Auf die Wahl des Insolvenzverwalters haben Sie keinen Einfluss. Wer Ihr Insolvenzverwalter für die Privatinsolvenz wird, entscheidet das Gericht. Wie Sie mit ihm umgehen und wie Sie sich verhalten, ist leicht beantwortet: Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsanwalt. Pflegen Sie einen höflichen aber distanzierten Umgang mit ihm. Kontakt nur auf Anfrage. Eine Ausnahme besteht bei  Veränderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und Adresswechsel.

Wer Ihr Insolvenzverwalter wird, bestimmt das Gericht

Wer Ihr Insolvenzverwalter wird, bestimmt ausschließlich das Insolvenzgericht. Die Auswahl können Sie nicht beeinflussen. In der Regel sind Insolvenzverwalter spezialisierte Rechtsanwälte, die mit den Gerichten jahrelang vertrauensvoll zusammenarbeiten. In größeren Kanzleien werden Sie Ihren Insolvenzverwalter kaum zu Gesicht bekommen, sondern allenfalls den Sachbearbeiter. Aber das ist in Ordnung.

Je weniger Kontakt, desto besser

Kleininsolvenzen wie Verbraucherinsolvenzen sind für den Insolvenzverwalter nur “Massenware” und werden entsprechend behandelt. Das ist auch in Ordnung. Je weniger Kontakt zu dem Insolvenzverwalter haben, desto besser.

Insolvenzverwalter ist kein Freund

Bitte bedenken Sie: Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsanwalt. Er ist auch nicht Ihr Berater und muss Ihnen auch nicht helfen. Wenn Sie eine Frage zur Privatinsolvenz haben, muss er diese nicht beantworten. Der Insolvenzverwalter sieht sich eher als neutrale Person.

Verhaltens-Tipps gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • Der Insolvenzverwalter besitzt umfassende Informationsrechte, damit er seinen Job ausüben kann. Bitte geben Sie ihm die gewünschten Informationen, andernfalls wird er sauer.
  • Vermeiden Sie jede Art von Konfrontation. Praktizieren Sie stattdessen einen gelassenen und höflichen Umgang. Es kann passieren, dass das Büro des Insolvenzverwalters die gleiche Unterlage fünfmal anfordert … Bleiben Sie dennoch gelassen.
  • Nehmen Sie nichts persönlich. Rechtsanwälte und damit Insolvenzverwalter haben oft einen provozierenden Schreibstil, der den Leser leicht auf die Palme bringt. Damit meint der Insolvenzverwalter gar nicht Sie persönlich. Der kennt Sie nämlich gar nicht.
  • Fragen Sie den Insolvenzverwalter nicht um Erlaubnis, beispielsweise ob Sie umziehen dürfen oder in den Urlaub fahren oder den Job wechseln.
  • Wie bereits beschrieben: Der Insolvenzverwalter besitzt Informationsrechte. Er besitzt aber keine Entscheidungsrechte über Ihr Leben.
  • Falls Sie umziehen, den Job wechseln, sich selbstständig machen, Nachwuchs bekommen, im Lotto gewinnen, erben, usw. informieren Sie den Insolvenzverwalter darüber schriftlich. Fragen Sie ihn aber nicht, ob Sie das dürfen.
  • Reagieren Sie immer nur auf seine schriftliche Aufforderung. Antworten Sie ebenfalls schriftlich. Dokumentieren Sie den Schriftverkehr.
  • Übersenden Sie dem Insolvenzverwalter monatlich Ihre Einkommensnachweise. Übersenden Sie diese auch dann, wenn er sie nicht haben will. Denn mit dem regelmäßigen Übersenden kann man Sie für eine fehlerhafte Berechnung des pfändbaren Einkommens nicht mehr verantwortlich machen.
  • Ein paar Monate nachdem das Gericht die Privatinsolvenz eröffnet hat, ist das Verfahren eingespielt und der Kontakt ebbt ab. Nach einer Weile hören Sie gar nichts mehr von Ihrem Insolvenzverwalter. Das ist ein gutes Zeichen. Für Sie zählt die Zeit bis zur Restschuldbefreiung.
  • Vor allem ehemals selbstständige Schuldner ärgern sich oft darüber, dass der Insolvenzverwalter die der Insolvenzmasse zugehörigen Vermögenswerte angeblich verschleudert. Dazu haben Sie keinerlei Mitspracherecht.
  • Es geht Sie auch nichts an, wie der Insolvenzverwalter Ihr Verfahren abarbeitet. Sie besitzen keinerlei Einsichtsrecht in seine Unterlagen und auch nur ganz eingeschränkt ihn die Gerichtsakte. Sie können das Verfahren weder beeinflussen noch besitzen Sie ein Recht auf Auskunft über den Verfahrensstand.
  • Das alles heißt aber nicht, dass Sie sich von dem Insolvenzverwalter alles gefallen lassen müssen. Falls er Sie schikaniert, sollten Sie einschreiten.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.