Das Restrukturierungsverfahren nach dem neuen StaRUG ist von allen Sanierungsverfahren das beste Mittel mit den geringsten Auswirkungen auf das Unternehmen. Vor einer jeden Unternehmenssanierung sollte überlegt werden, ob sich der Geschäftsbetrieb auch schon mit einer Restrukturierung auf den Erfolgskurs zurückbringen lässt. 

Erstberatung zum Restrukturierungsverfahren

Als ersten Schritt prüfen wir, ob das Restrukturierungsverfahren auf Ihren Fall anwendbar ist. Hierzu besprechen wir die Insolvenzreife des Unternehmens und ermitteln die Krisenursachen. Ist die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten und lassen sich die Ursachen der Krise mit der Restrukturierung beseitigen, werden wir diesem Verfahren den Vorzug geben. Die Inhalte der Beratung können sein:
  • Aktueller Liquiditätsstatus des Unternehmens. Liegt die Insolvenzreife bereits vor?
  • Ist das Restrukturierungsverfahren die richtige Sanierungsmethode für Ihr Unternehmen oder besser die Eigenverwaltung?
  • Was sind die Ziele der Sanierung und welche wirtschaftlichen Effekte sollen erreicht werden?
  • Welche Alternativen gibt es zum Restrukturierungsverfahren?
  • Welche Risiken birgt ein Restrukturierungsverfahren?
  • Wie ist der Ablauf des Restrukturierungsverfahrens?
  • Welche Folgen hat das Restrukturierungsverfahren auf das Tagesgeschäft?
  • Wie werden Kunden, Lieferanten und Banken auf die Restrukturierung reagieren?
  • Welche Position, Rechte und Pflichten hat die Geschäftsführung?

Nach der Beratung besitzen Sie Klarheit, ob das Restrukurierungsverfahren für Ihr Unternehmens anwendbar ist und wie es funktioniert. Danach entscheiden Sie, ob das Verfahren angegangen wird oder nicht.

Die Beratung erfolgt persönlich in meiner Kanzlei oder telefonisch oder als Video-Chat. Eine Beratungsstunde kostet 200 EUR und können Sie hier buchen. Kurze Anfragen beantworte ich Ihnen kostenfrei. Bitte verwenden Sie das Kontaktformular unten.

Mandat zum Restrukturierungsverfahren

Entscheiden Sie sich für die Restrukturierung, werden wir das Verfahren ausführlich vorbesprechen und intensiv vorbereiten, siehe Checkliste zum Restrukturierungsplan. Das wichtigste ist eine sorgfältige Planung, vergleichbar mit einem Businessplan. Der Restrukturierungsplan ist die Grundlage, um die Beteiligten von dem Schuldenschnitt zu überzeugen.

  • Erforderlich ist insbesondere eine Unternehmensplanung möglichst mit Fortführungsprognose sowie ein Ablaufplan. Auch der eigentliche Restrukturierungsplan als Kernstück des Verfahrens mit der Einteilung der Gläubiger in Gruppen und deren Stimmrechte muss fertig ausgearbeitet sein.
  • Ist der Restrukturierungsplan fertig, starten wir das Verfahren mittels Zustellung der Restrukturierungspläne an die beteiligten Gläubiger. Je nach der gewählten Strategie erfolgt zusätzlich die Anzeige beim Restrukturierungsgericht oder die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten.
  • Danach werden wir uns mit den Gläubigern auseinandersetzen, um sie zu überzeugen. Die Gläubiger müssen verzichten oder zumindest stunden. Das werden sie nur tun, wenn wir ihnen klarmachen, dass ihr wirtschaftlicher Schaden bei Ablehnung des Restrukturierungsplans größer ist. Zumindest ein Teil einer sich widersetzenden Gläubigerschaft lässt sich aber auch überstimmen.
  • Schließlich müssen die Gläubigerversammlungen und der finale Abstimmungstermin organisiert und geleitet werden. Der Abstimmungstermin kann bei Gericht stattfinden, aber auch online per Video-Konferenz.

Für das neue Restrukturierungsverfahren stehe ich Ihnen als Anwalt für das Restrukturierungsverfahren persönlich als Berater zur Verfügung, verhandle mit den Gläubigern und übernehme die Organisation und Leitung der Versammlungen.

Die Kosten für das Restrukturierungsverfahren vereinbaren wir als Pauschalbetrag oder stundenweise, je nachdem was Sie bevorzugen.

FAQ

Mein Unternehmen befindet sich außerhalb Berlins, kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Ja, das ist kein Problem. Als Anwalt für Restrukturierungsverfahren bin ich bundesweit tätig. Das neue Restrukturierungsgesetz wurde auch von der Corona-Pandemie geprägt. Das Restrukturierungsverfahren kann ohne jeden Prozesstermin online durchgeführt werden. Damit wir uns persönlich kennenlernen, besuche ich Sie selbstverständlich in Ihrem Unternehmen oder Sie besuchen mich in der Kanzlei.

Wer bezahlt das Restrukturierungsverfahren und gibt es staatliche Hilfen dazu?
Das Restrukturierungsverfahren bezahlt Ihr Unternehmen. Staatliche Unterstützung ist mir nicht bekannt. Auch die sonst übliche dreimonatige Entlastung der Liquidität mithilfe des Insolvenzgeldes ist im Restrukturierungsverfahren nicht vorgesehen.
Wie sind die Erfahrungen mit dem Restrukturierungsverfahren?
Das Restrukturierungsverfahren wurde zum 01.01.21 neu eingeführt. Aufgrund des starken Rückgangs der Insolvenzfälle im Jahr 2021 gab es nur sehr wenige Restrukturierungsverfahren. Die Erfahrungen der wenigen Fälle waren positiv.
Was geschieht, falls die Restrukturierung scheitert? 
Scheitert das Restrukturierungsverfahren, beispielsweise weil der Restrukturierungsplan die erforderliche Gläubigermehrheit verfehlt, steht dem Unternehmen immer noch die Sanierung mit der Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß §  270a InsO offen.

So urteilen die Mandanten

Schnelle Bearbeitung und schnelle Hilfe – super nette Beratung – und viele Hilfestellungen – auch im Verfahren und danach immer als Ansprechpartner da!
Wir sind unheimlich dankbar! Vielen Dank für alles!

Bewertung auf Provenexpert vom 25.11.20

Herr Franzke & sein gesamtes Team sind sehr professionell, zuverlässig und immer für einen da. Ich bin sehr glücklich, mich für ihn entschieden zu haben. Sehr empfehlenswert!
Bewertung auf Provenexpert vom 08.09.21

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