Bevor wir Ihre Privatinsolvenz beantragen, müssen wir mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Schuldenvergleich versuchen. Diesen Schuldenvergleich nennt man: außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan und ist gesetzlich vorgeschrieben. In den allermeisten Fällen scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan. Aber für Sie ist das sogar vorteilhaft, denn nach dem Scheitern des Schuldenbereinigungsverfahrens dürfen Sie die Privatinsolvenz anmelden.

Ablauf der Schuldenbereinigung

Nachdem Sie uns mit der Privatinsolvenz beauftragt haben, werden wir die außergerichtliche Schuldenbereinigung für Sie durchführen. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein gesetzliches Muss. Ohne dieses Verfahren wird das Gericht die Privatinsolvenz nicht eröffnen. Aber Sie haben kein großes Interesse, dass die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan annehmen. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist eher ein formelles Erfordernis, an dem man sich nicht lange aufhält, sondern möglichst schnell abhakt.

Den Gläubigern etwas anbieten

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren bedeutet, dass wir den Gläubigern einen Teilzahlungsvergleich anbieten müssen. Das Verfahren ist streng formal. Wir müssen hierzu gesetzlich vorgeschriebene Formulare verwenden, die Bestandteil des Insolvenzantrages sind.

Ihr Angebot: pfändbares Einkommen

Letztendlich bietet man den Gläubigern genauso wie später in der Privatinsolvenz Ihren jeweils pfändbaren Einkommensanteil für die nächsten drei Jahre an. Eine Verkürzung so wie bei der Privatinsolvenz ist beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nicht möglich.

Erfolgsaussichten sind gering

Die Aussichten, dass ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erfolgreich ist und damit eine Privatinsolvenz verhindert, sind nicht sonderlich hoch. Die Erfolgsaussichten liegen im Promillebereich.

Aber Scheitern ist erwünscht

Sollte der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan zustande kommen, müssten Sie  jeden Monat neu den pfändbaren Teil Ihres Einkommens berechnen und den Gläubigern überweisen. Das kann sehr aufwendig für Sie sein. Die Gläubiger sind  außerdem berechtigt, in Ihre Einkommensnachweise und Steuererklärung einzusehen.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung ist Pflicht

Zunächst entwerfen wir auf dem amtlichen Formular den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Diesen Plan übersenden wir den Gläubigern und bitten um Zustimmung. Stimmen einige Gläubiger für den Schuldenbereinigungsplan, muss das Gericht eine weitere Schuldenbereinigung versuchen.

In der gerichtlichen Schuldenbereinigung schreibt das Gericht die Gläubiger an und bittet diese um Zustimmung. Dazu benutzt es ebenfalls ein bestimmtes Antragsformular. Dieses müssen wir dem Gericht versandfertig liefern.

Stimmt erneut die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen und Summen zu, erlässt das Gericht einen Beschluss. Der Beschluss ersetzt die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger. Das heißt, das Gericht setzt sich über die Ablehnungen hinweg und zwingt die Gläubiger, den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan anzunehmen.

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