Der Schuldner ist Verwaltungsfachangestellter von Beruf, arbeitete jedoch von Beginn an als Fremd-Geschäftsführer in kleineren Handwerksbetrieben des Familienverbundes. Von 1998 bis 2003 war er als technischer Kaufmann geschäftsführender Inhaber der Firma E. GmbH. Heute arbeitet der Schuldner als angestellter Geschäftsführer bei der H. Haustechnik GmbH und erhält eine monatliche Nettovergütung von ca. 1.415 €.

Insolvenzursachen

Die Insolvenzursachen sind auf der gescheiterten Selbständigkeit begründet. Aufgrund der Insolvenzverfahren mehrerer Auftraggeber und Bauträger erlitt der Schuldner erhebliche Umsatzausfälle, so dass er als Folge seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte und in Vermögensverfall geriet.

Vergleichsrechnung

Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger besser aus die Regelinsolvenz: Der Schuldner ist im Insolvenzverfahren zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit verpflichtet. Die Angemessenheit einer Erwerbstätigkeit richtet sich nach der beruflichen Qualifikation eines Schuldners. Vergleiche mit Hilfe von Internet-Portalen haben ergeben, dass das durchschnittliche Einkommen eines Verwaltungsfachangestellten zwischen 1.966 und 4.346 € liegt. Der Schuldner ist derzeit mit einem Nettogehalt in Höhe von 1415 € angestellt. Pfändbares Einkommen ergibt sich aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen nicht. Dadurch erleiden seine Gläubiger jedoch keinen Nachteil, weil der Schuldner auch bei Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit kein pfändbares Einkommen erwirtschaften würde. Der Schuldner ist mit dem Makel eines Insolvenzverfahrens behaftet. Bei einer Neueinstellung als Arbeitnehmer wäre das durchschnittliche Erwerbseinkommen des Schuldners am unteren Rand der vorgenannten Einkommensskala anzusiedeln, hier also bei ca. 1.966 € € Bruttoeinkommen. Gemäß www.brutto-netto-rechner.info würde das Nettoeinkommen des Schuldners dann ca. 1.450 € betragen. Aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen würde sich auch hier kein pfändbares Einkommen ergeben. Mithin ist die derzeit ausgeübte Erwerbstätigkeit als angemessen anzusehen.

Ergebnisse des Insolvenzplanverfahrens

  • Sonderzahlung des Plangaranten: 10.000 €
  • Summe der Verbindlichkeiten: 59.039 €
  • Quote des Insolvenzplans: 12,43 %
  • Dauer der Planinsolvenz: 7 Monate