Übertragende Sanierung bedeutet: Sie führen die alte Firma in einer neuen Hülle fort. Die übertragene Sanierung ist der Klassiker im Insolvenzrecht und funktioniert wie folgt: Der Insolvenzverwalter verkauft das Unternehmen an einen Investor, vorzugsweise an den Unternehmer selbst oder falls dieser selbst pleite ist, an ein Familienmitglied.

Vorteil der übertragenden Sanierung

Der Vorteil der übertragenden Sanierung gegenüber dem Schutzschirmverfahren oder der Insolvenz in Eigenverwaltung besteht darin, dass die übertragende Sanierung ein wenig schneller ablaufen kann und das neue Unternehmen keine Bonität-Schwierigkeiten hat. Die übertragende Sanierung ist den Insolvenzverwaltern auch bestens bekannt. Sie werden keinen Widerstand erwarten.

Aber die Nachteile überwiegen

Dennoch überwiegen die Nachteile. Das neue Unternehmen muss jeden Vertrag mit Dritten wie Mietvertrag neu abschließen. Kunden und Lieferanten springen ab, weil die übertragende Sanierung die Kontinuität des Unternehmens unterbricht. Für den Unternehmer und Eigentümer hinter der Firma ist die übertragende Sanierung eine Katastrophe, weil er alles verliert. Möglicherweise wird er danach noch in die Haftung genommen.

Es scheitert am Geld

Oft fehlt der Unternehmerfamilie ohnehin das Geld, eine übertragende Sanierung durchzuführen und das alte Unternehmen abzukaufen. Der Investor muss bei einer übertragenden Sanierung zunächst das Kapital für die Neugründung einer GmbH aufbringen. Dann muss er dem Insolvenzverwalter einen Kaufpreis bezahlen und schließlich benötigt die neue Gesellschaft eine Kapitalausstattung, um den Geschäftsbetrieb anzuschieben. Das kann sich nicht jede Unternehmerfamilie in einer Regelinsolvenz leisten.

Schutzschirm und Eigenverwaltung sind besser

Diesen Investitionsaufwand kann sich kaum ein Unternehmer nach gescheiterter Selbstständigkeit leisten. Im Schutzschirmverfahren hingegen muss der Unternehmer nichts abkaufen und er behält eine Liquiditätsreserve, mit der er weiter wirtschaften kann.

Die übertragende Sanierung ist der Liebling aller Insolvenzverwalter, weil er damit am wenigsten Verantwortung hat, am meisten Geld verdient und die wenigste Arbeit hat. Deshalb wird fast jeder Insolvenzverwalter zwangsläufig von einem Schutzschirmverfahren abraten und eine übertragende Sanierung empfehlen. Nehmen Sie sich vor dem guten Zureden des Insolvenzverwalters also in Acht.

Gleichwohl kann die übertragende Sanierung in bestimmten Fallgruppen für den Unternehmer geeigneter sein, als ein Schutzschirmverfahren. Das wäre etwa der Fall, wenn der Großkunde kategorisch ausschließt, mit einem insolventen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Das heißt also, wenn das alte Unternehmen aufgrund von Auftragsverlusten gar nicht weitermachen kann.

Erweist die Sanierungsplanung die übertragende Sanierung als geeignetstes Mittel, sollte ebenfalls wie bei einem Schutzschirmverfahren die Eigenverwaltung beantragt werden. Damit behält die Geschäftsführung trotz Regelinsolvenz die Kontrolle, erspart ihr Ohnmachtsgefühle und viel Ärger.