Eine Bauunternehmerin war mit 1.2 Mio € verschuldet. Mit Hilfe der Planinsolvenz haben wir die Gläubiger mit einer Sonderzahlung von 10.000€ entschuldet. Trotz einer Quote von gerade einmal 0,57% akzeptierten die Gläubiger den Insolvenzplan und verzichteten auf die restlichen Forderungen in Höhe von 99,43%. Planinsolvenzen sind also auch bei nur ganz geringen Quoten aussichtsreich.

Der Fall

Die Schuldnerin ist Heilerzieherin von Beruf. Im Jahr 2007 gab sie ihre Anstellung als Heilerzieherin auf und machte sich mit einem Baubetrieb als Einzelunternehmerin selbständig. Der Baubetrieb wurde als Familienbetrieb geführt. Der Vater der Schuldnerin kümmerte sich als gelernter Maurermeister um die Baustellen und die Schuldnerin um die Buchhaltung und den Verwaltungskram. Dem Trend der Zeit folgend verlagerte die Schuldnerin ihr Geschäftsmodell im Laufe der Zeit weg von der klassischen Bauausführung und hin zur Errichtung und Wartung von Solaranlagen.

Insolvenzursache

Leider erwies sich das neue Geschäftsmodell als nicht tragfähig. Nach Kürzung der staatlichen Solaranlagen-Förderung blieben die Aufträge weg. Die Schuldnerin schaffte es nicht, ihren Betrieb in der gebotenen Zeit herunterzufahren und geriet aufgrund langfrister Verpflichtungen in Zahlungsunfähigkeit. Sie meldete das Gewerbe ab und bemühte sich noch jahrelang um eine außergerichtliche Rückzahlungsvereinbarung. Nachdem die Gläubiger stur an ihren Forderungen festhielten, entschied sie sich für eine Entschuldung mit Hilfe der Planinsolvenz.

Vergleichsrechnung

Die Schuldnerin ist im Insolvenzverfahren zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit verpflichtet. Vergleiche mit Hilfe von Internet-Portalen haben ergeben, dass das durchschnittliche Nettoeeinkommen einer Heilerzieherin bei ca. 1.800 € liegt. Die Schuldnerin verdient derzeit nebenberuflich ca. 450 € netto monatlich. Pfändbares Einkommen ergibt sich hieraus nicht. Dadurch erleiden ihre Gläubiger jedoch keinen Nachteil, weil die Schuldnerin auch bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Heilerzieherin unter Berücksichtigung der drei bestehenden Unterhaltspflichten kein pfändbares Einkommen erwirtschaften würde.

Ergebnisse des Insolvenzplans

  • Summe der Verbindlichkeiten ca. 1.220.000 €.
  • Zahlung des Plangaranten 10.000 €
  • Quote bei 0,578 %
  • Dauer der Planinsolvenz 12 Monate
  • Schuldenverzicht 99% 99%
  • Quote des Insolvenzplans 1% 1%
  • Zeitaufwand im Vergleich zu regulärer Insolvenz 17% 17%

Ich hatte großes Glück, Herrn Franzke zu finden. Er hat mir schnell und zielstrebig aus einer scheinbar auswegslogen Situation geholfen.
Vielen Dank an Herrn Franzke und sein Team.
Mfg S.M

Kommentar der Mandantin

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