Privatinsolvenz anmelden mit diesem Online-Formular ist besonders leicht. Sie können die Privatinsolvenz bequem von zu Hause aus in Gang bringen. Sie müssen keinen Anwalt aufsuchen und keine Beratungsstelle. Es genügt, wenn Sie uns über das Formular einige Daten zur Verfügung stellen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Insbesondere füllen wir den offiziellen, rund 50 Seiten umfassenden Eröffnungsantrag auf die Privatinsolvenz für Sie aus und sorgen dafür, dass das Gericht das Insolvenzverfahren schnellstmöglich eröffnet. Schiefgehen kann nichts. Das Kanzlei-Team steht hinter Ihnen. Sie profitieren von unserer Erfahrung aus rund 15.000 Insolvenzberatungen.

Die Nutzung des Online-Formulars ist für Sie kostenfrei. Am Ende des Formulars können Sie wählen, ob Sie uns direkt beauftragen oder lediglich ein Angebot erhalten möchten. Sollen wir Ihnen nur ein Angebot zukommen lassen, gehen Sie keine finanzielle Verpflichtung ein, wenn Sie das Formular abschicken. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

FAQ wie Sie Privatinsolvenz anmelden

Eröffnungsantrag ist ausgefüllt, wie gehts weiter?

Nachdem wir uns das Online-Formular für die Privatinsolvenz angesehen haben, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.  Sie erhalten von uns eine kleine „Hausaufgabenliste“, was Ihrerseits noch zu erledigen ist und welche Unterlagen wir von Ihnen für den Antrag auf Privatinsolvenz benötigen.

Danach schreiben wir die Gläubiger an und fragen nach dem aktuellen Schuldenstand. Nachdem dieser geklärt ist, müssen wir ein sogenanntes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen.

Das alles dauert zwei bis drei Monate. Sind wir damit fertig, übersenden wir Ihnen den fertigen Insolvenzantrag als PDF oder Post. Diesen bitte überprüfen und unterschreiben. Danach bitte an uns auf dem Postwege zurück. Wir reichen den Insolvenzantrag für die Privatinsolvenz  bei Gericht ein und sorgen dafür, dass das Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet wird. Falls gewünscht, werden wir mit dem Insolvenzverwalter ein Vorgespräch führen. 

Sie haben die Möglichkeit, dass Sie mir Ihr Formular für den Insolvenzantrag  zunächst nur unverbindlich übersenden und ich Ihnen ein Kostenangebot unterbreite. Zusätzlich biete ich Ihnen an, dass ich Sie unverbindlich anrufe und wir den Insolvenzantrag kurz besprechen. Hierzu bitte die Optionen oben ankreuzen.

Wie geht Privatinsolvenz anmelden?

Für die Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz genannt, müssen Sie einen Anwalt oder einen Schuldenberater beauftragen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Anwalt oder Schuldenberater vor der Privatinsolvenz eine außergerichtliche Einigung versuchen muss. Hierzu unterbreitet der Anwalt den Gläubigern ein Vergleichsangebot, wie sich die Schulden anderweitig und ohne Insolvenz regulieren lassen. Erst nachdem die außergerichtliche Einigung gescheitert ist, darf der Anwalt Ihre Privatinsolvenz vorbereiten anmelden. Die Anmeldung der Privatinsolvenz erfolgt mit dem Formular: Antrag auf Verbraucherinsolvenz. Der Antrag muss vollständig und richtig sein. Die Gerichte sind sehr pingelig und sehr formalistisch. Jeder Formulareintrag muss mit einem Beleg ergänzt werden. Trägt man in das Formular unter anderem sein P-Konto ein, muss man einen Kontoauszug beifügen, usw. Wesentlicher Bestandteil des Antrages auf Verbraucherinsolvenz ist das Gläubiger-Verzeichnis. Dort tragen Sie bitte ein, wem Sie Geld schulden. Besser einen Gläubiger zu viel, als einen vergessen.

Wann muss ich Privatinsolvenz anmelden?

Wann Sie die Insolvenz anmelden müssen, richtet sich danach, ob Sie die Insolvenz für sich selbst als Privatperson oder Einzelunternehmer anmelden wollen. Oder für Ihre GmbH oder UG als Geschäftsführer. Als Privatperson besteht keine Pflicht zu einem Insolvenzantrag. Sie können die Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz beantragen, um die Schulden abzustreifen. Aber Sie müssen nicht. Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG besteht hingegen eine strenge Insolvenzantragspflicht. Die Geschäftsführung muss die Insolvenz anmelden, sobald die GmbH oder UG zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Wie den Antrag auf Privatinsolvenz vorbereiten?

Die Anmeldung der Insolvenz bedarf einiges an Vorbereitung. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, dürfen Sie nicht mehr so wie bisher über Ihr Vermögen und Einkommen verfügen. Der unpfändbare Anteil bleibt Ihnen, den Rest vereinnahmt der Insolvenzverwalter. Gut zu wissen, was pfändbar ist und was nicht. Hier die wichtigsten Ratschläge, wie Sie sich auf die Anmeldung des Insolvenzverfahrens vorbereiten. Die ersten Maßnahmen für die Privatinsolvenz:

Der Tipp mit dem neuen Konto gilt für alle Verfahren, also Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz oder Firmeninsolvenz. Sind Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler, müssen Sie die Insolvenz zusätzlich vorbereiten. Die Vorbereitung richtet sich danach, ob Sie selbstständig bleiben wollen oder die Selbstständigkeit aufgeben. Je nachdem bietet die Regelinsolvenz einige interessante Spielarten, wie Sie mit Ihrem Gewerbe möglichst ungeschoren durch die Insolvenz kommen. 

Was benötige ich für den Insolvenzantrag?

Für den Insolvenzantrag müssen Sie Ihre Gläubiger kennen. Sie müssen also wissen, welchen Personen, Unternehmen und Behörden Sie Geld schulden. Dabei sind Sie leider auf sich alleine gestellt. Ein allumfassendes öffentliches Verzeichnis, in dem all Ihre Gläubiger gespeichert sind, gibt es nicht. Auch die Schufa speichert nur die Daten von großen Unternehmen. Ist der Gläubiger etwa ein Handwerker oder ein privater Vermieter, ist diese Schuld nicht in der Schufa verzeichnet. Deshalb müssen Sie Ihre Schulden selbst ermitteln, bevor Sie Insolvenz anmelden. Die Höhe der Schulden hingegen lässt sich dann leicht ausfindig machen, indem wir die Gläubiger vor dem Bankrott anmelden anschreiben. 

Welche Insolvenz, wenn ich Konkurs anmelde?

Es gibt drei Arten von Insolvenzverfahren: dieVerbraucherinsolvenz, die Regelinsolvenzund die Insolvenz für juristische Personen. Der Begriff der „Privatinsolvenz“ ist umgangssprachlich und meint zumeist die Verbraucherinsolvenz. Ebenso umgangssprachlich ist der Begriff „Firmeninsolvenz“. Damit kann die Regelinsolvenz gemeint sein oder die Insolvenz für eine juristische Person.

  • Verbraucherinsolvenz: Arbeitnehmer, Erwerbslose, Rentner, Auszubildende. Ehemalige Unternehmer, die weniger als 20 Gläubiger haben
  • Regelinsolvenz: Einzelunternehmer, Freiberufler und ehemalige Unternehmer, die mehr als 20 Gläubiger haben und keine Arbeitslöhne schulden
  • Insolvenz für juristische Personen: Geschäftsführer von juristischen Personen wie GmbH, UG, GmbH & Co KG

Wer kann Privatinsolvenz anmelden?

Insolvenz anmelden kann als Privatperson, Einzelunternehmer oder Freiberufler jedermann, der in Deutschland gemeldet ist. Die Nationalität ist egal. Natürlich muss die Person, die Insolvenz meldet, auch zahlungsunfähig sein. Aber wer meldet eine Insolvenz schon freiwillig an? Kurzum: Insolvenz anmelden kann  jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und dem die Schulden über den Kopf wachsen.

Wie oft kann ich Privatinsolvenz anmelden?

Eine neue Restschuldbefreiung erhält man nur alle 11 Jahre. Zwischen der letzten Restschuldbefreiung und dem neuen Antrag auf Restschuldbefreiung muss also ein Abstand von 11 Jahren sein. Haben Sie also schon einmal eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung durchlaufen, müssen Sie 11 Jahre warten und dürfen erst dann einen neuen Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung stellen. Sollte ein Gläubiger wie das Finanzamt die Insolvenz gegen Sie anmelden, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen einen eigenen Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung stellen.