Erstberatung zum Restrukturierungsverfahren
- Aktueller Liquiditätsstatus des Unternehmens. Liegt die Insolvenzreife bereits vor?
- Ist das Restrukturierungsverfahren die richtige Sanierungsmethode für Ihr Unternehmen oder besser die Eigenverwaltung?
- Was sind die Ziele der Sanierung und welche wirtschaftlichen Effekte sollen erreicht werden?
- Welche Alternativen gibt es zum Restrukturierungsverfahren?
- Welche Risiken birgt ein Restrukturierungsverfahren?
- Wie ist der Ablauf des Restrukturierungsverfahrens?
- Welche Folgen hat das Restrukturierungsverfahren auf das Tagesgeschäft?
- Wie werden Kunden, Lieferanten und Banken auf die Restrukturierung reagieren?
- Welche Position, Rechte und Pflichten hat die Geschäftsführung?
Nach der Beratung besitzen Sie Klarheit, ob das Restrukurierungsverfahren für Ihr Unternehmens anwendbar ist und wie es funktioniert. Danach entscheiden Sie, ob das Verfahren angegangen wird oder nicht.
Die Beratung erfolgt persönlich in meiner Kanzlei oder telefonisch oder als Video-Chat. Eine Beratungsstunde kostet 200 EUR und können Sie hier buchen. Kurze Anfragen beantworte ich Ihnen kostenfrei. Bitte verwenden Sie das Kontaktformular unten.
Mandat zum Restrukturierungsverfahren
Entscheiden Sie sich für die Restrukturierung, werden wir das Verfahren ausführlich vorbesprechen und intensiv vorbereiten, siehe Checkliste zum Restrukturierungsplan. Das wichtigste ist eine sorgfältige Planung, vergleichbar mit einem Businessplan. Der Restrukturierungsplan ist die Grundlage, um die Beteiligten von dem Schuldenschnitt zu überzeugen.
- Erforderlich ist insbesondere eine Unternehmensplanung möglichst mit Fortführungsprognose sowie ein Ablaufplan. Auch der eigentliche Restrukturierungsplan als Kernstück des Verfahrens mit der Einteilung der Gläubiger in Gruppen und deren Stimmrechte muss fertig ausgearbeitet sein.
- Ist der Restrukturierungsplan fertig, starten wir das Verfahren mittels Zustellung der Restrukturierungspläne an die beteiligten Gläubiger. Je nach der gewählten Strategie erfolgt zusätzlich die Anzeige beim Restrukturierungsgericht oder die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten.
- Danach werden wir uns mit den Gläubigern auseinandersetzen, um sie zu überzeugen. Die Gläubiger müssen verzichten oder zumindest stunden. Das werden sie nur tun, wenn wir ihnen klarmachen, dass ihr wirtschaftlicher Schaden bei Ablehnung des Restrukturierungsplans größer ist. Zumindest ein Teil einer sich widersetzenden Gläubigerschaft lässt sich aber auch überstimmen.
- Schließlich müssen die Gläubigerversammlungen und der finale Abstimmungstermin organisiert und geleitet werden. Der Abstimmungstermin kann bei Gericht stattfinden, aber auch online per Video-Konferenz.
Für das neue Restrukturierungsverfahren stehe ich Ihnen als Anwalt für das Restrukturierungsverfahren persönlich als Berater zur Verfügung, verhandle mit den Gläubigern und übernehme die Organisation und Leitung der Versammlungen.
Die Kosten für das Restrukturierungsverfahren vereinbaren wir als Pauschalbetrag oder stundenweise, je nachdem was Sie bevorzugen.
- Anrufen (030 306 12345) und Termin vereinbaren
FAQ
Mein Unternehmen befindet sich außerhalb Berlins, kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Ja, das ist kein Problem. Als Anwalt für Restrukturierungsverfahren bin ich bundesweit tätig. Das neue Restrukturierungsgesetz wurde auch von der Corona-Pandemie geprägt. Das Restrukturierungsverfahren kann ohne jeden Prozesstermin online durchgeführt werden. Damit wir uns persönlich kennenlernen, besuche ich Sie selbstverständlich in Ihrem Unternehmen oder Sie besuchen mich in der Kanzlei.
So urteilen die Mandanten
Schnelle Bearbeitung und schnelle Hilfe – super nette Beratung – und viele Hilfestellungen – auch im Verfahren und danach immer als Ansprechpartner da!
Wir sind unheimlich dankbar! Vielen Dank für alles!
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