Mit einer Regelinsolvenz erhalten Einzelunternehmer und Freiberufler die Möglichkeit, ihre Schulden abzuwickeln, um in der Zukunft einen Neuanfang zu wagen. Doch das geht besser, nachdem der private Schufa-Eintrag gelöscht wurde. Dieser wird jedoch erst mit Ablauf der Insolvenz und bestimmter Löschfristen gelöscht.

Negativeinträge bei Schufa und Creditreform sind ein echter Klotz am Bein

Ein Insolvenzverfahren kann für Unternehmer eine Chance bedeuten, neu anzufangen. Mit Beginn eines Insolvenzverfahrens erfolgt jedoch auch ein Eintrag in die Auskunftei. Die Wirtschaftsauskunft der Schufa speichert jene Daten, welche die Bonität der Verbraucher betreffen und damit auch die Daten zu einer eröffneten Privatinsolvenz. Andere Auskunfteien speichern auch die Daten zur Bonität eines Unternehmens, beispielsweise Bürgel oder Creditreform. Allerdings werden kleine Einzelunternehmer häufig nicht erfasst.

Insolvenz der Einzelfirma belastet Ihre Schufa

Die Insolvenz des Einzelunternehmers oder Freiberuflers kann sich allerdings auf die privaten Schufa-Einträge auswirken, wodurch Einträge bei der Schufa möglich sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das private Kreditkartenkonto aufgrund der persönlichen Haftung überlastet ist und die Schulden nicht mehr bezahlt werden können. Denn die Auskunftei sammelt Daten zur Bonität von Bürgern und stuft ihre Kreditwürdigkeit ein.

Gewerbliche Schulden beeinflussen Privatvermögen

Damit verbunden wird zunächst eine Vielzahl an privaten Daten zur finanziellen Situation gesammelt wie Konto-Eröffnungen und Leasingverträge. Haftet der Firmeninhaber oder Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen, dann können ihm die Schulden aus dem gewerblichen Umfeld schnell auch privat betreffen. Diese können zu negativen Schufa-Einträgen führen. Erfolgte keine Haftung für die betroffene Firma, dann muss hingegen auch mit keinem privaten Schufa-Eintrag gerechnet werden. Allerdings erfolgt in anderen Auskunfteien ein Eintrag, sodass in diesen Fällen nicht nur die Daten der Schufa entscheidend sind und überprüft werden sollten.

Schufa-Eintrag löschen nach gewerblichen Insolvenzverfahren

Ein negativer Schufa-Eintrag durch eine Firmeninsolvenz bedroht damit nicht nur Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Partnern, sondern ebenso das private finanzielle Umfeld. Ein Einzelunternehmer oder Geschäftsführer, der für sein Unternehmen haftet und Regelinsolvenz anmeldet, muss demnach damit rechnen, keinen privaten sowie geschäftlichen Kredit mehr zu erhalten. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig um die Löschung des Eintrages in der Auskunftei zu kümmern.

Übersicht über Einträge und Löschfristen bei der Regelinsolvenz:

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahren: Löschung erfolgt spätestens mit Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zum Ende des dritten Kalenderjahres.
  • Abgelehnte Anträge eines Insolvenzverfahrens: Wird der Antrag eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, erfolgt die Löschung nach fünf Jahren.
  • Restschuldbefreiung: Erteilte oder versagte Restschuldbefreiungen werden nach drei Jahren, jeweils zum Jahresende, gelöscht.
  • Die Löschung der Schufa-Einträge wird automatisiert durch die Schufa durchgeführt. Es ist nicht erforderlich, die Löschung zu beantragen.
  • Schufa-Eintrag löschen: In einigen Fällen ist das vorzeitig möglich.
  • Schufa löscht nach erfolgreichem Insolvenzplan ebenfalls erst nach drei Jahren.

5 Kommentare

  1. Udo Harenkamp

    Mit Urteil vom 20.12.2018 (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-05 0 151/18) – nun auch rechtskräftig und veröffentlicht (ZInsO 2019, 263 und BeckRS 2018, 347433) – konnte gegen die „allmächtige“ Schufa einen großen Erfolg für den Mandanten erreichen:
    Die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden, wurde verurteilt, den Eintrag hinsichtlich einer (erst am 05.01.2018) erteilten (und bei der Schufa eingetragenen) Restschuldbefreiung sofort vollständig zu löschen.
    Der Eintrag muß nicht erst nach 3 Jahren nach der Restschuldbefreiung gelöscht werden.

    • Anonym

      War das ein Einzelfall oder ist es generell möglich, den Eintrag vor Ablauf der 3 Jahre zu erwirken? Mein Privatinsolvenzverfahren wurde im September 2019 nach 6-jähriger Wohlverhaltensphase mit Restschuldbefreiung geschlossen. Die Löschung des Schufa-Eintrags wäre tatsächlich eine große Erleichterung – sowohl praktisch als vor allem auch innerlich.

      • Jörg Franzke

        Ja, das war ein Einzelfall. Ein Selbständiger machte geltend, dass er an der Ausübung seines Gewerbebetriebes gehindert wird. Ohne triftige Gründe hat man keine Chance auf vorzeitige Löschung.

  2. Anonym

    Mir wurde am 15.01.2016 die Restschuldbefreiung erteilt. Dennoch ist meine Auskunft noch belastet und dieser Eintrag wurde nicht gelöscht. Was kann ich tun?

    • Jörg Franzke

      Die Gläubiger und die Schufa anschreiben und sie zur Berichtigung der Schufa auffordern.