1. Zuerst ein neues Gehaltskonto einrichten,
  2. Ordner anlegen mit der Gläubigerpost
  3. Besprechungstermin vereinbaren oder Insolvenz mit der Handy-App beantragen.

Erste Schritte, so werden Sie mit der Privatinsolvenz schuldenfrei:

Beantragen Sie eine Privatinsolvenz bzw. eine Regelinsolvenz, wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen. Das ist immer noch besser, als jahrelang mit der ständigen Gefahr vor Pfändungen zu leben. Bitte beachten Sie meine Ratschläge, wenn Sie die Privatinsolvenz vorbereiten. So sind Sie bestens vorbereitet.

Neues Konto einrichten

Als ersten Schritt sollten Sie für Ihre zukünftigen Einkünfte ein neues Konto einrichten. Das neue Konto muss spätestens im Insolvenzverfahren als Pfändungsschutz-Konto geführt werden. Nur als P-Konto gehört Ihr Konto-Guthaben nicht zur Insolvenzmasse. Besitzen Sie bereits ein Pfändungsschutz-Konto, ist alles in Ordnung und Sie müssen hier nichts weiter vorbereiten. Die Einrichtung eines neuen Kontos ist ein absolutes Muss, wenn das Konto wegen Pfändung gesperrt ist oder das Konto ist im Minus.

Kein Geld an Freunde und Verwandte

Als nächsten Schritt sollten Sie spätestens ab jetzt kein Geld mehr von Ihrem Konto an die Familie oder Freunde überweisen. Wickeln Sie Geschäfte unter Familienmitgliedern besser per Barzahlung ab. So vermeiden Sie, dass der Insolvenzverwalter die Geschäfte unter Familienmitgliedern später anfechtet und rückabwickelt. Das darf er, weil eine gesetzliche Vermutung besteht, dass ein Familienmitglied Ihre finanzielle Schieflage kannte. War dem Zahlungsempfänger die finanzielle Schieflage bekannt, wird das Geschäft rückabgewickelt.

Hilfe für die Privatinsolvenz einholen

Dritter Schritt: Sie suchen sich einen Anwalt oder eine Schuldenberatung. Sind Sie Verbraucher und müssen Sie die Privatinsolvenz beantragen, besteht eine gesetzliche Pflicht, dass Sie zur Vorbereitung einen Anwalt oder Schuldenberatung beauftragen.

Das Ausarbeiten des Insolvenzantrages kann sehr aufwendig und nervtötend und zeitintensiv sein. Das Formular für den Insolvenzantrag besteht aus rund 50 Seiten. Dort müssen Sie Ihre finanziellen und privaten Verhältnisse offenlegen. Für jeden Eintrag braucht es einen Beleg, etwa eine Kopie des Personalausweises, aktueller Kontoauszug, Mietvertrag, Einkommensnachweis, Kindergeld-Bescheinigung und vieles mehr.

Keinen Gläubiger vergessen

Wichtig ist es, dass Sie keinen Gläubiger vergessen. Die genaue Höhe seiner Forderung oder eine vollständige Korrespondenz sind nicht von Belang. Wir müssen aber wissen, WEM Sie Geld schulden, denn die Gläubigerliste muss vollständig sein. Planen Sie die Privatinsolvenz mithilfe einer Planinsolvenz bzw. Insolvenzplan zu verkürzen, kann man einen Gläubiger vergessen. Der Insolvenzplan wirkt sich auch auf vergessene Gläubiger aus. Bei einer normalen Insolvenz mit Restschuldbefreiung sollten die Gläubiger aber vollständig sein. Ein “vergessener” Gläubiger hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.

Warum die Privatinsolvenz und welche Alternativen gibt es?

Viele überschuldete Menschen fürchten die Folgen der Privatinsolvenz. Das ist unbegründet. Die Privatinsolvenz kann sich schnell lohnen. Sinnvoll ist die Privatinsolvenz, wenn Sie die Schulden nicht mehr angemessenen zurückzahlen können.

Sind die Kreditraten so hoch, dass Ihr Gehalt nicht mehr für Ihren Selbstbehalt reicht und liegt Ihr Nettoeinkommen nach Abzug aller Kreditraten sogar unterhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze, ist die Privatinsolvenz sinnvoll. Sie müssen nicht für Ihre Schulden in Armut leben. Dazu hat der Gesetzgeber die Pfändungsfreibeträge und die Privatinsolvenz eingeführt.

Die Privatinsolvenz ist auch dann sinnvoll, wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung in den nächsten Jahren unwahrscheinlich ist. Auch in einem solchen Fall sollten Sie nicht lange überlegen. Beanspruchen Sie Ihren gesetzlichen Eigenbedarf. Beantragen Sie die Privatinsolvenz und starten Sie in ein unbeschwertes Leben. Das ist Ihr gutes Recht!

Sind Sie verschuldet, aber besitzen Sie noch Vermögen wie ein Haus, eine Lebensversicherung oder ein Auto, ist Entscheidung: „Privatinsolvenz ja oder nein“, leider nicht so einfach. Dann müssen Sie zusätzlich abwägen, ob Sie den Verlust des Vermögenswertes für ein schuldenfreies Leben in Kauf nehmen wollen oder nicht. Vor allem bei einem Hausbesitz eine schwierige Entscheidung.

So manche Schuldner wollen die Privatinsolvenz vermeiden. Als Alternative zur Privatinsolvenz bietet sich ein Teilzahlungs-Vergleich an. Vergleich bedeutet, dass man den Gläubigern eine teilweise Auszahlung der Schuld anbietet. Gleichzeitig droht man die Gläubiger leer ausgehen zu lassen, falls sie den Vergleich nicht akzeptieren.

Teilzahlungsvergleiche zur Vermeidung der Privatinsolvenz sind nach jahrzehntelanger Erfahrung aussichtslos und gelingen allenfalls bei Rentnern. Wir möchten Ihnen ausdrücklich davon abraten. Mag sein, dass einige wenige Gläubiger zustimmen. Aber am Ende verbleibt ein hartnäckiger Bodensatz, an dem Sie sich die Zähne ausbeißen. Viel besser hingegen ist die Planinsolvenz.

Wann lohnt sich die Privatinsolvenz?

Wie die Privatinsolvenz abläuft und wie viel man pfändet

Im Insolvenzverfahren müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abführen – Insolvenzverwalter bezahlt damit Gerichtskosten und Schulden – Pech für die Gläubiger, wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist.

Wie die Privatinsolvenz abläuft und wie viel gepfändet wird und wie viel Sie von Ihren Schulden zurückzahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab und Ihren Unterhaltspflichten. Anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle wird der pfändbare Betrag errechnet, den Sie im Insolvenzverfahren an den Insolvenzverwalter abführen müssen.

Dieser pfändbare Betrag bei Insolvenz wird für jeden Monat neu berechnet. Zur richtigen Berechnung ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, er muss den pfändbaren Betrag berechnen und direkt an den Insolvenzverwalter abführen. Der Insolvenzverwalter verteilt das Geld nach Abzug der Gerichtskosten am Ende des Verfahrens an die Gläubiger.

Weil der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag berechnen und direkt an den Insolvenzverwalter abführen muss, wird sich der Insolvenzverwalter garantiert mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Das heißt, der Arbeitgeber erfährt auf jeden Fall davon. Keine Sorge, das Insolvenzverfahren ist kein Entlassungsgrund. Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze, dann gibt es auch im Insolvenzverfahren nichts bei Ihnen zu holen und Sie müssen gar keine Schulden zurückzahlen. Die Gläubiger gehen leer aus. Ca. 85 % aller Verbraucherinsolvenzen sind solche Nullverfahren.

So finanzieren Sie die Anwaltskosten für die Privatinsolvenz

Möglicherweise beteiligen sich Freunde und Familie. Schließlich spenden sie für eine „gute Tat“, denn Sie wünschen sich eine endgültige Befreiung aus der Schuldenspirale! Eine andere Idee wäre, dass Sie Ihr Einkommen auf ein neues Konto umleiten. Anschließend beenden Sie jeden Schuldendienst. Das ist erlaubt – auch bei vorherigen Zahlungsversprechen. Haben Sie die Zahlungen erst einmal eingestellt, werden Sie das Geld für die Beratung schnell zusammen haben.

Buchen Sie eine Beratung zur Privatinsolvenz

Buchen Sie ein ausführliches Beratungsgespräch zur Privatinsolvenz: Wie Sie sich vorbereiten, der Ablauf und wie Sie die Restschuldbefreiung sicher erhalten. Ebenso, die Alternativen zur Privatinsolvenz. Dauer: 45 Minuten, 150€

Beratungshilfe für die Privatinsolvenz

Den Beratungshilfeschein als staatliche Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Privatinsolvenz erteilen die Gerichte nur noch ausnahmsweise. Bitte fragen beim Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie den Anwalt bezahlen, der die Privatinsolvenz für Sie vorbereitet.

7 Kommentare

  1. Lehmann Mike

    Hallo
    Wenn ich mich für eine PI entschieden habe welche Daten vom gläubiger müssen in die Liste?
    Ich meine reicht meine Kundennummer und die Anschrift der Bank bzw. beim Handy der Anbieter oder was genau muß ich in die Liste eintragen ich möchte dies wissen um mich genau vorzubereiten damit das Telefonat mit Ihnen nicht so viele fragen aufwirft.
    Danke

    • Jörg Franzke

      Folgende Informationen müssen auf die Gläubigerliste:
      Name des Gläubigers
      Straße und Hausnummer
      Postleitzahl und Ort
      das Bearbeitungszeichen des Gläubigers
      und die ungefähre Höhe der Schulden.
      Eigentlich sind noch mehr Informationen erforderlich, aber diese beschaffen wir für Sie. Vor jeder Insolvenz schreiben wir die Gläubiger an und fragen den genauen Schuldenstand ab und klären dabei die Vertretungsverhältnisse gegenüber Inkassobüros oder Rechtsanwaltskanzleien.

  2. CT

    Hallo Herr Franzke,
    wenn ich mich entscheide, über Sie die Privatinsolvenz durchführen zu lassen, übernehmen Sie dann vorab auch die Schuldenberatung?

  3. René

    Darf ich kurz vor der Insolvenz Rechnung bezahlen, ich habe eine Rechnung an ein Versandhaus und eine zwecks einer Reifenbestellung bezahl? Befinde mich aber nich nicht in Insolvenz sondern in der Vorbereitung!

    • Jörg Franzke

      Na klar, Sie dürfen noch Rechnungen bezahlen vor der Insolvenz.

  4. Selina

    Hallo Herr Franzke,
    Man soll ja kein Geld an Freunde und Familie vor einer Insolvenz zahlen. Ich wohne jedoch nun wieder bei meinen Eltern, da sich meine Private Situation geändert hat. Kann ich dann trotzdem Umlagen/Mietanteile an meine Eltern zahlen oder sowas wie Beteiligung an Lebensmittelkosten, ohne dass diese Zahlungen dann wieder rückabgewickelt werden?
    MfG
    Selina

    • Jörg Franzke

      Nein, solche Zahlungen werden nicht rückgängig gemacht. Sie haben ja sicherlich ein P-Konto eingerichtet. Das Geld, das Sie vom P-Konto aus überweisen, ist ohnehin nicht rückgängig zu machen später im Insolvenzverfahren.