Unternehmer befürchten Auftragsverlust im Schutzschirm und Eigenverwaltung
Diese Befürchtung eines bedrohlichen Auftragsverlustes im Eigenverwaltungsverfahren bzw. Schutzschirmverfahren ist unbegründet. Auch hierfür gibt es eine Lösung. Erfahrungsgemäß reagieren Kunden und Lieferanten tolerant. Sie wünschen dem Unternehmen „viel Erfolg“ und bleiben bei der Stange. Wenn überhaupt, erleidet das Unternehmen nur einen geringen Auftragsverlust.
Kein Auftragsverlust bei Vorkasse und offener Information
„Verkaufen“ Sie das Schutzschirmverfahren also positiv und der Imageverlust bleibt erfahrungsgemäß gering. Hat Ihr Unternehmen das Schutzschirmverfahren später erfolgreich durchlaufen, werden Ihnen Unternehmer-Kollegen Hochachtung entgegenbringen, weil Sie sich als Sanierungs-Manager bewiesen haben. Ich hatte noch keinen einzigen Schutzschirmfall, in welchem das Unternehmen wegen davon gelaufener Kunden und Lieferanten schließen musste. Der Auftragsverlust hat sich bisher immer sehr in Grenzen gehalten.
Information vermeidet Auftragsverlust
Ohnehin bleibt das Schutzschirmverfahren in den ersten drei Monaten geheim. Das Unternehmen kann seine eigene individuelle Informationspolitik betreiben. Es entscheidet selbst, gegenüber wem und zu welcher Zeit es sich „outen“ will. Damit erhält das Unternehmen die Gelegenheit, seine Kunden weiterhin wie bisher üblich zu bedienen. Dies baut Vertrauen auf. Später kann man argumentieren: „Seht her, wir durchlaufen seit zwei Monaten ein Schutzschirmverfahren. Ihr habt keinerlei Qualitätseinbußen festgestellt. Bitte bleibt uns erhalten, in vier Monaten sind wir nach einem Insolvenzplan damit durch.“
Umstellung auf Vorkasse ist verkraftbar
Sollten die Lieferanten Ihres Unternehmens auf Vorkasse umstellen, ist das im Schutzschirmverfahren in der Regel kein Problem. Aufgrund der Kosteneinsparungen im Schutzschirmverfahren verfügt das Unternehmen später in der Regelinsolvenz über ein derart großes Liquiditätspolster, dass es die Umstellung auf Vorkasse leicht verkraften wird. Möglich sind auch Treuhandmodelle. Der Auftraggeber hinterlegt bei mir einen Teil des Werklohns. Damit kauft das Unternehmen nach Genehmigung des Auftraggebers das Material.
Pressemitteilung verteilen
Die Insolvenz in Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren wird nicht über die gesamte Verfahrensdauer geheim bleiben. Die Eröffnung des Hauptverfahrens, in welches das Unternehmen drei Monate später übertritt, ist öffentlich und auf der Websseite: insolvenzbekanntmachungen.de nachzulesen. Von dort holen sich die Suchmaschinen von Creditreform und Co. die Informationen und geben sie automatisch an Kunden weiter. Deshalb ist es besser, die Flucht nach vorne zu ergreifen und eine Presseerklärung zu verteilen.
Auftragsentzug nicht wehrlos hinnehmen
Ausnahmen bestätigen die Regel. Konzerne mit strengen Corporate Governance Regeln und öffentliche Auftraggeber drohen oft mit Kündigung, sobald sie von dem Schutzschirmverfahren erfahren. Dagegen müssen Sie sich wehren. Gemäß einer Selbstverpflichtung der öffentlichen Verwaltung darf ein Unternehmen im Schutzschirmverfahren nicht benachteiligt werden. Konzerne dürfen Sie aber ausschließen. Dann muss man eine Lösung über ein drittes Unternehmen finden.
Schutzschirmverfahren wird zunächst nicht veröffentlicht
Das Schutzschirmverfahren wird erst nach drei Monaten veröffentlicht. Das Eröffnungsverfahren bleibt in der Regel geheim. Erst das Hauptverfahren ist öffentlich. Der Unternehmer kann unterscheiden, wen er einweiht und wen nicht.
Suchroboter finden alles
Öffentlich wird der Schutzschirm aufgrund der Suchroboter. Die Suchroboter von Creditreform, Bürgl und Co. fragen diese Seite täglich ab und informieren ihre Kunden. Spätestens dann ist der Schutzschirm nicht mehr geheim. Die Information über die Eröffnung des Schutzschirms erfahren über diesen Kanal natürlich auch die Auftraggeber und Lieferanten.
Flucht nach vorne
Offene Kommunikation ist besser. Deshalb rate ich Ihnen zur Flucht nach vorne. Informieren Sie Ihre wichtigsten Lieferanten und Auftraggeber über das Schutzschirmverfahren, bevor sie es von Creditreform erfahren. Vor dem Personal kann man wegen des Insolvenzgeldes das Insolvenzverfahren nicht verbergen. Nur die Gläubiger können Sie ignorieren, Ihr Unternehmen steht unter Gläubigerschutz.
Furcht vor „Coming out“
Erfahrungsgemäß haben die betroffenen Unternehmer einen regelrechten Horror vor diesem Moment, weil sie einen sofortigen Auftrags- und Lieferstopp befürchten. Ich muss gestehen, die Befürchtung ist nicht ganz unberechtigt. Vor allem Konzerne und alle größeren Unternehmen mit einer Ausfallversicherung neigen dazu, alle Geschäftsbeziehungen sofort zu stoppen.
Je früher, desto besser
Ca. zwei Wochen vor der Eröffnung des Hauptverfahrens gehen Sie zum Kunden und sagen: „Übrigens, wir befinden uns seit 10 Wochen im Schutzschirmverfahren. Habt ihr irgendetwas bemerkt? Es gab keinen Leistungsabfall und wir liefern auch in Zukunft in der üblichen Qualität und Zuverlässigkeit. Bitte gebt uns eine Chance.“ Nach meiner Erfahrung ist dieses Argument überzeugend.
Wann ist ein freiwilliger Gläubigerausschuss sinnvoll?
Ob ein freiwilliger Ausschuss sinnvoll ist oder nicht, richtet sich nach dem Einzelfall. Einerseits ist es wünschenswert, wenn die Gläubiger die Sanierung unterstützen. Das Unternehmen gewinnt gegenüber den Stakeholdern wie Beteiligten wie Kunden, Lieferanten und Gläubiger leichter das Vertrauen zurück. Entscheidungen mit Tragweite für das Unternehmen lassen sich mit dem Segen des Gläubigerausschusses leichter durchsetzen.
Gläubigerausschuss gerät außer Kontrolle
Andererseits kann der Ausschuss außer Kontrolle geraten und sogar gegen die Restrukturierung des Unternehmens mit dem Schutzschirmverfahren stellen. Ein Gläubigerausschuss kostet das Unternehmen außerdem Geld und viel Zeit. Einzelnen Mitgliedern kann es wichtiger sein, sich zu profilieren anstelle einer schnellen Unternehmenssanierung.
Anzahl der Gläubiger-Mitglieder
Der Ausschuss besteht je nach Unternehmensgröße aus drei oder fünf Insolvenzgläubigern und sollte entsprechend der Gläubigerstruktur zusammengesetzt sein. Die Gerichte achten auf eine möglichst objektive Besetzung und werden in einem mittelgroßen Verfahren etwa eine Bank, einen Lieferanten, einen Arbeitnehmer, einen Berater und eine Behörde ansprechen.
Die Passivität der Gläubiger nutzen
In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die meisten Gläubiger keine Lust auf den Gläubigerausschuss haben. Nach deren Ablehnung können wir als Sanierungsteam deshalb unsere Favoriten durchsetzen. Mit den richtigen Gläubigerausschuss-Mitgliedern wird eine positive Grundeinstellung zu Sanierung und Geschäftsführung geschaffen.
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