Eine Privatinsolvenz lohnt sich immer dann, wenn die Schulden höher sind als der Betrag, den man Ihnen während der Laufzeit der Privatinsolvenz pfänden wird. Bei der Entscheidung, ob Sie Privatinsolvenz anmelden oder die Schulden abzahlen, kommt es also maßgeblich darauf an, wie viel Sie monatlich verdienen und wie viel man Ihnen pfänden kann.

Privatinsolvenz ab wann?

Bedenken Sie, dass der ständige Ärger mit den Schulden kräftezehrend ist. Sicherlich haben Sie jahrelang versucht, aus den Schulden auszubrechen. Deshalb rate ich Ihnen zur Privatinsolvenz, sobald die Rückzahlung der Schulden zum Kraftakt wird. Ab wann man Privatinsolvenz anmeldet, richtet sich einerseits nach der Summe der Schulden. Andererseits nach dem Einkommen. Sinnvoll ist die Privatinsolvenz immer dann, wenn man die Schulden nicht mehr zurückzahlen kann.

Gerichtskosten

Die Verfahrenskosten – also die Gerichtsgebühren und das Honorar für den späteren Insolvenzverwalter – betragen ca. 2.500 €. Dieser Betrag wird Ihnen während des gesamten Insolvenzverfahrens für 3 Jahre gestundet. Anschließend vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung, beispielsweise in Höhe von 50 € monatlich.

Derzeitiges Vermögen

Ihr derzeitiges pfändbares Vermögen wird der Insolvenzverwalter wegnehmen und versilbern, etwa Lebensversicherungen oder Ihr Auto, wenn es nicht für die Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Aber keine Sorge, nur wirklich wertvolles Vermögen ist von der Pfändung betroffen. Normale Wohnungseinrichtung nicht.

Einkommen für 3 Jahre

Als Drittes müssen Sie Ihr Einkommen berücksichtigen. Für die nächsten 3 Jahre erhalten Sie davon nur den pfändbaren Teil. Die Pfändungsgrenze beträgt ohne Unterhaltspflicht 1200 € des Nettoeinkommens, bei einer Unterhaltspflicht 1622 €, bei zwei Unterhaltspflichten 1.870 €, usw. Nun können Sie alles berechnen.

Beispiel, ab wann sich Privatinsolvenz lohnt

Dem gegenüber steht die Privatinsolvenz über 3 Jahre, also 36 Monate mal 100 EUR, insgesamt 3.600 €. Von dem gepfändeten Betrag werden dann gleich noch die Kosten für das Insolvenzverfahren abgezogen, sodass Sie nach fünf Jahren wirklich schuldenfrei sind.

Ergebnis: Um von allen Schulden befreit zu werden, müssen Sie für die Kredittilgung mindestens 16.000 € aufwenden und im Insolvenzverfahren werden Ihnen 3.600 € abgezogen.

Bedenken Sie außerdem, dass die ständige Auseinandersetzung mit den Schulden sehr mühevoll und kräftezehrend ist. Sicherlich haben Sie es auch bereits jahrelang versucht, um aus den Schulden auszubrechen. Deshalb rate ich Ihnen zur Privatinsolvenz, sobald Sie sich eingestehen, dass die Rückzahlung der Schulden zum Kraftakt wird. Wann Sie Privatinsolvenz stellen, richtet sich also nach dem Grad Ihrer Verschuldung.