Auf die Wahl des Insolvenzverwalters haben Sie keinen Einfluss. Wer Ihr Insolvenzverwalter für die Privatinsolvenz wird, entscheidet das Gericht. Wie Sie mit ihm umgehen und wie Sie sich verhalten, ist leicht beantwortet: Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsanwalt. Pflegen Sie einen höflichen aber distanzierten Umgang mit ihm. Kontakt nur auf Anfrage. Eine Ausnahme besteht bei  Veränderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und Adresswechsel.

Wer Ihr Insolvenzverwalter wird, bestimmt das Gericht

Wer Ihr Insolvenzverwalter wird, bestimmt ausschließlich das Insolvenzgericht. Die Auswahl können Sie nicht beeinflussen. In der Regel sind Insolvenzverwalter spezialisierte Rechtsanwälte, die mit den Gerichten jahrelang vertrauensvoll zusammenarbeiten. In größeren Kanzleien werden Sie Ihren Insolvenzverwalter kaum zu Gesicht bekommen, sondern allenfalls den Sachbearbeiter. Aber das ist in Ordnung.

Je weniger Kontakt, desto besser

Kleininsolvenzen wie Verbraucherinsolvenzen sind für den Insolvenzverwalter nur “Massenware” und werden entsprechend behandelt. Das ist auch in Ordnung. Je weniger Kontakt zu dem Insolvenzverwalter haben, desto besser.

Insolvenzverwalter ist kein Freund

Bitte bedenken Sie: Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsanwalt. Er ist auch nicht Ihr Berater und muss Ihnen auch nicht helfen. Wenn Sie eine Frage zur Privatinsolvenz haben, muss er diese nicht beantworten. Der Insolvenzverwalter sieht sich eher als neutrale Person.

Verhaltens-Tipps gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • Der Insolvenzverwalter besitzt umfassende Informationsrechte, damit er seinen Job ausüben kann. Bitte geben Sie ihm die gewünschten Informationen, andernfalls wird er sauer.
  • Vermeiden Sie jede Art von Konfrontation. Praktizieren Sie stattdessen einen gelassenen und höflichen Umgang. Es kann passieren, dass das Büro des Insolvenzverwalters die gleiche Unterlage fünfmal anfordert … Bleiben Sie dennoch gelassen.
  • Nehmen Sie nichts persönlich. Rechtsanwälte und damit Insolvenzverwalter haben oft einen provozierenden Schreibstil, der den Leser leicht auf die Palme bringt. Damit meint der Insolvenzverwalter gar nicht Sie persönlich. Der kennt Sie nämlich gar nicht.
  • Fragen Sie den Insolvenzverwalter nicht um Erlaubnis, beispielsweise ob Sie umziehen dürfen oder in den Urlaub fahren oder den Job wechseln.
  • Wie bereits beschrieben: Der Insolvenzverwalter besitzt Informationsrechte. Er besitzt aber keine Entscheidungsrechte über Ihr Leben.
  • Falls Sie umziehen, den Job wechseln, sich selbstständig machen, Nachwuchs bekommen, im Lotto gewinnen, erben, usw. informieren Sie den Insolvenzverwalter darüber schriftlich. Fragen Sie ihn aber nicht, ob Sie das dürfen.
  • Reagieren Sie immer nur auf seine schriftliche Aufforderung. Antworten Sie ebenfalls schriftlich. Dokumentieren Sie den Schriftverkehr.
  • Übersenden Sie dem Insolvenzverwalter monatlich Ihre Einkommensnachweise. Übersenden Sie diese auch dann, wenn er sie nicht haben will. Denn mit dem regelmäßigen Übersenden kann man Sie für eine fehlerhafte Berechnung des pfändbaren Einkommens nicht mehr verantwortlich machen.
  • Ein paar Monate nachdem das Gericht die Privatinsolvenz eröffnet hat, ist das Verfahren eingespielt und der Kontakt ebbt ab. Nach einer Weile hören Sie gar nichts mehr von Ihrem Insolvenzverwalter. Das ist ein gutes Zeichen. Für Sie zählt die Zeit bis zur Restschuldbefreiung.
  • Vor allem ehemals selbstständige Schuldner ärgern sich oft darüber, dass der Insolvenzverwalter die der Insolvenzmasse zugehörigen Vermögenswerte angeblich verschleudert. Dazu haben Sie keinerlei Mitspracherecht.
  • Es geht Sie auch nichts an, wie der Insolvenzverwalter Ihr Verfahren abarbeitet. Sie besitzen keinerlei Einsichtsrecht in seine Unterlagen und auch nur ganz eingeschränkt ihn die Gerichtsakte. Sie können das Verfahren weder beeinflussen noch besitzen Sie ein Recht auf Auskunft über den Verfahrensstand.
  • Das alles heißt aber nicht, dass Sie sich von dem Insolvenzverwalter alles gefallen lassen müssen. Falls er Sie schikaniert, sollten Sie einschreiten.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

23 Kommentare

  1. Anne

    Hallo Herr Franzke,
    mein Mann ist in der PI. Ihm wurde sein Fahrrad gestohlen, worauf ihm die Versicherung eine Gutschrift überwiesen hat. Der Insolvenzverwalter fordert jetzt dieses Geld. Zurecht? Er braucht ein neues Fahrrad. Nun steht er am Ende ohne Fahrrad und ohne Geld da. Ist es in Ordnung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Anne.

  2. nelli

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage und hoffe man kann mir helfen.
    Mein Mann hat seit 2011 privatinsolvenz diese Woche bat ich den Treuhänder um die Übersicht. Als die insolvent gegangen wollte er Abrechnungen von mir aber das sind seine Schulden die mein mann on die ehe gebracht hat.wir haben ein kleines Kind und ich verdiene 1200 brutto jetzt will er wieder meine 3 letzten Abrechnungen.jetzt habe ich angst das er uns noch mehr pfänden will es 7st jetzt schon nicht einfach.
    Muss ich ihm meine Abrechnungen zu senden was passiert dann??
    Ich hoffe Sie können mir helfen 🙂

    • Jörg Franzke

      Warum der Insolvenzverwalter Ihre Abrechnungen haben möchte, weiß ich nicht. Eigentlich stehen ihm die Abrechnungen nicht zu. Schicken Sie ihm die Abrechnungen trotzdem, damit er zufrieden ist. Passieren kann nichts, man kann Ihnen kein Geld wegnehmen.

  3. Junker

    Hallo Herr Franzke,
    sie haben wirklich eine tolle Seite. Glückwunsch und Danke für Ihre kurzen und hilfreichen Statements.
    Meine Frage ist, ich erhalte aus meiner Strom und Gasabrechnung ein Guthaben in Höhe von 120 Euro.
    Muss ich das Guthaben an den Insolvenzverwalter abführen?
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Gruß
    Junker

    • Jörg Franzke

      Ja. leider müssen Sie die Rückzahlung an den Insolvenzverwalter abführen.

  4. Pat

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin gerade auf ihre Seite gestoßen und hoffe Sie können mir helfen.
    Durch meine letzte Beziehung und leider der auch durch Dummheit bin ich sehr hoch verschuldet.
    Die Schulden belaufen sich auf ca 25 000 . vor ca 8 Monaten war ich bei einem Anwalt der leider nur kassiert hat. Seit September läuft mein Problem jetzt über die Caritas.
    Ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und verdiene 1500 Euro netto als single wobei seit Februar 300 Euro gepfändet werden.
    Im Februar nächstes Jahr werde ich die Arbeitsstelle wechseln und ca 1900 Euro netto als single verdienen.
    Ich strebe eine pi für 3 Jahre an. Was ich allerdings nicht verstehe ist, in diesen drei Jahren wird alles bis zur Pfändungsgrenze gepfändet. Wenn ich das hoch rechne mit allen Sonderzahlungen und Gehaltserhöhung en zahle ich ja mehr als meine schuld beträgt . oder ist es der Fall, dass ein Prozentsatz der gesamteschuld festgesetzt wird und der muss innerhalb dieser 3 Jahre bezahlt werden? Da ich auch noch einen Nebenjob anstrebe wird dieser wohl auch noch verpfändet.
    Jetzt mal angenommen ich schaffe es meine schuld in zwei Jahren zu tilgen bin ich dann nach drei Jahren wieder raus oder beginnt erst nach drei Jahren die wohlverhaltensphase und in den drei Jahren wird gepfändet was das zeug hält?
    Ich hoffe sie können mir das beantworten da leider die caritas immer sehr dicht ist und auf den info Veranstaltung sowas sehr allgemein gehalten wird
    Vielen dank im voraus

    • Jörg Franzke

      Sie können frühestens nach drei Jahren beenden, egal wie viel Sie bis dahin an Schulden abgetragen haben.

  5. AF

    Guten Tag Herr Franzke, ich habe einen ersten Termin bei einem Insolvenz Verwalter der mir schon vor dem ersten persönlichen Gespräch Probleme bereitet. Ich habe in 14 Tagen ein neues Arbeitsverhältnis. Nicht nicht mal begonnen wurde schriftlich angedroht das umgehend der Arbeitgeber informiert wird und eine Lohnpfändung folgt. Ich brauche dann dort nicht anfangen. Dieses Blamage kann ich mir sparen. Nun meine Frage muss ich zwingend zu diesem Termin? reicht es nicht wenn ich ihm die notwendigen Unterlagen zukommen lasse? Danke für Ihre Antwort Mit freundlichen grüßen AF

    • Jörg Franzke

      Sie können den Insolvenzverwalter leider nicht daran hindern, den Arbeitgeber anzuschreiben. Bieten Sie dem Verwalter an, wenigsten während der Probezeit die Füße stillzuhalten.

  6. Manfred Münstedt

    Hallo Herr Franzke
    Meine Frage:
    Muss ich wirklich jeden Monat unaufgefordert einen Einkommensnachweis übersenden?
    Obwohl meine Rente das ganze Jahr als einziges Einkommen immer die selbe ist.
    Denn ich wurde von meinem Insolventsverwalter grade informiert.
    Ich zitiere
    Ich erlaube mir den Hinweis, dass sie verpflichtet sind, unaufgefordert monatlich ihre Einkommensnachweise zu übersenden. Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen
    Was will er genau jeden Monat haben?
    Jeden Monat aufs neue meinen Rentenbescheid ?
    Oder auch noch anderes zb Kontoauszüge?
    Reicht es nicht völlig aus ihm nur Änderungen zu schicken, falls mal die Rente erhöt wird? Oder ich unerwarteter Weise zu weiterem Einkommen gelange
    Mit frndl. Gruss

    • Jörg Franzke

      Nein, Sie müssen immer nur bei Veränderung Ihre Einkommensnachweise übersenden. Das war sicherlich nur ein Textbaustein des Verwalters.

  7. W. Knott

    Sehr geehrter Herr Franzke, mir wurde nun der „Beschluss das die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt“ wurde zugestellt. Demnach tritt die Wohlverhaltensphase ein.
    Bekomme ich jetzt noch einen Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichts und wie lange wird dies dauern?
    Mit freundlichen Grüßen
    W.K.

    • Jörg Franzke

      Dauert je nach Gericht ca. 3 Monate nach Auslaufen der Wohlverhaltensperiode.

  8. Beata

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe zwei bzw. drei Fragen. In Oktober ’18 habe ich Insolvenz angemeldet und das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Am 07.01.19 soll die Gläubigerversammlung stattfinden.
    Ich habe ein P-Konto, das ich laut meiner Schuldenberaterin jetzt in ein Basiskonto umwandeln lassen kann. Nach der Rücksprache mit der Bank brauche ich dafür eine Freigabe des Kontos von dem Insolvenzverwalter.
    1. Kann der IV die Freigabe des Kontos verweigern?
    2. Kann der IV mein Konto noch pfänden obwohl er schon mein Lohn pfändet?
    Mein Sohn ist bereits 18 und besucht noch die 10 Klasse der Wirtschaftsschule. Ab Sep. ’19 möchte er auf die FOS. Sollte er die Probezeit auf der FOS nicht bestehen und bereits im Dezember von der Schule runtergehen wird er sich nach einer Ausbildung oder anderer Schule umsehen müssen, er wird aber wahrscheinlich von heute auf morgen nicht glei was bekommen.
    3. Wird mein Sohn dann weiter als Unterhaltspflichtige Person angerechnet?
    Vielen Dank im voraus und schöne Grüße.
    Bea

    • Jörg Franzke

      Auf keinen Fall den P-Konto Schutz aufheben. Sonst wäre das Guthaben ein Neuerwerb und den würde der Insolvenzverwalter kassieren. Sie können erst in der Wohlverhaltensphase auf den Pfändungsschutz verzichten.
      Sobald Ihr Sohn ein eigenes Einkommen bezieht, entfällt er als Unterhaltsberechtigte Person.

      • Beata

        Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch. Können Sie mir sagen wann genau die Wohlverhaltensphase genau beginnt? Mit der Gläubigeversammlung oder kriege ich noch ein Beschluss ( Bescheid) vom Insolvenzgericht?
        Mit freundlichen Grüßen
        Beata

        • Jörg Franzke

          Die Wohlverhaltensphase beginnt unmittelbar nach dem Schlusstermin. Wann dieser stattfindet, bestimmt ausschließlich der Insolvenzverwalter. Es gibt also keine feste Frist.

  9. Tanja

    Hallo ich habe Schulden von 35000 , bin Mutter von 3 Kinder und arbeite im öffentlichen Dienst bekomme monatlich 1215 Euro und arbeite nebenbei als Reinigungskraft bekomme da 150 Euro. Habe aber kein P-Konto und der Schuldenvergleich wurde von den Gläubigern abgelehnt. Jetzt muß ich einen Insolvenzantrag stellen. Pfändet jetzt der Insolvenzverwalter mein Konto?

    • Jörg Franzke

      Ja, das tut er. Sie müssen Ihr Konto unbedingt in ein P-Konto umwandeln.

  10. Hans

    muss ich dem insolvenzanwalt den arbeitsvertrag meines volljährigen sohnes vorlegen ? wenn er (mein Sohn) das nicht möchte. ich habe dem ra mittgeteilt das mein sohn jetzt arbeitet.

    • Jörg Franzke

      Nö, müssen Sie nicht.

  11. Sabine

    Sehr geehrte Herr RA Franzke,
    Dankeschön dass Sie sich hier so engagieren. Das ist nicht mehr selbstverständlich heutzutage.
    Leider habe ich 2015 in einer schweren Depression Hilfe bei einer Schuldnerberatung der Diakonie gesucht.
    Nach einer eiligen Datenaufnahme und vielen, im Nachhinein falschen Informationen, wurde ich sofort an einen Insolvenzanwalt weitergereicht. Als ich gemerkt habe dass die Auskünfte der Diakonie nicht korrekt waren, hatte ich weder bei der Diakonie noch dem Insolvenzverwalter einen Ansprechpartner.
    Langsam geht es mir besser und bei mir ist nichts mehr zu retten.
    Aber ich möchte mich an übergeordneter Stelle beschweren, mittlerweile habe ich gelesen was die Merkmale für unseriöse Schuldnerberatungen sind. Wenn ich dem Geldfluss folge, hat die Diakonie mich abgerechnet und „verkauft“, der Insolvenzanwalt verdient an mir und ich stehe jetzt nach 6 Jahren mit der gleichen Schuldensumme da. Nur sind die ca 2000 EUR jetzt Gerichtskosten.
    Das sollte mal jemand von einer übergeordneten Stelle überprüfen.
    Mit freundlichen Grüssen

    • Jörg Franzke

      Wird man Ihnen denn die Restschuldbefreiung versagen? Dann noch mein Rat: Die Diakonie hat eine derart starke Lobby, dass Sie nicht die geringste Chance haben, dass man Sie mit Ihrem Anliegen anhört. Lassen Sie es sein, Sie reiben sich sonst nur auf und werden wieder depressiv.