Planinsolvenz befreit Sie in einem Jahr von jeder Schuld
Falls ihnen das reguläre Insolvenzverfahren zu lange dauert, empfehle ich als erfahrener Insolvenzanwalt die Planinsolvenz. Bei Planinsolvenz zahlt man einen kleinen Betrag an Quote, und nach einem Jahr ist man schuldenfrei.
Schuldenfrei mit der Planinsolvenz
Planinsolvenz ist gut für Ihre Zukunft.
Als erfahrener Insolvenzanwalt empfehle ich Ihnen die Planinsolvenz. Hierbei zahlen Sie nur eine kleine Quote und sind bereits nach einem Jahr schuldenfrei.
Allerdings hat die schnelle Entschuldung ihren Preis. Die Höhe der Sonderzahlung für den Schuldenvergleich beträgt idealerweise 10.000 €. Dafür werden Sie Ihre Schulden schneller loswerden und Sie können neu beginnen. Vertrauen Sie auf meine Expertise als Rechtsanwalt und Spezialist für Planinsolvenz.
Das sind die vier Vorteile der Planinsolvenz
Planinsolvenz dauert 12 Monate
Die Planinsolvenz dauert im Schnitt 12 Monate, bis man frei von Schulden ist. Im Vergleich zu einer regulär durchzuführenden Insolvenz sparen Sie sich 2 Jahre. Dies ist eine große Menge an Lebenszeit. Ohne Schulden werden Sie die Mehrkosten der Planinsolvenz leicht wieder einnehmen können.
Quote unter 5 % ist üblich
Der Insolvenzplan wird aus rechtlicher Sicht als Vertrag betrachtet, den der Schuldner mit seinen Gläubigern vereinbart. In dem Insolvenzplan vereinbaren Schuldner und Gläubiger eine bestimmte Quote. Die Quote liegt in der Größenordnung von 1 bis 10 Prozent. Die Gläubiger müssen auf die übrigen Forderungen verzichten.
Erfolgsaussicht bei 95 %
Seit 2014 gibt es den Insolvenzplan auch für Privatpersonen. Ich habe 250 Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Erfolgsquote beträgt 95 %. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Planinsolvenz erfolgreich sein. Dadurch wird die Planinsolvenz erleichtert.
Hilft gegen alle Schulden
Die Besonderheit der Planinsolvenz besteht darin, dass ein von wenigen Gläubigern akzeptierter Insolvenzplan für ALLE Gläubiger gilt. Selbst für Gläubiger mit Forderungen aufgrund Delikt, vergessene Schulden und für Gläubiger, die sich gegen den Insolvenzplan aussprechen.
Planinsolvenz – Schulden beenden – Schritt für Schritt
Schneller schuldenfrei mit der Planinsolvenz. Dies sind die einzelnen Schritte des Verfahrens.
Bewerten Sie Ihre Chancen.
Überlegen Sie, ob Ihre Planinsolvenz Erfolg haben wird, bevor Sie diese beginnen. Der Erfolg Ihrer Planinsolvenz hängt von zwei Faktoren ab: aus welchen Gläubigern sich Ihre Schulden zusammensetzen und in welcher Höhe die Sonderzahlung geboten werden kann. Und: gibt es irgendjemanden, der Ihnen die Befreiung aus den Schulden verwehrt?
- Existieren Gläubiger, die aus unerlaubter Handlung Forderungen stellen? Dies sind Schulden, die auf Straftaten zurückzuführen sind, wie Steuerverkürzung oder Sozialversicherungsbetrug. Ein Insolvenzplan kann auch diese Art von Schulden reduzieren. Dies erhöht jedoch den Aufwand und reduziert den Erfolg.
- Gibt es bösartige Gläubiger mit Rachegedanken? Diese Personen sind zumeist geschiedene Ehepartner oder ehemalige beste Geschäftsfreunde. Diese Gläubiger setzen emotionale Vergeltung vor einem fairen Schuldenausgleich. Wir isolieren gefährliche Gläubiger und verteilen sie in gesonderte Gläubigergruppen.
- Welche Sonderzahlung kann Ihr Sponsor tätigen? Die Höhe der Sonderzahlung ist nicht davon abhängig, wie hoch Ihre Schulden sind. Ich habe auch schon 1,3 Mio. Euro Schulden mit 8.000 Euro verglichen (0,66 % Quote). Allerdings gilt natürlich: je höher die Sonderzahlung, desto besser ist sie.
Finden Sie einen Sponsor.
- Sie selbst dürfen die Sonderzahlung nicht versprechen, da Sie pleite sind und nichts besitzen. Käme die Sonderzahlung von Ihnen, wäre sie Insolvenzmasse. Nicht gut! Damit wäre das Ziel unerreichbar, den Gläubigern mit dem Insolvenzplanverfahren eine höhere Befriedigung zu bieten als in einer regulären Insolvenz.
- Der Sponsor wird sicherlich gerne wissen, wie hoch die Sonderzahlung sein sollte. Meine Empfehlung ist: 10.000 Euro sind eine gute Summe. Die Mindesthöhe der Sonderzahlung beträgt 7.000 €, da ca. 3.000 € an Gerichtskosten abgehen. Je höher die Sonderzahlung, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
- Die Sonderzahlung muss vom Sponsor vor dem gerichtlichen Abstimmungstermin beim Insolvenzverwalter hinterlegt werden, und zwar in etwa 10 Monaten. Falls der Insolvenzplan scheitert, erhält der Sponsor sein Geld zurück. Der Sponsor hat eine Erfolgsgarantie. Er zahlt nur nach erfolgreicher Verwirklichung.
Starten Sie in die Planinsolvenz.
Wir beginnen die Planinsolvenz als normale Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden wir ca. zwei Monate auf die Gläubigerversammlung warten. Erst danach kündigen wir die Planinsolvenz an. Dies hat strategische Gründe
- Nachdem die Person, die den Plan garantiert, und die Höhe seiner Sonderzahlung feststehen, wird die Planinsolvenz wie eine reguläre Insolvenz begonnen. Das Antragsverfahren dauert in der Regel ca. 3 Monate. Nachdem Sie den fertigen Insolvenzantrag unterzeichnet haben, überreichen wir ihn an das zuständige Gericht.
- Aufgrund unseres Antrags wird das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnen. Gleichzeitig wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Sie werden zeitnah zu einem ersten Interview eingeladen. Wie Sie die bestmögliche Vorbereitung auf die Privatinsolvenz treffen, erfahren Sie auf meinen Seiten zur Privatinsolvenz und zur Regelinsolvenz. Wir werden Sie selbstverständlich ausführlich beraten.
- Bitte halten Sie die beabsichtigte Planinsolvenz geheim, insbesondere gegenüber dem Insolvenzverwalter. Unsere Erfahrung ist, dass die Situation für Sie als Schuldner am besten ist, wenn der Insolvenzverwalter den Fall so einfach wie möglich behandelt. Wir wollen, dass der Insolvenzverwalter sich mit Ihnen so wenig wie möglich befasst.
Den Prüfungstermin abwarten.
Wir werden das Planinsolvenzverfahren nach der Gläubigerversammlung beginnen. Damit meine ich, dass die Planinsolvenz ungefähr zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen wird. Es ist nicht sinnvoll, einen Insolvenzplan vorzulegen, bevor das Gericht in einem Prüfungstermin Ihre Schulden festgestellt hat.
- Wir werden die eigentliche Planinsolvenz erst durchführen, nachdem die Gläubigerversammlung mit dem Prüftermin bei Gericht stattgefunden hat. Der Prüfungstermin dient der Klärung der Frage, in welcher Höhe Ihre Gläubiger sich an Ihrem Insolvenzverfahren beteiligen. Das Ergebnis der Forderungsprüfung wird in der Insolvenztabelle vermerkt. Die Insolvenztabelle ist die Basis für den Insolvenzplan.
- Die Quote des Insolvenzplans lässt sich ausschließlich mit der Insolvenztabelle bestimmen. In der Insolvenztabelle werden die Forderungen der Gläubiger anerkannt oder abgelehnt. Anerkannte Gläubiger haben später im Insolvenzplan ein volles Stimmrecht.
- Die Gläubigerversammlung kann entweder im schriftlichen Verfahren oder mündlich in einem Gerichtstermin stattfinden. Sie brauchen nicht dort zu sein. Sie sollten nur dann einschreiten, wenn eine unerlaubte Handlung gegen Sie festgestellt werden soll.
Mehr Infos zur Planinsolvenz
Den Insolvenzplan aushandeln.
Nachdem die Insolvenztabelle bei Gericht fesgestellt wurde, erstellen wir eine erste Fassung des Insolvenzplans. Danach erfolgt eine Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und dem Gericht. Eine Planinsolvenz ist sowohl kooperativ als auch komplex. Die Kunst besteht darin, alle Beteiligten zu gewinnen, um den Insolvenzplan durchzusetzen.
- Die wichtigsten Akteure sind der Richter und der Insolvenzverwalter. Mit beiden werde ich den Insolvenzplan zunächst in einerinoffiziellen Abstimmungsrunde abstimmen. Richter und Insolvenzverwalter kritisieren häufig einzelne Stellen des Insolvenzplans. Wir folgen solchen „Anregungen“ sofort. Der Kluge stimmt ein, und es geht schneller.
- Während der Abstimmungen nehmen wir die Gläubiger ins Boot. Ich spreche mit den Gläubigern am besten persönlich, um sie besser zu überzeugen. Der Insolvenzplan setzt eine Zustimmung voraus. Möglicherweise haben Sie einen Freund, dem Sie Geld schulden. Dieser Gläubiger wäre wohlwollend und würde für den Insolvenzplan stimmen.
- Wir übermitteln allen anderen Gläubigern den Insolvenzplan und bitten um Zustimmung. Erfahrungsgemäß reagieren die Gläubiger positiv
- Wir beginnen nach der inoffiziellen Abstimmung die offizielle Abstimmung. Ich übermittle dem Gericht den Insolvenzplan formell und beantrage einen Abstimmungstermin. Der Richter wird nun den Insolvenzplan offiziell prüfen und den Insolvenzverwalter anhören.
Abstimmung über den Insolvenzplan.
Die Abstimmung der Gläubiger über den Insolvenzplan erfolgt in einem Gerichtsverfahren unter Aufsicht eines Richters. Eine Mehrheit nach Kopf und Summe ist erforderlich. Eine gute Vorbereitung erleichtert die Mehrheitsfindung. Wir werden nichts dem Zufall überlassen. Aus den Vorrunden können wir das Stimmverhalten der einzelnen Gläubiger ziemlich gut abschätzen. Wir werden uns darauf einstellen.
- Wir werden uns nach der Terminierung der Abstimmung an die positiven Gläubiger wenden. Um ihnen die Zustimmung zu erleichtern, haben wir einen Stimmrechtsvertreter für die Gläubiger organisiert. Diese Maßnahme erspart den zustimmenden Gläubigern den Weg zum Abstimmungstermin. Sie müssen nur eine Vollmacht unterschreiben.
- Wer dem Insolvenzplan widersprechen möchte, muss persönlich zum Termin erscheinen. Der Aufwand ist in fast allen Fällen ausreichend, um die Abstimmung der widersprechenden Gläubiger zu verhindern.
- Der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan wird wie folgt durchgeführt: Zunächst werden die anwesenden Personen und Gläubiger festgestellt. Die Gläubiger und deren Stimmrechtsvertreter müssen sich bei der Versammlung mit dem Personalausweis und/oder einer Vollmacht ausweisen.
- Danach werde ich den Insolvenzplan erläutern. Widersprechende Gläubiger können zu langen Diskussionen führen, wenn sie am Termin teilnehmen. Nach Erörterung des Insolvenzplanes wird das Insolvenzgericht die Stimmrechte der einzelnen Gläubiger festlegen. Danach wird die Abstimmung durchgeführt, speziell für jede Gläubigergruppe. Die erforderliche Mehrheit wird erreicht, wenn die Mehrheit der Gruppe nach Köpfen und Summen für den Insolvenzplan gestimmt hat. Danach ermittelt man die Anzahl der zustimmenden Gläubigergruppen. Die Annahme des Insolvenzplans ist endgültig, wenn die einfache Mehrheit der Gläubigergruppen zugestimmt hat.
- Im Idealfall erklärt das Gericht den Insolvenzplan im Termin mit einer gerichtlichen Verfügung für rechtskräftig. Der Insolvenzverwalter verteilt die Quote an die Gläubiger und danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Sie haben es geschafft, damit sind die Schulden getilgt.
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Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Experte für Planinsolvenzen.