Bitte informieren Sie niemanden darüber, dass Sie eine Privatinsolvenz planen und vorbereiten. Stellen Sie die Gläubiger und alle anderen Beteiligten vor vollendete Tatsachen. Geben Sie die Privatinsolvenz erst bekannt, wenn Sie den Gerichtsbeschluss in Händen halten. Damit vermeiden Sie vorzeitige Kündigungen, Pfändungen und sonstigen Ärger.

Über die Privatinsolvenz niemanden informieren, das erledigen wir

Die Gläubiger ebenfalls nicht von der Privatinsolvenz informieren. Diese werden wir bei der Vorbereitung der Privatinsolvenz anschreiben. Wir werden die Gläubiger sogar wiederholt anschreiben. Einmal zur Klärung der Schuldenhöhe und der Vertretungsverhältnisse. Und ein zweites Mal beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Vermeiden Sie in dieser Phase möglichst jeden Kontakt zu den Gläubigern. Oft kommt es vor, dass geschickte Gläubiger Sie noch zu irgendwelchen Zahlungen überreden, zu denen Sie gar nicht verpflichtet sind. Auch etwaige moralische Appelle können Sie sich sparen. Halten Sie still, vermeiden Sie möglichst jeden Kontakt zu den Gläubigern.

Ihren Arbeitgeber können Sie informieren

Allenfalls informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie eine Privatinsolvenz planen. Nutzen Sie hierzu etwa die Gelegenheit, wenn Sie dem Arbeitgeber das neue Gehaltskonto mitteilen, das Sie zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens einrichten sollten.

So lange müssen Sie Kreditraten vor der Privatinsolvenz noch bezahlen

Mit Ihrer Entscheidung, die Privatinsolvenz anzumelden, hören Sie auf, die Gläubiger zu bezahlen. Zwangsvollstreckung der Gläubiger können Ihnen nichts mehr anhaben. Egal, ob tituliert oder nicht. Der Restschuldbefreiung steht nichts im Wege. Auch hier gilt: Niemanden von der Privatinsolvenz informieren.

Die Zahlungen stoppen und dann tot stellen

Sie müssen sich nicht an Ratenzahlungen halten und dürfen alle Zahlungen an Gläubiger sofort einstellen, ohne diese zu informieren. Laufende Kosten wie Miete usw. zahlen Sie weiter.

Mit Ihrer Entscheidung für eine Privatinsolvenz ist jede weitere Zahlung an Ihre Gläubiger überflüssig und später, nach der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sogar verboten. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Entscheidung für die Privatinsolvenz können Sie Androhungen und Vollstreckungsversuche der Gläubiger ignorieren und selbst eine Zwangsvollstreckung kann Ihnen nichts mehr anhaben.

Das Kontoguthaben ist durch das Pfändungsschutzkonto weitestgehend geschützt. Zwangsmaßnahmen eines Gerichtsvollziehers  stehen später der Restschuldbefreiung nicht entgegen.

Privatinsolvenz, wen informieren?

Haben Sie sich in einem gerichtlichen Vergleich zu einer Ratenzahlung verpflichtet, müssen Sie diese noch eine Weile durchhalten und die Privatinsolvenz um ein paar Monate verschieben. Denn es gilt als strafrechtlicher Prozessbetrug, wenn Sie sich in einer Gerichtsverhandlung zu Raten verpflichten und diese nicht einhalten.

Das Gleiche gilt, wenn Sie vor Kurzem einen neuen Kredit aufgenommen haben. Auch dann rate ich Ihnen dringend, wenigstens 5 Raten zu bezahlen und erst dann die Zahlungen einstellen.

Liegen das Abschlussdatum des Kreditvertrages und die Zahlungseinstellung zu dicht beieinander, wird die Bank den Kreditvertrag überprüfen.  Entdeckt die Bank einen Fehler, erstattet sie Anzeige wegen Kreditbetruges.
Einzugsermächtigung

Haben Sie einem Ihrer Gläubiger eine Einzugsermächtigung oder Lastschrift erteilt, widerrufen Sie diese unmittelbar vor der Insolvenz. Sonst buchen die Gläubiger auch noch im Insolvenzverfahren ab. Den Widerruf erklären Sie gegenüber dem Kunden. Theoretisch könnten Sie auch alte Bankeinzüge zurückrufen, aber ich denke, das wäre kein guter Stil.

Kriegskasse bilden

Der Zahlungsstopp an die Gläubiger wird sich wahrscheinlich positiv auf Ihren Kontostand auswirken. Es wäre nicht verboten, wenn Sie das Guthaben in bar abheben und unter das Kopfkissen legen. Überweisen Sie das Geld aber keinesfalls an Freunde oder Verwandte, sondern heben Sie es ab. Eine Überweisung an einen Freund kurz vor der Insolvenz würde der Insolvenzverwalter widerrufen.

Leasingraten, Finanzierung

Bei Leasingverträgen und Finanzierungskauf gilt das Gleiche. Weil der Leasinggeber usw. den Vertrag mit Insolvenz-Eröffnung kündigen werden, können Sie die Ratenzahlung auch gleich beenden. Spätestens nachdem die zweite Rate ausgeblieben ist, wird gekündigt. Den Gegenstand wie z.B. das geleaste Auto können Sie bis zur Wegnahme  nutzen.

Leasing-Auto zurückgeben

Irgendwann wird die Bank den geleasten oder finanzierten Gegenstandes zurückverlangen. Übergeben Sie den Gegenstand ohne Gegenwehr. Geleaste Gegenstände werden immer zurückverlangt. Ob man finanzierte Gegenstände zurückverlangt, richtet sich nach dem Gegenstand und dem Kaufdatum. Ein finanziertes Sofa, welches Sie bereits seit einem Jahr nutzen, dürfen Sie garantiert behalten.

Diese Schulden müssen Sie in der Privatinsolvenz abzahlen

In der Privatinsolvenz müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abführen. Pech für die Gläubiger, wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Die Restschuldbefreiung erhalten Sie selbst dann, wenn Sie in der Privatinsolvenz überhaupt keine Schulden abzahlen. Das pfändbare Einkommen hängt ab, von Ihrem Nettoeinkommen und Ihren Unterhaltspflichten. Unterhaltspflichten sind leibliche Kinder und der Ehegatte.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Korrektes Gläubigerverzeichnis, so wirds gemacht

Auch wenn ich meine Mandanten sonst zum Selbermachen ermuntere: Erstellen Sie die Gläubigerliste nicht selbst, sondern überlassen Sie das einem Profi. Wer eine Regelinsolvenz beantragen will, muss unter anderen die Schuldenhöhe der Gläubiger angeben. Die Forderung des Gläubigers muss unterteilt werden in die Hauptforderung, in die Kosten und die Zinsen. Kosten und Zinsen müssen auf einen Stichtag bezogen sein.

Gläubigerverzeichnis muss richtig sein

Bei der Gläubigerliste müssen Sie penibel sein. Nicht nur die Höhe der Schulden muss richtig angegeben sein, sondern auch der Name und die Anschrift der Gläubiger. Unterscheiden Sie außerdem zwischen dem Gläubiger und dem Gläubigervertreter. Der Gläubiger ist die Person, Behörde oder Unternehmen, der Sie das Geld schulden. Der Gläubigervertreter hingegen ist das Inkassobüro oder der Anwalt, der den Gläubiger vertritt.

Bearbeitungszeichen ist Pflicht

Große Gläubiger wie Unternehmen oder Behörden führen Ihre Angelegenheit unter einem bestimmten Bearbeitungszeichen, wie Rechnungsnummer, Kundennummer, Kontonummer, usw.… Dieses Bearbeitungszeichen darf keinesfalls fehlen, denn ohne dieses Zeichen gilt die Anschrift eines Gläubigers nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als nicht zustellbar.

Firma vollständig nennen

Auch bei der Namensangabe des Gläubigers muss der Antragsteller sorgfältig sein. Oft werden nur umgangssprachliche Namen angegeben, wie etwa Telekom. Das ist falsch. Der Gläubiger heißt nicht nur Telekom, sondern Deutsche Telekom AG. Darauf müssen Sie achten. Gerade Inkassobüros haben oft gleichartige Firmen-Namen. Sonst haben Sie einen falschen Gläubiger auf der Liste. Der richtige Gläubiger kann Ihnen Ärger bereiten.

Geschäftsführer, Vorstand

Juristische Personen als Gläubiger wie GmbH oder Aktiengesellschaften müssen außerdem mit dem gesetzlichen Vertreter gekennzeichnet sein, also den Vorstand oder Geschäftsführer oder den Amtsleiter, usw. Dies herauszufinden, kann insbesondere bei Behörden schwierig sein. Am einfachsten ist es, Sie suchen im Internet nach dem Impressum auf der Webseite des Gläubigers.

Information an die Gläubiger über Privatinsolvenz

Liegen alle Informationen vor, wissen wir, wen wir über die Privatinsolvenz informieren. In einem ersten Schritt schreiben wir die Gläubiger an und fragen den aktuellen Schuldenstand ab.

12 Kommentare

  1. iris werz

    Was wenn ich dummerweise die gläubiger schon über bervorstehende inso informiert habe vor lauter Angst? Alles im einer?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, gar nichts ist im Eimer. Alles wird gut und bitte nicht so viel Angst! Es ist schlicht weg egal, ob Sie die Gläubiger vor der Insolvenz informieren oder nicht. Die Restschuldbefreiung kriegen Sie auf jeden Fall.
      Grüsse
      Franzke

  2. Sam

    Hallo,
    was ist wenn ich bereits Mahnungen über offene Forderungen erhalte und bereits seit einiger Zeit aufgrund Zahlungsunfähigkeit sämtliche Zahlungen eingestellt habe und demnächst ein PI anstrebe. Jedoch noch ein Gemeinschaftskonto mit meiner Frau besitze und Sie noch daheim gespartes hatte und dies Konto über Ihr anderes Konto überweisen möchte um das Konto zu schließen. Kann das Geld dann einfach vom Insolvenzverwalter oder jmd. anderen eingezogen werden aufgrund von Begünstigung eines Gläubigers oder so?

    • Jörg Franzke

      Nein. Wenn das Geld Ihrer Frau gehört, kann sie damit machen, was sie will. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte sie dennoch das Geld schnell an sich nehmen.

  3. Cindy

    wenn ich mich in einer laufenden insolvenz befinde, wen muss ich darüber benachrichtigen? Wenn mir meine selbständige tätigkeit freigegen ist, muss ich meinen kunden oder geschäftspartnrn sagen das ich mich in einer insolvenz befinde? darf jemand anders öffentlich kommunizieren das ich mich in einer insolvenz befinde ?
    LG

    • Jörg Franzke

      Nein, Sie müssen niemanden von dem laufenden Insolvenzverfahren berichten.

  4. Jens S.

    Ich muss Regelinsolvenz beantragen. Habe jetzt ab 1.4. wieder einen guten Job mit 4000 €. Wie kann ich verhindern, dass der Arbeitgeber etwas von der Situation mitbekommt, da ich bei eingehenden Pfändungen beim AG sofort die Kündigung kriegen würde. Da ich auch beim Finanzamt Schulden habe, kommen die ja sowieso drauf, oder?!
    Gruss

    • Jörg Franzke

      Versuchen Sie den Insolvenzverwalter davon zu überzeugen, dass Sie die pfändbaren Einkommensanteile freiwillig abführen. Das wird eine Zeitlang funktionieren wie beispielsweise während der Probezeit. Über die Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens werden Sie den Arbeitgeber aber sicherlich nicht heraushalten können.

  5. Karen

    Muss ich meinen Vermieter bzw zukünftigen Vermieter, wegen geplanten Umzug über Privatinsolvenz informieren, bzw wird er darüber informiert?

    • Jörg Franzke

      Ja, der Insolvenzverwalter wird den Vermieter über die Privatinsolvenz informieren. Die Privatinsolvenz ist aber kein Kündigungsgrund.

  6. Rod.

    Ich habe von frischen Krediten max 3 bis 4 Raten bezahlt, da meine Anwaltskanzlei schnell war und ich auch die Zahlungen einstellen muss. Jetzt habe ich erfahren das sie schreiben man sollte mindestens 5 Raten zahlen.

    • Jörg Franzke

      Tja, dann drücken Sie sich mal die Daumen, dass es gut geht. Wenn Sie einen Grund hatten, weswegen sich Ihre Vermögenssituation plötzlich verschlechtert hat und Sie sich für eine Insolvenz entschieden haben, ist ja alles gut.