eine Quote von 9 %
Delisting von Aktien in der Insolvenz
Das Delisting in der Insolvenz unterliegt den gleichen strengen Vorschriften, wie ohne Insolvenzverfahren. Die Lösung besteht in der übertragenden Sanierung.
Restrukturierung 2.0: StaRUG – der innovative Weg, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen!
Sie sind auf der Suche nach einer Erfolg versprechenden Lösung, um Ihr Unternehmen wieder auf den richtigen Kurs zu bringen? Dann ist das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG genau das Richtige für Sie!
Start-up für Schadstoffe kürzt mit Insolvenzplan 3 Mio. € Schulden
Die Schuldnerin entwickelt Module, um Öl mit Ultraschall zu bearbeiten und Wasser beizumischen. Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung habe ich das Unternehmen vor der Zerschlagung bewahrt und mit dem Insolvenzplan um rund 3 Mio. € Verbindlichkeiten entschuldet.
Insolvenzplan entschuldet Gesellschafter nach Streitigkeiten
Ein Gesellschafter haftet nach Streitigkeiten mit seinen Partnern auf 11 Mio. €. Wir haben ihn mit einer Planinsolvenz trotz schwerer Widerstände seiner Gegner entschuldet.
Gläubiger verzichten im Restrukturierungsverfahren auf 2 Mio € Schulden.
Die IFS Food-zertifizierte Food-Manufaktur hat eine erfolgreiche Restrukturierung durchgeführt, bei der 2.000 T€ an Unternehmensschulden durch Kredite der ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg und Forderungen aus Gläubigerkreisen eliminiert wurden. Die Gläubiger wurden mit einem Anteil am Planwert von 12,02 % entschädigt.
Investoren erwerben Start-up mit Eigenverwaltung zu Bestpreis
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