Regelinsolvenz für Selbstständige aller Art, Verbraucherinsolvenz für Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, usw. – in beiden Fällen wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen. Der Begriff Privatinsolvenz ist umgangssprachlich und meint die Verbraucherinsolvenz.

Für Sie ist folgendes Insolvenzverfahren richtig:

Welches Verfahren man durchlaufen muss, ist vom Ergebnis her betrachtet, egal. In beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. Die beiden Insolvenzverfahren unterscheiden sich jedoch etwas in ihrem Ablauf.

Regelinsolvenz, wenn …

Das Regelinsolvenzverfahren ist für Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (also Freiberufler, Gewerbetreibende, Unternehmer) und für ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen, Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern.

Verbraucherinsolvenz, wenn …

Die Verbraucherinsolvenz hingegen richtet sich an alle anderen Personen, wie Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, usw. Also alle, die nicht in eine Regelinsolvenz müssen. Der Begriff Privatinsolvenz ist umgangssprachlich und meint die Verbraucherinsolvenz.

Privatinsolvenz, wenn …

Das Gesetz hingegen kennt nur die Begriffe: Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz. Mit Privatinsolvenz ist das Insolvenzverfahren einer Privatperson gemeint. Das heißt, die Privatinsolvenz kann sowohl eine Verbraucherinsolvenz als auch eine Regelinsolvenz sein.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Unterschied liegt im Insolvenzverwalter

Während für die Regelinsolvenz die ausgeschlafenen, sehr professionellen Insolvenzverwalter den Schuldnern auf die Nerven gehen, bestellen die Gerichte für die Verbraucherinsolvenz die dummen Insolvenzverwalter ein. Der dumme Insolvenzverwalter für die Verbraucherinsolvenz wird weitaus weniger bohren. Das ist ein großer Vorteil für den betroffenen Schuldner und sein Umfeld.

Weiterer Unterschied: Die Verbraucherinsolvenz eröffnet das Gericht sofort. Der Regelinsolvenz hingegen ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren vorgeschaltet, das durchschnittlich drei Monate andauert. Erst danach eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.

Trotzdem hat der Schuldner bei der Regelinsolvenz keinen Zeitverlust. Die Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz dauert länger, weil dieser zwar keine vorläufige Insolvenz vorgeschaltet ist, aber das Schuldenbereinigungsverfahren.

Im Ergebnis ist die Verbraucherinsolvenz etwas entspannter als die Regelinsolvenz. Wenn es passt, versuchen Sie in die Verbraucherinsolvenz zu kommen. Falls dies aber nur mit großem Aufwand möglich ist, dann verzichten Sie darauf und nehmen die Regelinsolvenz als zweitbeste Lösung.

47 Kommentare

  1. Hans-Joachim Schmidt

    Hallo Herr Franzke,
    momentan könnte ich die Gläubiger auf unter 20 bringen um eine Regelinsolvenz zu verhindern.
    Was wäre wenn im Laufe der Verbraucherinsolvenz weitere Gläubige hinzukämen? (Evtl durch aufkommende Stornos)
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Dann bleibt es eine Verbraucherinsolvenz.

      Antworten
  2. Jan L.

    Hallo Herr Franzke.
    Ich bin selbständig seit weniger als drei Jahren und zusätzlich Teilzeitangestellter. Selbständig im Bereich Handel und Design. Meine Schulden, die ich nicht mehr abzahlen kann ergeben za 5500 Euro und verteilen sich auf DREI Gläubiger (Bankkredit 3000 und Anwaltskosten 2500). Da die Schuldenlast und Monatsraten Entwicklung des Geschäfts unmöglich gemacht haben, beantrage ich zurzeit noch ALG II zur Aufstockung.
    Gewerbe schließen möchte ich nicht. (an sich ist das ehe Hobby-Gewerbe mit höchstens ein Paar Hundert Euro Gewinn im Monat. KEINE offene Lieferanten Rechnungen oder nicht erfüllte Kundenbestellungen)
    Besteht für mich die Möglichkeit eines Privatinsolvenzverfahrens?
    Wer könnte für mich eine Ratenlose Stundung für ein Jahr aushandeln um Insolvenz allgemein zu verhindern?
    Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sie müssen keinen Insolvenzantrag stellen, bei 5.500 EUR Schulden wäre das auch etwas voreilig. Eröffnen Sie zumindest ein P Konto, damit man dieses nicht pfänden kann. Dann versuchen Sie einen Vergleich. Scheitert dieser, können Sie immer noch in die Insolvenz gehen.

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  3. Roland Lott

    Ich war im Jahre 2002 für 1 Jahr selbständig, habe aus dieser Zeit noch Schulden und zwischenzeitlich haben sich weitere Schulden bei insgesamt mehr als 25 Gläubiger angehäuft. Muss ich in die Regelinsolvenz oder kann ich wegen der lang zurückliegenden Zeit der Selbständigkeit jetzt Verbraucherinsolvenz anmelden?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, es geht streng nach dem Gesetz und damit sind Sie ein Fall für die Regelinsolvenz.

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  4. Max Bartmann

    Hallo Herr Franzke,
    kurzer Sachverhalt bevor ich sie telefonisch für die Erstberatung buche :-): bin Freiberufler – seit einigen Jahren (e.Kfm.), war die letzten beiden Jahre angestellt und bin seit 3 Monaten arbeitslos. Ich bekomme ab März den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
    Ich habe < 20 Gläubiger und ca. 300 TEUR aus Privatdarlehen inkl. EST Forderungen des Finanzamts ( 20 TEUR).
    Kann ich eine Verbraucherinsolvenz-Planverfahren angehen (Kopf- und Summenmehrheit wäre vorhanden)? Oder muss ich automatisch in die Regelsinolvenz als Freiberufler (e.Kfm.)?
    Vielen Dank vorab!
    Gruss
    M.B.

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    • Jörg Franzke

      Ein Insolvenzplanverfahren kann bei Ihnen durchaus sinnvoll sein. Als ersten Schritt müsste man das Insolvenzantragsverfahren durchlaufen. Danach im eröffneten Insolvenzverfahren einigt man sich mit dem Insolvenzverwalter über die Freigabe Ihrer selbständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale. Als dritten Schritt erarbeitet man einen Insolvenzplan und lässt die Gläubiger abstimmen. Wenn eine Mehrheit bereits vorhanden ist, dürfte einer schnellen Entschuldung nichts im Wege stehen.

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  5. Westerbarkey, Katja

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    danke für Ihre tolle Seite und die Möglichkeit, sich schon mal einen „kleinen“ Rat vorab zu holen!
    Folgende Situation:
    mein Lebensgefährte ist seit mehreren Jahren als selbständiger Handwerker (1-Mann-Betrieb) tätig. Aufgrund einiger widriger Umstände (zahlungsunwillige Kunden, Mobbing in einer Firma, für die er als Subunternehmer tätig war, anschließender Burn-Out und 3 Monate ohne jeglichen Verdienst) haben sich mittlerweile ziemliche Schulden angehäuft, insgesamt ca. 17.500 Euro, verteilt auf 5 Gläubiger. (4000,- Dispo bei der Hausbank, 6000,- Kredit bei der KfW, 2400,- Finanzamt, 2000,- Gewerbesteuer bei der Stadt und der Steuerberater mit ebenfalls ca. 2000,- . )
    Seit Juni letzten Jahres hat er nun eine Teilzeitanstellung (80%-Stelle) mit einem Nettoverdienst von mittlerweile ca. 1450 Euro monatlich, das Handwerksgewerbe läuft nur noch nebenher mit einigen kleineren Aufträgen pro Jahr.
    Grundsätzlich möchte er das auch gern weiterhin so betreiben, weiß aber momentan keinen Ausweg, der ganzen Schulden Herr zu werden.
    Wäre eine (zeitweilige) Abmeldung des Gewerbes und anschließende Privatinsolvenz der richtige Weg? Käme evtl. ein Insolvenzplanverfahren in Betracht, wenn die Möglichkeit bestünde, daß ich ihm dafür 2000-3000 Euro zur Verfügung stellen würde ?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Mit freundlichen Grüßen
    K.W.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, Ihr Freund sollte das Gewerbe abmelden und zunächst einmal mit Hilfe einer Privatinsolvenz seine finanziellen Verhältnisse neu ordnen. Danach kann er sich ja wieder selbständig machen. Ein Insolvenzplan ist denkbar, aber 3.000 EUR dürfte zu wenig sein.

      Antworten
  6. Karola Bertrams

    Hallo Herr Franzke,
    ich war für ca.1Jahr selbständig,habe aus dieser Selbständingkeit noch eine Steuerrückerstattung von ca.10000€ zu erwarten.Das Gewerbe wurde vor ca.6Monaten abgemeldet.Nach dem Gewerbe war ich noch einige Monate als Angestellter tätig.
    Nun bin ich gerade in die Verbraucher also Private Insolvenz gegangen.
    Meine Frage:
    Können die 10000€ Steuerrückerstattung aus der selbständigen Tätigkeit an die Gläubiger der Privaten Insolvenz verteilt werden,also einbehalten werden?
    Das Startkapital 50000€ um das Gewerbe damals zu eröffnen habe ich mir von einem Bekannten geliehen,muss diese auch noch zurückzahlen.Ich würde Ihm gerne die 10000€ aus der Steuerrückerstattung zukommen lassen.Gibt es da irgendeine Möglichkeit das er zumindest die 10000€ schon mal bekommt?
    Sicherlich eine schwierige Frage auch für Sie.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen,und sage schon mal Herzlichen Dank!
    LG Karola

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  7. Ina L.

    Guten Abend Herr Franzke,
    ich war in den letzten 7 Jahren selbständig in der Gastronomie. Nach einer Steuerprüfung wurde die Buchhaltung verworfen und meine Umsätze geschätzt. Diese ganze Prozedur fing vor 2,5 Jahren an. Im Februar 2017 gab ich mein Geschäft auf. Heute bekam ich die Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt zugestellt. Der Betrag beläuft sich auf über € 90000,-. Ich werde um eine Insolvenz nicht herum kommen. Können Sie mir bitte sagen, welche Insolvenz in meinem Fall greift?
    Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie mehr als 20 Gläubiger haben oder Arbeitslöhne schulden oder Sozialversicherungsbeiträge, ist es eine Regelinsolvenz. Falls nicht, eine Privatinsolvenz.

      Antworten
  8. Natali M

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich war Inhaberin einer GmbH & Co. KG für diese hatte ich 2013 Insolvenz gemeldet, die wegen Mängel an Masse abgewiesen wurde und die Firma wurde aus dem HR gelöscht. Letztes Jahr habe ich dann eine Forderung vom Finanzamt von 13.000€ für Lohnsteuer und Umsatzsteuer bekommen. Die restlichen ca. 30.000€ Schulden von ca. 10 Gläubigern laufen auf mich als Privatperson. Ist es der Fall für Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das wäre eine Verbraucherinsolvenz. Sie waren zwar selbständig, aber Sie haben weniger als 20 Gläubiger und schulden keine Arbeitslöhne.

      Antworten
  9. M.R.

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    ich möchte aktuell einen Gesellschafteranteil an einer GmbH verkaufen und den Erlös zur Tilgung eines Privatdarlehens bei einer nicht Verwandten Person tilgen.
    Ich scheide als Gesellsch./GF entsprechend aus.
    Danach möchte ich meine 2 weiteren Einzelunternehmen, wovon eines Schulden sammelt, abmelden und in Privatinsolvenz gehen.
    Kann mir der Verkauf der Anteile auf die Füße fallen?
    Bzw. Welchen Zeitraum sollte man vergehen lassen zwischen Verkauf und Insolvenz.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Der Verkauf der Gesellschaftsanteile wird Ihnen nicht auf die Füße fallen, wenn ein angemessener Gegenwert in Form des Kaufpreises zu Ihnen fließt. Erfährt der Insolvenzverwalter allerdings davon, dass Sie ein privates Darlehn getilgt haben, dann wird der Insolvenzverwalter die Tilgung anfechten und zurückfordern. Den Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile dürfen Sie maßvoll verbrauchen.

      Antworten
      • R.M.

        Sehr geehrter Herr Franzke,
        nocheinmal ein dickes Lob für Ihre Seite und ihre gelassene Art bei der Telefonberatung. nimmt viel Angst vor dem nicht ganz einfachen Schritt in die Insolvenz. Dies hätte ich schon viel eher machen sollen.
        Eine Frage noch zum erwähnten „maßvoll verbrauchen“ von Guthaben.
        Muss man dies anhand Belegen nachweisen? Gibt es hierzu monatliche Pauschalen?
        Ich habe ein kleines Kind und regelmäßig Ausgaben für Schule, Kleidung etc.
        Ich möchte nicht in den Vorwurf der Verschwendung geraten aber auch die „Kriegskasse“ nicht gänzlich leeren.
        Vielen Dank

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Sie müssen keine Belege aufbewahren. Wenn Sie Ihren Kostenaufwand wie bisher fortführen, dann ist alles in Ordnung. Wenn Sie also bisher beispielsweise von 2.500 € monatlich gelebt haben, wird niemand etwas sagen, wenn Sie diesen Betrag monatlich verbrauchen.

          Antworten
  10. Arne

    Hallo,
    Ich bin hauptberuflich angestellt und betreibe einen handwerksähnlichen Nebenerwerb, der ca 1500 Euro im Jahr abwirft.
    Jetzt habe ich privat 19 Gläubiger und über 20000 Euro schulden.
    Die Schuldenberatung rät mir zum Insolvenzverfahren.
    Welches kommt denn bei mir in Frage?
    Das Kleingewerbe trägt nicht zu den Schulden bei und wird von mir allein geführt.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Solange Sie das Kleingewerbe betreiben, wäre es immer eine Regelinsolvenz. Falls Sie sich entscheiden, das Gewerbe abzumelden, dann ist es eine Verbraucherinsolvenz. Ich würde Ihnen empfehlen, das Gewerbe vorübergehend abzumelden und dann eine Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Später im Insolvenzverfahren können Sie das Gewerbe wieder anmelden.

      Antworten
  11. Tom

    Hallo,
    ich befinde mich seid 17 Monaten in der Regelinsolvenz.
    Werde ich bei der Beendigung der Wohlverhaltensphase informiert und wie erhalte ich eine Übersicht der Zahlungen/ Vorderungen?
    Mfg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Wohlverhaltensphase beginnt mit dem Schlusstermin. Dieser wird Ihnen bekannt gegeben. Eine Abrechnung erhalten Sie nicht, denn die Insolvenzmasse ist ein für Sie fremdes Vermögen, auch wenn man es Ihnen weggenommen hat.

      Antworten
  12. MikeL

    Hallo. Ich bin seit 14 Monaten selbstständig. Ich habe Privat ca. 23.000€ Schulden. Geschäftlich ca. 2.000€. Insgesamt ca. 19 Schuldner +/- 2-3. Ich war 10 Wochen im Krankenhaus, ein Grund für meine finanziellen Schwierigkeiten. Eine Rückzahlung meiner Schulden halte ich für nicht möglich. Ein Freund meinte zu mir, ich soll die Regelinsolvenz anstreben, da die Privatinsolvenz sich ewig lange ziehen kann, wenn ein Gläubiger nicht antwortet. Stimmt das? … Meine Schufa ist (noch) gut… auch wenn ich kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehe. Ich wollte nächste Woche mein Gewerbe abmelden und Hartz 4 Beantragen. Soll ich mir jetzt schon ein P-Konto besorgen? Wie kann ich verhindern, dass das Hartz 4 Geld gepfändet wird? Erfülle ich überhaupt die Vorraussetzungen für eine Privatinsolvenz?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Laufzeit einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz ist die gleiche. Melden Sie also das Gewerbe ab und beantragen Sie ALG II, damit Sie nicht in Mietrückstand geraten. Sie können dann die Privatinsolvenz angehen.

      Antworten
  13. Uwe Zoschke

    Hallo,
    ich bin seit Mai 2016 Rentner. Hatte mich beim Finanzamt ab November 2017 als Kleinunternehmer angemeldet.
    In 2004 musste ich eine Regelinsolvenz beantragen. Diese wurde mir vom hiesigen Finanzamt zunichte gemacht. Ich konnte mir keinen Anwalt leisten und das war´s dann. Keine Restschuldbefreiung.
    Das Finanzamt war seinerzeit der einzige Gläubiger, von insgesamt wenigen, der quasi Einspruch einlegte.
    Das Finanzamt schickt gerade Pfändungen ins Blaue, ohne daß ich mit irgend jemandem davon in einer geschäftlichen Beziehung stehe. Sie machen mir das Leben wirklich zur Hölle.
    Ich habe ein P-Konto.
    Gerade Heute sagte mir ein Mitarbeiter des Finanzamtes das alle Beträge oberhalb des Pfändungsfreibetrags abgeführt werden müssen. War mir bekannt.
    Auf meine Frage, daß es doch alles Beträge sind die ja noch versteuert werden müssen, sagte er, es stehe so im Gesetz und so wird es gemacht. Das war mir jetzt nicht bekannt.
    Auf meine Bemerkung, daß ich direkt in die Pleite marschieren würde, kam nur, ich hätte ja auch andere Möglichkeiten.
    Damit meinte er die Schuldnerberatung und/oder eine erneute Insolvenz.
    Was empfehlen Sie mir jetzt zu tun und in welcher Reihenfolge.
    Da will ein Mensch arbeiten und das Finanzamt verwehrt es einem aber.
    Wirklich merkwürdige Gesetzgebung, wenn es denn so ist.
    Vielen Dank für einen Antwort bereits im Vornherein
    mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider hat das Finanzamt (fast) immer recht und so ist es auch hier. Wenn Ihnen damals die Restschuldbefreiung versagt wurde, können Sie erst nach 10 Jahren wieder eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung durchlaufen. Also lohnt es sich für Sie nicht, wenn Sie mehr als über die Pfändungsgrenze verdienen.

      Antworten
  14. M.Hartig

    Ich war bis vor einem Monat selbstständig,habe 27 Gläubiger.
    Kann ich eine Privatinsolvenz machen?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das können Sie.

      Antworten
  15. Uwe Langen

    Hallo,
    letztes Jahr wurde mein Regelinsolvenz verworfen weil ich angeblich eine Einkommenserklärung nicht abgegeben haben soll was ich aber habe. Widerspruch usw. keine Chance. 2018 wäre mein Indolenz normal erdig.
    Jetzt laufen mir die Gläubiger die Türe wieder ein das mich fertig macht bei 50.000 € Schulden.
    Was kann man da tun jetzt ?
    Das Finanzamt kommt an und will Geld. Stelle ein Antrag auf Stundung der abgelehnt wird. Grund sei das ich ja die letzten fünf Jahre keine Steuer abgegeben habe. Bin aber seit fünf Jahren in ALG II.
    Die wollen Einkommenssteuer sogar aus 2009 was schon über 10 Jahre her ist.
    MfG
    Langen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie. Ihnen ist bis auf weiteres der Zugang zu einem zweiten Insolvenzverfahren verwehrt und die Gläubiger inklusive Finanzamt dürfen weiterhin gegen Sie vollstrecken. Vielleicht gelingt es Ihnen, die Situation in Zukunft etwas gelassener zu sehen. Man kann Ihnen von dem Wenigen was Sie haben, nichts wegnehmen.

      Antworten
  16. Basti

    Ich habe mich letzten Monat Selbstständig gemacht, meine Schulden kommen aber aus rein privater Sache es müssten ca. 25 Gläubiger sein. Muss ich eine Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz machen?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sie müsssen die Regelinsolvenz machen.

      Antworten
  17. Anna

    Mein Partner war vier Jahre selbständig und ist jetzt wieder in einer Festanstellung seit Januar. Es sind in den vier Jahren Selbständigkeit Steuerschulden angefallen( Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, ABER KEINE Lohnsteuer). Die Steuerschuld beim Finanzamt ist so hoch, dass er sie nicht begleichen kann und das Finanzamt lässt sich nicht auf eine Ratenzahlung ein, ein Kredit wurde auch abgelehnt. Ansonsten gibt es keine weiteren Gläubiger. Kann er in die Verbraucherinsolvenz oder muss er eine Regelinsolvenz beantragen?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Ihr Mann mehr als 19 Gläubiger hat oder Arbeitslöhne oder Sozialabgaben schuldet, dann muss er eine Regelinsolvenz beantragen, ansonsten eine Verbraucherinsolvenz. Gerne helfe ich Ihrem Mann dabei.

      Antworten
  18. Lie

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe in den letzten Jahren 15000€ Schuld an das Finanzamt zurückgezahlt, um da Schuldenfrei zu sein. Nun sind noch 18 Gläubiger aus privatem Bereich übrig, mit ca 30.000€. Ab nächsten Monat habe ich eine Festanstellung und wollte eigentlich das Gewerbe „ruhen lassen“. Dann habe ich keine Einkünfte aus einem Gewerbe. Reicht das aus, für die Privatinsolvenz oder muss ich das Gewerbe abmelden? Und ist es realistisch, dass ich mit 10.000€ vielleicht sogar durch einen Vergleich ohne Insolvenz Erfolg haben kann? Die Schulden sind alle aus einer langen Krankheitsphase von vor 10 Jahren…
    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort
    A Liebertz

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider sind die Aussichten auf einen außergerichtlichen Vergleich aussichtslos. Deshalb rate ich Ihnen zu einer Privatinsolvenz. Sie können das Gewerbe angemeldet lassen. Wahrscheinlich wird der Insolvenzverwalter das Gewerbe aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn die Umsätze nicht hoch sind. Sparen Sie sich die 10.000 EUR, beantragen Sie ein Insolvenzverfahren und Sie werden feststellen, dass die Folgen gar nicht so schwer sind.

      Antworten
  19. Martin S

    Ich habe Schulden aus meiner vorherigen Selbstständigkeit sowie private Schulden. Die Selbstständigkeit habe ich aufgegeben und das Gewerbe angemeldet.
    Ich beziehe nur eine Erwerbsfähigkeitsrente.
    Allerdings bin ich alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die GmbH ist nicht verschuldet.
    Muss ich Regel- oder Privatinsolvenz beantragen?
    Darf ich die GmbH vor Eintritt in die Insolvenz verkaufen wenn dafür ein angemessener Preis bezahlt wird und dieser zur Abzahlung der Schulden genutzt wird?
    Können Sie dabei ggf. auch helfen?
    Vielen Dank für ihre Hilfe.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie mehr als 19 Gläubiger haben, ist es eine Regelinsolvenz, falls nicht eine Verbraucherinsolvenz. Die dürfen die GmbH-Anteile verkaufen. Gehen Sie dazu zu Ihrem Steuerberater, er soll Ihnen eine kurze, schriftliche Einschätzung geben, wie viel die GmbH wert ist. Zu diesem Preis verkaufen Sie die GmbH an einen Dritten. Das Geld muss über Konten fließen. Schulden verrechnen funktioniert nicht. Dann geben Sie das Geld maßvoll für den Lebensunterhalt aus. Das dauert eine Weile. Deshalb melden Sie die Insolvenz erst später an.

      Antworten
  20. Christian

    Hallo Herr Franzke, ich bin selbst. Kurierfahrerin und werde demnächst Insolvenz beantragen, da mein bester Kunde dies ebenfalls getan hat. Ob Regel oder Verbraucher weiss ich noch nicht. Einer meiner bisherigen Kunden würde mich auf 450.- Basis zzgl. der steuerfreien km-Pauschale gerne weiter beschäftigen. Da ich mit dem km-Geld (eigenes Fahrzeug) über den monatlichen Pfändungsfreibetrag kommen würde, wäre jetzt meine Frage, ob diese km-Pauschale gepfändet werden kann oder nicht bzw. ob dieser Betrag vor Pfändung geschützt werden kann? Ebenso interessant wäre die Frage, was passiert, wenn während der Insolvenz ein weiterer Gläubiger hinzu kommen würde? Vielen Dank für die Antwort!
    Gruss Sabrina

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn während der Insolvenz ein alter Gläubiger hinzukommt, übersenden Sie die Rechnung einfach dem Insolvenzverwalter und das wars. Wenn Sie während der Insolvenz aber neue Schulden machen, dann wäre das doof, diese Schulden müssen wieder vollständig bezahlt werden.
      Wenn Sie ab sofort als Arbeitnehmerin angestellt sind, wenn Sie weniger als 19 Gläubiger haben und keine Arbeitslöhne schulden, dann beantragen Sie die Verbraucherinsolvenz. Sie können davon ausgehen, dass die km-Pauschalen pfändungsfrei sind.

      Antworten
  21. Chrissy

    Ich war nur ein halbes Jahr selbstständig, im Jahr 2014. Daraus sind nur meine eigene Krankenkassengebühren als Schulden vorhanden. Insgesamt habe ich aber 40 Gläubiger und Schulden von knapp 45 000€. Was wäre für mich der beste weg, privat-o. Regelinsolvenz? Ich bin alleinerziehende mit 2 Kindern.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das wäre bei Ihnen die Regelinsolvenz. Sollten Sie unbedingt angehen, damit Sie endlich wieder ein schuldenfreies Leben führen können.

      Antworten
  22. Carmen K.

    Guten Tag,
    auf Grund meiner GmbH-Firmeninsolvenz muss ich 2 Gläubiger (Banken) aus selbstschuldnerischen Bürgschaften befienen, was ich nicht kann (350.000€). Ist dies hier eine Regelinsolvenz oder kann ich eine verbraucherinsolvenz erreichen? Wie hoch müsste die Quote für die Planinsolvenz sein?
    Vielen Dank.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das wäre bei Ihnen eine Verbraucherinsolvenz, aber darauf kommt es heutzutage gar nicht mehr an, weil die Verfahren nahezu identisch vom Gesetzgeber angeglichen wurden. Die Quote für die Planinsolvenz richtet sich nicht nach der Höhe der Schulden, sondern nach Ihrem Einkommen. Die Planinsolvenz muss die Gläubiger besser stellen, als die reguläre Insolvenz. Als Faustregel gilt eine Sonderzahlung von 10.000 € als aussichtsreich.

      Antworten
  23. tom

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe aus einer gemeinsamen Firma ca. 170.000 Euro schulden. Mein damaliger Partner ist mit 150.000 Euro abgehauen. Ich bin als Schuldner bei den Banken gelistet. Als Selbständiger und das würde ich gerne bleiben, habe ich aber das Problem, dass ich alle 2 Jahre eine EV abgeben muss.
    Kurz und knapp:
    P Konto vorhanden
    8 Gläubiger, darunter meine Ex-Frau bzgl. Unterhalt (narzisstische Persönlichkeitsstörung, kein Vergleich möglich)
    Überwiegend Altlasten von 2009 bis 2012 bei 2 Banken und beim Arbeitsamt 2016 eine Rückzahlung. Kein Vermögen vorhanden. Keine Probleme mit dem Finanzamt oder der Krankenkasse. Unterhalt 3 Kinder wird, wenn auch nicht voll bezahlt und ist geklärt mit der Vorschusskasse. Was würden Sie vorschlagen? hätte eine 3 Person die mir 5000 Euro leihen würde.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, ich würde vorschlagen, dass wir für Sie eine Regelinsolvenz beantragen. Sie bleiben während der gesamten Regelinsolvenz selbstständig. Zu Beginn der Insolvenz wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob er Ihre selbstständige Tätigkeit zugunsten der Insolvenzmasse verwerten kann. Das wird aber nicht der Fall sein, wenn Sie sich geschickt verhalten. Nach der Freigabe können Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit wieder machen, was Sie wollen und beliebig viel Geld verdienen. Sie zahlen dem Verwalter z.B. 100 EUR monatlich und das wars.
      Die Planinsolvenz würde bei Ihnen sicherlich funktionieren, aber leider ist 5.000 EUR zu wenig, weil davon auch die Verfahrenskosten bezahlt werden müssen. Wir haben gute Erfahrung bei einer Sonderzahlung von 10.000 EUR. Kommt das für Sie auch infrage? Falls ja, können Sie mir Ihre Telefonnummer über das Kontaktformular senden und telefonieren kurz (kostet auch nix). Dann entscheiden, ob Sie die Planinsolvenz wollen oder nicht.

      Antworten

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