Spezialist für Insolvenz in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Restrukturierung
Ihr Partner für Insolvenzrecht und Sanierung
Seit vielen Jahren begleite ich Unternehmer und Unternehmen durch existenzbedrohende Krisen. Mein Fokus liegt ausschließlich auf Eigenverwaltungsverfahren, Schutzschirmverfahren und Restrukturierungen nach dem StaRUG.
✔ Langjährige Spezialisierung auf Unternehmenssanierungen
✔ Tiefgehende wirtschaftliche und rechtliche Restrukturierungsexpertise
✔ Persönliche Begleitung als verantwortliche Sanierungsberater
Warum Unternehmer mir ihr Unternehmen anvertrauen
Ich bin kein Insolvenzverwalter und kein Generalist.
Ich begleite ausschließlich Unternehmen und Unternehmer in der Krise –
mit dem klaren Ziel, Unternehmen zu erhalten, Schulden zu reduzieren
und die Kontrolle im Unternehmen zu sichern.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit Jahren in der praktischen Umsetzung von:
- Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
- Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG
Dabei verbinde ich insolvenzrechtliche Expertise mit einem tiefen
wirtschaftlichen Verständnis für Unternehmensplanung, Liquidität,
Sanierungskonzepte und Fortführungsprognosen.
Sanierungs-Maßnahme 1:
Restrukturierungsverfahren nach StaRUG
Als erfahrener Restrukturierungs- und Sanierungsexperte begleite ich Unternehmen durch wirtschaftliche Krisen.
Ein besonders wirkungsvolles, jedoch noch wenig bekanntes Instrument ist das
Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG.
Es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren, bietet jedoch vergleichbare Sanierungseffekte.
Das Verfahren ist eine echte Alternative zur Insolvenz in Eigenverwaltung, insbesondere für operativ gesunde Unternehmen.
Der entscheidende Vorteil: Sie behalten die Kontrolle.
Im Restrukturierungsverfahren entscheiden Sie selbst,
welche Gläubiger in den Sanierungsplan einbezogen werden.
Insbesondere Bankverbindlichkeiten und KfW-Darlehen lassen sich
durch einen Restrukturierungsplan substanziell kürzen.
Tilgungsbelastungen entfallen oder werden neu geordnet –
Liquidität und Ertragskraft kehren zurück.
Das Verfahren läuft diskret und ohne öffentliche Bekanntmachung.
Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter erfahren hiervon in der Regel nichts.
Wenn Ihr Unternehmen unter hoher Fremdkapitalbelastung leidet,
sollten wir frühzeitig prüfen, ob dieses Verfahren für Sie in Betracht kommt.
Nutzen Sie hierfür den nachfolgenden Schutzschirm-Check.
Anhand weniger Angaben prüfe ich persönlich,
welcher Sanierungsweg für Ihr Unternehmen der richtige ist.
Ausgewählte Mandate Restrukturierung
Erfolgreiche Sanierung eines Modeunternehmens durch Restrukturierungsverfahren
Sanierung statt Insolvenz: Wie ein mittelständisches Modeunternehmen durch das Restrukturierungsverfahren nach StaRUG von über 900.000 € Schulden befreit wurde – diskret, schnell und ohne Imageschaden. Rechtsanwalt Jörg Franzke zeigt, wie Geschäftsführer ihr Unternehmen in letzter Minute retten können.
Restrukturierung für Einzelunternehmer – Bürgschaften reduzieren und Insolvenzen vermeiden
Das StaRUG eröffnet Selbständigen und Freiberuflern neue Wege der Sanierung. Ein Fallbeispiel zeigt, wie ein Bauunternehmer seine persönliche Bürgschaft für die Darlehen seiner Projektgesellschaften mithilfe eines Restrukturierungsplans reduzieren konnte, um seine finanzielle Stabilität zu sichern.
Was meine Beratung auszeichnet
✔ Spezialisierung auf Eigenverwaltung & StaRUG
✔ Unternehmerzentrierte Sanierung
✔ Diskrete Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung
✔ Persönliche Betreuung durch den Sanierungsexperten
Sanierungs-Maßnahme 2:
Insolvenz in Eigenverwaltung
Reicht eine reine Schuldenreduzierung nicht mehr aus – etwa weil Ihr Unternehmen zusätzlich
unter operativen Verlusten, unrentablen Aufträgen oder dauerhaft zu hohen Fixkosten leidet –,
ist die Insolvenz in Eigenverwaltung
das geeignete Instrument für eine umfassende Sanierung.
Im Unterschied zur Regelinsolvenz bleibt die Geschäftsführung in der Eigenverwaltung handlungs- und entscheidungsfähig.
Sie führen Ihr Unternehmen weiterhin selbst und bestimmen – begleitet durch einen erfahrenen Sanierungsexperten –
die strategische Neuausrichtung.
Das Verfahren ermöglicht nicht nur die Reduzierung der Schuldenlast,
sondern auch tiefgreifende operative Anpassungen.
Unrentable Verträge und Aufträge können beendet,
Strukturen verschlankt und defizitäre Geschäftsbereiche aufgegeben werden.
Ein zentraler Vorteil ist die Absicherung der Mitarbeitergehälter
durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für bis zu drei Monate.
Dies verschafft Ihrem Unternehmen unmittelbar Liquidität und Handlungsspielraum.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist damit das richtige Verfahren,
wenn nicht nur Verbindlichkeiten reduziert,
sondern das Unternehmen insgesamt neu aufgestellt werden muss –
mit Ihnen als Entscheider an der Spitze.
Ob dieses Verfahren für Ihr Unternehmen in Betracht kommt,
prüfe ich gern persönlich im Rahmen des Schutzschirm-Checks.
Ausgewählte Mandate eigenverwaltung
Erfolgreiche Sanierung eines Personaldienstleisters in der Insolvenz in Eigenverwaltung
Personaldienstleister wurde im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung saniert. Die Sanierung erfolgte unter meiner Beratung und Begleitung als Sanierungsberater.
Erfolgreiche Sanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung | Insolvenzplan angenommen
Erfolgreiche Sanierung einer Aktiengesellschaft durch Insolvenz in Eigenverwaltung – Insolvenzplan einstimmig angenommenAm 30. Dezember hat das zuständige Insolvenzgericht in Frankfurt am Main ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Die...
Persönliche Verantwortung statt anonymer Beratung
Ihr Fall wird nicht an Mitarbeiter oder externe Berater delegiert.
Ich begleite Ihr Verfahren persönlich – von der ersten Einschätzung
über die Strategieentwicklung bis zur Umsetzung und Verhandlung mit Gläubigern, Banken und Gerichten.
Gerade in der Krise ist Vertrauen entscheidend.
Unternehmer schätzen an meiner Beratung insbesondere die
klare Einordnung, die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten
und die konsequente Interessenvertretung auf Augenhöhe.
Sanierungs-Maßnahme 3:
Sanierung mit dem Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist die besonders strukturierte Form der
Insolvenz in Eigenverwaltung
und bietet der Geschäftsführung zusätzliche Rechtssicherheit.
Es kommt insbesondere dann in Betracht,
wenn sich das Unternehmen noch in einer frühen Krisenphase befindet
und die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin,
dass die Geschäftsführung im Schutzschirmverfahren
einen Sachwalter vorschlagen kann.
Dies ermöglicht von Beginn an eine konstruktive und vertrauensvolle Begleitung der Sanierung.
Voraussetzung für den Schutzschirm ist eine
Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers,
mit der dokumentiert wird, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wird.
Hierdurch wird das Risiko persönlicher Haftung oder strafrechtlicher Vorwürfe
wirksam reduziert.
Im weiteren Verlauf entspricht das Schutzschirmverfahren
weitgehend der Insolvenz in Eigenverwaltung.
Aufgrund des zusätzlichen Aufwands eignet es sich vor allem
für größere Unternehmen mit komplexeren Strukturen.
Ob das Schutzschirmverfahren für Ihr Unternehmen sinnvoll ist,
prüfe ich gern persönlich im Rahmen des Schutzschirm-Checks.
Ausgewählte Mandate Schutzschirm
Wie eine Apotheke in der Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden kann
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Apotheken durch ein Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich saniert werden können. Neben einer detaillierten Analyse der Krisenursachen und der Rolle von Regulierungen und Wettbewerb wird anhand eines Praxisbeispiels die erfolgreiche Umsetzung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung dargestellt. Der Beitrag zeigt, welche Maßnahmen notwendig sind, um Apotheken nachhaltig aus der Krise zu führen.
Personaldienstleister saniert sich im Schutzschirmverfahren
Die BERA GmbH kämpft sich aus einer existenziellen Krise, ausgelöst durch Turbulenzen in der Automobilbranche. Erfahren Sie mehr über die Herausforderungen und die Entschlossenheit des Unternehmens, gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen.
Persönlich. Erfahren. Verantwortlich.
Rechtsanwalt Jörg Franzke
Spezialisiert auf Insolvenz in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Restrukturierung
Ich begleite Unternehmer persönlich durch wirtschaftliche Krisen – mit dem Ziel, Unternehmen zu erhalten und Entscheidungsfähigkeit zu sichern.
Ihre Anfrage wird von mir selbst geprüft.
Keine Delegation. Keine Standardlösungen.
Schutzschirmverfahren und Restrukturierung nach dem StaRUG.
Seit vielen Jahren begleite ich Unternehmer und Unternehmen
in wirtschaftlichen Krisensituationen.
Mein Ansatz ist klar unternehmerisch:
Unternehmen erhalten, Schulden reduzieren und Entscheidungsfähigkeit sichern.
Ich berate nicht abstrakt, sondern entwickle gemeinsam mit der Geschäftsführung
eine tragfähige Sanierungsstrategie – rechtlich fundiert und wirtschaftlich durchdacht.
Ich arbeite bewusst persönlich und verantwortlich.
Ihr Anliegen wird nicht delegiert oder automatisiert geprüft.
Ich selbst analysiere Ihre Situation und zeige Ihnen offen auf,
welche Sanierungsoption realistisch ist – und welche nicht.
Gerade in der Krise ist Vertrauen entscheidend.
Meine Beratung ist geprägt von Transparenz, Klarheit und Respekt
gegenüber Unternehmern, Gläubigern und Gerichten.
Nur so lassen sich tragfähige Lösungen erzielen.
Nutzen Sie den nachfolgenden Schutzschirm-Check,
um eine erste fundierte Einschätzung Ihrer Sanierungsmöglichkeiten zu erhalten.
Rückmeldung eines Mandanten
Nach intensiven Gesprächen mit mehreren ortsansässigen, führenden Insolvenzberatungen wurde uns die Insolvenz in Eigenverwaltung übereinstimmend nicht empfohlen. Diese Einschätzung hat uns zunächst verunsichert – rückblickend war genau dieser Punkt der Ausgang für die beste Entscheidung im gesamten Verfahren.
Auf Empfehlung hin haben wir daraufhin den rund 500 km entfernt ansässigen RA Franzke kontaktiert. Bereits im ersten Termin wurden sämtliche Bedenken vollständig ausgeräumt. Statt abstrakter Risiken erhielten wir eine klare, strukturierte und realistische Darstellung, wie ein Verfahren in Eigenverwaltung abläuft – inklusive eines nachvollziehbaren und umsetzbaren Plans.
Was dann folgte, war in jeder Phase des Verfahrens außergewöhnlich professionell: vom Onboarding der Mitarbeitenden über die Insolvenzbuchhaltung bis hin zur Erstellung und Umsetzung des Insolvenzplans – durchgehend Schulnote 1 mit Stern. Die Komplexität des Verfahrens wurde nicht nur beherrscht, sondern aktiv gesteuert.
Besonders hervorzuheben ist die Kommunikation: stets proaktiv, ruhig, bedacht und sachlich, gepaart mit einer faktischen Erreichbarkeit rund um die Uhr. In kritischen Momenten war jederzeit Klarheit da – fachlich wie menschlich.
Das Ergebnis spricht für sich: eine entschuldete Gesellschaft, ein sehr sauber verhandelter Vergleich zur Vorstandshaftung und ein Verfahren, das besser kaum hätte laufen können. Auch nach längerem Nachdenken gibt es keinen Punkt, an dem man sich eine andere oder bessere Zusammenarbeit hätte wünschen können.
Diese Beratung war nicht nur exzellent – sie war entscheidend.
Machen Sie den Schutzschirm-Check: Besteht für Ihr Unternehmen eine Sanierungschance ohne Insolvenz?
Mit dem Schutzschirm-Check erhalten Sie eine erste, fundierte Einschätzung, ob und auf welchem Weg Ihr Unternehmen saniert werden kann – diskret, unverbindlich und ohne Risiko.
Auf Grundlage Ihrer Angaben prüfe ich persönlich, ob ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG, ein Schutzschirmverfahren oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen in Betracht kommt.
Das Ausfüllen des Formulars dauert in der Regel nicht länger als 2–3 Minuten. Es genügt eine kurze Schilderung Ihrer aktuellen Situation.
Ihre Anfrage wird ausschließlich von mir persönlich geprüft.
Es erfolgt keine automatisierte Auswertung und keine Weitergabe an Dritte.
Vertraulichkeit garantiert:
Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit. Es erfolgt keine Kontaktaufnahme mit Banken, Gläubigern oder sonstigen Dritten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
