Einzelhändlerin entschuldet sich um 480.000 € mit dem Restrukturierungsverfahren

In der Stadt S. betreibt eine leidenschaftliche Unternehmerin ein florierendes Modegeschäft. Dank eines ausgeklügelten Restrukturierungsplans konnte sie ihr Geschäft trotz erheblicher finanzieller Herausforderungen durch die Corona-Krise und die nachfolgende Inflation retten. Diese Geschichte zeigt, wie strategische Entscheidungen und die Nutzung rechtlicher Rahmenbedingungen das Überleben eines Unternehmens sichern können.

Mit Kapitaleinsatz von 800 T€ erwerben Investoren mithilfe der Eigenverwaltung

Einleitung

In der Stadt S. betreibt eine leidenschaftliche Unternehmerin ein florierendes Modegeschäft auf 200 Quadratmetern. Ihr Sortiment, bestehend aus erstklassigen Damenmarken, hat sich bei den Kundinnen einen hohen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Durch ihre langjährige Präsenz im Einzelhandel und ihre tägliche Anwesenheit im Geschäft hat sie eine treue Kundenbasis aufgebaut. Gemeinsam mit vier Teilzeit-Mitarbeiterinnen sorgt sie dafür, dass der tägliche Betrieb reibungslos läuft.

Doch das ist nicht alles: Parallel zum stationären Geschäft hat sie den Online-Vertrieb stark ausgebaut. Täglich versendet ein Mitarbeiter aus einem Lagerraum etwa 60-80 Pakete, und Retouren werden direkt im Geschäft abgewickelt. Der Großteil des Online-Umsatzes wird über eine große Handelsplattform generiert, unterstützt von weiteren Plattformen. Seit Januar 2024 erhält ihr Onlineshop professionelle Unterstützung durch eine spezialisierte Agentur, die sich um SEO und SEA kümmert. Mithilfe detaillierter Analysen sollen die Umsätze weiter optimiert werden. Dank der starken Marken im Sortiment ist das Potenzial vielversprechend.

Krisenursachen

Mit dem Ausbruch der Corona-Krise im Jahr 2020 begann eine turbulente Zeit. Geschäfte mussten schließen, Einkaufsstraßen verwaisten, und die Menschen blieben zu Hause. Der Online-Handel boomte, und viele Konsumenten entdeckten die Bequemlichkeit des digitalen Einkaufens. Diese Zwangsschließungen und Lockdowns ließen den stationären Handel massiv einbrechen. Zutrittsbeschränkungen und Einlasskontrollen verhinderten, dass das Modegeschäft der Unternehmerin in den Jahren 2020-2022 die geplanten Umsätze erreichte.

Doch die Pandemie war nur der Anfang. Die Rekordinflation, die infolge des Russland-Ukraine-Krieges im Jahr 2022 auftrat, verschärfte die Situation zusätzlich. Die Kaufkraft sank, die Menschen waren verunsichert und gaben weniger Geld aus. Steigende Energiekosten und die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit taten ihr Übriges. Berichte über den Ukraine-Krieg und seine Folgen verunsicherten die Kunden weiter und führten zu einer anhaltend reduzierten Nachfrage.

Die Umsätze waren rückläufig und die Zahlungsunfähigkeit drohte.

Wege aus der Krise

Mitten in der Krise entschloss sich die Einzelunternehmerin, ihr Geschäft durch ein Restrukturierungsverfahren nach StaRUG zu retten. Dabei setzte sie sowohl auf operative als auch auf finanzwirtschaftliche Maßnahmen.

Zunächst wurden die Öffnungszeiten des Ladengeschäfts verkürzt und der E-Commerce ausgebaut. Doch der Schlüssel zur Bewältigung der Krise lag in den finanzwirtschaftlichen Maßnahmen. Die Unternehmerin stellte fest, dass vor allem KfW-Kredite zur Überbrückung der Coronapandemie und andere Förderkredite das Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit treiben würden. Mit einer Kreditbelastung von rund 500.000 € war es unmöglich, die Tilgungsraten zu bedienen.

Im nächsten Schritt zeigte sie mit meiner Hilfe beim Amtsgericht in Rostock ein Restrukturierungsverfahren an. Ein umfassender Plan wurde erstellt, der die Notwendigkeit einer Kürzung der Kreditverbindlichkeiten um 95 % darlegte, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Das Gericht prüfte den Plan gründlich und befand ihn für rechtmäßig und aussichtsreich, woraufhin ein Abstimmungstermin mit den Gläubigern festgelegt wurde.

Die Gläubiger mussten entscheiden: Akzeptieren sie eine 5 %-Quote oder riskieren sie den totalen Verlust im Falle einer Insolvenz? Der Plan sah eine Abstimmung in geschickt aufgeteilten Gläubigergruppen vor:

  1. Banken und KfW: Mit Kreditverbindlichkeiten von rund 500.000 €.
  2. Kleingläubiger: Wie der Webdesigner mit einer Rechnung von 850 € und der Steuerberater mit 400 €, insgesamt rund 10.000 €.
  3. Eigene GmbH der Unternehmerin: Mit einer Forderung von 45.000 €, gesetzlich nachrangig aufgrund der Personenidentität der Unternehmerin als Gesellschafterin der GmbH.

Die Gruppen 2 und 3 stimmten für den Restrukturierungsplan, während Gruppe 1 dagegen war. Doch da der Plan alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllte, ersetzte das Gericht die Ablehnung der Banken und KfW durch eine Zustimmung und bestätigte den Restrukturierungsplan.

Ergebnis

Dank dieser gerichtlichen Bestätigung wurden die Schulden von 500.000 € um 95 % gekürzt, sodass die Unternehmerin nur noch 25.000 € bezahlen musste. Mit dieser enormen Entlastung konnte sie schuldenfrei neu durchstarten und ihren an sich intakten und rentablen Geschäftsbetrieb langfristig fortführen.

Ergebnisse der Restrukturierung

  • Verbindlichkeiten der planbetroffenen Gläubiger um 95 % gekürzt
  • Schuldenabbau mit dem Restrukturierungsplan in Höhe von 500.000 €
  • Dauer des Restrukturierungsverfahrens 10 Wochen
  • Keine Verschlechterung der Bonität aufgrund des Restrukturierungsverfahren
  • Schuldenverzicht 95% 95%
  • Quote des Restrukturierungsplans 5% 5%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 92% 92%

Ich möchte RA Jörg Franzke als vertrauenswürdigen und sehr kompetenten Anwalt mit langjähriger Erfahrung weiter empfehlen.
Anstehende Fragen wurden kurzfristig beantwortet und auf das Wesentliche reduziert, dadurch war eine effiziente Arbeitsweise möglich.
Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit!

Kommentar der Mandantin

auf Provenexpert.de am 14.07.24

 

Wie prüfen Sie als Unternehmerin, ob Ihre Firma von dem Restrukturierungsverfahren profitiern kann?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens namens TechSolutions, das innovative Softwarelösungen anbietet. In den letzten Monaten hat sich das wirtschaftliche Umfeld stark verändert, und plötzlich sieht sich TechSolutions mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert.

Eines Morgens sitzen Sie in Ihrem Büro und starren auf die Zahlen: fällige Kreditraten, unbezahlte Lieferantenrechnungen und Mietrückstände drohen überhand zu nehmen. Sie fragen sich: „Könnte ein Restrukturierungsverfahren die Rettung für TechSolutions sein?“

Nun beginnen Sie Ihre Überlegungen. Zuerst wissen Sie, dass ein Restrukturierungsverfahren eine Möglichkeit bietet, Finanzverbindlichkeiten zu kürzen. Das bedeutet, dass fällige und nicht fällige Schulden wie Kredite, Lieferantenrechnungen und Mietrückstände reduziert werden können. Allerdings gibt es einen Haken: Anders als bei einem Schutzschirmverfahren gibt es kein Sonderkündigungsrecht für Verträge. Das bedeutet, dass Sie bestehende Verträge nicht einfach kündigen können, um finanzielle Lasten loszuwerden. Idealerweise sollten diese Schulden unbesichert sein.

Während Sie diese Aspekte bedenken, stellen Sie fest, dass sich TechSolutions in einer ernsten Krise befindet. Die Zahlungsunfähigkeit droht, aber ist noch nicht eingetreten. Nach der Definition des § 17 InsO wäre das Unternehmen noch nicht endgültig zahlungsunfähig, doch ohne drastische Maßnahmen wird dies in den nächsten drei bis zwölf Monaten sehr wahrscheinlich geschehen.

Im nächsten Schritt ermitteln Sie, ob die gekürzten Finanzverbindlichkeiten ausreichen, um die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Sie überlegen, ob TechSolutions mit den gekürzten Schulden in den nächsten 24 Monaten weitergeführt werden kann.

Haben Sie alle drei Fragen mit „ja“ beantwortet, wäre Ihr Unternehmen ein Kandidat für das Restrukturierungsverfahren. Das Restrukturierungsverfahren könnte tatsächlich eine sinnvolle Option für TechSolutions sein. Mit neuem Mut und einem klaren Plan sind Sie bereit, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Lohnt sich ein Restrukturierungsverfahren wegen 500.000 € Schulden?

Zunächst überlegen Sie, wie leicht Ihr Unternehmen 500.000 € tilgen könnte. Wenn es einfach wäre, wären Sie nicht in dieser schwierigen Situation. Die Realität ist, dass Ihr Unternehmen diese Schulden nicht ohne weiteres begleichen kann, und die finanziellen Belastungen drohen, das gesamte Geschäft zu erdrücken.

Nun denken Sie an die Kosten eines Restrukturierungsverfahrens. Ihr Berater hatte erwähnt, dass diese bei etwa 60.000 € liegen könnten. Der Grund dafür ist, dass das Gericht einen Gutachter beauftragen muss, der das Restrukturierungsvorhaben prüft und dessen Dienste sind, wie bei allen Spezialisten, nicht billig.

Aber das sind nicht die einzigen Kosten. Sie benötigen auch Mittel, um Ihre Gläubiger zu entschädigen. Angenommen, die Abfindung beträgt 5 %, was weitere 25.000 € bedeutet. In der Summe müssen Sie also insgesamt 85.000 € aufbringen, um die Schulden von 500.000 € loszuwerden.

Sie machen sich Gedanken darüber, wie Sie diese 85.000 € beschaffen können. Vielleicht könnte das Unternehmen selbst diese Summe aufbringen, oder eine dritte Person – möglicherweise ein Investor oder ein wohlhabender Geschäftspartner – könnte einspringen.

Während Sie all diese Überlegungen anstellen, realisieren Sie, dass ein Restrukturierungsverfahren trotz der hohen Kosten eine Chance sein könnte, Ihre Firma vor dem Bankrott zu retten. Die Alternative wäre, sich weiterhin mit den erdrückenden Schulden zu belasten und das Risiko einzugehen, das Unternehmen komplett zu verlieren.

Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

  • Unternehmenssanierung
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