Die Regelinsolvenz anmelden geht besonders einfach mit dem Online-Formular. Sie können den Eröffnungsantrag auf Regelinsolvenz bequem von zu Hause aus in Gang bringen. Sie müssen keinen Anwalt aufsuchen und keine Beratungsstelle. Es genügt, wenn Sie uns über das Formular einige Daten zur Verfügung stellen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Insbesondere füllen wir das offizielle, rund 50 Seiten umfassende Insolvenzantragsformular für Sie aus und sorgen dafür, dass das Gericht die Regelinsolvenz schnellstmöglich eröffnet. Schiefgehen kann nichts. Das Kanzlei-Team steht hinter Ihnen. Sie profitieren von unserer Erfahrung aus rund 15.000 Insolvenzberatungen.
Die Nutzung des Online-Formulars ist für Sie kostenfrei. Am Ende des Formulars können Sie wählen, ob Sie uns direkt beauftragen oder lediglich ein Angebot erhalten möchten. Sollen wir Ihnen nur ein Angebot zukommen lassen, gehen Sie keine finanzielle Verpflichtung ein, wenn Sie das Formular abschicken. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Regelinsolvenz anmelden
FAQ wie Sie Regelinsolvenz anmelden
Eröffnungsantrag ist ausgefüllt, wie gehts weiter?
Nachdem wir uns das Online-Formular zum Regelinsolvenz anmelden angesehen haben, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von uns eine kleine „Hausaufgabenliste“, was Ihrerseits noch zu erledigen ist und welche Unterlagen wir von Ihnen für den Antrag auf Regelinsolvenz benötigen.
Danach schreiben wir die Gläubiger an und fragen nach dem aktuellen Schuldenstand. Nachdem dieser geklärt ist, übersenden wir Ihnen den fertigen Insolvenzantrag als PDF oder Post. Diesen bitte überprüfen und unterschreiben. Danach bitte an uns auf dem Postwege zurück. Dann können wir endgültig die Regelinsolvenz anmelden: Wir reichen den Insolvenzantrag bei Gericht ein und sorgen dafür, dass das Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet wird. Falls gewünscht, werden wir mit dem Insolvenzverwalter ein Vorgespräch führen.
Sie haben die Möglichkeit, dass Sie mir Ihr Formular für den Insolvenzantrag zunächst nur unverbindlich übersenden und ich Ihnen ein Kostenangebot unterbreite. Zusätzlich biete ich Ihnen an, dass ich Sie unverbindlich anrufe und wir den Insolvenzantrag kurz besprechen. Hierzu bitte die Optionen oben ankreuzen.
Wie geht Regelinsolvenz anmelden?
Das Formular für die Regelinsolvenz nennt man „Antrag auf Regelinsolvenz für natürliche Personen„. Das Formular für die Regelinsolvenz besteht aus drei Teilen: Auskunft über Ihre privaten Verhältnisse, Auskunft über Ihren Geschäftsbetrieb und das Gläubiger-Verzeichnis. Zur Vorbereitung des Insolvenzantrages schreiben wir die Gläubiger an. Somit erfahren wir den genauen Schuldenstand und viele Gerichte verlangen, dass man die öffentlichen Gläubiger wie Finanzamt vor der Regelinsolvenz informiert. Bedenken Sie außerdem: Wenn Sie eine Regelinsolvenz anmelden, ist nicht nur Ihr Gewerbe betroffen, sondern auch Ihr privates Vermögen und Ihre privaten Schulden. Vergessen Sie also nicht Ihre privaten Schulden in das Gläubiger-Verzeichnis einzutragen.
Sind Sie noch Gewerbetreibender oder Freiberufler, müssen Sie die Insolvenz zusätzlich vorbereiten. Die Vorbereitung richtet sich danach, ob Sie selbstständig bleiben wollen oder die Selbstständigkeit aufgeben. Je nachdem bietet die Regelinsolvenz einige interessante Spielarten, wie Sie mit Ihrem Gewerbe möglichst ungeschoren durch die Insolvenz kommen.
Wann muss ich Regelinsolvenz anmelden?
Wann Sie die Insolvenz anmelden müssen, richtet sich danach, ob Sie die Insolvenz für sich selbst als Privatperson oder Einzelunternehmer anmelden wollen. Oder für Ihre GmbH oder UG als Geschäftsführer.Als Privatperson besteht keine Pflicht zu einem Insolvenzantrag. Sie können die Regelinsolvenz beantragen, um die Schulden abzustreifen. Aber Sie müssen nicht. Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG besteht hingegen eine strenge Insolvenzantragspflicht. Die Geschäftsführung muss die Insolvenz anmelden, sobald die GmbH oder UG zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Was tun bei Fremdantrag Finanzamte oder Krankenkasse?
Hat einer Ihrer Gläubiger, zumeist das Finanzamt oder Krankenkasse einen Insolvenzantrag gegen Sie gestellt (=Fremdantrag), müssen Sie umgehend reagieren. Stecken Sie hingegen den Kopf in den Sand, gefährden Sie die Restschuldbefreiung am Ende des Regelinsolvenz-Verfahrens. Bei einem Fremdantrag müssen Sie umgehend einen eigenen Insolvenzantrag stellen. Dabei hilft Ihnen dieses Formular.
Wie den Antrag auf Regelinsolvenz vorbereiten?
Die Anmeldung der Regelinsolvenz bedarf einiges an Vorbereitung. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, dürfen Sie nicht mehr so wie bisher über Ihr Vermögen und Einkommen verfügen. Der unpfändbare Anteil bleibt Ihnen, den Rest vereinnahmt der Insolvenzverwalter. Gut zu wissen, was pfändbar ist und was nicht. Hier die wichtigsten Ratschläge, wie Sie sich auf die Anmeldung des Insolvenzverfahrens vorbereiten. Die ersten Maßnahmen für die Regelinsolvenz:
Eröffnen Sie ein neues P-Konto und leiten Sie dorthin ab sofort Ihre Einnahmen um.
Keine Überweisungen mehr an Familie, Freunde und Verwandte.
Stellen Sie alle Zahlungen an die Gläubiger ein und dann tot stellen.
Der Tipp mit dem neuen Konto gilt für alle Verfahren, also Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz oder Firmeninsolvenz.
Was benötige ich für den Insolvenzantrag?
Für den Insolvenzantrag müssen Sie Ihre Gläubiger kennen. Sie müssen also wissen, welchen Personen, Unternehmen und Behörden Sie Geld schulden. Dabei sind Sie leider auf sich alleine gestellt. Ein allumfassendes öffentliches Verzeichnis, in dem all Ihre Gläubiger gespeichert sind, gibt es nicht. Auch die Schufa speichert nur die Daten von großen Unternehmen. Ist der Gläubiger etwa ein Handwerker oder ein privater Vermieter, ist diese Schuld nicht in der Schufa verzeichnet. Deshalb müssen Sie Ihre Schulden selbst ermitteln, bevor Sie Insolvenz anmelden. Die Höhe der Schulden hingegen lässt sich dann leicht ausfindig machen, indem wir die Gläubiger vor dem Bankrott anmelden anschreiben.
Welche Insolvenz, wenn ich Konkurs anmelde?
Es gibt drei Arten von Insolvenzverfahren: die Verbraucherinsolvenz, die Regelinsolvenz und die Insolvenz für juristische Personen. Der Begriff der „Privatinsolvenz“ ist umgangssprachlich und meint zumeist die Verbraucherinsolvenz. Ebenso umgangssprachlich ist der Begriff „Firmeninsolvenz“. Damit kann die Regelinsolvenz gemeint sein oder die Insolvenz für eine juristische Person.
Verbraucherinsolvenz: Arbeitnehmer, Erwerbslose, Rentner, Auszubildende. Ehemalige Unternehmer, die weniger als 20 Gläubiger haben
Regelinsolvenz: Einzelunternehmer, Freiberufler und ehemalige Unternehmer, die mehr als 20 Gläubiger haben und keine Arbeitslöhne schulden
Insolvenz für juristische Personen: Geschäftsführer von juristischen Personen wie GmbH, UG, GmbH & Co KG
Wer kann Regelinsolvenz anmelden?
Insolvenz anmelden kann als Privatperson, Einzelunternehmer oder Freiberufler jedermann, der in Deutschland gemeldet ist. Die Nationalität ist egal. Natürlich muss die Person, die Insolvenz meldet, auch zahlungsunfähig sein. Aber wer meldet eine Insolvenz schon freiwillig an? Kurzum: Insolvenz anmelden kann jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und dem die Schulden über den Kopf wachsen.