Massedarlehen als Anschubfinanzierung für die Eigenverwaltung: Was ist das und wann brauchen Sie es?

Ein Massedarlehn benötigen Sie in kritischen Fällen für die Anschubfinanzierung einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Besteht beispielsweise der Lieferant auf Vorkasse und das Unternehmen hat kein Geld dafür, hilft das „echte“ Massedarlehn weiter. Beim „unechten“ Massedarlehn gestattet die Bank die mittels Globalzession abgetretenen Einnahmen bis auf Weiters für den Geschäftsbetrieb zu verwenden.

Warum benötigen Unternehmen ein Massedarlehen?

Gerade zu Beginn der Eigenverwaltung entsteht häufig ein akuter Liquiditätsbedarf. Beispielsweise muss eine Spedition kurz nach Beginn der Eigenverwaltung Diesel kaufen, aber:

  • Die Tankkarten wurden vom Anbieter gesperrt.
  • Der Diesellieferant verlangt plötzlich Vorkasse.
  • Die Zahlungseingänge sind aufgrund einer Globalzession bereits an eine Bank abgetreten und nicht sofort verfügbar.

In solch kritischen Situationen ist das Unternehmen auf ein Massedarlehen angewiesen, etwa durch den Unternehmer persönlich oder einen Dritten.

Wie sichern Sie das Massedarlehen richtig ab?

Ein großes Risiko für den Darlehnsgeber besteht darin, dass das Massedarlehen, das er im vorläufigen Insolvenzverfahren gewährt hat, mit Eröffnung des Hauptverfahrens zur normalen Insolvenzforderung wird. Weil der Anspruch des Darlehnsgebers mit Eröffnung des Hauptverfahrens eine Insolvenzforderung ist, darf das Unternehmen das Darlehn nicht mehr erstatten. Das Massedarlehn wäre also verloren.

Um diesen Verlust zu vermeiden, beantragt das Unternehmen beim zuständigen Insolvenzgericht eine sogenannte „Einzelermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten“. Durch einen Beschluss erklärt das Gericht das Massedarlehn zu einer Masseverbindlichkeit. Das Massedarlehn erhält damit einen besonderen Status und geht mit der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr unter. So kann es auch im späteren Verlauf des Hauptverfahrens oder sogar nach Abschluss des Sanierungsverfahrens rechtmäßig zurückgezahlt werden.

Was bedeutet „unechtes Massedarlehen“?

Ein unechtes Massedarlehen entsteht dann, wenn z. B. eine Bank, die eigentlich durch eine Globalzession Anspruch auf die Zahlungseingänge des Unternehmens hat, ausnahmsweise erlaubt, diese Einnahmen vorübergehend für dringende Geschäftsausgaben zu verwenden. Die Bank verzichtet also temporär auf ihre Rechte und ermöglicht dadurch dem Unternehmen, die Geschäfte fortzuführen. Das Unternehmen muss diese Beträge erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich der Geschäftsbetrieb wieder stabilisiert und das Geschäftskonto sich aufgefüllt hat, an die Bank zurückzahlen.

Fazit

Ein Massedarlehen – ob echt oder unecht – kann entscheidend sein, um den Geschäftsbetrieb während der Insolvenz in Eigenverwaltung zu sichern. Unternehmer sollten jedoch rechtzeitig handeln und sich durch einen gerichtlichen Beschluss absichern, um Risiken auszuschließen.