Eine „automatische“ Haftung der Freunde oder des Ehegatten gibt es nicht. Wenn man verheiratet oder verpartnert ist, haftet man nicht automatisch für die fremden Schulden des anderen. Stattdessen gilt der Grundsatz: Jeder muss nur für das eingestehen, was er eigenhändig unterschrieben hat.

Kein Übergang der Schulden

Sind Sie verschuldet und wollen Sie heiraten oder eine Lebensgemeinschaft eingehen, bleiben die Schulden bei Ihnen. Der Partner haftet also nicht automatisch für Ihre Schulden.

Die Ausnahmen von der Regel:

Sie haben einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben

Haben die Eheleute einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, haben beide Ehegatten ein Problem. Jeder Ehegatte haftet auf den vollen Betrag. Leider sind in einem solchen Fall beide Eheleute pleite und müssen die Privatinsolvenz beantragen.

Der Ehegatte muss Ihre Gerichtskosten übernehmen

Ist Ihr Ehegatte wirtschaftlich leistungsfähig (ab einem Nettoeinkommen von ca. 2.500 €), muss er einen Vorschuss für die Gerichtskosten der Privatinsolvenz einzahlen. Das sind in der Regel 1.500 €. Eine darüber hinaus gehende Einstandspflicht besteht aber nicht.

Einkommensteuer-Schulden und gemeinsame Veranlagung

Schulden Sie dem Finanzamt noch Einkommensteuer, haftet der Ehegatte dafür. Aber nur, wenn Sie gemeinsam veranlagt sind. Bei Einkommensteuer-Schulden gehen Sie also vor der Privatinsolvenz zum Steuerberater. Er wird für Sie die getrennte Veranlagung beantragen oder eine getrennte Zurechnung der Einkünfte. Dann vermeiden Sie die gemeinsame Haftung. Eine Gütertrennung müssen Sie nicht beantragen.

GbR Gesellschafter haften für die gemeinsamen Schulden

Ein anderes Recht gilt, wenn der Schuldner sich mit Geschäftspartnern in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen hat. Geht ein GbR-Mitglied Verpflichtungen im Namen der GbR ein, dann haften alle Gesellschafter gemeinschaftlich, und zwar jeder auf die volle Summe. Bei Darlehnsverträgen oder Leasingverträgen müssen alle Gesellschafter unterschreiben, dann ist die Haftung ohnehin eindeutig.

Die interne Freistellung bei gemeinsam unterschriebenen Darlehn gilt nicht für die Bank

Die interne Freistellung für ein gemeinsames Darlehn bei Privatinsolvenz ist gegenüber den Gläubigern nicht wirksam. Wer aufgrund eines gemeinsamen Darlehns mit einer anderen Person Geld schuldet, kann sich nicht mittels einer internen Vereinbarung von den Schulden befreien. Ich hafte also weiterhin für die fremden Schulden.

Beispiel

Frage eines Mandanten: “Ich bin seit 2 Jahren geschieden. Meine Ex-Frau hat das Haus behalten und zum Ausgleich haben wir in einem notariellen Scheidungsvertrag vereinbart, dass meine Frau die Zahlung der gesamten Hausraten übernimmt. Jetzt hat sie Insolvenz beantragt und die Bank fordert von mir den gesamten noch offenen Darlehensbetrag.”

Leider unwirksam

Trotz notariellem Scheidungsvertrag, in dem der Mann von der Zahlung weiterer Hausraten freigestellt wurde, hat die Bank ihren Anspruch auf Rückzahlung gegen den Mann behalten. Das heißt: Kann die Frau die Kreditraten nicht mehr bezahlen, haftet der Mann trotz interner Freistellung unverändert auf die volle Kreditsumme.

Beide müssen sich entschulden

Eine interne Freistellung der Schuldner untereinander ist den Gläubigern also völlig egal. Das gilt auch bei einer Bürgschaft des Ehegatten. Erfahrungsgemäß lassen Banken in diesen Dingen nicht mit sich handeln, es sei denn, der Bank kann eine ernst zu nehmende Summe (ca. die Hälfte) zur Rückführung des Darlehns angeboten werden. Als Folge muss sich der Mann nun überlegen, ob er sich ebenfalls über eine Privatinsolvenz entschuldet oder er die Ratenzahlung übernimmt. Falls es möglich ist und man das Geld für eine Sonderzahlung aufbringen kann, rate ich zu einer Planinsolvenz, um das Schuldendrama möglichst schnell zu beenden.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Diese Regeln gelten bei Bürgschaften:

Alter Merkspruch: wer bürgt, der wird gewürgt. Im Falle einer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz des Schuldners gehen alle Schulden auf den Bürgen über. Leider kann der Bürge sich nicht aus einer Bürgschaft herausreden. Er haftet ohne Wenn und Aber. Ich rate niemanden eine Bürgschaft zu unterschreiben. Bürgschaften sind nur ganz ausnahmsweise unwirksam. Was mit der Bürgschaft des Ehepartners geschieht, wenn Sie Insolvenz anmelden, können sie sich jetzt denken …

Bürgschaft vom Ehegatten

Oft verlangen die Banken, dass der Partner sich für den Kredit des anderen verbürgt. In guten Zeiten ist so eine Unterschrift auch schnell geleistet und oft will der Bürge dem eigentlichen Vertragspartner nur einen Gefallen tun.

Böses Erwachen für den Bürgen

Allerdings gibt es ein böses Erwachen, wenn der Vertragspartner zahlungsunfähig wird oder in die Insolvenz geht. Dann wird sich die Bank garantiert an den Bürgen wenden und ihn zur Kasse bitten. Der Bürge haftet für fremde Schulden.

Bürge hat keine Chance

Der Bürge hat kaum Gelegenheit, der Bürgschaft zu entkommen. Zwar gibt es eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach das Bürgschaftsversprechen einer wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Person nichtig ist.

Enthaftung ist Ausnahme

Aber dieses Urteil hat sich auf eine Hausfrau ohne jegliches Einkommen und mit zahlreichen Kindern bezogen. Sobald der Bürge bei seiner Unterschrift auch nur über das kleinste Einkommen verfügt, ist das Urteil nicht mehr anwendbar.

Das heißt im Klartext:

Stellt der eigentliche Darlehnsnehmer einen Antrag auf Insolvenzverfahren, gehen seine Bankschulden vollständig auf den Bürgen über. Dem Bürgen bleibt nichts anderes übrig, als zu bezahlen oder sich ebenfalls per Insolvenzverfahren zu entschulden. Der eigentliche Darlehnsnehmer kann den Bürgen auch nicht von den Schulden freistellen, beispielsweise indem er alle Schulden auf sich nimmt.

19 Kommentare

  1. Johanna Torrisi

    Hallo hat mein Mann ein Gewerbe gehabt und möchte jetzt Insolvenz beantragen, jedoch habe ich ein Kredit als Bürge für ihn mitunterschrieben! Heißt es jetzt ich bin mit in der Insolvenz , oder betrifft es nur ihn und der Kredit wird nur auf mich weiter abfallen ??

    • Jörg Franzke

      Hallo, leider haften Sie als Bürge. falls Sie die Schulden daraus ebenfalls loswerden wollen, müssen Sie ein eigenes Insolvenzverfahren durchlaufen.

      • Johanna Torrisi

        Ne ne das wollte ich eben nicht … kein Insolvenzverfahren , sondern einfach weiter zahlen und nicht mit drinn in der Insolvenz !!

  2. Stefanie Bröker

    Hallo
    Ich bin weit vor meiner Eheschließung in das private Insolvenzverfahren gegangen.Nun nach beendigung der Insolvenz möchte das Gericht natürlich die Gerichtskosten haben und belangt meinen Mann dafür,da er ein gutes Einkommen hat.
    Ist das richtig so? Da die Insolvenz doch vor unserer Eheschließung begonnen hat,hat mein Mann doch damit gar nichts zu tun,oder?

    • Jörg Franzke

      Der Mann muss die Kosten nicht übernehmen. Sie müssen dem Gericht darlegen, dass Sie die Schulden und das Verfahren vor der Eheschließung eingegangen sind.

  3. Schmitt Kai

    Hallo ich bin kurz vor Abschluss meines Insolvenzverfahrens im sechsten Jahr. Damals wurde meine Inso inkl. Kostenübernahme der Kategorie 3 für die AWO über die ARGE eingeleitet. Leider wurde das Verfahren nur für mich entsprechend eingeleitet. Da aber meine Ehefrau (Hausfrau) als Bürge, z.Bsp. im Bankenkredit eingetragen war und noch ist, müsste für Sie jetzt wiederum ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden? Auch die Inso Kosten würden wieder anfallen und das Verfahren würde auch wieder 6 Jahre laufen? Wenn ja, was passiert nach meiner Inso-Zeit mit meinem Einkommen als Alleinverdiener, werden hier wiederum mögliche Teile während der Inso meiner Ehefrau gepfändet? Vorab vielen Dank für Ihren Support.

  4. Daniel S.

    Hallo,
    Meine Frau hat voreheliche Schulden gehabt und musste leider ein Insolvenzverfahren eingehen… 2015 läuft die Insolvenz aus… Darf man an mein Einkommen gehen ? Oder darf meine Frau auch etwas verdienen wenn ich z.b 2500€ netto habe ?
    Ich habe mit den Schulden rein garnichts zu tun…
    Lg
    Daniel

  5. eichen thomas

    ….sehr geehrter hr.franzke…
    ich habe durch ehemalige selbsständigkeit eine menge an schulden.
    diese sind größtenteils im zeitraum 1992 bis 1995 entstanden.
    ab 1997 bin ich wieder angestellt.
    bis heute versuchen die gläubiger mittels ev abgabe an ihr geld zu kommen.
    jetzt möchte ich in die pi gehen um einen schluss zu ziehen.
    meine frage wäre wie verhält es sich mit meiner lebensversicherung die ich ca.1999/2000 an meine frau abgetreten habe weil sie mich bis dato immer unterstützt und alle kosten die im haushalt anstehen von ihrem geld verauslagt hat??
    hat der th zugriff darauf und kann diese versicherung kündigen um sich vom rückkaufswert zu bedienen??
    vielen dank…in erwartung ihrer anwort…

    • Jörg Franzke

      Weil die Abtretung der Lebensversicherung 15 Jahre zurückliegt, ist die Übertragung nicht anfechtbar. Aber: Die Abtretung ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der Lebensversicherungsgesellschaft angezeigt wurde. Es kommt auf das Datum der Abtretungsanzeige an.

  6. Werner Dagmar

    Mein Mann will in die Privatinsolvenz. Ich bekomme eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Eintritt in Rentenalter in Höhe von 1123,-€ da ist auch schon eine Pfändung runter.. Kann mein Einkommen bei der Pfändungsfreigrenze angerechnet werden.

    • Jörg Franzke

      Nein, Ihr Einkommen wird nicht mit hinzugerechnet.

  7. Inna Morland

    Hallo an alle. Habe ein Kredit aufgenommen und meine ex frau hat auch mit unterschreiben. Ist sie jetzt auch mit mir automatisch insolvenz ortmann nicht??

    • Jörg Franzke

      Sie ist nicht automatisch in der Insolvenz, aber Ihre Frau ist ebenfalls pleite.

  8. A.H.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    im Januar diesen Jahres endete meine Wohlverhaltensphase.
    Aufgrund einer Behinderung und ohne Berufsabschluss war ich schwer vermittelbar und die Hälfte der Zeit ohne Erwerbstätigkeit.
    Ebenfalls im Januar diesen Jahres absolvierte ich erfolgreich mit sehr guten Noten die Externen-Prüfung der IHK und habe nun einen Kfm. Abschluss. Dies führt nun zu einigen Vorstellungsgesprächen.
    Meine Frage: Muss ich, nach Beendigung der Wohlverhaltensphase – und vor Erteilung der Restschuldbefreiung, eine eventuelle Arbeitsaufnahme dem Treuhänder noch mitteilen und werden dann noch Pfändungen durchgeführt bzw. müssen pfändbare Beträge noch abgeführt werden?
    Ich frage, weil ich nicht weiß, wie ich mich hier richtig verhalten soll. Ich möchte ungern einen neuen Arbeitgeber über meine unschönen Finanz. Verhältnisse aufklären müssen.
    Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    A.H.

    • Jörg Franzke

      Mit Ablauf der sechs Jahre ist die zu Beginn unterschriebene Abtretungserklärung erloschen. Also hat der Insolvenzverwalter kein Recht mehr auf pfändbares Einkommen. Rein vorsorglich würde ich ihm aber mitteilen, dass Sie eine neue Anstellung gefunden haben, falls bis dahin das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist. Es wird nichts passieren. Die Bewerbungsbemühungen usw. müssen Sie nicht mitteilen.

  9. Stefan SE

    Hallo Herr Franzke,
    leider muss ich Sie wieder einmal bemühen:
    Vorgestern ging mir eine E-Mail des Insolvenzverwalters zu, in der ich aufgefordert werde, ihm die Lohnsteuererklärung 2020 zukommen zu lassen bzw. die dafür notwendigen Unterlagen. Jetzt habe ich an Sie die Frage, ob das 1) überhaupt rechtens ist, da es meiner Kenntnis nach immer noch ein Steuergeheimnis gibt, und falls ja, 2) zu welchem Zweck diese Unterlagen gebraucht werden.
    Für die Beantwortung dieses Anliegens im Voraus vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    SE

    • Jörg Franzke

      Im Insolvenzverfahren geht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung auf den Insolvenzverwalter über. Sie müssen dem Verwalter also auf jeden Fall die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, das ist eine Obliegenheit. Die Steuererklärung an sich muss der Verwalter selbst ausfüllen. Steuergeheimnis gegenüber dem Insolvenzverwalter gibt es nicht und der Verwalter will bzw. muss ermitteln, ob es einen Erstattungsanspruch gibt, den man zur Masse ziehen kann.

  10. Markus

    Hallo,
    ich würde mich freuen, wenn Sie mir zu folgender Frage eine kurze Auskunft erteilen könnten. Meine Privatinsolvenz wurde mit Erteilung der Restschuldbefreiung abgeschlossen. U.a. war auch ein Immobiliendarlehen mit in die Insolvenz geflossen, das ich gemeinsam mit meiner Ex-Frau abgeschlossen hatte, wobei sie alleinige Eigentümerin der Immobilie ist. Die Bank sieht mich aufgrund der Restschuldbefreiung zwar nicht mehr in der Schuldhaft, will mich aber auch nicht aus dem Kreditvertrag entlassen. Da meine Exfrau schon seit Jahren Alg2 bezieht, wird der Kredit wohl auch nie abbezahlt und der Vertrag auch nicht erfüllt werden. Ist die Bank im Recht? Ich möchte den Kredit gern aus meiner Schufa gelöscht haben, da er, so wurde mir dort gesagt, meine Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst. Was muss ich tun, um dies zu erreichen? Danke!

    • Jörg Franzke

      Das ist eine kniffelige Frage, die ich nicht zuverlässig beantworten kann. Ich vermute, dass Sie einen Anspruch auf Löschung haben. Sie können ja mal zur Verbraucherzentrale gehen, dort hat man viel Erfahrung mit der Schufa.