Planinsolvenz FAQ

Hier finden Sie weitere Informationen zum 1 jährigen Insolvenzverfahren. Bitte unterscheiden Sie zwei Begriffe: Während mit dem Begriff: Planinsolvenz das gerichtliche Verfahren gemeint ist, definiert der Begriff: Insolvenzplan das eigentliche Vertragswerk, mit dem die Gläubiger die Sonderzahlung des Plangaranten annehmen und auf alles andere verzichten.

Der Insolvenzplan dient dazu, eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz abzukürzen. Im Wege des gegenseitigen Nachgebens sollen sich Schuldner und Gläubiger einigen. Kommt die Einigung zustande, erhalten die Gläubiger eine Sonderzahlung und verzichten auf alle Schulden. Dieses Vergleichsverfahren dauert ungefähr 1 Jahr. Oft sogar schneller.

Handwerker ist cool nach erfolgreichem Insolvenzplan

Was ist ein Insolvenzplan?

Der Insolvenzplan ist ein Schuldenvergleich unter gerichtlicher Aufsicht, der das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet. Konkret bieten Sie im laufenden Insolvenzverfahren den Gläubigern an, Ihre Schulden durch eine Sonderzahlung teilweise zu begleichen.

Das Geld dafür stellt ein Sponsor zur Verfügung. Als Gegenleistung müssen die Gläubiger auf die Restschuld verzichten. Ob sich die Gläubiger auf den Vergleich einlassen, entscheidet sich in einem Abstimmungstermin vor Gericht. Stimmt die Mehrheit der anwesenden Gläubiger dem Verzicht und damit dem Insolvenzplan zu, haben Sie keine Schulden mehr.

Das Gericht beendet deshalb das Insolvenzverfahren. Anders als beim regulären Insolvenzverfahren sind Sie nicht erst nach drei, sondern bereits nach knapp einem Jahr schuldenfrei.

Wie erreiche ich, dass die Gläubiger für den Insolvenzplan stimmen?

Über Ihren Insolvenzplan entscheiden die Gläubiger in einem gerichtlichen Abstimmungstermin. Der Gesetzgeber will, dass die Gläubiger den Insolvenzplan annehmen. Er hat deshalb das Zustandekommen der erforderlichen Stimmenmehrheit ganz erheblich erleichtert. So müssen – anders als beim außergerichtlichen Schuldenvergleich – nicht alle Gläubiger zustimmen, sondern es genügt die einfache Mehrheit der beim Abstimmungstermin anwesenden Gläubiger nach Köpfen und Summen.

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Müssen alle Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen?

Nein. Im Gegensatz zum Schuldenvergleich muss beim Insolvenzplan nicht jeder Gläubiger zustimmen. Genau das macht den Reiz des Insolvenzplans aus. Er ist schon dann erfolgreich, wenn die beim gerichtlichen Abstimmungstermin anwesenden Gläubiger nach Köpfen und Summen zustimmen.

Im Extremfall kommt nur ein einziger Gläubiger zum Abstimmungstermin und stimmt für den Insolvenzplan. Bereits diese einzige Stimme würde ausreichen. Viele Schuldner befürchten, dass alle Gläubiger den Abstimmungstermin wahrnehmen und dagegen stimmen. Dem ist aber nicht so.

Zunächst haben die Gläubiger einen gewissen Aufwand, um den Termin wahrzunehmen, was sie fürs Erste abschrecken wird. Zudem stellt der Insolvenzplan die Gläubiger besser als die reguläre Insolvenz. Das heißt, gegen den Insolvenzplan zu stimmen, wäre wirtschaftlicher Unsinn.

Gläubiger, die möglicherweise gegen den Insolvenzplan stimmen, sind die Ausnahme. Ihre Motive sind regelmäßig auch nicht wirtschaftlicher Natur. Vielmehr handelt es sich z. B. um ehemalige Geschäftspartner oder Freunde, die wütend auf Sie sind und sich wünschen, dass Sie noch möglichst lange leiden.

Diese Gläubiger kann man aber in besondere Gruppen aufteilen, sie damit isolieren und überstimmen. Erwarten Sie Widerstand, bilden Sie z. B. drei Gläubigergruppen. Zwei Gruppen bestehen aus den wohlgesonnenen Gläubigern und in der dritten versammeln Sie die Störenfriede. Die Gruppenmehrheit stimmt somit für den Insolvenzplan.

Wie hoch muss die Sonderzahlung sein?

Ein fester Geldbetrag ist nicht vorgeschrieben. Das verkürzte Verfahren verlangt lediglich eine Besserstellung der Gläubiger gegenüber der regulären Insolvenz. Sie müssen den Gläubigern also mehr Geld bieten, als Sie als Schuldner in einer regulären Insolvenz erwirtschaften würden. Erfahrungsgemäß wird die Einmalzahlung zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen, je nachdem wie hoch der pfändbare Anteil Ihres Erwerbseinkommens ist. Das Geld für den Insolvenzplan erhalten die Gläubiger nur, wenn sie den Insolvenzplan annehmen.

Woher kommt das Geld für die Sonderzahlung?

Das Geld darf keinesfalls von Ihnen selbst kommen, sondern muss stets von einer anderen Person oder auch mehreren anderen Personen zur Verfügung gestellt werden. Man nennt diese Person(en) „Sponsor(en)“ oder „Plangarant(en)“. In der Regel finden Sie den Plangaranten aus dem näheren sozialen Umfeld, etwa Ihr Ehegatte, ein Freund, die Eltern oder Ihre Arbeitgeber. Eine Bank wird Ihren das Geld nicht geben.

Was benötige ich für den Insolvenzplan?

Für den Insolvenzplan benötigen Sie: 1. Geld, 2. eine Vertrauensperson, 3. einen guten Anwalt, 4. einen freundlichen Gläubiger und 5. ein bisschen Geduld …

  1. Das Geld brauchen Sie für die Sonderzahlung an die Gläubiger, damit diese zustimmen und eine Quote erhalten. Das sollten um die 10.000 € sein.
  2. Eine Vertrauensperson benötigen Sie, weil Sie die Sonderzahlung keinesfalls selbst anbieten dürfen (dann würde sie zur Insolvenzmasse gehören). Die Vertrauensperson verspricht den Gläubigern, die Sonderzahlung zu leisten, wenn diese zustimmen.
  3. Ein guter Anwalt ist für die Vorbereitung und Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens und später für die Planinsolvenz erforderlich. Klare Sache, dass ich Ihnen meine Person ausdrücklich empfehle 😉.
  4. Mit dem freundlichen Gläubiger vermeiden Sie das Risiko, daß zum Abstimmungstermin kein einziger Gläubiger erscheint. Selbst bei einer noch so kleinen Forderungen schreibt der Gesetzgeber zumindest eine Ja-Stimme vor.
  5. Geduld brauchen Sie, weil Gläubiger, Richter und Insolvenzverwalter ihren eigenen Willen haben und nicht immer die Schnellsten sind.

Wovon hängt der Erfolg des Insolvenzplans ab?

Je höher die Sonderzahlung, desto höher sind die Erfolgsaussichten. In der Praxis wird man ab einer Sonderzahlung von 10.000 Euro ernst genommen und nach oben gibt es natürlich keine Grenzen. Der Insolvenzplan muss in rechtlicher Hinsicht für Richter und Insolvenzverwalter überzeugend sein und darf keine handwerklichen Fehler aufweisen.

Unpräzise Insolvenzpläne mit fehlerhaften Klauseln verzögern Ihre Entschuldung empfindlich. Im schlimmsten Fall weist das Gericht den Insolvenzplan aufgrund von Mängeln zurück. Das ist dann wie sitzen bleiben. Man muss mit der Planinsolvenz noch mal von vorne beginnen.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?

Im laufenden Insolvenzverfahren bieten Sie den Gläubigern an, Ihre Schulden durch eine Sonderzahlung teilweise zu begleichen. Das Geld dafür stellt ein Sponsor zur Verfügung. Als Gegenleistung müssen die Gläubiger auf die Restschuld verzichten. Ob sich die Gläubiger auf den Vergleich einlassen, entscheidet sich in einem Abstimmungstermin vor Gericht.

Stimmt die Mehrheit der anwesenden Gläubiger dem Verzicht und damit dem Insolvenzplan zu, haben Sie keine Schulden mehr. Das Gericht beendet deshalb das Insolvenzverfahren. Anders als beim regulären Insolvenzverfahren sind Sie nicht erst nach fünf, sondern bereits nach knapp einem Jahr schuldenfrei.

Die Erfolgsaussichten liegen zumindest bei mir weit über 90 %.

Was ist besser: Insolvenzplan oder Schuldenvergleich?

Viele betroffene Schuldner wollen zunächst kein Insolvenzverfahren. Stattdessen versuchen Sie einen außergerichtlichen Schuldenvergleich. Mit einigen Ihrer Gläubiger mag ein außergerichtlicher Vergleich sicherlich gelingen. Aber am Schluss bleibt ein Bodensatz übrig und an diesem beißen sie sich die Zähne aus.
Finanzämter können nicht frei über Vergleiche entscheiden, sondern nur nach Maßgabe der Abgabenordnung. Bei einem Verzicht auf Schulden aus ehemaliger Selbstständigkeit entsteht ein Sanierungsgewinn. Diesen müssten Sie versteuern.
Ich rate Ihnen deshalb gleich zu einem Insolvenzplan. Dazu müssen Sie zwar durch die Insolvenz. Aber nur für ungefähr ein Jahr. Danach sind Sie nach erfolgreichem Insolvenzplan schuldenfrei.

Ist der Insolvenzplan auch ohne Insolvenzverfahren möglich?

Nein. Sie beginnen stets als normale Regel- oder Privatinsolvenz. Das Planverfahren setzt also voraus, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, die Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben und das Gericht alle rechtmäßigen Forderungen in einer Insolvenztabelle festgehalten hat. Etwa drei Monate nachdem das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet hat, legen Sie den Insolvenzplan vor.

Wie beginne ich das Planverfahren?

Der Insolvenzplan beginnen Sie genauso wie ein reguläres Insolvenzverfahren. Das heißt, Sie suchen einen Anwalt auf, der für Sie das Insolvenzverfahren einleitet. Ungefähr zwei Monate nach der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen wir mit dem Insolvenzplan. Diesen müssen wir ausarbeiten. Danach starten wir die Abstimmung mit dem Richter, dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern.

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Keine Zeit für langes Lesen? Dann beantworten Sie 10 kurze Fragen zu ihren Schulden. Als Antwort erhalten Sie eine Einschätzung, ob für Sie die einjährige Planinsolvenz sinnvoll und aussichtsreich ist. Wie hoch müsste die Sonderzahlung des Sponsors sein?

Wie lange dauert das Insolvenzplanverfahren?

Der Insolvenzplan setzt ein laufendes Insolvenzverfahren voraus. Die Gläubigerforderungen müssen bereits festgestellt worden sein. Die Planinsolvenz hat einen Vorlauf von einigen Monaten. Der Insolvenzplan selbst dauert dann noch zwischen zwei und neun Monaten.

Präziser kann man den Zeithorizont leider nicht eingrenzen, weil zu viele Unbekannte im Spiel sind. Im Ergebnis hängt die Dauer der Planinsolvenz also von Ihrem speziellen Fall ab. Je mehr „Baustellen“ Sie mitbringen, desto länger dauert die Entschuldung mit der Planinsolvenz. Deshalb sollten wir all diese Baustellen schon vor der Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens ordnen und klären und nicht erst anlässlich der Planinsolvenz.

Können Sie meinen Fall von Berlin aus betreuen?

Ja, kein Problem. Viele meiner Mandanten wohnen außerhalb Berlins. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Telefon. Möchten Sie mich persönlich kennenlernen, lade ich Sie gerne ein. Berlin ist immer eine Reise wert. Wir können aber auch einen Telefontermin vereinbaren. Den überwiegenden Teil der Planinsolvenz wickeln wir schriftlich ab. Gerichtstermine gibt es nicht. Zum alles entscheidenden Abstimmungstermin über den Insolvenzplan werde ich jedenfalls persönlich anwesend sein. Viele Mandanten schätzen meine Neutralität. Im Gegensatz zu kleineren Städten, wo jeder jeden kennt und der Anwalt gegebenenfalls auf die Gläubiger-Bank Rücksicht nehmen muss, bin ich als Auswärtiger von derartigen Verstrickungen frei.

Wer kann mein Sponsor sein und welche Aufgaben hat er?

Ihr Sponsor für den Insolvenzplan kann jedermann sein, außer Ihnen selbst: Ihr Ehegatte, ein Freund, mehrere Freunde, Ihre Mutter, Ihr Arbeitgeber usw. Der Sponsor kann auch ein Gläubiger sein. Der Sponsor muss eine Erklärung abgeben, dass er die Sonderzahlung bei erfolgreichem Insolvenzplan leistet und er muss das Geld einzahlen. Mehr nicht. Seine Haftung ist strikt begrenzt auf die Sonderzahlung. Niemand hat jemals danach gefragt, aus welchen Quellen die Sonderzahlung kommt.

Woher bekomme ich die Sonderzahlung?

In der misslichen Lage, in der Sie gerade stecken, wird Ihnen keine Bank einen Kredit zur Verfügung stellen. Also sind Sie auf Ihre Freunde angewiesen und die Familie. Vielleicht ist auch der Arbeitgeber zu einem Darlehen bereit, weil Sie dann motivierter sind und er Sie an sich binden kann. Fragen Sie also innerhalb Ihres näheren sozialen Umfeldes nach Unterstützern. Vielleicht tun sich auch mehrere Ihrer Freunde zusammen und bilden für Sie einen „Schuldenfrei-Fonds“.

Ist die Sonderzahlung verloren, falls der Plan scheitert?

Wahrscheinlich wird der Sponsor fragen, was mit der Sonderzahlung passiert, sollte der Insolvenzplan wider Erwarten scheitern. Versichern Sie dem Sponsor, dass das Geld nur zur Auszahlung kommt, nachdem der Insolvenzplan rechtskräftig verabschiedet ist. Die Sonderzahlung ist nicht verloren. Die Sonderzahlung muss nicht sofort, sondern erst ganz am Schluss verfügbar sein. Sie haben also genügend Zeit, den Insolvenzplan schon einmal zu beginnen. Danach suchen Sie nach einem Sponsor.

Wann akzeptieren die Gläubiger die Sonderzahlung?

Erforderlich ist eine Mehrheit der beim Abstimmungstermin anwesenden Insolvenzgläubiger nach Köpfen und Summen. Das heißt: Zunächst wird ausgezählt, welcher der anwesenden oder vertretenen Gläubiger dafür ist und welcher dagegen. Das ist die Auszählung nach Köpfen. Im zweiten Schritt addiert das Gericht, wie hoch die Schuldsumme der zustimmenden Gläubiger ist und wie hoch die Schuldsumme der ablehnenden Gläubiger. Das ist die Auszählung nach Summen. Der Plan ist angenommen, wenn in beiden Fällen die Mehrheit erreicht ist.

Was tun, wenn ich einen Gläubiger vergessen habe?

In einem regulären Insolvenzverfahren kann ein vergessener Gläubiger eine Gefahr für die Restschuldbefreiung bedeuten. Beträgt die Schuldsumme des vergessenen Gläubigers mindestens 10 % der gesamten Schulden, würde das Insolvenzgericht auf einen entsprechenden Antrag hin die Restschuldbefreiung auf jeden Fall versagen. Dies ist beim Insolvenzplan nicht der Fall. Hier werden vergessene Gläubiger nachträglich zu der vereinbarten Quote abgefunden. Vergessene Gläubiger haben nach Wirksamwerden des Insolvenzplans noch ein Jahr Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Wer sich in dieser Zeit nicht meldet, hat Pech gehabt. Dies ist ein weiterer erheblicher Vorteil des Insolvenzplans.

Ist die Sonderzahlung in Raten möglich?

Nicht gut! Eine ratenweise Zahlung in ergibt keinen Sinn und hilft nicht weiter. Das Insolvenzverfahren wird nämlich erst aufgehoben, nachdem die versprochene Sonderzahlung vollständig geleistet worden ist. Deshalb ist eine Einmalzahlung besser.

Kann ich mit dem Insolvenzplan mein Eigenheim retten?

In der Regel stellt das Eigenheim keinen Wert für die Insolvenzmasse dar, weil es finanziert ist und die Bank es vorrangig verwerten darf. In einem solchen Fall interessiert sich der Insolvenzverwalter überhaupt nicht für Ihr Haus. Er gibt es vielmehr aus der Insolvenzmasse frei. Stattdessen entscheidet die Bank, ob sie Ihnen das Haus belässt, es verwertet oder zwangsversteigert. Bei guter Argumentation lassen sich Banken überzeugen, die etwa halbjährige Laufzeit des Insolvenzplan-Verfahrens abzuwarten und nicht zu verwerten.

Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

  • Unternehmenssanierung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
  • 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen

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