Restrukturierung 2.0: StaRUG – der innovative Weg, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen!

Sie sind auf der Suche nach einer Erfolg versprechenden Lösung, um Ihr Unternehmen wieder auf den richtigen Kurs zu bringen? Dann ist das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG genau das Richtige für Sie! Mit diesem neuen Gesetz zur vorinsolvenzlichen Sanierung von Unternehmen erhalten Sie einen innovativen und zeitgemäßen Ansatz, um Ihrem Unternehmen zu neuer Blüte zu verhelfen. Gerne zeige ich Ihnen auf, wie die Restrukturierung 2.0 dazu beitragen kann, dass Ihr Unternehmen eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwendet.

1. Was ist das StaRUG?

StaRUG ist die Abkürzung für das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, welches am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht Unternehmen, frühzeitig und eigenständig eine Restrukturierung durchzuführen, bevor eine Insolvenz droht. Das Besondere am StaRUG ist, dass es auch ein außergerichtliches Verfahren ist, bei dem das Unternehmen selbst die Führung übernimmt und nicht wie bisher ein Insolvenzverwalter. Dadurch wird die Restrukturierung schneller und kostengünstiger. Zudem gibt es neue Instrumente wie den Restrukturierungsplan, der es ermöglicht, Schulden zu reduzieren oder umzustrukturieren. StaRUG ist somit ein innovativer Weg, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und eine drohende Insolvenz zu vermeiden.

2. Warum ist StaRUG der ideale Weg, um Ihren Betrieb wieder auf Kurs zu bringen?

Für den Fall, dass Ihr Unternehmen in schwierigen Zeiten steckt und Sie nach einer Lösung suchen, um es wieder auf den richtigen Pfad zu bringen, empfehle ich Ihnen, das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG in Betracht zu ziehen. Dieses innovative Gesetz zur Restrukturierung von Unternehmen ermöglicht es Ihnen, eine Sanierung durchzuführen und die Schulden einzelner oder aller Gläubiger zu kürzen, ohne Insolvenz anmelden zu müssen. Dadurch behalten Sie die Kontrolle über den Prozess und können Ihr Unternehmen schneller und effizienter wieder auf die Beine bringen. Mit dem StaRUG können Sie Ihre Gläubiger und Anteilseigner in den Sanierungsprozess einbeziehen und gemeinsam nach einer Lösung suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Sie können die Kürzung von Schulden gegen einzelne Gläubiger aber auch zwangsweise durchsetzen. Dir Restrukturierung bietet Ihnen also eine flexible und effektive Möglichkeit, Ihr Unternehmen wieder auf den richtigen Kurs zu bringen und es zukunftsfähig zu machen.

3. Wie können Sie durch Restrukturierung mit dem StaRUG eine Krisensituation abwenden?

Durch die Umsetzung der Restrukturierung 2.0 nach dem StaRUG besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Firma aus einer bedrohlichen Krise zu holen und auf die Erfolgsspur zurückzubringen. Die „Werkzeuge“ des Restrukturierungsverfahrens ermöglichen eine erfolgreiche Restrukturierung von verschuldeten Unternehmen. Hierbei steht die Befreiung von Existenz bedrohenden Verbindlichkeiten im Fokus. Die nach der Schuldenkürzung frei werdende Liquidität verhilft in einem zweiten Schritt, die Geschäftsprozesse zu optimieren und den Betrieb an neue Marktbedingungen anzupassen. Eine gezielte Restrukturierung kann dazu beitragen, Ihre GmbH wieder wettbewerbsfähig zu machen und nachhaltigen Erfolg zu sichern. Mit StaRUG haben Sie die Chance, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und auf einen nachhaltigen Wachstumskurs zurück zu bringen.

4. Wie unterscheidet sich das StaRUG von anderen Restrukturierungsmethoden?

Bei der Sanierung stehen diverse Methoden zur Verfügung, jedoch sticht das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG als innovative Vorgehensweise hervor. Im Gegensatz zu den verschiedenen Insolvenzverfahren: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren Verfahren, ist das Restrukturierungsverfahren darauf ausgelegt, die Betriebe frühzeitig zu sanieren und somit eine Insolvenz abzuwenden. Mit dem StaRUG erhalten Unternehmer die Chance, ihre Schulden zu restrukturieren und ihre Geschäftsmodelle zu adaptieren, um langfristig wieder erfolgreich zu agieren. Eine weitere Besonderheit des StaRUG ist, dass es auch für Unternehmen in einer Krise geeignet ist, die voraussichtlich erst in 24 Monaten zahlungsunfähig werden. Diese Weitsicht gibt einen völlig neuen Handlungsspielraum. Die Geschäftsführung kann lange vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Plan zur Bewältigung einer herannahenden Schuldenkrise schmieden.

5. Welche Risiken birgt eine Restrukturierung mit dem StaRUG für Unternehmen?

Die Umsetzung einer Restrukturierung 2.0 mittels StaRUG kann für Betriebe diverse Vorteile mit sich bringen. Allerdings gilt es auch, die damit einhergehenden Risiken zu berücksichtigen. Eines der gravierendsten Risiken stellt der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO während des Restrukturierungsverfahrens dar. Die Zahlungsunfähigkeit bedarf der gerichtlichen Anzeige. Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, weil ein Gläubiger, der gekürzt werden soll, den Kredit fällig gestellt hat, wird das Restrukturierungsverfahren fortgesetzt. Tritt die Zahlungsunfähigkeit jedoch aus einem anderen Grund ein, wird das Gericht das Restrukturierungsverfahren wahrscheinlich stoppen. In diesem Fall wird das Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen müssen. Vor einer Inanspruchnahme einer Restrukturierung 2.0 mittels StaRUG empfiehlt es sich daher dringend, eine gründliche Risikoanalyse durchzuführen.

6. Was müssen Sie beachten, um den Erfolg der Restrukturierung mit dem StaRUG zu garantieren?

Um eine erfolgreiche Restrukturierung 2.0 mit StaRUG zu gewährleisten, sind einige entscheidende Aspekte zu berücksichtigen. In erster Linie ist es unabdingbar, sämtliche relevanten Informationen und dessen finanzielle Lage in Erfahrung zu bringen. Eine umfassende Analyse der Finanzen und Geschäftsprozesse ist unerlässlich, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und eine effektive Restrukturierung zu ermöglichen. Ebenso ist es von großer Bedeutung, einen erfahrenen Experten an seiner Seite zu haben, der während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite steht. Das Restrukturierungsverfahren ist kompliziert. Aber der Aufwand lohnt sich. Mit einer sorgfältigen Planung und Berücksichtigung dieser Faktoren, kann eine erfolgreiche Restrukturierung 2.0 mit StaRUG gewährleistet werden, die die Firma wieder auf den richtigen Kurs bringt.

7. Welche Vorteile hat eine erfolgreiche Restrukturierung für das Unternehmen?

Der Vorteil besteht in erster Linie darin, dass das Unternehmen von Schulden entlastet wird. Somit erspart sich der Betrieb den Schuldendienst und die Tilgung. Die frei werdende Liquidität kann für Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden, insbesondere für Investitionen. Aber auch die Gesellschafterstruktur kann neu gestaltet werden. Mithilfe eines Kapitalschnitts werden alle Altgesellschafter „enteignet“. Danach werden neue oder einige der bisherigen Gesellschafter zur Einzahlung der neuen Geschäftsanteile zugelassen. Somit geht das Eigentum an der Gesellschaft auf die neuen Gesellschafter über. Die Neuordnung der Eigentumsrechte ist vornehmlich für Start-ups von Bedeutung, wenn die Gesellschaftsanteile verwässert sind und sich deswegen kein neuer Investor findet. Weiterer Vorteil: Das Restrukturierungsverfahren ist nicht öffentlich. Niemand, außer den betroffenen Gläubigern und Gesellschaftern, erfährt davon.

8. Fazit: Warum die Restrukturierung 2.0 mit dem StaRUG der innovative Weg ist, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen!

Wenn Sie Ihren Betrieb aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit restrukturieren müssen, ist es von großer Bedeutung, zeitgemäße Verfahren anzuwenden. Das StaRUG bietet Ihnen eine neue Option, die GmbH unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu entschulden und es wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Es ermöglicht eine schnelle und effektive Umsetzung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, auch gegen den Willen einzelner planbetroffener Gläubiger, die gekürzt werden. Das Verfahren dauert zwischen drei und sechs Monaten.

Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

  • Unternehmenssanierung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
  • 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen

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