Eröffnen Sie ein neues Konto vor der Eigenverwaltung - das Geschäftskonto muss im Haben sein

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vorbereitung einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Überprüfung des Kontos. Das Konto muss im Haben sein und die Konto führende Bank darf aufgrund anderweitiger Kredite kein Gläubiger sein.

Problem mit dem Konto

Stellen Sie unbedacht den Eigenverwaltungsantrag, während das Geschäftskonto im Minus ist, wird die Bank das Konto schließen und eingehende Zahlungen zunächst einbehalten. Zwar kann der Sachwalter im Hauptverfahren versuchen, die Zahlungen zurückzuholen oder anzufechten, aber die Liquidität steht Ihnen vorerst nicht zur Verfügung. Dies ist ein kritisches Problem, da gerade am Anfang des Verfahrens die Liquidität meist knapp bemessen ist.

Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn Auftraggeber weiterhin auf das alte Konto überweisen, selbst nachdem sie ihre neue Bankverbindung mitgeteilt haben. Laut geltender Rechtsprechung ist der Auftraggeber für solche Fehlüberweisungen nicht verantwortlich. Das bedeutet, dass die Fehlüberweisung auf das alte Konto im Minus erst einmal verloren ist. Die Liquidität steht nicht zur Verfügung.

Abhilfe bevor Sie die Eigenverwaltung beantragen

Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihr Unternehmen über ein Geschäftskonto im Haben verfügt. Falls kein solches Konto besteht, eröffnen Sie bei einer Bank, bei der Sie keine Verbindlichkeiten haben, schnellstmöglich ein neues Konto.

Informieren Sie Ihre Auftraggeber unverzüglich über die Kontoumstellung . Wichtige Kunden informieren Sie zusätzlich telefonisch über die Umstellung des neuen Geschäftskontos, um sicherzustellen, dass die Umstellung beachtet wird.

Für das neue Geschäftskonto können Sie jede Bank wählen, jedoch sind regionale Banken wie Sparkassen oder Volksbanken oft vorzuziehen. Dort haben Sie persönliche Ansprechpartner und können bei Problemen, wie einer Kontosperrung im Zuge der Insolvenz, schnellere Lösungen finden. Bei überregionalen Banken gestaltet sich dies erfahrungsgemäß schwieriger, da Ansprechpartner fehlen und lange Bearbeitungszeiten entstehen können. Die modernen Internet-Banken haben gar keinen persönlichen Ansprechpartner mehr, sondern nur noch auf KI basierte Roboter.  

Ein neues Geschäftskonto hat zudem den Vorteil, dass Sie die Kontrolle über alle Einzugsermächtigungen und Lastschriften haben. Damit verhindern Sie unberechtigte Einzüge, die Insolvenzforderungen sind, weil der Leistungszeitraum vor der gerichtlichen Anordnung der Eigenverwaltung lag.