GmbH Insolvenz anmelden, Tipps für die Geschäftsführung

Für den Fall, dass Sie als GmbH-Geschäftsführer gezwungen sind, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, ist es ratsam, sich gründlich darauf vorzubereiten und meine Empfehlungen zu beachten. Bei der GmbH-Insolvenz ist auch immer die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung von Bedeutung.

Ein Unternehmer informiert sich zur Schutzschirmiinsolvenz
GmbH-Insolvenz anmelden bei Zahlungsunfähigkeit muss sein, dann aber richtig!

Schützen Sie sich vor Haftung.

Sie fragen sich, wie der Ablauf einer GmbH-Insolvenz ist? Hier erkläre ich Ihnen ausführlich den Ablauf einer GmbH-Insolvenz und zeige Ihnen, wie Sie als Geschäftsführer Maßnahmen ergreifen können, um sich vor unangenehmen Folgen zu schützen.

Wenn Sie eine GmbH führen und befürchten, dass eine Insolvenz unausweichlich ist, möchten Sie sicherlich gut vorbereitet sein und wissen, was auf Sie zukommt. Mit meinem Wissen und meiner Erfahrung im Bereich der Insolvenzberatung kann ich Ihnen dabei helfen.

Kontaktieren Sie mich, um mehr über den Ablauf einer GmbH-Insolvenz zu erfahren und wie Sie sich als Geschäftsführer am besten darauf vorbereiten können.

Empfehlung an alle CEOs: Es ist ratsam, kurz vor dem Eintritt der Insolvenzreife, aus Eigeninteresse, täglich einen Status-Bericht zu erstellen, in dem dokumentiert wird, wann die Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten wird. Die Erstellung einer Unternehmensplanung ist unkompliziert. Eine Unternehmensplanung ist nicht nur für die Berechnung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung notwendig. Vielmehr wird Ihnen die Planung später von Nutzen sein, wenn es darum geht, sich von dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu entlasten. Die Planung ist somit eine Investition in Ihr eigenes Wohl.

Tipps für Geschäftsführer vor der GmbH-Insolvenz

Es mag theoretisch möglich sein, dass ein Geschäftsführer ohne Vorbereitung einen Insolvenzantrag für seine GmbH stellt. Doch ein solches Vorgehen wäre naiv und birgt erhebliche Risiken. Denn im Falle einer Insolvenz wird schnell nach einem Sündenbock gesucht, und oft ist es der Geschäftsführer, der die Verantwortung tragen muss. Daher ist es ratsam, sich auf die Insolvenz vorzubereiten und Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor unangenehmen Folgen zu schützen – sowohl bei einer GmbH- als auch bei einer UG-Insolvenz. Also besser nicht unbedacht die Insolvenz anmelden.

Tipp: Handelsbilanz hochladen

Als Geschäftsführer einer GmbH ist es Ihre Pflicht, die jährliche Handelsbilanz bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres zu veröffentlichen. Sollten Sie dies versäumen, können Sie mit einer Strafe wegen Bankrott rechnen – ein Szenario, das vermieden werden sollte. Es ist jedoch möglich, die Handelsbilanz eigenständig und ohne die Hilfe eines Steuerberaters zu erstellen. Hierbei sind Schätzungen erlaubt. Anschließend müssen die Werte in ein Formular auf der Webseite des Unternehmensregisters eingetragen werden, was keine Schwierigkeit darstellt.

Tipp: Kassenbuch aktualisieren

Fehlerhafte Kassenbücher können dem Geschäftsführer unnötigen Ärger bescheren, denn ein fehlender Kassenbestand muss ausgeglichen werden. Aus diesem Grund sollten die Kassenbücher auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin überprüft werden. Möglicherweise kann der Kassenbestand noch auf null gesetzt werden. Auch die Bankunterlagen und Geschäftsbücher sollten vorbereitet werden. Um sich als Geschäftsführer vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfiehlt es sich, entlastende Dokumente zu kopieren und die Originale nicht herauszugeben. Denn nachdem der Insolvenzverwalter die Geschäftsbücher in Besitz genommen hat, kann es schnell zu einer Beweisnot kommen.

Tipp: Nur Arbeitnehmeranteile bezahlen

Es empfiehlt sich, unmittelbar vor der Insolvenz sämtliche Ausgaben zu minimieren und keine Zahlungen mehr zu tätigen – auch keine Löhne. Schließlich liegt die Haftung als Geschäftsführer für alle Geldabflüsse, die die spätere Insolvenzmasse beeinträchtigen, bei Ihnen. Ausnahme bilden lediglich die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, da hier das Nichtbezahlen gemäß § 266a StGB bestraft wird.

Tipp: Keine Entnahme ohne Vertrag

Es ist von höchster Wichtigkeit, dass Sie kein Geld aus der Gesellschaft entnehmen, es sei denn, es besteht ein rechtlicher Anspruch darauf. Andernfalls könnten Sie sich einer Anzeige wegen Unterschlagung aussetzen. Sollten Sie jedoch rückständiges Gehalt als Geschäftsführer gemäß Arbeitsvertrag einfordern können, so können Sie dieses selbstverständlich entnehmen. Beachten Sie jedoch, dass diese Entnahme das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters auslösen könnte, was bedeutet, dass Sie gegebenenfalls das entnommene Geld erstatten müssten. Wenn jedoch die Insolvenz der GmbH Ihre eigene persönliche Pleite zur Folge hat, dann sollte Ihnen die Anfechtung gleichgültig sein.

Tipp: Darlehn nicht erstatten

Es ist bedauerlicherweise nicht von Nutzen, wenn Sie kurz vor der Insolvenz einen GmbH-Kredit, für den Sie persönlich haften, tilgen, befreundete Lieferanten bezahlen oder ein Gesellschafterdarlehen aufnehmen. Tatsächlich kann dies zu Schwierigkeiten führen, da der Insolvenzverwalter all diese Zahlungen später mittels Anfechtung zurückfordert.

Tipp: Abweisung mangels Masse ist gut

Wenn die Möglichkeit besteht, aufgrund mangelnder Masse abgewiesen zu werden, sollten Sie diese unbedingt nutzen. Eine solche Abweisung bedeutet, dass keine Insolvenz eröffnet wird und Sie nicht von einem Insolvenzverwalter zur Verantwortung gezogen werden können. Eine Abweisung mangels Masse wird ausgesprochen, wenn die Liquidität der GmbH unter 3.500 € liegt. Sollte die Chance auf eine solche Abweisung bestehen, ist es ratsam, das Geld auszugeben, auch wenn dies eigentlich untersagt ist.

Weitere Infos zur GmbH-Insolvenz

Mehr Infos zur GmbH-Insolvenz und Tipps, wie Sie sich vorbereiten finden Sie hier. Aus meiner täglichen Beratungspraxis für Sie zusammengestellt.

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Was ist eine GmbH-Insolvenz?

Wenn eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) insolvent wird, ist es notwendig, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens erfolgt je nach Größe des Unternehmens entweder sofort oder innerhalb weniger Tage. Das Gericht bestimmt zusätzlich einen vorläufigen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenzverwalterin.

Badge zu Online Formular GmbH Insolvenz anmelden

Der Insolvenzverwalter kontaktiert die Geschäftsführung schnellstmöglich, um die Insolvenzmasse zu sichern. Ab sofort dürfen Geschäfte und insbesondere Ausgaben nur noch getätigt werden, wenn der Insolvenzverwalter sie genehmigt.

Zusammen mit dem Geschäftsführer wird der Insolvenzverwalter versuchen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Um die Liquidität zu entlasten und um die Mitarbeiter zu versorgen, gewährt die Agentur für Arbeit den Mitarbeitern für drei Monate das Insolvenzgeld.

Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es außerdem, für das Gericht das sogenannte Insolvenzeröffnungs-Gutachten zu erstellen. Dazu will der Insolvenzverwalter alles über das Unternehmen wissen. Schwerpunkt des Gutachtens ist eine Fortführungsprognose, wie das Unternehmen im Sinne der Gläubiger am besten zu verwerten ist: Entweder durch Fortführung und Gewinnentnahme, Verkauf oder Liquidation.

Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert zwischen 2 und 3 Monate. Danach eröffnet das Insolvenzgericht das Hauptverfahren. Im Hauptverfahren werden die im Insolvenzeröffnungs-Gutachten angekündigten Schritte umgesetzt.

Kleine Unternehmen werden in der Regel verkauft oder liquidiert. Will der Unternehmer verhindern, dass er seine GmbH verliert, darf er nicht einfach nur einen Insolvenzantrag stellen. Sondern er muss ein Restrukturierungsverfahren oder Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen.

Wann die GmbH-Insolvenz anmelden?

Die Insolvenzantragspflicht greift nicht erst dann, wenn das Konto gepfändet ist und die GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vielmehr ist die Insolvenzreife bereits zu einem früheren Zeitpunkt erreicht. Zur Ermittlung dieses Zeitpunkts sollten Sie sich zwei Fragen stellen:

Ist die GmbH zahlungsunfähig ?

Um festzustellen, ob eine GmbH im Sinne des § 17 InsO zahlungsunfähig ist, sollten Sie am Stichtag, beispielsweise dem 15.06., die fälligen Forderungen und liquiden Mittel gegenüberstellen. Fällige Forderungen sind alle Schulden, die bis zum genannten Datum zu bezahlen sind, während liquide Mittel Kontoguthaben und nicht ausgeschöpfte Kredite umfassen. Wenn die fälligen Forderungen 10 % höher sind als die liquiden Mittel, besteht der Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit.

Dieser Verdacht kann mit einer Unternehmensplanung entkräftet werden. Wenn sich aus der Planung ergibt, dass die Deckungslücke über 10 % bald wieder geschlossen wird, ist der Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit unbegründet. Wenn Sie jedoch den Nachweis nicht erbringen können, dass die Liquiditätssituation des Unternehmens bald verbessert wird, ist das Unternehmen zahlungsunfähig und insolvenzreif. In diesem Fall müssen Sie spätestens binnen drei Wochen einen Antrag auf GmbH-Insolvenz stellen.

Ist die GmbH überschuldet?

Die Frage nach einer möglichen Überschuldung einer GmbH lässt sich anhand der Fortführungsprognose beantworten. Wenn diese positiv ausfällt, besteht kein Grund zur Sorge. Im negativen Fall muss man jedoch von einer Überschuldung ausgehen. Um die Fortführungsprognose zu ermitteln, nutzt man die Unternehmensplanung. Diese setzt sich aus der Gewinn- und Verlustplanung, dem Liquiditätsplan sowie der Plan-Bilanz zusammen.

Wie ist der Ablauf der GmbH-Insolvenz?

Wenn Sie das Insolvenzverfahren für Ihre GmbH eröffnen, geht die Kontrolle über das Unternehmen auf einen Insolvenzverwalter über. Von diesem Zeitpunkt an haben Sie keinen Einfluss mehr auf den Verlauf der Insolvenz. Als Geschäftsführer sollten Sie sich deshalb auf die Vorbereitung der Insolvenz konzentrieren. Hier haben Sie die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor den negativen Auswirkungen einer GmbH-Insolvenz zu schützen.

Online-Formular für die GmbH-Insolvenz

Beantragen Sie die Insolvenz für die GmbH oder UG hier online. Einfach das Formular ausfüllen und absenden. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Schiefgehen kann nichts. Das Kanzlei-Team steht hinter Ihnen. Sie profitieren von unserer Erfahrung aus rund 20.000 Insolvenzberatungen.

  1. Den Insolvenzantrag ausarbeiten: Den GmbH Insolvenz beantragen Sie mit einem speziellen Formular. Beim Ausfüllen gilt das Motto: Mut zur Lücke. Nicht jedes Feld müssen Sie ausfüllen.
  2. Versenden an das Insolvenzgericht: Alles zusammen werfen Sie in den Gerichts-Briefkasten oder übersenden den Antrag mit der Post. Sollte das Insolvenzgericht etwas beanstanden, wird es Sie anschreiben. Nehmen Sie diese Monierung ernst. Denn erst der vollständige GmbH-Insolvenzantrag unterbricht die Insolvenzantragspflicht.
  3. Das vorläufige Insolvenzverfahren: Das vorläufige Insolvenzverfahren ist dem eigentlichen Insolvenzverfahren vorgeschaltet und dauert 2 bis 3 Monate. Der Insolvenzverwalter prüft, ob das Gericht das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnen kann. In dieser Zeit versucht der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
  4. Das Hauptverfahren: Nachdem das Insolvenzgutachten vorliegt und der Insolvenzgeldzeitraum ausgelaufen ist, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren. Das Hauptverfahren ist eine Zäsur. Die Gesellschafter sind enteignet und die Geschäftsführung entmündigt. Alle Rechte an dem Unternehmen gehen auf den Insolvenzverwalter über.Im Hauptverfahren wird der Insolvenzverwalter seine Bemühungen fortführen, möglichst viel Geld für die Gläubiger herauszuschlagen.
  5. Die Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung entscheidet über die Verwertung der Insolvenzmasse. Z.B. Verkauf oder Liquidation. Darüber stimmen die Gläubiger in der Gläubigerversammlung ab.
  6. Exit: Der Insolvenzverwalter klärt alles Anfechtungs- und Steuerangelegenheiten. Danach wird die Akte oft über Jahre liegengelassen. Das war´s. Die GmbH ist abgewickelt. Der Insolvenzverwalter rechnet seine Gebühren ab und bezahlt die Verfahrenskosten. Sollte danach trotzdem noch Geld vorhanden sein, erhalten die Gläubiger eine Quote.

Was passiert in der GmbH-Insolvenz?

Die GmbH-Insolvenz beginnt damit, dass das Gericht einen Beschluss erlässt. Der Beschluss bestimmt, dass das GmbH-Vermögen auf einen Insolvenzverwalter übergeht. Oder einfach ausgedrückt: Der Gesellschafter wird enteignet und der Geschäftsführer entrechtet. Ab sofort ist der Geschäftsführer nur noch der Handlanger des Insolvenzverwalters.

  • Eröffnung oder Abweisung: Vor dem Beginn des Insolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter, ob die vorhandene Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Ablehnung des Insolvenzantrags aufgrund der fehlenden Masse. In diesem Fall wird das Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet. Sollte es zur Ablehnung des Insolvenzantrags kommen, so wird der Geschäftsführer gemäß dem GmbH-Recht zum Liquidator ernannt. Seine Aufgabe besteht darin, die Auflösung und Abwicklung der GmbH in die Wege zu leiten. Dennoch kann die Abweisung für den Geschäftsführer vorteilhaft sein.
  • Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld: Die Arbeitsagentur übernimmt die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für drei Monate zu 100 %. In dieser Hinsicht sind die Mitarbeiter bei einer Insolvenz der GmbH geschützt. Wenn der Insolvenzverwalter nach diesen drei Monaten beschließt, die GmbH nicht fortzuführen, werden die Mitarbeiter entlassen. Eine Abfindung hängt von der Insolvenzmasse ab, da es ohne Masse keine Abfindung gibt. Die Pensionsrückstellung der Mitarbeiter ist sicher, aber die Pensionsrückstellung der Geschäftsführer wird in der Regel der Insolvenzmasse zugeschlagen.
  • Stammkapital geht verloren: Bei der Insolvenz der GmbH ist die Stammeinlage verloren gegangen. Auch das Stammkapital, eine Kapitalrücklage sowie die Beteiligung an einer anderen GmbH sind nicht mehr vorhanden. Bedauerlicherweise betrifft dies sämtliche Formen des Eigenkapitals. Selbst Gesellschafter, die der GmbH ein Darlehen gewährt haben, müssen auf ihr Geld verzichten. Sogar zurückgezahlte Darlehen müssen vom Gesellschafter an die Insolvenzmasse zurückgezahlt werden.
  • Veröffentlichung im Handelsregister: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss die Firma nun mit dem Zusatz „GmbH i.L.“ geführt werden. Gleichzeitig wird die Gesellschaft im Handelsregister als gelöscht vermerkt. Erst wenn die Insolvenz komplett abgewickelt ist, erfolgt die endgültige Löschung im Handelsregister. Die Dauer der Insolvenz hängt ausschließlich von der Entscheidung des Insolvenzverwalters ab.

Lässt sich die GmbH-Insolvenz umgehen?

Viele Geschäftsführer überlegen vor dem Anmelden, ob sich die Insolvenz der GmbH abwenden oder vermeiden lässt. Eine GmbH vor der Insolvenz zu retten, funktioniert natürlich nur mit den bekannten Mitteln: ein neues Darlehn oder Stundung der Verbindlichkeiten oder eine Gesellschafter-Einlage.

Sind diese Mittel ausgeschöpft gibt es keinen legalen Weg, wie man die Insolvenz der GmbH umgehen kann. Eine GmbH lässt sich nicht schließen ohne Insolvenz und es gibt auch keine Abkürzung. Eine insolvente GmbH darf man auch nicht mehr verkaufen.

Wenn eine GmbH kurz vor der Insolvenz verkauft wird, um sich vor der Verantwortung zu drücken, spricht man von einer GmbH-Bestattung. Dieses Vorgehen birgt ein enormes Risiko. Sollte Ihre Absicht, die GmbH zu „bestatten“, aufgedeckt werden, drohen ernste Konsequenzen.

Wenn der Geschäftsführer das Überleben der GmbH sichern möchte, muss er sich den Fakten stellen und eine Eigenverwaltungsinsolvenz beim Gericht beantragen. Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung ist es, dass das Unternehmen trotz Insolvenz weiter besteht. Gelingt die Eigenverwaltungsinsolvenz, bedarf es keiner Neugründung der GmbH durch den Unternehmer. Vielmehr kann das Management die bestehende GmbH ohne Schulden weiterführen.

Planinsolvenz befreit aus Steuerschulden

Rechtsanwalt Franzke schafft es durch seine einfühlsame und hoch effiziente Arbeitsweise Hoffnung in eine aussichtslose Situation zu bringen. Dabei ist seine Beratung stets praxisnah und sein Handeln auch für einen Menschen, der nicht täglich mit Rechtsangelegenheiten zu tun hat, verständlich. Herr Franzke ist, besonders über Email, auch außerhalb normaler Geschäftszeiten schnell erreichbar, wenn man Sorgen hat. Besonderes Lob möchte ich auch für das Kanzleiteam von Herrn Franzke aussprechen. Ich habe bei jedem Kontakt schnell eine Rückmeldung erhalten und fühlte mich immer sicher aufgehoben und beschützt. Vielen Dank!

GmbH-Geschäftsführerin

Bewertung auf Provenexpert vom 07.11.22

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