Wie Sie Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschrift vor der Insolvenz in Eigenverwaltung richtig handhaben

Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung müssen Unternehmen besonders sorgfältig mit bestehenden Einzugsermächtigungen umgehen. Sie dürfen keinesfalls zulassen, dass Gläubiger versehentlich sogenannte Insolvenzforderungen abbuchen. Als Insolvenzforderungen gelten alle Leistungen, welche Lieferanten vor dem gerichtlichen Beschluss zur Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung erbracht haben.

Ein konkretes Beispiel aus meiner Praxis: Wird die Eigenverwaltung etwa am 15.08. angeordnet, darf ein Anbieter wie z.B. die Telekom keine Abbuchungen mehr für Leistungen vor diesem Stichtag vornehmen. Konkret wäre eine Telefonrechnung für den Monat August, die im September per Einzugsermächtigung abgebucht wird, problematisch, da die Leistung vor und nach dem Stichtag erbracht wurde. Solche Abbuchungen sind unzulässig und müssen verhindert werden.

Wichtige Maßnahmen für Unternehmen

  1. Widerruf kritischer Einzugsermächtigungen: Widerrufen Sie sämtliche Einzugsermächtigungen für rückwirkend abgebuchte Leistungen sofort. Dies betrifft z.B. Telefon- oder Energiedienstleistungen, die monatlich nachträglich abgerechnet werden.
  2. Unproblematische Einzugsermächtigungen belassen: Einzugsermächtigungen für Leistungen, die monatlich im Voraus fällig sind (z.B. Miete, Leasingraten oder Versicherungen), können bestehen bleiben, da hier keine Insolvenzforderungen entstehen.
  3. Neues Geschäftskonto manuell kontrollieren: Falls Sie ein neues Geschäftskonto eröffnen mussten, vergeben Sie zunächst keine neuen Einzugsermächtigungen. Überweisen Sie Rechnungen manuell, um volle Kontrolle über Ihre Zahlungen zu behalten.
  4. Ausnahmen nur bei existenziellen Leistungen zulassen: Einige Anbieter, etwa Internetprovider, bestehen auf Einzugsermächtigungen. Prüfen Sie genau, ob solche Leistungen essenziell für Ihr Unternehmen sind. Ist dies der Fall, sollten Sie trotz Risiko die Einzugsermächtigung zunächst weiterlaufen lassen. Es wäre kontraproduktiv, wenn Ihr Geschäftsbetrieb durch eine fehlgeschlagene Abbuchung kleiner Beträge zum Erliegen käme.

 

Mustertext für den Widerruf einer Einzugsermächtigung

Nutzen Sie folgenden Mustertext, um Einzugsermächtigungen für nachträglich berechnete Leistungen rechtssicher zu widerrufen:

Betreff: Widerruf der Einzugsermächtigung für Leistungen vor Anordnung der Eigenverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, befindet sich unser Unternehmen seit dem 15. August 2024 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Den Gerichtsbeschluss fügen wir diesem Schreiben zur Kenntnisnahme bei.

Ihr Unternehmen besitzt derzeit eine Einzugsermächtigung für unser Geschäftskonto. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Insolvenzverfahrens dürfen jedoch Leistungen, die vor dem 15. August 2024 erbracht wurden, nicht mehr beglichen werden. Solche Forderungen gelten als Insolvenzforderungen. Wir widerrufen daher hiermit ausdrücklich die bestehende Einzugsermächtigung für alle Leistungen, deren Leistungszeitraum vor dem 15.08.2024 liegt.

Gerne möchten wir die Geschäftsbeziehung fortsetzen. Wir bitten Sie daher, Ihre Rechnung entsprechend aufzuteilen und eine klare Leistungsabgrenzung zum Stichtag 15. August 2024 vorzunehmen. Für alle Leistungen ab diesem Stichtag können Sie Ihre Forderungen selbstverständlich weiterhin per Einzugsermächtigung von unserem neuen Konto einziehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name], Geschäftsführer