Blog zur Planinsolvenz
Planinsolvenz befreit Transportunternehmerin aus den Schulden
Eine Transportunternehmerin habe ich mit der Planinsolvenz binnen 10 Monaten aus den Schulden befreit.
Der Fall
Die Schuldnerin ist gelernte Einzelhandelskauffrau von Beruf und arbeitete nach ihrer Ausbildung als Arbeitnehmerin in verschiedenen Unternehmen. In den Jahren 2004 bis 2017 war sie mit einem Transportunternehmen selbstständig tätig. Gegenstand ihres Unternehmens war der Transport von Betonfertigteilen für den Hoch- und Tiefbau. Die Transporte führte sie überwiegend als Frachtführer durch. Tatsächlich führte der Ehemann die Geschäfte des Unternehmens und die Schuldnerin hielt lediglich ihren Namen hin. In Wirklichkeit führte sie den Haushalt und widmete sich den Kindern. Nachdem die Schuldnerin die selbständige Tätigkeit aufgrund wirtschaftlicher Erfolglosigkeit aufgegeben hatte, war sie für mehrere Jahre erwerbslos. Heute arbeitet sie als angestellte Textilfachverkäuferin in einem Modehaus und erwirtschaftet ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1.328,92 €.
Insolvenzursache
Insolvenzursache ist die gescheiterte Selbständigkeit der Schuldnerin als Transportunternehmerin. Nach anfänglich guten Gewinn-Jahren musste die Schuldnerin erhebliche Forderungsausfälle verkraften. Zwar konnte sie sich noch eine Zeitlang mittels eines Darlehns über Wasser halten. Aber die Schuldnerin schaffte es nicht, die aufgrund der Forderungsausfälle entstandene Liquiditätslücke trotz des Darlehns wieder zu schließen. Die Schuldnerin geriet in Vermögensverfall und musste ihren Betrieb endgültig schließen.
Vergleichsrechnung
Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger besser aus die Regelinsolvenz: Vergleiche mit Hilfe von Internet-Portalen haben ergeben, dass das durchschnittliche Einkommen einer Einzelhandelskauffrau zwischen 1.584-2.500 € liegt. Die Schuldnerin ist derzeit mit einem Nettogehalt in Höhe von 1.328 € angestellt. Pfändbares Einkommen ergibt sich aufgrund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihrem Ehemann nicht. Dadurch erleiden ihre Gläubiger jedoch keinen Nachteil, weil die Schuldnerin auch bei Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit kein pfändbares Einkommen erwirtschaften würde. Die Schuldnerin ist mit dem Makel eines Insolvenzverfahrens behaftet. Bei einer Neueinstellung als Arbeitnehmerin wäre das durchschnittliche Erwerbseinkommen der Schuldnerin am unteren Drittel der vorgenannten Einkommensskala anzusiedeln, hier also bei ca. 2.000 € Bruttoeinkommen. Gemäß www.brutto-netto-rechner.info würde das Nettoeinkommen der Schuldnerin dann ca. 1.450 € betragen. Somit würde sich das Nettoeinkommen bei einer Unterhaltsverpflichtung unter der Pfändungsgrenze befinden. Mithin ist die derzeit ausgeübte Erwerbstätigkeit als angemessen anzusehen.
Ergebnisse des Insolvenzplans
- Sonderzahlung des Plangaranten: 8.000 €
- Summe der Verbindlichkeiten: 165.800 €
- Quote für die Gläubiger: 4,0 %
- Dauer des Planinsolvenzverfahrens: 10 Monate
- Schuldenverzicht 96%
- Quote des Insolvenzplans 4%
- Zeitaufwand im Vergleich zu regulärer Insolvenz 12%
Herr Franzke und seine Kanzlei waren ein Schlüsselerlebnis für mich! Per Zufall bin ich im Internet auf ihn aufmerksam geworden, als ich am tiefsten Punkt in meinem Leben angekommen war. Etwas Besseres hätte ich mir nicht wünschen können. Von Anfang an habe ich ein Urvertrauen in ihn gehabt, denn er hat mich wie einen Menschen behandelt (in dieser Insolvenzszene wirklich NICHT selbstverständlich!!), sich an Absprachen gehalten, mir Ruhe vermittelt, Informationen gegeben und mit seinem Humor dazu beigetragen, dass ich meine eigene Situation sachlicher widerspiegeln konnte als vorher. Ich bedanke mich bei ihm und seinem gesamten Team und wünsche jedem, dass er so eine gute Erfahrung wie ich machen darf. Bitte zögern Sie nicht, Herrn Franzke zu kontaktieren, wenn Sie diese Zeilen lesen. Es ist das Beste, was Sie in den nächsten 5 Minuten tun können!
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