Die Folgen der Privatinsolvenz auf zukünftiges Leben sind leicht erklärt: Sie zahlen ab sofort keine Schulden mehr. Dafür müssen Sie in den nächsten drei Jahren den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen Insolvenzverwalter abgeben. Und Sie müssen den Insolvenzverwalter über ihre finanziellen Verhältnisse auf dem Laufenden halten. Hierzu übersenden Sie ihm unter anderem regelmäßig Ihre Einkommensnachweise. Das war’s, mehr passiert nicht.
Privatinsolvenz bedeutet für Sie diese 4 Pflichten:
- Übersenden Sie dem Insolvenzverwalter sofort jeden neuen Einkommensnachweis.
- Benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter schriftlich über jede wesentliche Änderung bei Ihrem Arbeitsplatz, wie etwa Wechsel, Verlust, usw.
- Informieren Sie ihn schriftlich, wenn Sie sonst noch irgendwie Geld bekommen, wie Steuerrückerstattung, Betriebskostenrückerstattung, Erbschaft, Auszahlung einer Versicherung, usw.
- Schließlich benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter über jeden Wohnungswechsel.
Erfüllen Sie diese Obliegenheiten, werden Sie gut durch die Insolvenz kommen. Ansonsten lassen Sie den Insolvenzverwalter in Ruhe und reagieren immer nur dann, wenn er etwas von Ihnen will. Machen Sie möglichst keine falschen Angaben gegenüber dem Insolvenzgericht. Das lohnt nicht, die falschen Angaben kommen zumeist ans Licht und führen zur Versagung der Restschuldbefreiung.
Sie dürfen sich in der Insolvenz selbstständig machen und die Wohnung beziehen, die Ihnen beliebt. Wie Sie Ihr pfändungsfreies Einkommen ausgeben, ist nach wie vor Ihnen überlassen. Niemand darf sich in Ihr Privatleben einmischen.
Einen Kredit erhalten Sie in der Privatinsolvenz schon wegen der negativen Schufa die nächsten Jahre nicht mehr, aber von Schulden haben Sie sicherlich erst einmal genug
Sie müssen das pfändbare Einkommen abführen
Als Folge des Insolvenzverfahrens müssen Sie für die nächsten drei Jahre den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen Insolvenzverwalter abgeben und ihn regelmäßig über Ihre Einkommensverhältnisse informieren. Mehr nicht.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz dauert seit dem 10.10.20 nur noch 3 Jahre. Bisher dauerte sie zwischen 3 und 6 Jahre. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Laufzeit der Privatinsolvenz auf rund 1 Jahr zu verkürzen. Planinsolvenz bedeutet, dass es einen Sponsor gibt, der den Gläubigern eine Vergleichszahlung bietet. Sie können sich mit der Planinsolvenz also blitzschnell aus den Schulden vergleichen.
Wie viel Einkommen wird gekürzt?
Wenn Sie „zu viel“ verdienen, wird in der Privatinsolvenz das Einkommen gekürzt. Welcher Betrag das ist, richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Die Pfändungsgrenze beginnt bei 1180 € netto (ab Juli 2019) und steigt um ca. 300 EUR pro Unterhaltspflicht. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen werden Ihnen ca. zwei Drittel abgezogen. Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle. Sie können dort das pfändbare Einkommen selbst ermitteln.
Welcher Hausrat wird gepfändet?
Vorhandenes Vermögen wie etwa Lebensversicherungen oder das eigene Fahrzeug verwertet der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens. Ihre Möbel, Kleider und Schmuck bleiben verschont. Die Möbel und andere Gegenstände in Ihrer Wohnung werden nur gepfändet, wenn sie wertvoll sind. Mehr passiert in der Privatinsolvenz nicht. Sie können nach wie vor alles tun, was Sie wollen und niemand darf sich in Ihr Leben einmischen.