Mit Insolvenzplan gelingt 1 Mio. € Schuldenschnitt
Ein gut etablierter Diplom Ingenieur wollte sich und seiner Familie ein Mehrfamilienhaus bauen. Während der Bauausführungen ging der beauftragte Generalunternehmer pleite. Das Bauvorhaben wurde zum Fiasko. Am Ende musste der Mandant die Abrisskosten der Bauruine übernehmen, bei gleichzeitiger Haftung für sämtliche Baukredite. Erfreulicherweise gelang es mir, den Mandanten mit einer Planinsolvenz zu entschulden. Am Ende kann sich der Diplom Ingenieur mit der Planinsolvenz von 1 Mio € freikaufen.
Der Fall
Der Schuldner ist Ingenieur und arbeitete nach der Ausbildung in diesem Fachgebiet als Arbeitnehmer in verschiedenen Unternehmen. Im Jahr 1990 machte er sich als Energieberater zunächst nebenberuflich selbständig. Nachdem sich ein wirtschaftlicher Erfolg der nebenberuflichen Selbständigkeit eingestellt hatte, kündigte der Schuldner das Anstellungsverhältnis und setzte die Erwerbstätigkeit als selbständiger Gesellschafter-Geschäftsführer der von ihm gegründeten I GmbH fort.
Im Jahr 2006 verkaufte der Schuldner die Gesellschaftsanteile der seiner GmbH und arbeitete dort zum Zwecke einer geregelten Übergabe noch zwei Jahre als Fremd-Geschäftsführer und wurde dann abberufen. Nach einer weiteren kurzen Tätigkeit als Geschäftsführer bei einem mittelständischen Unternehmen und nachdem der Schuldner aus der Arbeitslosigkeit heraus keinen neuen Job gefunden hatte und nach Zerrüttung der Ehe, wanderte er im Jahr 2011 nach England aus und versuchte dort, wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen.
Der Schuldner hielt sich in England mit Gelegenheitsjobs über Wasser und kehrte wirtschaftlich erfolglos wieder zu seiner Familie nach Deutschland zurück. Im Jahr 2016 erlitt der Schuldner einen Schlaganfall. Seit dem ist seine Seh- und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Um überhaupt eine Beschäftigung zu haben, arbeitet der Schuldner Stand heute im Familienbetrieb als Aushilfe für 600 € brutto. Im Übrigen bestreitet er seinen Lebensunterhalt durch Zuwendungen der Ehefrau.
Insolvenzursache
Zum Zwecke der Altersabsicherung kaufte der Schuldner ein Mehrfamilienhaus in Sachsen-Anhalt und ließ dieses von einem Generalunternehmer sanieren. Unmittelbar nach der Sanierung ging der Generalunternehmer pleite. Die Pleite hatte zur Folge, dass der Schuldner keine Schlussrechnung über die geleisteten Arbeiten erhielt.
Die Schlussrechnung wiederum war Voraussetzung für die Auszahlung einer Anschlussfinanzierung der Immobilie. Nachdem die finanzierende Bank sich dauerhaft weigerte, die Finanzierung aufgrund der fehlenden Schlussrechnung fortzusetzen, geriet der Schuldner in Zahlungsunfähigkeit und schließlich nach Zwangsversteigerung der Immobilie in Vermögensverfall.
Vergleichsrechnung
Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger besser aus die Regelinsolvenz: Der 63 jährige Schuldner hat vor ca. einem Jahr einen Schlaganfall erlitten und ist vollständig oder zumindest eingeschränkt arbeitsfähig. Chancen auf eine Neueinstellung in dem gelernten Beruf als Ingenieur sind daher aussichtslos, zumal der Schuldner unmittelbar vor dem Erreichen des Rentenalters steht.
Der Schuldner erwirtschaftet derzeit nur ein geringfügiges Einkommen. Dadurch erleiden die Gläubiger jedoch keinen Nachteil, vom Schuldner kein fiktives Einkommen mehr zu erwarten ist. Auch die Rentenanwartschaften des Schuldners werden aufgrund jahrzehntelanger Selbständigkeit unterhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegen.
Ergebnisse des Insolvenzplans
- Sonderzahlung des Plangaranten: 15.000 €
- Summe der Verbindlichkeiten: 947.000 €
- Quote des Insolvenzplans: 1,43 %
- Dauer der Planinsolvenz: 15 Monate
- Schuldenverzicht 99%
- Quote des Insolvenzplans 1%
- Zeitaufwand im Vergleich zu regulärer Insolvenz 16%
Super Beratung, einmal mehr wurde ich von Herrn Franzke und seinem Team hervorragend betreut und beraten. Unsere langjährige Zusammenarbeit ist immer sehr positiv und können deshalb die Dienstleistungen von RA Franzke guten Gewissens weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
- 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen
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Planinsolvenz FAQ
Mit der Planinsolvenz können Sie sich in ca. 1 Jahr entschulden. Hierzu verspricht Ihr Sponsor den Gläubigern eine Sonderzahlung von ungefähr 10.000 €, falls sie auf den Rest der Schulden verzichten. Akzeptieren die Gläubiger das Angebot, erklärt das Gericht Sie für schuldenfrei.
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