Die Gläubigerversammlung akzeptierte unseren Insolvenzplan im gerichtlichen Abstimmungstermin. Damit ist die Sanierung der Aktiengesellschaft mit dem Schutzschirmverfahren gelungen und kann von den Aktionären weitergeführt werden. Auch die Gläubiger profitieren und erhalten eine Quote über 10 %.

Der Fall

Das Unternehmen ist ein Dienstleister für Technische Dokumentation und Informationsmanagement. Es sind derzeit 85 Mitarbeiter angestellt, verteilt auf fünf bundesweite Filialen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahre 1999. Es expandierte zunächst sehr erfolgreich. Höhepunkt war das Jahr 2008 mit 370 Mitarbeitern und 30 Mio € Umsatz. Der Schutzschirm hat die Aktiengesellschaft entschuldet.

Insolvenzursache

Aufgrund von Einsparungsrunden bei den Hauptauftraggebern brach der Umsatz jährlich um rund 3 Mio € ein. Das Unternehmen versuchte den Umsatzverlust aufzufangen:

  • Verkleinerung des Geschäftsbetriebes.
  • neue Kunden und Geschäftsfelder weg von Konzernen, hin zu Mittelstand.
  • Suche nach Investoren und Verkauf des eigenen Geschäftsbetriebes.

Aber die Abwärtsspirale war nicht aufzuhalten. Die Umsatzverluste verschlechtern das Bonitätsrating und das Unternehmen musste mittels Fremdfinanzierung und zu hoher Zinsbelastung eigene Aktien zurückkaufen. Nachdem ein letzter Verkaufsprozess geplatzt war, musste das Unternehmen auf Druck der maßgeblichen Gläubiger-Bank ein IDW S6 Gutachten erstellen lassen. Das Gutachten kam aufgrund hoher Schuldenlast zu negativer Fortführungsprognose. Schließlich kündigte die Gläubiger-Bank die Kredite. Mit Datum vom 18.11.15 stellte das Unternehmen einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gem. § 270 a InsO (= kleines Schutzschirmverfahren). Das Gericht entsprach meinem Antrag und eröffnete am gleichen Tag das Sanierungsverfahren.

Sanierungskonzept

Im ca. dreimonatigen Vorverfahren haben wir folgende, für Schutzschirm-Sanierungen typische Maßnahmen ergriffen:

  • Einrichtung eines Berichtswesens und Controlling gegenüber der gerichtlich bestellten Aufsichtsperson (=Sachwalter).
  • Beschaffung des Insolvenzgeldes für die Mitarbeiter.
  • Inventur des Anlage- und Umlaufvermögens.
  • Maßnahmen zur Verschlankung und Kosteneinsparung, z.B Kündigung aller unrentablen Verträge mit Lieferanten und Auftraggebern.
  • Klärung von Drittrechten insbesondere am Warenbestand, am Anlagevermögen und an den Forderungen des Unternehmens gegenüber seinen Kunden (=Globalzession) und Abschluss von Verwertungs- und Nutzungsvereinbarungen.
  • Ständige Kommunikation mit den wichtigsten Gläubigern und Auftraggebern, um diese bei Laune zu halten und von den Vorteilen der Sanierung zu überzeugen.

Planungsgemäß eröffnete das Gericht das Hauptverfahren zum 01.02.16. Dort wurde die wie folgt Sanierung fortgeführt:

  • Prüfung etwaiger Haftungsansprüche gegen Vorstand und Aufsichtsrat.
  • Offiziell: Suche nach Investoren, inoffiziell: Abwehr etwaiger Kauf- bzw. Übernahmeangebote unerwünschter Konkurrenten.
  • Kündigung von Mitarbeitern, Sozialplan, Interessenausgleich.
  • Beschaffung von Mehrheiten in der Gläubigerschaft für die anstehende Gläubigerversammlung.

Die Gläubigerversammlung fand am 26.04.16 statt. Diese entschied, das Unternehmen nicht zu liquidieren, sondern fortzuführen und zu retten. Zur Durchführung beauftragte die Gläubigerversammlung das Unternehmen einen Insolvenzplan auszuarbeiten und zur Abstimmung vorzulegen. Gesagt, getan. Der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan fand am 25.07.16 statt. Die Gläubiger stimmten ohne Gegenstimme für den Insolvenzplan.<

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Feindliche Übernahmeversuche wurden abgewehrt
  • Höhe der Verschuldung vor Schutzschirmverfahren: 6.435.600 €
  • Einigung mit Gläubigern im Insolvenzplan auf Quote 16 %
  • Liquiditätszuwachs für das Unternehmen ca. 1.82 Mio. €.
  • Verfahrensdauer 9 Monate
  • Schuldenverzicht 84% 84%
  • Quote des Insolvenzplans 16% 16%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 93% 93%

Die Zusammenarbeit mit Herrn Franzke war sehr angenehm, pragmatisch und lösungsorientiert. Besonders schätzten wir die direkte und unbürokratische Kommunikation und Abwicklung. Herr Franzke besitzt auch die nötige Finesse, komplizierte Sachverhalte überlegt und erfolgreich zu lösen. Wir haben gemeinsam in unserem Projekt ein optimales Ergebnis erzielt.

Bewertung auf Provenexpert

Mandant Schutzschirmverfahren