So vermeiden Sie Probleme mit Kreditkarten in der Insolvenz in Eigenverwaltung

Wenn Ihr Unternehmen in eine Insolvenz in Eigenverwaltung geht, müssen Sie davon ausgehen, dass die Kreditkartenanbieter die Kreditkarten sperren. Deshalb auf die Sperrung vorbereiten.

Beispiel: Sie verwenden Ihre Firmen-Kreditkarte am 10. August und das Eigenverwaltungsverfahren beginnt am 20. August. Am 28.08. will der Kreditkartenbetreiber bei Ihnen für den Monat August vom Geschäftskonto per Lastschrift einziehen. Das darf der Kreditkartenbetreiber aber nicht, weil sein Zahlungsanspruch zu einer Insolvenzforderung geworden ist. Der Kreditkartenbetreiber fällt aus und sperrt die Kreditkarte.

Mit Kreditkartensperrungen richtig umgehen

Es ist daher wichtig, dass Sie nicht erwarten, dass Ihre bisherigen Firmenkreditkarten nach der Insolvenzeröffnung weiter nutzbar bleiben. Stattdessen sollten Sie frühzeitig Maßnahmen treffen, um Zahlungsausfälle und Betriebsausfälle zu verhindern:

Empfohlene Vorgehensweise:

Rechtzeitig neue Kreditkarten beschaffen

Beantragen Sie für Ihr Unternehmen rechtzeitig vor dem Start der Eigenverwaltung neue Firmenkreditkarten bei einem anderen Kreditkartenanbieter. Nutzen Sie diese neuen Karten erstmals nach Beginn der Eigenverwaltung. Da hier keine Zahlungsausfälle entstehen, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass der neue Kreditkartenanbieter die Karten sperrt.

Kritische Dienstleister identifizieren und absichern

Viele Unternehmen beziehen geschäftskritische Leistungen – insbesondere von ausländischen Internetdienstleistern – über Firmenkreditkarten. Wenn ein wichtige Internet-Provider nicht mehr von der gesperrten Kreditkarte abbuchen kann, stellt er seinen Service ein. Dies könnte zum Stillstand des gesamten Geschäftsbetriebs führen.

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig alle existenziell wichtigen Dienstleister identifizieren, die per Kreditkarte abrechnen. Eine praktikable Notlösung besteht darin, dass der Geschäftsführer persönlich mit seiner privaten Kreditkarte diese wichtigen Leistungen bezahlt. Der Geschäftsführer stellt anschließend dem Unternehmen diese Ausgaben in Rechnung.

Fazit

Sperrungen von Kreditkarten in einer Insolvenz in Eigenverwaltung lassen sich kaum vermeiden, aber mit der richtigen Vorbereitung und sorgfältiger Planung können Sie erhebliche Risiken vermeiden und Ihre Zahlungsfähigkeit sichern.