Die Privatinsolvenz ist eine echte Möglichkeit sich zu entschulden. Die Privatinsolvenz dauert drei Jahre. In dieser Zeit bleibt das pfändungsfreie Einkommen. Aber das ist zumeist mehr als Schuldnern nach Abzug aller Ratenzahlungen an die Gläubiger verbleibt.

Bei Schulden droht Pfändung

In dieser Situation droht den Schuldnern meistens die Pfändung ihres Kontos. Um die Pfändung zu vermeiden, bezahlen sie die Kreditraten weiter und haben kaum mehr Geld zum Leben. Viele Schuldner wissen nicht, dass sie nur den pfändungsfreien Teil ihres Einkommens abgeben müssen.

Mehr Geld in der Insolvenz

Meist bleibt den Schuldnern in der Insolvenz mehr Geld, als sie jetzt freiwillig an die Gläubiger in Raten leisten. Meist geben die Schuldner über Jahre aus einem falschen Pflichtgefühl noch ihren letzten Cent an die Gläubiger, sodass Ihnen kaum mehr etwas zum Leben bleibt.

Abschöpfung des Einkommens

Die Pfändungsgrenze beginnt bei einer alleinstehenden Person bei 1.260 EUR Nettoeinkommen und erhöht sich pro Unterhaltspflicht um ca. 390 EUR. Das über die Pfändungsgrenze hinausgehende Einkommen wird Ihnen zu ca. zwei Dritteln vom Insolvenzverwalter weggenommen.

Schulden machen krank

Nicht wenige Schuldner erkranken an dieser Situation und ihre Beziehungen brechen auseinander. Es lohnt sich nicht, wenn Sie sich derart jahrelang quälen. Wer in einer solch ausweglos erscheinenden Situation vernünftig ist, nutzt das Insolvenzverfahren und stellt einen Insolvenzantrag für die Privatinsolvenz.

Privatinsolvenz ist einfach

Das Verfahren ist einfach. Zunächst muss sich der Betroffene auf zwei Folgen einstellen: Erstens verbleibt ihm für die nächsten 3 Jahre nur der pfändungsfreie Teil seines Einkommens und zweitens muss er das pfändbare Vermögen abgeben, das am Tag der Verfahrenseröffnung vorhanden ist. Pfändbares Vermögen wäre etwa eine Lebensversicherung, ein Sparguthaben oder aber auch das Auto (dazu später ausführlich mehr). Keinesfalls gehört eine normale Wohnungseinrichtung oder die Kleidung dazu.

Die Lebensgrundlagen darf man dem Schuldner nicht wegnehmen. Ansonsten werden die Schuldner in Ruhe gelassen. Privatinsolvenz ist auch möglich, wenn der Schuldner kein Geld an die Gläubiger abführen kann.

Die im Gesetz genannten „Obliegenheiten“ wie insbesondere die „Pflicht“, jede Arbeit anzunehmen, nur um ein möglichst hohes Einkommen für die Gläubiger zu erzielen, hat sich als nicht durchsetzbar erwiesen.

Falls möglich, verkürzen Sie die Privatinsolvenz auf 1 Jahr

Mit der Planinsolvenz ist es möglich, die dreijährige Laufzeit der Privatinsolvenz auf ca. ein Jahr zu verkürzen. Die Verkürzung der Privatinsolvenz erfolgt mit einem Insolvenzplan bzw. Planinsolvenz zu verkürzen.

Der Insolvenzplan ist ein Schuldenvergleich unter gerichtlicher Aufsicht, den Sie den Gläubigern anbieten und über den die Gläubiger in einem Gerichtstermin abstimmen. Im Gegensatz zum Schuldenvergleich müssen beim Insolvenzplan nicht alle Gläubiger zustimmen. Eine einfache Mehrheit der anwesenden Gläubiger reicht aus. Genau diese gesetzliche Regelung ist Ihre Chance!

Erfahrungsgemäß interessieren sich Gläubiger nicht für den Ausgang einer Planinsolvenz. Oft stehe ich im Termin alleine da. Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass Banken, Finanzämter, Inkassobüros usw. aus Kostengründen nicht zu Abstimmungsterminen erscheinen. 

Verfügen Sie nun über einen wohlgesonnenen Gläubiger, der im Idealfall als einziger erscheint und stimmt dieser für den Insolvenzplan, gilt der Insolvenzplan als angenommen. Alle anderen Gläubiger müssen sich fügen. Damit sind Sie wie versprochen innerhalb der Jahresfrist schuldenfrei.

Damit Ihr Insolvenzplan gelingt, sind zwei Dinge wichtig: Sie brauchen einen Sponsor, der die Zahlung eines Geldbetrages an die Gläubiger verspricht, sollten diese dem Insolvenzplan zustimmen. Und Sie benötigen mindestens einen wohlgesonnenen Gläubiger, der zum Abstimmungstermin persönlich bei Gericht erscheint und für Ihren Insolvenzplan stimmtHilft Ihnen ein Sponsor mit einer Sonderzahlung aus, verkürzen Sie die lange Privatinsolvenz in Rekordzeit auf maximal ein Jahr.

 

Sind Sie bereit für eine Privatinsolvenz?

So richtig über die Schulden bewusst werden sich die Betroffenen, sobald das Konto gepfändet wird. Dann geben die Betroffenen alles und wollen eine Pfändung oder den Besuch des Gerichtsvollziehers um jeden Preis vermeiden. Häufig höre ich das Zitat: „Wir leben vom Kindergeld, vom normalen Einkommen bezahlen wir Schulden“. 

Dieser Zustand wird jahrelang durchgehalten. Erst nachdem sich stressbedingt ernsthafte Gesundheitsprobleme einstellen und schließlich gar nichts mehr geht, suchen die Betroffenen nach Hilfe.

Die jahrelange Quälerei muss nicht sein. Wenn die Schuldenfalle zuschnappt, dann ist das eben so. Man sollte sich nichts vormachen. Wie kann man beispielsweise bei einem Gehalt von 1.200 € jemals 20.000 € Schulden zurückzahlen? Ist der Kredit bereits gekündigt, zahlen Sie mindestens 2.500 € Zinsen pro Jahr.

Leider wissen viele Betroffene nicht, dass sie nur den pfändbaren Teil ihres Einkommens für Schulden aufwenden müssen. Anstelle sich auf die Pfändungsgrenze zu berufen, bringen die Betroffenen lieber jeden Cent zur Begleichung der Schulden auf. Geld zum Leben bleibt da nicht übrig. Rechnungen werden geschoben, es entstehen neue Löcher.

Wer in einer ähnlichen Situation steckt, sollte vernünftig sein. Er sollte alle Zahlungen einstellen und eine Privatinsolvenz beantragen. Mit der Privatinsolvenz endet jeder Pfändungsversuch und nach sechs Jahren ist man schuldenfrei. Auch wenn dies eine lange Zeit ist, so besteht zumindest wieder Hoffnung und in das Leben kehrt wieder Ruhe ein.

Wenn Ihnen nach Abzug der Kreditraten zum Leben weniger als die gesetzliche Pfändungsgrenze bleibt, sind die Schulden außer Kontrolle geraten. Spätestens dann sind Sie reif für die Privatinsolvenz.