BERA GmbH unter dem Schutzschirm: Personaldienstleister kämpft sich aus existenzieller Krise
Die BERA GmbH kämpft sich aus einer existenziellen Krise, ausgelöst durch Turbulenzen in der Automobilbranche. Erfahren Sie mehr über die Herausforderungen und die Entschlossenheit des Unternehmens, gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen.
Schwäbisch Hall, 13. Januar 2024 – Die BERA GmbH, ein führender Personaldienstleister in der Region Heilbronn-Franken und Nord-Württemberg, befindet sich derzeit unter dem Schutzschirmverfahren des Insolvenzgerichts Heilbronn. Die Turbulenzen in der regionalen Automobilbranche, insbesondere bei ihrem Auftraggeber, der Audi AG, haben das Unternehmen in eine existenzielle Krise geführt.
Seit ihrer Gründung im September 2002 hat sich die BERA GmbH als kompetenter und zuverlässiger Partner für Top-Unternehmen in der Region etabliert. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bietet das Unternehmen umfassende HR-Dienstleistungen an, die von Personalberatung über die Vermittlung und Überlassung von Fach- und Führungskräften bis zur Koordination von Managed Service Projekten und innovativen Personalentwicklungsmaßnahmen reichen.
Die BERA GmbH hat stets ihre Unternehmensphilosophie von Partnerschaftlichkeit, Herausragendheit und Agilität verfolgt und sich einen klaren Platz auf dem Markt erarbeitet. Durch ihre Fähigkeit, auf zukünftige Entwicklungen zu reagieren und nachhaltige Partnerschaften mit Kunden und Mitarbeitern zu schaffen, hat sich das Unternehmen als Arbeitsmarktgestalter positioniert.
Die Insolvenzursachen der GmbH sind vielschichtig und umfassen Produktionsausfälle bei Audi, eine zu hohe Anzahl an Zeitarbeitnehmern, eine gestiegene Krankenquote und einen ruinösen Vertrag mit Audi. Produktionsausfälle, hervorgerufen durch Teilemangel und die Covid-19-Pandemie, führten zu einer deutlich reduzierten Produktivität bei Audi. Die unproduktive Nutzung von Zeitarbeitskräften in der Zeit der Produktionsausfälle verstärkte die finanzielle Belastung erheblich. Hinzu kam eine unerwartet hohe Krankenquote, die die Gesamtproduktivität beeinträchtigte und die Personalkosten erhöhte. Der Abschluss eines für das Unternehmen nachteiligen Dreijahresvertrags mit Audi im Sommer 2023 verschärfte die finanzielle Situation zusätzlich.
In dieser entscheidenden Phase hat die BERA GmbH den renommierten Rechtsanwalt Jörg Franzke als Sanierungsberater engagiert. Seine umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich Unternehmenssanierung sind von unschätzbarem Wert für die gezielte Überwindung der aktuellen Krise und die Weichenstellung für eine erfolgreiche Zukunft. Franzke ist bekannt für seine erfolgreiche Arbeit in vergleichbaren Situationen, was das Vertrauen in eine positive Wende stärkt.
Die BERA GmbH ist entschlossen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern und gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen. Das Unternehmen setzt auf die Partnerschaft mit Kunden und Mitarbeitern, um nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu finden. Die hohe fachliche und persönliche Kompetenz der Mitarbeitenden sowie die Agilität des Unternehmens sind weiterhin von großer Bedeutung, um individuelle Lösungen für Unternehmen und Arbeitnehmer zu entwickeln.
Die BERA GmbH ist zuversichtlich, dass das Schutzschirmverfahren ihr die notwendige Unterstützung und den Spielraum bieten wird, um die Krise zu bewältigen und ihre Position als führender Personaldienstleister in der Region weiter zu stärken.
Über die BERA GmbH
Die BERA GmbH ist ein renommierter Personaldienstleister mit Sitz in Schwäbisch Hall. Seit 2002 bietet das Unternehmen umfassende HR-Dienstleistungen in der Region Heilbronn-Franken und Nord-Württemberg an. Die Unternehmensphilosophie basiert auf den Grundwerten Partnerschaftlichkeit, Herausragendheit und Agilität, um nachhaltige Partnerschaften mit Kunden und Mitarbeitern zu schaffen. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Arbeitsmarktgestalter ist die BERA GmbH ein strategischer Partner für nachhaltige HR-Lösungen.
Wissenwertes zum Thema Personaldienstleister und Schutzschirmverfahren
Hier finden Sie Wissenswertes, wie Sie ein Unternehmen für Zeitarbeit und Personaldienstleistungen mit dem Schutzschirm sanieren können.
Was ist ein Schutzschirmverfahren und wie wirkt es sich auf Personaldienstleister aus?
Das Schutzschirmverfahren ist eine Form des Insolvenzverfahrens in Deutschland, das Unternehmen ermöglicht, sich unter den Schutz eines gerichtlich bestätigten Plans zu sanieren. Für Personaldienstleister wie die BERA GmbH bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit fortzuführen, während sie an einer Restrukturierung arbeiten. Dies sichert den Fortbestand des Unternehmens und schützt Arbeitsplätze.
Welche Rolle spielt der Sanierungsberater im Schutzschirmverfahren?
Der Sanierungsberater ist eine Schlüsselfigur im Schutzschirmverfahren. Er berät und unterstützt das Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsplans. Im Falle der BERA GmbH hilft Rechtsanwalt Jörg Franzke dabei, die finanzielle und operative Struktur des Unternehmens zu stabilisieren und effektive Strategien zur Überwindung der Krise zu entwickeln.
Können Kunden und Mitarbeiter von Personaldienstleistern während des Schutzschirmverfahrens weiterhin mit dem gleichen Service rechnen?
Ja, in der Regel können Kunden und Mitarbeiter erwarten, dass der Betrieb und die Dienstleistungen eines Personaldienstleisters während des Schutzschirmverfahrens nahezu unverändert weiterlaufen. Das Verfahren zielt darauf ab, den Geschäftsbetrieb zu normalisieren und gleichzeitig die finanzielle und organisatorische Restrukturierung voranzutreiben.
Wie beeinflusst das Schutzschirmverfahren die Zukunft eines Personaldienstleisters?
Das Schutzschirmverfahren bietet Personaldienstleistern wie der BERA GmbH eine Chance, sich neu aufzustellen und langfristige Strategien für Wachstum und Stabilität zu entwickeln. Es ermöglicht dem Unternehmen, seine Schulden zu restrukturieren, operative Effizienz zu verbessern und sich auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren, was zu einer stärkeren Marktposition führen kann.
Was geschieht nach dem Abschluss des Schutzschirmverfahrens?
Nach dem Abschluss des Schutzschirmverfahrens wird das Unternehmen normalerweise aus der Insolvenzaufsicht entlassen und kann seinen Geschäftsbetrieb selbstständig fortsetzen. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens zeigt, dass das Unternehmen seine Finanzen und Operationen stabilisiert hat und bereit ist, als gesundes und wettbewerbsfähiges Unternehmen in der Branche zu agieren.
Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:
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