Planinsolvenz befreit Spediteur aus den Schulden nach gescheiterter Selbständigkeit. Nachdem er jahrelang von den Schulden weggelaufen war, fand er den Mut zur Planinsolvenz.

Der Fall

Der Schuldner ist Elektriker von Beruf und arbeitete nach der Ausbildung als solcher im Angestelltenverhältnis in verschiedenen Unternehmen. In den Jahren 2009 bis 2011 war er als Transportunternehmer selbstständig. Heute ist er Rentner und bezieht eine Regelaltersrente in Höhe von 922,35 € und eine Alterspension in Höhe von 273,42 € monatlich. Somit verfügt der Schuldner über monatliche Nettoeinkünfte von insgesamt 1.195,77 €. Der Schuldner lebt in einfachen Verhältnissen in einer von seiner Frau angemieteten Wohnung. Der monatliche Mietzins wird vollständig von seiner Ehefrau beglichen.

Insolvenzursache

Die Insolvenzursache begründet sich auf die gescheiterte Selbstständigkeit als Spediteur. Hauptursächlich waren hierfür die steigenden Kraftstoffpreise, welche der Schuldner seinen Kunden nicht in Rechnung stellen konnte. Zudem kam es zum Zahlungsausfall einer seiner Hauptkunden. Der Schuldner schaffte es aufgrund unkündbarer Dauerschuldverhältnissen nicht, aus den typischen mit der Selbständigkeit verbundenen Verträgen auszusteigen und geriet bei sinkenden Einnahmen in Vermögensverfall.

Vergleichsrechnung

Der Schuldner ist im Insolvenzverfahren zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit verpflichtet. Als Altersrentner entfällt die gesetzliche Pflicht zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Der Schuldner muss sich lediglich anhand seiner Renteneinkünfte messen lassen. Wie oben erwähnt ist bei einem Gesamteinkommen von 1.195,77 € monatlich ein Betrag von 18,34 € pfändbar. Somit ergibt sich bei einer Restlaufzeit des Verfahrens von 67 Monaten ein fiktives Einkommen bis zur Restschuldbefreiung in Höhe von insgesamt 1.228,78 €. Für den Fall, dass dieser Insolvenzplan zustande kommt, wäre ein Plangarant bereit, eine einmalige Sonderzahlung an die Gläubiger zu leisten. Die Sonderzahlung des Plangaranten entschädigt die Gläubiger für den Verzicht auf das zukünftige pfändbare monatliche Einkommen und überbietet dieses zukünftige pfändbare Einkommen. Damit stellt der Schuldner im Insolvenzplan die Gläubiger besser, als in der regulären Insolvenz.

Ergebnisse des Insolvenzplans

  • Sonderzahlung des Plangaranten: 8.000 €
  • Summe der Verbindlichkeiten: 81.000 €
  • Quote des Insolvenzplans: 5,3 %
  • Dauer der Planinsolvenz: 14 Monate
  • Schuldenverzicht 95% 95%
  • Quote des Insolvenzplans 5% 5%
  • Zeitaufwand im Vergleich zu regulärer Insolvenz 19% 19%

Herr Franzke kann rechtliche Sachverhalte sehr gut allgemein verständlich erläutern. Er hat bei mir sofort die verschiedenen Spezialaspekte meines Falles verstanden und seine Empfehlungen entsprechend angepasst. Er ist ein offensichtlicher Pragmatiker, der auch unkonventionelle Lösungen mit einem durchspricht. Ich würde ihn jederzeit bei allen insolvenzbezogenen Themen uneingeschränkt empfehlen.

Kommentar des Mandanten

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