Kosten der Planinsolvenz
Die Kosten des Insolvenzplans und des Insolvenzplanverfahrens sind auf den ersten Blick höher als die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz. Der Insolvenzplan ist deshalb so teuer, weil Sie den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten bezahlen müssen. Zusätzlich brauchen Sie einen Sponsor für die Sonderzahlung an die Gläubiger. Die höheren Kosten der Planinsolvenz lohnen sich aber. Denn mit Hilfe der Planinsolvenz sind nach einem Jahr schuldenfrei.
Die Kosten der Planinsolvenz begleichen Sie in vier Schritten:
Die erste Rate des Anwaltshonorars sind die Kosten für den Insolvenzantrag. Bitte die einzahlen und wir beginnen sofort mit Ihrer Entschuldung. Unsere ersten Aufgaben sind: Gläubiger anschreiben, außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, Antrag ausfertigen, bei Gericht einreichen, Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens sicherstellen.
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Insolvenzplan – Planinsolvenz, folgender Kostenplan:
Die Planinsolvenz dauert ca. ein Jahr, danach sind Sie schuldenfrei. Weil der Aufwand für die Planinsolvenz hoch ist, sind es die Kosten leider auch. Ich habe diese in vier Module aufgeteilt.
Sofort
Zunächst müssen wir die Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz bei Gericht beantragen. Hierfür müssen wir das amtliche Formular ausfüllen, die Anlagen aufbereiten und beifügen, das Schuldenbereinigungs-Verfahren durchführen, usw.
Gebühr: 1.500 – 2.500 €
Nach 4 Monaten
Im Insolvenzverfahren überprüft das Gericht die Schulden und hält das Prüfungsergebnis in der Insolvenztabelle fest. Diese ist Grundlage des Insolvenzplans. Wir beginnen mit dem Insolvenzplan, sobald die Insolvenztabelle verfügbar ist.
Gebühr 1.500 – 2.500 €
Nach 8 Monaten
Der fertige Insolvenzplan geht in die Abstimmung mit den Gläubigern, dem Richter und dem Insolvenzverwalter. Sind alle überzeugt, bestimmt das Gericht den Abstimmungstermin. Diesen müssen wir vorbereiten und wir holen die Zustimmungen ein.
Gebühr 1.500 – 2.500 €
Nach 10 Monaten
Damit die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen, brauchen Sie einen Sponsor. Dieser verspricht eine Sonderzahlung, falls die Gläubiger zustimmen. Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach Ihren Schulden und dem Einkommen.
Sonderzahlung ab 10.000€
Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
- 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen
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