Von der Antragstellung beim Insolvenzgericht bis zur Abstimmung der Gläubiger über den Insolvenzplan dauert die Sanierung ungefähr acht Monate. Ein nach dem Insolvenzrecht bestellter Gläubigerausschuss kann das Verfahren beschleunigen. Das rund halbjährige Schutzschirmverfahren ist in folgende Verfahrensabschnitte unterteilt.

Eröffnungsverfahren

Das Eröffnungsverfahren dauert ca. drei Monate. In der Eröffnungsphase erhält das Unternehmen staatliche Subventionen wie Insolvenzgeld und Vergünstigungen, um seine Liquidität zu stabilisieren. Das Unternehmen zahlt nur seine Verbrauchskosten. Die Einsparungen bewirken kurzfristig ein hohes Kontoguthaben. 

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren dauert ebenfalls ungefähr drei Monate. Im Hauptverfahren läuft das Unternehmen wieder unter Vollkosten. Überflüssige Verträge kann das Unternehmen entweder fristlos kündigen oder mit einer dreimonatigen Frist (Miete, Arbeitsverträge).

Verteilungsverfahren

Nachdem die Gläubigerversammlung den Insolvenzplan verabschiedet hat, beginnt die Verteilung. Verteilung bedeutet: Einerseits hat das Unternehmen die Auflagen des Insolvenzplans zu befolgen. Andererseits müssen die Gerichts- und Gebühren des Sachwalters beglichen werden.

Ein zu langes Schutzschirmverfahren ist nicht gut für das Unternehmen

Ein langes Schutzschirmverfahren verschlechtert die Sanierungsaussichten. Deshalb sollte man die Sanierung bereits in der Planungsphase generalstabsmäßig vorbereiten und von Beginn an auf eine schnelle Beendigung hinarbeiten.

Dauer des Eröffnungsverfahrens

Das Eröffnungsverfahren sollte möglichst lange dauern, ist aber auf drei Monate beschränkt. Das Unternehmen erhält staatliche Subventionen wie Insolvenzgeld und kann die Liquidität verbessern. Aufgrund der Einsparungen wird das Eröffnungsverfahren so lange als möglich ausgenutzt. Das Eröffnungsverfahren ist jedoch auf drei Monate beschränkt. Dies hängt mit dem Insolvenzgeld zusammen. Das Insolvenzgeld erhält das Unternehmen maximal drei Monate. Befindet sich das Unternehmen bereits in einem Lohnrückstand, verkürzt sich die Eröffnungsphase entsprechend auf zwei Monate oder gar auf sechs Wochen. Das ist für das Unternehmen gar nicht gut.

Dauer des Hauptverfahrens

Das Unternehmen arbeitet wieder unter Vollkosten. Gleichzeitig erwirbt es ein Kündigungsrecht. Verträge sind fristlos kündbar, außer Miet- und Arbeitsverträge. Arbeitsverträge kündigt das Unternehmen sofort nach Eintritt in das Hauptverfahren. Im Hauptverfahren schreibt der Sachwalter außerdem alle Gläubiger an und gibt ihnen Gelegenheit, ihre Forderung gegen das Unternehmen anzumelden. Hierzu führt der Sachwalter eine Insolvenztabelle und trägt alle Forderungen ein. Später in der Gläubigerversammlung legt das Unternehmen den Gläubigern einen Insolvenzplan vor und lässt darüber abstimmen. Bei positivem Ausgang ist das Unternehmen entschuldet.

Dauer des Verteilungsverfahrens

Nachdem die Gläubigerversammlung den Insolvenzplan verabschiedet hat, beginnt die Verteilung. Verteilung bedeutet: Einerseits hat das Unternehmen die im Insolvenzplan erteilten Auflagen zu befolgen. Andererseits müssen die Gerichtsgebühren und Gebühren des Sachwalters beglichen werden. Das Unternehmen befolgt die im Insolvenzplan auferlegten Zahlungen, beispielsweise in Höhe von 5 %. Das Unternehmen bezahlt die Gerichtskosten und die Gebühren des Sachwalters. Schließlich sind noch die sogenannten Masseverbindlichkeiten auszugleichen, oder ein Zahlungsplan der Masseverbindlichkeiten ist dem Gericht vorzulegen. Das wird das Verfahren aufgehoben.