Insolvenzplan entschuldet Eventmanager für Fußballverein in 9 Monaten
Mit dem Insolvenzplan hat ein Eventmanager für einen Fußballverein seine Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt. Der Eventmanager ging wegen Corona pleite. Mit dem Insolvenzplan wurde er in 9 Monaten und einer Quote von 2,63 % entschuldet.
Der Fall
Herr X war in der Vergangenheit in den verschiedensten Branchen als Einzelunternehmer tätig und zuletzt als Eventmanager für Fußballvereine. Hier war Herr X zunächst sehr erfolgreich unterwegs, bis der wirtschaftliche Erfolg von der Corona-Pandemie ausgebremst wurde. Die Fußballvereine mussten alle Spiele absagen und Herr X erhielt über Nacht keine Aufträge mehr.
Insolvenzursache
Insolvenzursache für die Zahlungsunfähigkeit ist der Umsatz-Einbruch aufgrund der Corona-Pandemie. Quasi über Nacht stand Herr X ohne jede Einnahme da. Ohne diese konnte Herr X weder seine Altverbindlichkeiten begleichen, noch die Verbindlichkeiten seines laufenden Geschäftsbetriebes. Aufgrund der völlig ungewissen Zukunftsaussichten entschied Herr X sich zu diesem Insolvenzverfahren.
Vergleichsrechnung
Später im Insolvenzplan wurde den Gläubigern eine Sonderzahlung in Höhe von 10.000 € angeboten. Die Sonderzahlung stellte die Gläubiger besser, als ein reguläres Insolvenzverfahren mit dreijähriger Laufzeit.
In dem regulären Insolvenzverfahren hätte der selbstständige Herr X 36 Monate lang sein pfändbares Einkommen an die Insolvenzmasse abführen müssen. Bei einer selbstständigen Person bemisst sich das pfändbare Einkommen nicht anhand der tatsächlichen Einnahmen, sondern an einem fiktiven Einkommen: Wie viel könnte man Herr X pfänden, wenn er in seinem Beruf in Vollzeit arbeiten würde? Herr X brach sein Studium ab und ist deshalb ungelernt. Sein fiktives Einkommen würde den Mindestlohn betragen. Bezieht man Mindestlohn, ist kein Einkommen pfändbar. Deshalb war die Sonderzahlung von 10.000 € für den Insolvenzplan vollkommen ausreichend.
Mit der Besserstellung durch die Sonderzahlung waren die gesetzlichen Voraussetzungen für den Insolvenzplan erfüllt. Im Ergebnis konnte das Angebot die Gläubiger überzeugen. Der Insolvenzplan wurde im Abstimmungstermin am Amtsgericht angenommen und ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Ergebnisse des Insolvenzplans
- Sonderzahlung des Plangaranten: 10.000 €
- Summe der Verbindlichkeiten: 315.000 €
- Quote des Insolvenzplans: 2,63 %
- Dauer der Planinsolvenz: 9 Monate
- Schuldenverzicht 97%
- Quote des Insolvenzplans 2%
- Zeitaufwand im Vergleich zu regulärer Insolvenz 15%
Herr Franzke und seine Mitarbeiter waren zu jedem Zeitpunkt für mich da und haben sich immer die Zeit für meine Fragen genommen. Und das alles kurzfristig. Herr Franzke hat extreme Erfahrung und ist absolut souverän. Ich kann ihn nur weiter empfehlen. Er hat meine insolvenz innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vielen vielen Dank
Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
- 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen
Neueste Beiträge:
Insolvenzplan entschuldet Physiker nach Pleite beim Eigenheim-Bau
Ein Physiker hat Pech beim Bau seines neuen Eigenheims und verschuldet sich. Die Planinsolvenz entschuldet den Physiker nach der Pleite beim Eigenheim-Bau.Der Fall Der Schuldner ist Physiker von Beruf. Er war in den ersten Jahren seines Berufslebens am...
Planinsolvenz holt Spediteur nach gescheiterter Selbständigkeit aus den Schulden
Planinsolvenz befreit Spediteur aus den Schulden nach gescheiterter Selbständigkeit. Nachdem er jahrelang von den Schulden weggelaufen war, fand er den Mut zur Planinsolvenz.Der Fall Der Schuldner ist Elektriker von Beruf und arbeitete nach der Ausbildung als solcher...
Planinsolvenz befreit Transportunternehmerin
Eine Transportunternehmerin habe ich mit der Planinsolvenz binnen 10 Monaten aus den Schulden befreit.Der Fall Die Schuldnerin ist gelernte Einzelhandelskauffrau von Beruf und arbeitete nach ihrer Ausbildung als Arbeitnehmerin in verschiedenen Unternehmen. In den...
Insolvenzplan befreit Freiberufler aus Steuerschulden
Mit der Planinsolvenz habe ich eine Freiberuflerin aus erheblichen Steuerschulden und von anderen Gläubigern befreit. Eine Eigenverwaltung war nicht erforderlich. Das Insolvenzverfahren wurde als Regelinsolvenz bzw. Privatinsolvenz geführt. Der Insolvenzverwalter...