Müssen Sie die Vermögensauskunft (früher  als Offenbarungseid oder Versicherung an Eides statt oder Vermögensverzeichnis bezeichnet) vor der Privatinsolvenz abgeben, ist das nicht weiter schlimm. Die Abgabe einer Vermögensauskunft steht der Restschuldbefreiung nicht entgegen. Sie können die Vermögensauskunft getrost abgeben.

Was tun, falls der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft fordert?

Oft passiert es, dass ein betroffener Schuldner kurz vor dem Insolvenzverfahren noch ein Vermögensverzeichnis vor einem Gerichtsvollzieher ableisten muss. Die Gläubiger, die bereits einen gerichtlichen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner besitzen, dürfen von diesem das Vermögensverzeichnis jederzeit verlangen.

Keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher

Viele Mandanten haben furchtbare Angst vor dem Gerichtsvollzieher. Kündigt sich der Gerichtsvollzieher an, stecken sie den Kopf in den Sand. Eine Aufforderung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe einer Vermögensauskunft wird ignoriert. Widersetzt sich der Mandant der Aufforderung öfter, riskiert er jedoch eine Verhaftung.

Besuch in Ihrer Wohnung

Die Wohnungseinrichtung ist nicht pfändbar. Möchte der Gerichtsvollzieher Sie besuchen und müssen Sie ein Vermögensverzeichnis vor dem Insolvenzverfahren abgeben, weichen Sie nicht aus. Bleiben freundlich. Laden Sie den Gerichtsvollzieher auf eine Tasse Kaffee ein. Wahrscheinlich will er sich nur flüchtig in Ihrem Wohnzimmer umsehen. In der Schublade im Schlafzimmer stöbert er nicht.

Vermögensverzeichnis verhindert nicht die Restschuldbefreiung 

Die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses hindert aber nicht daran, dass das Insolvenzverfahren in Kürze eröffnet wird. Wer in das Insolvenzverfahren geht, kann ohne Risiko vorher noch ein Vermögensverzeichnis ableisten. Die Erfolgsaussichten auf die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung mindert dies nicht.

Am Ende der Privatinsolvenz erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung. Damit haben sich sämtliche Schulden erledigt. d. h. auch die eidesstattliche Versicherung. Die Vermögensauskunft wirkt sich auch weder auf das Insolvenzverfahren aus, noch auf die Restschuldbefreiung.

Schutz vor dem Gerichtsvollzieher

Ein Schuldner muss das Vermögensverzeichnis so lange ableisten, bis das Gericht das Insolvenzverfahren mit einem Gerichtsbeschluss endgültig eröffnet hat. Erst ab dann besteht der Vollstreckungsschutz und der Schutz vor dem Gerichtsvollzieher.

Nicht jeder Gläubiger lässt sich überzeugen

Bis das Gericht den Insolvenzeröffnungs-Beschluss erlassen hat, dürfen die Gläubiger noch vollstrecken und den Schuldner zu einem  Vermögensverzeichnis zwingen. Gerade in der Vorbereitungsphase des Insolvenzantrages sind diese letzten Vollstreckungsversuche der Gläubiger häufig.

Widerstand ist zwecklos

Man kann den Gläubiger in diesem Stadium zwar darauf hinweisen, dass die Vollstreckung aussichtslos ist, weil die Eröffnung der Insolvenz unmittelbar bevorsteht. Aber wenn der Gläubiger dennoch darauf besteht, dass der Schuldner ein Vermögensverzeichnis vor einem Gerichtsvollzieher abgibt, kann man ihn nicht davon abhalten.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

12 Kommentare

  1. Frank Buschmann

    Hallo Herr Franzke,
    wie wirkt sich eine vor der Beantragung der Regelinsolvenz abgegebene Eidesstattl. Versicherung auf Antrag des Gläubigers auf die Restschuldbefreiung aus? Werden diese Schulden ebenfalls erlassen? Der Gläubiger hat seine Forderung nicht zur Insolvenztabelle angemeldet.
    Gruß

    • Jörg Franzke

      Eine vor Insolvenzantragstellung abgegebene Eidesstattliche Versicherung wirkt sich nicht im geringsten auf die spätere Restschuldbefreiung aus.

  2. Kleber

    Darf ich bei einer Kontopfändung und einem bestehenden P Konto mein Urlaubsgeld in bar auszahlen lassen oder holt sich der Insolvenzverwalter dies wieder,wenn ich drei monate später in die Insolvenz gehe ?

    • Jörg Franzke

      Dürfen Sie.

  3. Storl

    Guten Tag Herr RA Franzke,
    ist es mit 70 Jahren bei einem hohen Schuldenstand nicht gleich, ob ich die Eidesstattliche Versicherung ablege oder in Insolvenz gehe. Auf Grund des Alters meine ich. Kredite bekomme ich in diesem Alter sowieso nicht mehr. Das Lebensalter klärt dies doch von alleine.
    Danke für eine Antwort.
    Gruß M. Sto

    • Jörg Franzke

      Kommt darauf an, wie alt Sie werden wollen. Ich finde, 70 Jahre ist heutzutage zu jung, um auf den Tod zu warten. Na klar lohnt sich mit 70 noch eine Verbraucherinsolvenz, um die Schulden los zu werden.

  4. Monique

    Ich brauche ihren Rat, mein exmann hat mich mit 20.000€ Schulden überrascht und somit belastet, die ich nun durch mehrere Gläubiger von nicht bezahlten Rechnungen tragen muss. Er legte nach der Trennung eine pi ein. Ihn kann ich nicht mehr Belangen. Vielleicht kann ich einen Titel gegen ihn erheben ? Weiterhin bin ich berufstätig und habe ein kind. Von insgesamt 2.000 netto an monatliche gesamt Einnahmen bleiben mir Max 400.- übrig ( wo bereits Lebensmittel, Miete, NK UND Sprit abgezogen ist ) ..Ist es zu schaffen nach 3 – 5 Jahren 20.000€ abzubezahlen oder ist es eher kritisch ? Das 13. und 14. Monatsgehalt würde ausffallen bei einer pi, richtig ? Das wäre weg! Ich bin mir ratlos ob diese Summe mit meinem niedrigen gesamt Geld von gesamt Einnahmen von 2.000€ zu bestreiten sind? ! Was sagen ihre Erfahrungswerte? Zu was würden Sie mir raten ? Pi oder möglich bzw realistisch es mit dieser Summe abzubezahlen ? Vielen Dank für Ihre Hilfe !
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Klar ist, dass Sie eine Privatinsolvenz anmelden und den Schuldendienst einstellen sollten. Anders werden Sie nicht mehr aus den Schulden kommen. Ob Sie es nun schaffen, das Insolvenzverfahren in drei Jahren zu durchlaufen oder nicht, wird man sehen. Das Verfahren ist automatisch beendet, wenn man innerhalb von 3 Jahren 35% der Schulden und die Verfahrenskosten zusammen hat.

  5. Dichtl

    Hallo Herr Franzke,
    Ich habe mittlerweile sehr viele Schulden. (Wo ich leider selbst die meiste schuld dran habe)
    Aber erstmal was zu meiner Situation generell.
    Mein Mann ist Einzelverdiener er Steuerklasse 3 ich 5.
    Ich habe 4 Kinder, das älteste Kind davon lebt in einer Pflegefamilie (einen anderen Vater), das zweite Kind lebt mit uns zusammen (hat aber auch einen anderen Vater, jedoch hat sie den Nachnamen meines jetzigen Mannes angenommen) und dann haben wir noch gemeinsam Zwillinge (diese leben auch bei uns), diese sind die kleinsten von meinen Kindern.
    Mein Mann und ich haben jeweils ein getrenntes Konto. Ich bekomme auf mein Konto das Kindergeld (als einzigste Zahlung auf mein Konto / mein Konto ist noch kein P-Konto, ich überlege es jedoch noch umwandeln zulassen) und auf das Konto von meinem Mann kommt sein Lohn, jeweils am 1. einen Teil Betrag (immer ein fester Betrag) und dann noch mal am 10. den Restgehalt (dieser variiert immer, wie viel er verdient hat)
    Da ich die Schulden in unserer Ehe zum Teil gemacht habe, aber auf mich alles läuft, frage ich mich, ob man an das Gehalt meines Mannes gehen darf. (Da wir ja verheiratet sind)
    Ich soll die Tage auch eine EDV abgeben. Wollte aber eine privat Insolvenz nach Möglichkeit ansteuern. Ich habe ca 15000- 20000Euro Schulden. Würde es sich lohnen? Darf an das Geld von meinem Mann gegangen werden (sprich der Gerichtsvollzieher bzw. Insolvenz Verwalter? Und muss ich Angst um mein Auto haben? Welches ich brauche, um meine mittlere Tochter zur Schule und die Zwillinge zum Kindergarten zu bringen. Da mein Mann auf 3 Schicht arbeitet, ist es nicht möglich auf mein Auto zu verzichten. Und darf man ins Ausland, wenn man eine EDV abgegeben hat oder/und im insolvenzverfahren ist?
    Liebe Grüße und schon mal einen lieben Dank für Ihre Antwort.
    Gruß
    Familie Dichtl

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie in die Insolvenz gehen, wird Ihr Mann nicht mit hineingezogen. Jeder haftet nur für die Schulden, die er selbst eingegangen ist. Zur Vorbereitung der Insolvenz sollten Sie unbedingt ein P-Konto eröffnen und sich die Kinderfreibeträge eintragen lassen. Wenn Sie eine EDV abgeben, dann steht das einer Insolvenz nicht im Wege und ins Ausland dürfen Sie auch verreisen. Das Auto ist in der Tat ein Problem.

  6. Timo

    Stehen kurz vor der Insolvenzanmeldung/ Eröffnung.
    Bekommen Einladungen zu Vermögensabgabe. Wie lange bleibt so eine Eidl. Versicherungen gespeichert Schufa ect. ? Solange die Insolvenz läuft ? Oder noch nach der restschuldbefreiuung bzw während den vermerkes noch ? Dankw

    • Jörg Franzke

      Die Schufa ist noch drei weitere Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung belastet.