Lebensmittelhersteller: Gläubiger verzichten im Restrukturierungsverfahren auf 2 Mio € Schulden
Die IFS Food-zertifizierte Food-Manufaktur hat eine erfolgreiche Restrukturierung durchgeführt, bei der 2.000 T€ an Unternehmensschulden durch Kredite der ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg und Forderungen aus Gläubigerkreisen eliminiert wurden. Die Gläubiger wurden mit einem Anteil am Planwert von 12,02 % entschädigt. Mit der Investition in eine vollautomatische Fertigungsstraße wird das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig und rentabel sein.
Der Fall
Die Firma mit 60 Mitarbeitern ist eine IFS Food-zertifizierte Food-Manufaktur, die hochwertige, natürliche Lebensmittel ohne künstliche Zusatzstoffe produziert. Die Rohstoffe stammen aus kontrolliertem biologischem Anbau und die Manufaktur bevorzugt regionale Zutaten. Ihre Produktpalette umfasst Tiefkühl-Snacks zum Aufbacken, kühlpflichtige Frischeprodukte, Suppen, Fertiggerichte und Salate. Alle Produkte werden nach strengen Prinzipien produziert. Bio, Nachhaltigkeit, Preis, Qualität. Expertenwissen und ein motiviertes Team stehen hinter allem.
Krisenursachen
Die Coronapandemie führte zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da vereinbarte Vorverträge entweder abgesagt oder verschoben wurden. Dadurch konnten die geplanten Aktionen zur Markteinführung nicht ausgeführt werden, was eine deutlich geringere Umsatzsteigerung als erwartet verursachte.
Außergerichtliche Sanierung
Die Firma Maßnahmen ergriff Maßnahmen, um ihren Geschäftsbetrieb an die neuen Marktbedingungen anzupassen. Sie entwickelt neue BIO-Snacks und To Go Produkte, die sich an ihre Zielgruppe der Discount-Lebensmittelhändler und Großabnehmer richten. Da sie hier eine große Nachfrage entdeckt hat, wird sie ihre Strategie nochmal anpassen und sich ausschließlich auf die Produktion und den Verkauf von BIO-Tiefkühl-Snacks konzentrieren. Um das zu realisieren, ist eine vollautomatische Fertigungsstraße notwendig, um die Kosten zu senken und nachhaltig rentabel zu sein.
Sanierung im Restrukturierungsverfahren
Der Restrukturierungsplan beinhaltet Maßnahmen, um die Schuldnerin von Kreditverbindlichkeiten zu befreien und die Bestandsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu gehören die vollständige Verzichtleistung der Gesellschafter auf Vergütungsansprüche, eine Kürzung diverser Kleingläubiger in Höhe von 16 T€ sowie die Tilgung der Kredite der ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg in Höhe von 1.500 T€. Mit der Kürzung der Kredite der ILB sinkt die Tilgungslast um 60%.
Auswahl der Planbetroffenen Gläubiger
Zusammenfassend ist die Auswahl der zur Sanierung planbetroffenen Gläubiger sachgerecht, weil die Differenzierung nach der Art der zu bewältigenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma und den Umständen angemessen ist. Durch die Kürzung der Forderungen der planbetroffenen Gläubiger wird sich die Deckungsbeitragslücke nachhaltig schließen und die drohende Zahlungsunfähigkeit langfristig beseitigen.
Die Abstimmung der planbetroffenen Gläubiger fand im Dezember 22 am Amtsgericht Charlottenburg statt.
Nach § 26 I Nr. 3 StaRUG genügt eine Zustimmung der Gruppenmehrheit, um den Restrukturierungsplan anzunehmen, auch wenn eine Gruppe ablehnt. Der Plan stellt die Gläubiger nicht schlechter und sie sind entsprechend angemessen am Planwert beteiligt, da die Quote über der Regelabwicklungsquote liegt und ein Besserungsschein vorgesehen ist. Durch eine vergleichende Bilanzierung vor und nach Durchführung des Plans, gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 StaRUG, werden die Gläubiger mit 12,02 % befriedigt, ohne den Plan würden sie nichts erhalten.
Der Restrukturierungsplan wurde einstimmig angenommen. Insbesondere die IBL stimmte ebenfalls zu.
Ergebnis
Die Firma ist um rund 2.000 T€ entschuldet. Die Herabsetzung der Tilgungslast um 60 % ermöglicht die Investition in die vollautomatische Fertigungsstraße. Damit wird die Firma wieder wettbewerbsfähig und rentabel sein.
- Schuldenverzicht 97%
- Quote des Insolvenzplans 3%
- Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 95%
FAQ zum Sanierungsverfahren
Um Ihnen als Geschäftsführer wichtige Informationen zum Thema der erfolgreichen Unternehmenssanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung und mithilfe eines Insolvenzplans zu vermitteln, könnten folgende FAQ hilfreich sein. Dabei nehme ich die fiktive „Lichtdesign GmbH“ als Beispielunternehmen.
FAQ 1: Was versteht man unter der Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Verfahren, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, ihre Sanierung selbst in die Hand zu nehmen, statt die Kontrolle an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben. Im Rahmen dieses Verfahrens behielt die Geschäftsführung der Lichtdesign GmbH die operative Leitung und konnte unter Aufsicht eines Sachwalters den Sanierungsprozess steuern. Ziel war es, das Unternehmen durch effektive Restrukturierungsmaßnahmen zu erhalten und wieder wettbewerbsfähig zu machen.
FAQ 2: Wie funktioniert der Insolvenzplan bei der Sanierung eines Unternehmens?
Der Insolvenzplan ist ein zentrales Instrument zur Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er ermöglichte es, individuelle Vereinbarungen zwischen der Lichtdesign GmbH und der Gläubigerversammlung zu treffen, um eine tragfähige Lösung für die Entschuldung und Restrukturierung des Unternehmens zu finden. Der Plan umfasste verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Kürzung von Schulden und die operative Restrukturierung. Nach Zustimmung durch die Gläubiger und Bestätigung durch das Gericht bindete der Insolvenzplan alle Beteiligten an 97 % Verzicht und ermöglichte so einen Neustart des Unternehmens.
FAQ 3: Welche Vorteile bot die Insolvenz in Eigenverwaltung mit einem Insolvenzplan für die Lichtdesign GmbH?
Die Kombination aus Insolvenz in Eigenverwaltung und einem Insolvenzplan bot der Lichtdesign GmbH mehrere Vorteile:
- Eigenverantwortung: Die Geschäftsführung behielt die Kontrolle über das Unternehmen und den Sanierungsprozess.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Der Insolvenzplan erlaubte individuell angepasste Sanierungsmaßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Lichtdesign GmbH zugeschnitten sind.
- Schnellere Umsetzung: Durch die aktive Mitwirkung der Geschäftsführung und die direkte Einigung mit den Gläubigern konnten Sanierungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden.
- Erhalt des Unternehmens: Das Hauptziel war der Erhalt des Unternehmens als wirtschaftliche Einheit, was den Erhalt von Arbeitsplätzen und Werten sicherte.
- Positive Zukunftsaussichten: Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens steht die Lichtdesign GmbH auf einer soliden finanziellen Basis und kann sich wieder voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
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