Eigenverwaltung in der Bäckerei-Branche: Wie Schulers Biobackhaus GmbH trotz Insolvenzantrag erfolgreich weiterarbeitet
Pressemitteilung: Schulers Biobackhaus GmbH stellt Gläubigerschutz-Antrag und saniert sich in Eigenverwaltung – der Betrieb geht ordnungsgemäß weiter.

„Für uns ist jetzt vor allem eines wichtig,“ sagt Günter Schuler, Geschäftsführer von Schulers Biobackhaus GmbH, „dass wir unseren Mitarbeitenden durch diese notwendige Maßnahme eine langfristige Perspektive bieten“. Der mit der Sanierung beauftragte Insolvenzspezialist, Jörg Franzke aus Berlin, sieht sehr gute Chancen, dass der beliebte und regional verbunden Bäckereibetrieb mit seinen Filialen die Krise alsbald überwinden wird.
Seit dem 12. Juni 2023 steht die Schulers Biobackhaus GmbH unter Gläubigerschutz. Auf ihren eigenen Antrag hin bewilligte das Amtsgericht Ansbach das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Die Aufsicht über das Verfahren wurde Herrn Rechtsanwalt, Joachim Exner, aus Nürnberg übertragen.
Das vor eineinhalb Jahren gegründete Unternehmen stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Infolge der globalen Krisen wie Krieg, Inflation und Pandemie blieben die Kunden bei der Schulers Biobackhaus GmbH aus, da sie verunsichert waren. Zugleich explodierten die Kosten für Energie und Rohstoffe, was die Situation noch verschärfte. Letztendlich erwies es sich als die beste Option für alle Beteiligten, das Sanierungsverfahren durchzuführen.
Die Standorte des Biobackhauses bleiben weiterhin geöffnet und der Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Die Löhne der Mitarbeiter sind abgesichert und werden weiterhin in vollem Umfang ausgezahlt.
In den kommenden drei Monaten wird für die Schulers Biobackhaus GmbH eine bedeutende Phase anstehen, in der es gilt, die Finanzen zu stabilisieren und eine langfristig nachhaltige Geschäftstätigkeit zu erreichen. Das Unternehmen kann sich dabei auf vielfältige Unterstützung von verschiedenen Seiten verlassen. Insbesondere die Lieferanten zeigen
großes Interesse am Fortbestand der Bäckerei und tragen somit dazu bei, dass die Ziele erfolgreich umgesetzt werden können.
„Es ist schön zu sehen, wie sehr sich die ganze Mannschaft reinhängt, um diese Herausforderung zu meistern – und für Kundinnen und Kunden in gewohnter Manier da zu sein“, sagt Günter Schuler. Er hat den traditionellen Bäckereibetrieb im Jahr 2022 mit allen Angestellten vom örtlichen Bäckermeister übernommen und ihn in den nachfolgenden Monaten auf „bio“ umgestellt. Trotz Modernisierung und Sortimentswechsel ist vor allem im herzlichen Kundenkontakt der Geist des ehemaligen Familienbetriebs weiterhin spürbar. Kundinnen und Kunden kaufen teilweise seit Generationen ihr Brot in den insgesamt elf Verkaufsstellen und drei Cafés; und viele wollen das gerne auch weiterhin tun. Schuler und die rund 100 Mitarbeitenden des Biobackhauses sind hochmotiviert, den Traditionsbetrieb umzustrukturieren und in die Zukunft zu führen.
Über Schulers Biobackhaus GmbH:
Mit rund 100 Mitarbeitenden betreibt die Schulers Biobackhaus GmbH eine Backstube in Dietenhofen sowie elf Bäckereifachgeschäfte und Cafés im Raum Ansbach, Dietenhofen und Nürnberg. Seit Januar 2022 ist die Bäckerei auch biozertifiziert.
Links zu Presseartikeln:
https://www.schulers-biobackhaus.de
Wissenswertes zum Thema „Eigenverwaltung“
Hier finden Sie Wissenswertes rund um die Eigenverwaltung
Was versteht man unter Eigenverwaltung?
Eigenverwaltung ist ein Verfahren, das im Insolvenzrecht angewendet wird. Hierbei bleibt die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens weiterhin im Amt und behält die Kontrolle über Geschäft und Vermögenswerte. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz wird das Unternehmen nicht an einen Insolvenzverwalter übergeben, sondern bleibt selbstständig handlungsfähig. Das Ziel der Eigenverwaltung ist es, das Unternehmen zu sanieren und den Fortbestand zu sichern. Hierfür wird ein Sanierungskonzept erarbeitet und mit Gläubigern und Betriebsrat abgestimmt. Durch die Eigenverwaltung soll eine schnellere und kostengünstigere Sanierung ermöglicht werden, da die Geschäftsführung das Unternehmen am besten kennt und entscheidungsfähig bleibt. Ein wesentliches Instrument der Eigenverwaltung ist die Möglichkeit, eigenständig über den Verkauf von Vermögenswerten oder Beteiligungen zu entscheiden. Hierdurch soll eine Liquiditätssicherung und eine Verringerung der Verschuldung erreicht werden. Allerdings kann die Eigenverwaltung auch scheitern, wenn das Sanierungskonzept nicht aufgeht oder die Gläubiger nicht zustimmen. In diesem Fall kann es zur Regelinsolvenz kommen und ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt.
Wann Eigenverwaltung?
Die Eigenverwaltung ist ein Verfahren, das von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Mit der Eigenverwaltung kann das Unternehmen eigenständig eine Reorganisation durchführen und somit möglicherweise eine Insolvenz vermeiden. Dies geschieht unter Aufsicht eines Insolvenzgerichts. Wann Eigenverwaltung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel kommt sie zum Einsatz, wenn das Unternehmen noch über ausreichende Liquidität verfügt und die Ursachen für die finanziellen Probleme behoben werden können. Zudem sollte die Geschäftsführung in der Lage sein, das Unternehmen erfolgreich umzustrukturieren und wieder rentabel zu machen. Die Eigenverwaltung kann in verschiedenen Branchen eingesetzt werden, z.B. im Handel, in der Gastronomie oder im produzierenden Gewerbe. Sie bietet die Möglichkeit, die Sanierung des Unternehmens aktiv selbst zu steuern und somit Einfluss auf den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze zu nehmen. Als Alternative zur Eigenverwaltung gibt es das Regelinsolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Hierbei hat das Unternehmen einen geringeren Einfluss auf den Sanierungsprozess, dafür ist es jedoch von Anfang an von einem externen Experten begleitet.
Was bedeutet vorläufige Eigenverwaltung?
Vorläufige Eigenverwaltung bedeutet, dass ein insolventes Unternehmen vorübergehend selbst die Verwaltung des Betriebs übernimmt. Ziel der vorläufigen Eigenverwaltung ist es, das Unternehmen in der Insolvenz zu sanieren und den Fortbestand zu sichern. Die vorläufige Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, der vom Insolvenzgericht bestellt wird, eigenständig die Insolvenzmasse zu verwalten. Dadurch behält das Unternehmen die Kontrolle über seine Geschäftsprozesse und vermeidet den Verlust von Know-how und Kunden. Die vorläufige Eigenverwaltung kann nur angeordnet werden, wenn das Insolvenzgericht davon ausgeht, dass die Sanierung des Unternehmens erfolgsversprechend ist. Die erfolgreiche Sanierung setzt jedoch voraus, dass das insolvente Unternehmen eine belastbare Sanierungskonzeption vorlegt und dass die Gläubiger dem Sanierungskonzept zustimmen. Die vorläufige Eigenverwaltung kann daher eine Chance für das Unternehmen darstellen, sich trotz der Insolvenz zu erholen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Allerdings müssen innerhalb einer bestimmten Frist Fortschritte bei der Sanierung erzielt werden, da sonst das Insolvenzverfahren in die reguläre Insolvenz übergeht.
Was versteht man unter Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist das Regelinsolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter bestellt wird, um das Unternehmen entweder zu verkaufen oder abzuwickeln. Im Gegensatz zum Verfahren mit Eigenverwaltung hat das Unternehmen während der GmbH-Insolvenz keine Kontrolle über seine eigene Verwaltung und keine Entscheidungsbefugnis. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht ernannt und trägt die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens. Sein Ziel ist es, die Insolvenzmasse bestmöglich zu verwerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen verkauft, abgewickelt oder fortgeführt wird.
Referenzen

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
- 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen
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