Als erfahrener Rechtsanwalt für die Insolvenz in Eigenverwaltung, Schutzschirm und Restrukturierung helfe ich Unternehmen, Krisen erfolgreich zu meistern und den Neustart nachhaltig zu gestalten.
Ihr Partner für Insolvenzrecht und Sanierung
Mit 25 Jahren Erfahrung im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht sowie über 250 erfolgreich begleiteten Sanierungsverfahren stehe ich Ihnen persönlich zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihr Unternehmen sicher durch die Krise zu führen und wieder auf Erfolgskurs zu bringen.
Anstatt lange Fachtexte zu studieren, empfehle ich Ihnen: Füllen Sie einfach das Formular auf meiner Webseite für den Expertenrat aus. Auf dieser Basis erhalten Sie von mir eine kostenlose Ersteinschätzung, welche Sanierungsstrategie für Ihr Unternehmen die Beste ist. Auf dieser Grundlage können wir anschließend ein ersten unverbindliches Gespräch führen.
Mein Plan, wie wir Ihr Unternehmen aus der Krise führen:
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit zählt entschlossenes Handeln. Als spezialisierter Anwalt für Unternehmenssanierungen mit langjähriger Erfahrung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Restrukturierungsverfahren entwickle ich für Sie die bestmögliche Lösung.
Mein Ziel: Ihr Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren, einen wirksamen Schuldenschnitt zu erreichen und Sie schnell wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Dabei kämpfe ich mit demselben Engagement für Ihr Unternehmen, wie Sie es selbst tun.
Gemeinsam schaffen wir den Neustart. Nutzen Sie meine Expertise und bewährten Strategien für eine nachhaltige Entschuldung und den Weg zurück zu Profitabilität.
Zur Auswahl stehen die folgenden gerichtlichen Maßnahmen:
Maßnahme 1:
Restrukturierungsverfahren
Als erfahrener Restrukturierungsexperte möchte ich Ihnen ein besonderes Verfahren vorstellen, das vielen Unternehmern bislang noch unbekannt ist: das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz). Dieses Verfahren bietet eine echte Alternative zur Insolvenz in Eigenverwaltung. Es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren – funktioniert aber sehr ähnlich: Genau wie bei der Eigenverwaltung können Sie damit Forderungen von Gläubigern reduzieren und sogar die Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur Ihres Unternehmens neu ordnen, falls nötig.
Der große Unterschied: Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind automatisch alle Gläubiger Ihres Unternehmens betroffen. Im Restrukturierungsverfahren hingegen behalten Sie die Kontrolle, welche Gläubiger in den Sanierungsplan einbezogen werden – und welche nicht. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Unternehmen, die im Kern gesund und rentabel sind, aber unter einer zu hohen Schuldenlast leiden. Vor allem finanzielle Verbindlichkeiten wie Bankkredite (z.B. ein KfW-Darlehen) lassen sich durch einen solchen Plan wirksam kürzen. Die laufenden Tilgungsraten entfallen – und plötzlich ist Ihr Unternehmen wieder profitabel.
Das Restrukturierungsverfahren nach StaRUG ist für viele Unternehmen eine einmalige Chance, einen echten Neuanfang zu starten. Ich nenne es gern den „Freischuss für Unternehmer“ – eine Möglichkeit, drückende Schulden schnell und effektiv loszuwerden, ohne Insolvenz anmelden zu müssen. Und das Beste daran: Alles läuft diskret ab. Nur die von Ihrem Plan betroffenen Gläubiger erfahren von der Restrukturierung, sonst niemand. Ihr Unternehmen kann also schuldenfrei neu durchstarten, ohne Imageschaden und ohne dass die Öffentlichkeit etwas mitbekommt.
Wenn auch Ihr Unternehmen unter hohen Kreditlasten und Tilgungszahlungen leidet, sollten wir darüber sprechen. Nutzen Sie dazu einfach das untenstehende Formular „Prüfen Sie Ihre Sanierungsmöglichkeiten“, um mir Ihre Situation kurz zu schildern. Als erfahrener Sanierungsexperte stehe ich Ihnen persönlich zur Seite – gerne berate ich Sie – und helfe Ihnen, Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre finanzielle Last zu beseitigen und die Zukunft Ihres Betriebs zu sichern.
Fallstudien und Erfolgsbilanz Restrukturierung:
Erfolgreiche Sanierung eines Modeunternehmens durch Restrukturierungsverfahren
Sanierung statt Insolvenz: Wie ein mittelständisches Modeunternehmen durch das Restrukturierungsverfahren nach StaRUG von über 900.000 € Schulden befreit wurde – diskret, schnell und ohne Imageschaden. Rechtsanwalt Jörg Franzke zeigt, wie Geschäftsführer ihr Unternehmen in letzter Minute retten können.
Restrukturierung für Einzelunternehmer – Bürgschaften reduzieren und Insolvenzen vermeiden
Das StaRUG eröffnet Selbständigen und Freiberuflern neue Wege der Sanierung. Ein Fallbeispiel zeigt, wie ein Bauunternehmer seine persönliche Bürgschaft für die Darlehen seiner Projektgesellschaften mithilfe eines Restrukturierungsplans reduzieren konnte, um seine finanzielle Stabilität zu sichern.
Maßnahme 2:
Insolvenz in Eigenverwaltung
Wenn Ihr Unternehmen nicht nur unter einer hohen Kreditlast leidet, sondern zusätzlich durch unrentable Aufträge, operative Verluste oder dauerhaft zu hohe Fixkosten belastet wird, reicht eine reine Schuldenreduzierung mithilfe des Restrukturierungsverfahrens nicht mehr aus. In einer solchen Situation eröffnet die Insolvenz in Eigenverwaltung die Möglichkeit, Ihr Unternehmen umfassend zu sanieren – mit dem entscheidenden Vorteil, dass die Geschäftsführung die Kontrolle behält.
Im Unterschied zur klassischen Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter die Leitung übernimmt, bleiben Sie bei der Eigenverwaltung Herr des Verfahrens. Sie führen Ihr Unternehmen weiterhin selbst, unter Begleitung eines erfahrenen Sanierungsexperten, und bestimmen die strategische Ausrichtung. Dieses Verfahren ist besonders geeignet, wenn neben der Schuldenlast auch die Strukturen des Unternehmens neu geordnet werden müssen.
Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass die Gehälter Ihrer Mitarbeiter für bis zu drei Monate durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bezahlt sind. Darüber hinaus eröffnet das Verfahren die Möglichkeit, alle bestehenden Verträge und unrentable Aufträge fristlos zu beenden (Ausnahme Arbeitsverträge und Immobilienmieterträge haben Kündigungsfrist von 3 Monaten).
Im Gegensatz zum Restrukturierungsverfahren können Sie hier nicht nur die Schuldenlast reduzieren, sondern zugleich auch operative Anpassungen vornehmen, etwa durch Personalmaßnahmen, Standortanpassungen oder die Aufgabe defizitärer Geschäftsbereiche.
Ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Sanierungsberater. Dieser übernimmt die insolvenzspezifischen Aufgaben, erstellt die notwendigen Berichte für Gericht und Gläubiger, organisiert die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und begleitet die Geschäftsführung bei der Umsetzung aller Maßnahmen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen Unternehmer, Gläubigern und dem gerichtlich bestellten Sachwalter und stellt sicher, dass das Verfahren geordnet und zielgerichtet abläuft.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist damit das geeignete Instrument, wenn nicht nur die Schuldenlast verringert, sondern das gesamte Unternehmen grundlegend erneuert werden muss. Sie ermöglicht einen tiefgreifenden, aber zugleich kontrollierten Neuanfang – mit Ihnen als Entscheider an der Spitze. Wenn auch Ihr Unternehmen in einer Situation ist, in der umfassende Maßnahmen erforderlich sind, nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Möglichkeiten unverbindlich zu prüfen. Über das Formular „Prüfen Sie Ihre Sanierungsmöglichkeiten“ können Sie mir Ihre Situation schildern. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Ihrem Unternehmen eine tragfähige Zukunft eröffnet.
Fallstudien und Erfolgsbilanz Eigenverwaltung:
Zulieferbetrieb für Automotive in der Krise – Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich nutzen
Droht einem Zulieferbetrieb – etwa im Automotive-Sektor – die Zahlungsunfähigkeit, stellt sich die Frage nach einem wirksamen Weg aus der Krise. Eine zunehmend etablierte, aber noch oft unterschätzte Option ist die Sanierung über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Wie man einen Personaldienstleister saniert und vor dem Untergang rettet
Erfahren Sie, wie Sie als Personaldienstleister Ihr Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren und erfolgreich restrukturieren können. Praxisnahe Tipps zur Vermeidung der Sekundärhaftung, zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur Zusammenarbeit mit Sachwaltern.
Maßnahme 3:
Sanierung mit dem Schutzschirm
Das Schutzschirmverfahren gilt als die „edle“ Variante der Insolvenz in Eigenverwaltung. Es bietet dem Geschäftsführer zusätzliche Rechte und eine gesteigerte Rechtssicherheit, unterscheidet sich im Kern jedoch nur in einigen wesentlichen Punkten von der klassischen Eigenverwaltung.
Der erste Unterschied liegt in der Wahl des Sachwalters. Während im regulären Eigenverwaltungsverfahren das Gericht den Sachwalter bestimmt, können Sie im Schutzschirmverfahren selbst einen geeigneten Kandidaten vorschlagen. Diese Möglichkeit schafft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und sorgt dafür, dass Sie mit einem Sachwalter arbeiten, der die Sanierung konstruktiv begleitet.
Der zweite Unterschied besteht darin, dass das Schutzschirmverfahren nur eröffnet werden darf, solange die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist. Anders als bei der Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Antrag daher nur in einer frühen Krisenphase zulässig. Um diese Voraussetzung nachzuweisen, ist ein besonderes Testat erforderlich: Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer muss in einer sogenannten Schutzschirmbescheinigung bestätigen, dass Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht zahlungsunfähig ist. Dieses Testat darf nicht älter als drei Tage sein, wenn es beim Gericht eingereicht wird.
Die Schutzschirmbescheinigung ist mit Aufwand und nicht unerheblichen Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro verbunden. Sie hat jedoch einen entscheidenden Vorteil für die Geschäftsführung: Mit der Bestätigung des Wirtschaftsprüfers ist zweifelsfrei dokumentiert, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde. Damit entfällt das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung oder späterer Haftungsansprüche.
Sobald das Verfahren eröffnet ist, unterscheidet es sich im Ablauf nicht mehr wesentlich von der Insolvenz in Eigenverwaltung. Aufgrund der zusätzlichen Kosten lohnt sich das Schutzschirmverfahren daher vor allem für größere Unternehmen. Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist die Insolvenz in Eigenverwaltung ausreichend.
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Unternehmen für ein Schutzschirmverfahren geeignet ist, nutzen Sie gerne das untenstehende Formular „Prüfen Sie Ihre Sanierungsmöglichkeiten“. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln die für Ihr Unternehmen optimale Strategie.
Fallstudien und Erfolgsbilanz Schutzschirm:
Wie eine Apotheke in der Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden kann
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Apotheken durch ein Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich saniert werden können. Neben einer detaillierten Analyse der Krisenursachen und der Rolle von Regulierungen und Wettbewerb wird anhand eines Praxisbeispiels die erfolgreiche Umsetzung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung dargestellt. Der Beitrag zeigt, welche Maßnahmen notwendig sind, um Apotheken nachhaltig aus der Krise zu führen.
Personaldienstleister saniert sich im Schutzschirmverfahren
Die BERA GmbH kämpft sich aus einer existenziellen Krise, ausgelöst durch Turbulenzen in der Automobilbranche. Erfahren Sie mehr über die Herausforderungen und die Entschlossenheit des Unternehmens, gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen.
Über mich: Rechtsanwalt Jörg Franzke, Berlin
Ich habe an der Universität in Konstanz studiert und dort meinen Abschluss in Rechtswissenschaften erworben. Nach meinem Juristen-Referendariat am Kammergericht Berlin wurde ich im Jahr 1998 zur Anwaltskammer in Berlin berufen. Im Jahr 2000 gründete ich dann zusammen mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols eine eigene Kanzlei. Matthias Dols praktiziert als Notar, und ich habe mich auf Insolvenzrecht spezialisiert.
- Studium in Konstanz, Referendariat in Berlin, Zulassung zum Rechtsanwalt seit 1998.
- Seit 2000 mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols in der Sozietät Dols Franzke und Partner vereint.
- Die Kanzlei befindet sich in Berlin nahe Kurfürstendamm.
- Die Sozietät beschäftigt 20 Mitarbeiter. Zwei Hunde gehören auch zum Team.
Ich bin gerne Anwalt für Insolvenzrecht und schätze besonders die Herausforderungen, Mandanten aus den Schulden zu führen, sei es eine Privatperson oder ein Unternehmen. Schuldner befinden sich in einer defensiven Lage. Meine Leidenschaft ist es, diese aussichtslos erscheinende Situation umzudrehen und die Entschuldung der Mandanten gegen alle Widerstände der Gläubiger und auch der Gesellschaft durchzusetzen.
Der lohnendste Aspekt meines Anwaltsberufes sind jedoch die persönlichen Beziehungen, die ich über Jahre zu meinen Mandanten aufgebaut habe. Ich glaube fest daran, einen persönlichen Service zu bieten und meine persönliche Aufmerksamkeit auf die Schuldenproblematik meiner Mandanten zu richten. Meine Mandanten vertrete ich fürsorglich und zugleich vertrete ich konsequent ihr gesetzliches Recht auf Entschuldung.
Ich glaube fest an das Recht auf eine zweite Chance. Wer überschuldet ist, hat das Recht, sich neu aufzustellen und von seinen Schulden freigesprochen zu werden. Noch nie nach tausenden Beratungen ist mir ein Mandant begegnet, der vorsätzlich Schulden verursacht hat, um Gläubiger zu schädigen. Einen solchen Schuldner würde ich auch niemals vertreten. Schulden passieren, so wie eine Krankheit entsteht. Man ist unvorsichtig oder naiv oder man investiert sein Leben und seine Arbeitskraft zum Wohle der Gesellschaft in eine neue Geschäftsidee, die leider misslingt. All diese Menschen verdienen einen wirtschaftlichen Neustart.
Meine Erfahrung ist es, dass Gläubiger ein gewisses Verständnis für die Situation ihrer Schuldner aufbringen. Sie sind zum Verzicht bereit, aber nur, wenn man sich gegenüber ihnen transparent, fair und respektvoll verhält. Deshalb gehört es zu den Tugenden meiner anwaltlichen Tätigkeit, transparent und ehrlich zu sein. Nur dadurch entsteht neues Vertrauen, um mit den Gläubigern, dem Insolvenzrichter und der Insolvenzverwaltung einen fairen Kompromiss auszuhandeln. Ist das Vertrauen zurückgewonnen, sind die Gläubiger zu einem Verzicht bereit.
Die Meinung meiner Mandanten, über 200 echte Bewertungen überzeugen:
Rechtsanwalt Franzke ist ein klasse Typ der einen wirklich hilft. Man sollte sich nur an das halten, was er sagt, dann klappt auch alles. Er hat sehr viel Erfahrung in seinem Gebiet der Sanierung von Unternehmen. Er hat uns in unserer eigenverwalteten Unternehmensinsolvenz super betreut, alles ist positiv ausgegangen. Unsere Firma ist schuldenfrei.
Unser Unternehmen ist 2021 coronabedingt in eine Schieflage geraten. Die fachliche Kompetenz und die sehr angenehme und ruhige Art, die Herr RA Jörg Franzke, mitbrachte, hat die Insolvenz in Eigenverwaltung zum Erfolg geführt. Die Arbeit war einfach perfekt und jeden Cent wert :).Wir würden das Team von Herrn Franzke jederzeit und uneingeschränkt weiterempfehlen.
