Begriffe, die im normalen Geschäftsalltag normalerweise nicht zur Sprache kommen, gewinnen unversehens grundlegende Bedeutung: Insolvenz, Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfe, Förderdarlehen, Schutzschirmverfahren – Corona hat aus dem Nichts eine völlig neue Unternehmenswirklichkeit geschaffen.
Die neue Realität
Ganz abgesehen von den gesundheitlichen Gefahren und den gesellschaftlichen Auswirkungen stehen insbesondere mittlere und kleine Unternehmen durch Corona vor Herausforderungen, wie sie selbst in der zurückliegenden Weltwirtschaftskrise nicht zu beobachten waren. Zehntausende Unternehmen geraten unversehens in eine existenzgefährdende Lage, nicht selten innerhalb weniger Tage und suchen nach Möglichkeiten, wie kann man den Betrieb retten.
Dabei sind die Ausgangskriterien alles andere als rosig. Eine Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs ergab: über 80 Prozent verfügen über keinen ausgearbeiteten Notfallplan. Das bestätigt auch Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bayerischen Wirtschaft. Seiner Ansicht nach ist es unerlässlich, rechtzeitig betriebsinterne Regelungen zu entwickeln, die im Krisenfall zur Anwendung kommen. (Quelle: Tageszeitung WELT)
In beiden Fällen, beim Aufbau eines Krisenplans sowie beim Handling einer aktuellen Krise dieser Größenordnung, ist die Betreuung durch einen Berater für extreme Krisen nicht einfach nur ratsam – in vielen Fällen kann sie sich als lebenswichtig erweisen. Dabei kommt es vor allem auf die Wahl des richtigen Partners an.
In den vielen Jahren meiner beruflichen Tätigkeit habe ich einen Kodex entwickelt, der meiner Ansicht nach für die Krisenberatung von grundsätzlicher Bedeutung ist. Prinzip eins: niemals die Interessen eines Gläubigers vertreten. Prinzip zwei: Aufgaben niemals an einen Vertreter delegieren. Nur so lässt sich die erforderliche Vertrauensbasis aufbauen, die für eine effektive und erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Krisenmanagement ist vielschichtig
So vielfältig, wie eine Großkrise vom Kaliber einer Corona-Pandemie auf Leben und Wirtschaft einwirkt, so unterschiedlich können die Gegenmaßnahmen sein. Hier den Überblick zu bewahren und die richtigen Strategien zum richtigen Zeitpunkt auf den Weg zu bringen, ist die wesentliche Aufgabe eines Krisenberaters für den Covid Schutzschirm. Seine Pflicht ist es, in einem sich rasch und hektisch ändernden Umfeld die Übersicht zu bewahren und rechtzeitig Chancen und Möglichkeiten auszumachen. Dabei sind vor allem zwei Themenbereiche von grundsätzlicher Bedeutung:
Staatliche Liquiditätshilfe
Die schlimmsten Auswirkungen für das eigene Unternehmen durch die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen abfedern – das klingt zunächst wie die Lösung der brennendsten Probleme. Die Schwierigkeit dabei: Die Lage ändert sich ständig, feste Routinen und Vorgehensweisen sind nicht auszumachen. Letztendlich bedeutet die vorherrschende Situation auch für die Bundesregierung Neuland, in das sie sich einfinden muss – wie wir alle.
Bürgschaften und KfW-Kredite oder Kurzarbeitergeld sind hier die bekanntesten Maßnahmen, doch schon bei ihnen tauchen eine Reihe von Fragezeichen auf. Nicht immer sind Kredite das Mittel der Wahl, selbst bei niedrigen oder nicht vorhandenen Zinsen. Ausfälle durch verschiebbaren Konsum lassen sich auf diese Weise überbrücken, beispielsweise die verspätete Anschaffung einer neuen Einbauküche nach dem Abflachen der Epidemie. Anders sieht es bei unwiederbringlichen Einnahmeverlusten aus, die nach der Krise nicht nachgeholt werden können. Hier kann der Kredit keine wirkliche Lösung bringen – das Problem wird lediglich nach hinten verschoben.
Dazu kommen weitere Staatshilfen, die noch nicht in feuchten Tüchern sind, ganz abgesehen von Modellen, die erst noch entstehen. Sehr deutlich wird die unübersichtliche Lage durch den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellten Drei-Stufen-Plan. Die erwähnten Bürgschaften und KfW-Kredite der Stufe eins sind dabei die einzig konkrete Komponente.
Die flexiblere Gestaltung und die Aufstockung von Krediten in Stufe zwei und umfangreiche Konjunkturprogramme in Stufe drei sind davon abhängig, wie und in welchem Ausmaß sich die Krise verschärft. Und die Kriterien dafür legt die Regierung fest – das sind alles andere als planbare Größen.
Doch damit sind die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Weitere Hilfsmaßnahmen können jederzeit auf den Plan treten, wenn die Situation es erfordert. So sind derzeit beispielsweise auch steuerliche Erleichterungen im Gespräch, wobei ihre konkrete Ausgestaltung noch in den Sternen steht. Auch hier ist intensive Beobachtung unerlässlich.
Der Krisenberater beurteilt die laufende Situation, lokalisiert und bewertet in diesem chaotischen und volatilen Umfeld alle aktuellen Sachstände und nutzt die Möglichkeiten des Covid Schutzschirms, die speziell für seinen Klienten sinnvoll und nutzbringend sind.
Schutzschirm oder Insolvenz in Eigenverwaltung
Nicht in jedem Fall wird sich eine Insolvenz vermeiden lassen, die durch die Corona-Epidemie ausgelöst wurde. Besonders in dieser schwierigen Situation ist ein zielgerichtetes und abgewogenes Krisenmanagement von Bedeutung, um das Überleben des Unternehmens zu ermöglichen. Besonders das Schutzschirmverfahren können in dieser Situation das Schlimmste abwenden und das Unternehmen mittelfristig wieder auf Kurs bringen.
Schutzschirmverfahren als Präventivmaßnahme
Droht die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung, lässt sich ein Schutzschirmverfahren auf den Weg bringen – wenn die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.
Die Insolvenzordnung eröffnet Unternehmern durch die Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung von Sanierung von Unternehmen die Möglichkeit, im Schutz eines Verfahrens in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen. Das Schutzschirmverfahren gemäß Paragraph 270b InsO stellt somit die Grundlage für einen Vergleich mit den Gläubigern dar, und das entweder außerhalb oder innerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens.
Einer der wesentlichen Unterschiede des Schutzschirmverfahrens gegenüber der Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Wahl des Sachwalters. Er darf beim Schutzschirmverfahren vom Unternehmen ernannt werden, wenn keine sachlichen Gründe dagegensprechen.
Das Schutzschirmverfahren eröffnet dem Unternehmen einen bis zu drei Monate andauernden Zeitraum zur Erarbeitung des Sanierungskonzepts. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht über den Eröffnungsantrag. In dieser Zeit ist das Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen oder der Verwertung von Sicherheiten durch die Gläubiger sicher, auch, wenn diese die Sanierung ablehnen. Als Unternehmen sind Sie also während des Schutzschirmverfahrens vor der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder dem Verlust der Kontrolle über Ihr Vermögen sicher.
Eigenverwaltung ist kein völliger Kontrollverlust
Ist die Zahlungsunfähigkeit erst eingetreten, führt kein Weg an der Insolvenz vorbei. Das Verfahren in Eigenverwaltung weist aber entgegen dem normalen Insolvenzverfahren einen wesentlichen Vorteil auf: Der Schuldner kann über die Insolvenzmasse verfügen und sie selbst verwalten – dies allerdings unter der Aufsicht eines Sachwalters. Dieses Verfahren kann eingeleitet werden, wenn abzusehen ist, dass das Verfahren sich nicht zum Nachteil der Gläubiger auswirken wird.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung birgt demnach deutliche Vorteile gegenüber der regulären Insolvenz in sich: Im normalen Insolvenzverfahren erfolgt die Bestellung eines Insolvenzverwalters, der die gesamte Verfügungsgewalt über das Vermögen des Schuldners erhält. Er hat somit keinen Einfluss auf die Maßnahmen, die der Verwalter im Rahmen der Insolvenz durchführt.
Die Eigenverwaltung versetzt den Schuldner in die Rolle des Insolvenzverwalters. Die Kontrolle der Abläufe übernimmt in diesem Fall ein Sachwalter, der dem Schuldner zur Seite gestellt wird. Er wacht insbesondere über die Einhaltung aller insolvenzrechtlichen Vorgaben, wie sie in der Insolvenzordnung festgelegt sind.
Dass es sich auch bei Eigenverwaltung um ein vollwertiges Insolvenzverfahren handelt, sollte dennoch klar sein. Auch diese Variante erfordert einen Insolvenzantrag des Schuldners, der wie erwähnt deutlich machen muss, dass das Verfahren keine Nachteile für die Gläubiger auslöst.
Beide Abläufe, das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung, erfordern für die erfolgreiche Durchführung fundierte juristische Kenntnisse. Insbesondere die Erläuterung der Gründe, warum die Eigenverwaltung vertretbar ist, muss fundiert und formal korrekt erfolgen.
Selbst einfachste Fehler wie eine verspätete Antragstellung und die dadurch ausgelöste Verfahrensverzögerung können zur sofortigen Überleitung in ein reguläres Insolvenzverfahren führen. Auch Fehler bei der Weiterführung des Unternehmens während der Eigenverwaltung können diese unerwünschte Entwicklung auslösen. Hier ist die professionelle Kombination aus Rechtskunde und Krisenmanagement gefragt.
Der wesentliche Faktor bei der erfolgreichen Behandlung einer Unternehmenskrise ist die Zeit. Je früher ein Unternehmer die Krise seiner Firma erkennt und beschließt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, desto besser. Eine Beratung kann nur dann optimal wirken, wenn der Krisenberater rechtzeitig in die Prozesse eingebunden wird. In diesem Fall kann er alle Phasen des Verfahren optimal betreuen – von der Antragstellung für Schutzschirm oder Eigenverwaltung über die insolvenzrechtliche Beratung bis hin zur Begleitung durch die Unternehmenskrise mit all ihren Aspekten.
Wenn Sie den Eindruck gewinnen, dass die Corona-Krise Ihr Unternehmen existenziell gefährdet, sollten Sie einen Grundsatz nicht vernachlässigen: Sie können niemals zu früh Rat suchen – aber leicht zu spät. Gerne stehe ich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.