Mein Beratungsangebot als Anwalt für die Insolvenz in Eigenverwaltung wendet sich an die Geschäftsführung von Unternehmen, die bereits zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Auch nach Überschreiten der Insolvenzreife ist die Sanierung mithilfe der Eigenverwaltung möglich. Als erfahrender Spezialist manage ich mit Ihnen als Geschäftsführer den Sanierungsprozess in der Eigenverwaltung, von der Vorbereitung der Eigenverwaltung bis zur Ausschüttung der Quote nach erfolgreichem Insolvenzplan, womit ihr Unternehmen von den Schulden befreit ist.
Erstberatung zur Insolvenz in Eigenverwaltung
- Aktueller Liquiditätsstatus des Unternehmens, seit wann ist das Unternehmen insolvenzreif?
- Welche Ziele lassen sich mit der Eigenverwaltung erreichen?
- Lässt sich das Unternehmen mit der Eigenverwaltung entschulden?
- Die Alternativen zur Insolvenz in Eigenverwaltung?
- Die Risiken der Eigenverwaltung?
- Wie ist der Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung?
- Welche Folgen hat die Eigenverwaltung auf das Tagesgeschäft?
- Wie sollte man sich auf die Eigenverwaltung vorbereiten?
Nach der Beratung besitzen Sie eine klare Orientierung zum Ablauf des der Insolvenz in Eigenverwaltung sowie zu den Chancen und Risiken und zu den Alternativen. Dauer der Beratung ca. 1 Stunde.
Mandat zur Insolvenz in Eigenverwaltung
Als Ihr Anwalt für Insolvenz in Eigenverwaltung koordiniere ich zunächst die Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die Eigenverwaltung. Danach führe ich zusammen mit der Geschäftsführung das Unternehmen durch das Verfahren, um es zu entschulden und zu restrukturieren. (Der Ablauf des Schutzschirmverfahrens und der Eigenverwaltung ist nahezu identisch):
- Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes gemäß § 270 a InsO als Fahrplan für das Sanierungsverfahren, von der Antragstellung bis zum Insolvenzplan am Ende des Verfahrens.
- Das Sanierungskonzept ist Bestandteil der Antragsschrift an das Gericht, um es von unserem Sanierungsvorhaben zu überzeugen.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes über meine Bank und Einrichtung der Insolvenz-Buchhaltung. Abstimmung mit dem Sachwalter, wie dieser seine Überwachungs-Funktion ausüben will.
- Gegebenenfalls Versendung einer Presseerklärung und Kommunikation mit den Beteiligten, um schädliche Gerüchte zu unterbinden.
- Verhandlungen mit den Banken, Lieferanten und Kunden und Wiederherstellung von Vertrauen. Abschluss von Vereinbarungen zur Nutzung besicherter Güter während der Eigenverwaltung.
- Bericht an die Gläubigerversammlung und falls vorhanden an den Gläubigerausschuss. Verfassen der vorgeschriebenen Verzeichnisse nach § 154 InsO. Die Gläubiger lassen ihre Forderungen in der gerichtlichen Insolvenztabelle feststellen.
- Abschluss der Insolvenz in Eigenverwaltung mit dem Insolvenzplan. Der Insolvenzplan ist ein Schulden-Moratorium, in dem sich das Unternehmen mit den Gläubigern auf eine machbare Quote unter 10 % einigt. Der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan findet in einer mündlichen Verhandlung bei Gericht statt.
- Verteilung der Quote an die Gläubiger. Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Das Unternehmen ist von den Altschulden befreit.
- Klärung der Steuerangelegenheiten, insbesondere Berichtigung der USt und unterjähriger Jahresabschluss, Sanierungsgewinn und -Erlass.
Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen als Anwalt für Insolvenz in Eigenverwaltung persönlich als Berater mit meiner Mobilnummer zur Verfügung, verhandle mit den Gläubigern und übernehme die Organisation und Leitung der Versammlungen.
Die Kosten der Insolvenz in Eigenverwaltung vereinbaren wir als Pauschalbetrag oder stundenweise, je nachdem, was Sie bevorzugen.
- Anrufen (030 306 12345) und Termin vereinbaren
FAQ
Mein Unternehmen befindet sich außerhalb Berlins, kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Ja, das ist kein Problem. Die meisten meiner Unternehmen haben ihren Sitz außerhalb Berlins. Damit wir uns persönlich und ich den Betrieb kennenlerne, besuche ich Sie vor Ort. Danach kommunizieren wir per Telefon, Video. Mail, usw. Wichtige Termine vor Ort nehme ich persönlich wahr.
So urteilen die Mandanten
Herr Franzke hat uns in einem Sanierungsverfahren (Insolvenz in Eigenverwaltung) begleitet. In einer solch schwierigen Situation, in der man psychisch angeschlagen ist und der Druck von außen unmenschlich wird, braucht es einen erfahrenen kühlen Kopf. Das war und ist Herr Franzke in jeder Situation. Seinen Laden muss man schon selbst aufräumen aber Herr Franzke ist immer erreichbar und hilft bei Fragen aller Art.
Bei jedem wichtigen Termin ist Herr Franzke da und somit hat man nie das Gefühl alleine zu sein.
Was macht Herrn Franzke so besonders? Er hat ein gutes und kompetentes Netzwerk an externen Spezialisten, er behält immer den Überblick und bleibt dabei Mensch außerdem ist er ein Vollprofi in seinem Bereich.
Wir haben es dank Herrn Franzke geschafft unser Unternehmen zu sanieren. Auch, wenn ich froh bin das wir es geschafft haben und ihn nicht mehr brauchen wird mir der Austausch mit Herrn Franzke fehlen.
Alles Gute Herr Franzke und vielen Dank auch im Namen meiner Familie.
…und schon wieder geschafft!
Nachdem unsere Firma das Schutzschirmverfahren mit Hilfe von Herrn Franzke erfolgreich beendet hat, ging es nun um mein persönliches Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan (Durchgriffhaftung durch betriebliche Verbindlichkeiten). Nach ca.18 Monaten bin ich jetzt, genau wie die Firma, schuldenfrei. Vielen herzlichen Dank an Herrn Franzke und seinem sehr netten und aufgeschlossenem Team. Ich habe mich jederzeit allumfassend und in allen Angelegenheiten sehr gut beraten gefühlt. – Danke-
Ein Tip an die zuküftigen Mandanten: Meldet Euch rechtzeitig und habt keine Angst. Ihr seid in sehr guten Händen – und nicht allein.
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