Erfahren Sie, wie die Insolvenz in Eigenverwaltung funktioniert und wie ich als Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Ihr Unternehmen erfolgreich durch die Krise führe. Über 100 erfolgreiche Verfahren.
Geben Sie nicht auf.
Steckt Ihr Unternehmen in einer finanziellen Krise oder steht sogar vor der Insolvenz? Geben Sie nicht auf – mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung haben Sie die Chance, Ihr Unternehmen aus eigener Kraft zu sanieren. Anstatt einen fremden Insolvenzverwalter das Ruder übernehmen zu lassen, bleiben Sie selbst am Steuer. Dieses gerichtliche Sanierungsverfahren stellt Ihre Firma unter den Schutz des Insolvenzrechts, während Sie weiterhin die Geschäfte führen. Das Ergebnis: Ihre Gläubiger erhalten nur eine Quote (Teilerlass der Schulden) und Ihr Unternehmen kann schuldenfrei neu durchstarten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihr Lebenswerk zu erhalten. Je früher Sie handeln, desto größer sind die Erfolgschancen – kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns über Ihre Lage sprechen.
Was bedeutet Insolvenz in Eigenverwaltung?
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung handelt es sich um ein besonderes Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, in dem die Geschäftsführung im Amt bleibt. Das Gericht ordnet anstelle eines klassischen Insolvenzverwalters eine mildere Betreuung an: Einen Sachwalter, der das Verfahren überwacht, aber nicht selbst die Unternehmensführung übernimmt. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Sie behalten die Kontrolle über das Tagesgeschäft und alle wichtigen Entscheidungen. Ihr Unternehmen wird zwar formal insolvent gemeldet, aber unter Gläubigerschutz gestellt – das heißt, keine Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen mehr, während das Verfahren läuft.
Kurz gesagt: Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist kein Unternehmensende, sondern ein Neustart unter rechtlichem Schutz. Sie selbst werden zum „eigenen Insolvenzverwalter“ (daher der Name Eigenverwaltung), unterstützt von einem erfahrenen Sanierungsexperten. So können Sie Ihr Know-how und Ihre Branchenkenntnis weiterhin einbringen, um den besten Weg aus der Krise zu finden, anstatt die Kontrolle an einen externen Verwalter zu verlieren.
Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung für Unternehmer?
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung bietet zahlreiche Vorteile, gerade für Unternehmer, die ihr Unternehmen retten und fortführen möchten:
- Geschäftsführung bleibt im Amt: Sie werden nicht entmündigt, sondern führen Ihr Unternehmen in eigener Regie weiter. Das erhält wichtige Beziehungen – Kunden bleiben treu und Mitarbeiter behalten Vertrauen, weil sie sehen, dass die vertraute Führung weiterhin an Bord ist.
- Schuldenschnitt und Gläubigerschutz: Im Rahmen des Verfahrens können Sie einen großzügigen Schuldenerlass erreichen. Gläubiger werden durch einen Insolvenzplan mit einer Quote (oft nur ein Bruchteil der ursprünglichen Forderungen) abgefunden. Die restlichen Schulden werden erlassen. Zudem sind Sie ab Eröffnung des Verfahrens vor weiteren Zwangsmaßnahmen geschützt – keine neuen Pfändungen oder Gerichtsvollzieher, die vor der Tür stehen.
- Verträge und Kosten optimieren: Sie erhalten das Recht, ungünstige Verträge zu beenden – seien es teure Leasingverträge, unrentable Dauerschuldverhältnisse oder nicht profitable Aufträge. Selbst Miet- und Arbeitsverträge können mit der gesetzlich verkürzten Frist (maximal 3 Monate) gekündigt werden. So werden hohe Fixkosten rasch abgebaut. Unrentable Geschäftsbereiche können eingestellt werden, ohne lange Kündigungsfristen oder Schadensersatzrisiken.
- Neue Liquidität durch Insolvenzgeld: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt im Insolvenzfalle die Löhne der Mitarbeiter für bis zu drei Monate (Insolvenzgeld). Das verschafft Ihrem Unternehmen sofort finanzielle Luft. Das Geld kommt in der Regel schnell zur Verfügung (oft durch Vorfinanzierung über eine Bank) – Ihre Mitarbeiter erhalten lückenlos ihr Gehalt weiter, und Ihr Unternehmen spart in diesen Monaten Personalkosten, die stattdessen zur Sanierung eingesetzt werden können.
- Unternehmen schlank und zukunftsfähig aufstellen: Unter dem Schutz der Eigenverwaltung lassen sich nicht nur Schulden reduzieren, sondern auch strukturelle Veränderungen umsetzen. Sie können z.B. Personalüberhänge abbauen, Standorte zusammenlegen oder sich von defizitären Geschäftsbereichen trennen – all das schneller und rechtssicherer als außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Am Ende steht ein schlankeres, gesundes Unternehmen, das wieder wettbewerbsfähig ist.
Kurzum: Die Eigenverwaltung bietet eine zweite Chance für Ihr Unternehmen, ohne dass Sie es aus der Hand geben. Sie nutzen die gesetzlichen Sanierungswerkzeuge, um Altlasten abzustreifen, während Sie die Geschäfte weiterführen. Viele Unternehmer berichten, dass sie nach erfolgreicher Eigenverwaltung schuldenfrei und gestärkt aus der Krise hervorgegangen sind – mit erhaltenen Arbeitsplätzen und fortgeführten Kundenbeziehungen.
10 Tipps zur Sanierung Ihres Unternehmens
Lesen Sie die besten 10 Tipps für die erfolgreiche Sanierung Ihres Unternehmens. Aus meiner täglichen Beratungspraxis für Sie zusammengestellt.
Ablaufplan zur Insolvenz in Eigenverwaltung
Übersicht über den Ablauf der Sanierung mit der Insolvenz in Eigenverwaltung zum Download und als Merkhilfe.
Wann ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung sinnvoll?
Eine Eigenverwaltung ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen zwar in einer ernsten Krise steckt (z.B. zahlungsunfähig oder von Überschuldung bedroht), Sie es aber grundsätzlich weiterführen wollen. Typische Situationen, in denen das Verfahren in Betracht kommt:
- Drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit: Wenn absehbar ist, dass Sie Ihre Rechnungen, Gehälter oder Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können, sollten Sie frühzeitig über eine Eigenverwaltung nachdenken. Wichtig: Anders als das spezielle Schutzschirmverfahren kann die Eigenverwaltung auch noch beantragt werden, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit besteht. Allerdings gilt: Je früher, desto besser. Die Gerichte genehmigen Eigenverwaltungsverfahren eher, wenn die finanzielle Schieflage noch nicht „zu tief“ ist. Warten Sie also nicht, bis das Kind ganz in den Brunnen gefallen ist.
- Reorganisationsbedarf neben Schuldenabbau: Wenn nicht nur die Schuldenlast drückt, sondern auch operative Probleme bestehen – z.B. unrentable Verträge, personelle Überbesetzung, ineffiziente Strukturen –, dann bietet die Eigenverwaltung den geeigneten Rahmen, umfassende Veränderungen vorzunehmen. Sie können gleichzeitig entschulden und Ihr Geschäftsmodell anpassen, was in einem einfachen Vergleich außerhalb der Insolvenz oft nicht möglich wäre.
- Erhalt der Substanz bei ansonsten tragfähigem Kern: Das Verfahren eignet sich insbesondere für mittelständische Unternehmen und Familienbetriebe, bei denen zwar eine vorübergehende Krise vorliegt, die aber einen gesunden Kern haben. Wenn Ihr Unternehmen im Kern wettbewerbsfähig ist, aber durch Altlasten oder eine temporäre Krise (z.B. Umsatzrückgang, Forderungsausfälle, Pandemie-Folgen) in Schieflage geriet, kann die Eigenverwaltung die Lösung sein, um diese Altlasten abzuwickeln und den Betrieb zu retten.
- Sie wollen selbst gestalten: Viele Unternehmer schrecken vor einer Regelinsolvenz zurück, weil sie die Zügel nicht aus der Hand geben möchten. Wenn Unternehmertum, Verantwortung und Gestaltungwille zu Ihrer DNA gehören, ist die Eigenverwaltung Ihr Verfahren – Sie behalten als Lenker die Kontrolle über den Sanierungskurs und müssen nicht tatenlos zusehen, wie ein Fremder über Ihr Lebenswerk entscheidet.
Natürlich muss jedes Unternehmen individuell geprüft werden. Faktoren wie die Höhe der Rückstände (z.B. Steuer- und Sozialabgaben, Löhne), vorhandene Liquiditätsreserven und die Kooperationsbereitschaft der Gläubiger spielen eine Rolle für die Zulassung der Eigenverwaltung. In einer kostenlosen Ersteinschätzung klären wir gemeinsam, ob die Eigenverwaltung in Ihrem Fall infrage kommt und wie die Erfolgsaussichten stehen. Nutzen Sie dafür gern mein Online-Tool oder rufen Sie direkt an – Diskretion und ehrliche Beratung sind garantiert.
Wie läuft das Verfahren ab? – Ihr Weg durch die Eigenverwaltung
Auch wenn jedes Sanierungsverfahren seine Besonderheiten hat, lässt sich der Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung in einige grundlegende Schritte unterteilen:
- Vorbereitung und Antragstellung: Zunächst bereiten wir Ihren Eigenverwaltungs-Antrag intensiv vor. Ihr Unternehmen muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit das Gericht die Eigenverwaltung genehmigt – etwa eine aktuelle Finanzbuchhaltung und eine grobe Sanierungsplanung. Gemeinsam erstellen wir alle nötigen Unterlagen, vom Liquiditätsplan bis zum Konzept, wie Ihr Unternehmen entschuldet und neu aufgestellt werden soll. Sobald alles bereit ist, stellen wir den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Häufig suche ich schon vorab das Gespräch mit dem Gericht, um Vertrauen aufzubauen und eventuelle Fragen zu klären. Das erhöht die Erfolgschancen für die Eigenverwaltung.
- Vorläufige Eigenverwaltung – Stabilisierung: Nach Antragsstellung ordnet das Gericht in der Regel die vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung an. Jetzt beginnt eine entscheidende Phase von etwa 2–3 Monaten, in der Ihr Betrieb unter Aufsicht des (vorläufigen) Sachwalters weiterläuft. In dieser Zeit stabilisieren wir den Geschäftsbetrieb. Konkret kümmern wir uns sofort um Insolvenzgeld für die Mitarbeiter, damit die Löhne weitergezahlt werden und Motivation und Vertrauen im Team erhalten bleiben. Wir informieren wichtige Partner (Großkunden, Lieferanten, Banken) behutsam über das Verfahren, um Gerüchte und Unsicherheiten vorzubeugen. Gleichzeitig analysieren wir den Betrieb: Welche Verträge sollten beendet werden? Wo können Kosten sofort gesenkt werden? Diese „Feuerwehr“-Phase ist intensiv, aber dank des Insolvenzschutzes gewinnen Sie die nötige Ruhe, um die Sanierung in geordnete Bahnen zu lenken. Ihr Unternehmen ist jetzt gegen Einzelzwangsvollstreckungen geschützt, und wir sorgen dafür, dass die Liquidität bestmöglich gesichert wird (z.B. durch Einstellen von Zahlungen auf Altschulden und Nutzung von Insolvenzgeld).
- Insolvenzplan und Umsetzung der Sanierung: Parallel zur Stabilisierung erarbeiten wir den Insolvenzplan – das Kernstück der Eigenverwaltung. In diesem Plan wird festgehalten, wie die Gläubiger befriedigt werden (z.B. durch eine Quote von 10–30 %) und welche Maßnahmen zur Restrukturierung getroffen werden. Sie als Geschäftsführung gestalten diesen Plan aktiv mit, sodass er optimal zu Ihrem Unternehmen passt. Nach Abstimmung mit dem Sachwalter und wichtigen Gläubigern wird der Plan den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Wenn die Mehrheit zustimmt und das Gericht den Plan bestätigt, ist das Verfahren praktisch geschafft: Ihr Unternehmen erhält mit Planbestätigung den Schuldenerlass gemäß Plan. Die Insolvenz in Eigenverwaltung wird aufgehoben. Ihr Betrieb ist dann entschuldet, saniert und kann wieder frei am Markt agieren.
- Neustart und Nachbereitung: Ist das Verfahren beendet, beginnt für Ihr Unternehmen der Neustart. Jetzt zahlt es sich aus, dass Sie in Eigenverwaltung gehandelt haben: Ihr Image ist weitgehend intakt geblieben, da Sie als verantwortungsbewusster Unternehmer durch die Krise gesteuert haben. Kunden und Geschäftspartner wissen Ihr offenes Vorgehen zu schätzen. Ihre Firma hat nun eine solide finanzielle Basis – die Schulden sind weg oder drastisch reduziert, Altlasten beseitigt. In vielen Fällen bleibt das Kerngeschäft erhalten, Arbeitsplätze können gesichert werden und Sie konzentrieren sich wieder voll auf den operativen Erfolg. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite, etwa um die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen nachzuverfolgen oder weitere Optimierungen anzugehen.
Wichtig: Während des gesamten Ablaufs werden Sie von mir persönlich und meinem Team begleitet. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist zwar ein formaler juristischer Prozess, aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Gericht, dem Sachwalter und den Gläubigern, erstellen die erforderlichen Berichte und Anträge und sorgen dafür, dass alle Fristen und Pflichten eingehalten werden. So können Sie sich trotz Krise weiterhin auf das Tagesgeschäft konzentrieren, soweit es möglich ist. Mein Anspruch ist es, Ihr Unternehmen sicher durch dieses Verfahren zu navigieren – mit Fingerspitzengefühl, Entschlossenheit und jahrzehntelanger Erfahrung.
Praxisbeispiele Erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung:
Zulieferbetrieb für Automotive in der Krise – Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich nutzen
Droht einem Zulieferbetrieb – etwa im Automotive-Sektor – die Zahlungsunfähigkeit, stellt sich die Frage nach einem wirksamen Weg aus der Krise. Eine zunehmend etablierte, aber noch oft unterschätzte Option ist die Sanierung über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Wie man einen Personaldienstleister saniert und vor dem Untergang rettet
Erfahren Sie, wie Sie als Personaldienstleister Ihr Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren und erfolgreich restrukturieren können. Praxisnahe Tipps zur Vermeidung der Sekundärhaftung, zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur Zusammenarbeit mit Sachwaltern.
Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht Neustart für traditionsreiche Spedition
Dank eines durchdachten Insolvenzplans und strategischer Neuausrichtung meistert eine traditionelle Spedition die Krise, begleicht 14% der Gläubigerschulden und startet schuldenfrei neu.
Warum Rechtsanwalt Franzke der richtige Partner für Sie ist
Eine Eigenverwaltung sollten Sie nicht allein angehen. Sie brauchen einen erfahrenen Sanierungsexperten an Ihrer Seite, der die Fallstricke und Erfolgsfaktoren dieses speziellen Verfahrens genau kennt. Rechtsanwalt Jörg Franzke ist einer der führenden Anwälte Deutschlands für Insolvenz in Eigenverwaltung – mit der größten Erfahrung und Erfolgsbilanz auf diesem Gebiet. Was zeichnet unsere Beratung besonders aus?
- Einzigartige Erfahrung: RA Franzke verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Insolvenz- und Sanierungsrecht und hat über 250 Sanierungsverfahren begleitet – darunter zahlreiche Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Kaum ein anderer Anwalt in Deutschland hat so viele Unternehmen durch eine Eigenverwaltung geführt. Diese Erfahrung bedeutet für Sie: Wir wissen genau, worauf Gerichte achten, wie Gläubiger reagieren und welche Stellschrauben für den Erfolg entscheidend sind.
- Fachliche Exzellenz und Pionierarbeit: Unser Team war bereits an einigen der ersten Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren in Deutschland beteiligt. So hat RA Franzke z.B. den Fuhrpark des Deutschen Bundestages in einem frühen Schutzschirmverfahren beraten und erfolgreich saniert. Stets am Puls der Zeit, nutzen wir die neuesten gesetzlichen Möglichkeiten (z.B. das neue Restrukturierungsverfahren StaRUG) – immer mit dem Ziel, das Optimum für Ihr Unternehmen herauszuholen.
- Höchste Mandantenzufriedenheit: Über 200 ehemalige Mandanten haben Rechtsanwalt Franzke online bewertet, mit einem Durchschnitt von nahezu 5 Sternen. Diese echten Referenzen sprechen für sich: Unternehmer loben insbesondere die fachliche Kompetenz, die ruhige Art in stressigen Situationen und den messbaren Erfolg unserer Arbeit (“…hat die Insolvenz in Eigenverwaltung zum Erfolg geführt… Unsere Firma ist schuldenfrei.“). Vertrauen ist die Basis – und unsere Mandanten vertrauen uns, weil wir halten, was wir versprechen.
- Anerkennung als Experte: RA Franzke wird regelmäßig von Medien und Fachpublikationen als Experte hinzugezogen. So ist er etwa Kolumnist bei FOCUS Online im Finanzressort (Bereich Experts) und teilt dort sein Wissen über Insolvenzalternativen. Unabhängige Bewertungsportale führen ihn als Top-Anwalt – auf ThreeBestRated steht er z.B. auf Platz 1 der empfohlenen Insolvenzanwälte in Berlin. Diese externe Anerkennung unterstreicht unsere führende Stellung im Bereich Eigenverwaltung und Sanierung.
- Individuelle Betreuung und Verständnis: Trotz aller Routine wissen wir, dass jedes Unternehmen einzigartig ist. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation im Detail zu verstehen, sowohl die Zahlen als auch die menschlichen Aspekte. RA Franzke und sein Team begleiten Sie persönlich durch das gesamte Verfahren – bei jedem Schritt haben Sie einen Ansprechpartner, der Ihre Fragen beantwortet und Unsicherheiten ausräumt. In dieser Ausnahmesituation brauchen Sie keinen distanzierten Berater, sondern einen Partner, der mit Ihnen kämpft. Genau das dürfen Sie von uns erwarten.
Kurz gesagt: Mit Rechtsanwalt Franzke entscheiden Sie sich für Kompetenz, Erfahrung und volle Hingabe. Unser Motto lautet: „Unternehmen retten statt schließen.“ Wir sind erst zufrieden, wenn Ihr Unternehmen gerettet ist – und setzen uns mit Leidenschaft dafür ein.
Jetzt handeln – Nutzen Sie Ihre Chance!
Vielleicht zögern Sie noch, ob Sie diesen Schritt gehen sollen. Das ist verständlich. Aber denken Sie daran: Eine Insolvenz ist keine Schande, sondern eine Chance. Viele erfolgreiche Unternehmer haben diesen Weg genommen und ihr Unternehmen neu aufgebaut.
Mein Angebot: In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch finden wir heraus, ob die Insolvenz in Eigenverwaltung für Ihren Betrieb der richtige Weg ist. Zur Kontaktaufnahme bitte dieses Formular verwenden. Sie erhalten ehrliches Feedback. Falls es bessere Alternativen gibt, zeige ich Ihnen diese auf.
Oder Sie buchen einen telefonischen Beratungstermin (kostenpflichtig). Wir besprechen ausführlich die Anwendung der Insolvenz in Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen.
